Gültigkeitsdauer des Führerausweises von berufsmässigen Fahrzeugführerinnen und -führern der Kategorie D

ShortId
10.3371
Id
20103371
Updated
27.07.2023 19:56
Language
de
Title
Gültigkeitsdauer des Führerausweises von berufsmässigen Fahrzeugführerinnen und -führern der Kategorie D
AdditionalIndexing
48;Nutzfahrzeug;Bewilligung;Führerschein;Strassenverkehrsordnung;Sicherheit im Strassenverkehr;Omnibus;Fahrpersonal;älterer Mensch
1
  • L05K1801020502, Fahrpersonal
  • L05K1803010104, Omnibus
  • L04K18020401, Führerschein
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Handlungsprogramm Via sicura des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr kommt nicht vom Fleck. Der Bundesrat schlägt vor, die Gültigkeitsdauer des Führerausweises von berufsmässig tätigen Fahrzeugführerinnen und -führern der Kategorie D zu beschränken. Diese Massnahme soll durch eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes erreicht werden. Mit der Motion soll erreicht werden, dass diese Massnahme so schnell wie möglich eingeführt wird.</p><p>Es ist heute erwiesen, dass mit zunehmendem Alter das Sehvermögen schwindet. Gerade im Strassenverkehr ist es von besonderer Bedeutung und für Reisebus- und Linienbus-Lenkerinnen und -Lenker mit einer hohen Verantwortung für viele Personen noch viel mehr. Zwischen mangelhaftem Sehvermögen und Unfallgefahr besteht ein klarer Zusammenhang. Bei 60-Jährigen beträgt der Verlust der Sehschärfe 25 Prozent im Vergleich zu einer 20-jährigen Person. Bei Nachtfahrten wird die Sehschärfe noch einmal um einen Zwanzigstel verringert. Auch der Gesundheitszustand und die körperliche Verfassung sind entscheidend. Die Begrenzung auf einen klaren Zeitpunkt ist demnach angezeigt für die Verhinderung von gefährlichen Situationen. Noch in guter Erinnerung ist der tragische Unfall eines Waadtländer Busses in Italien mit einem 81-Jährigen als Lenker.</p><p>Die Beschränkung soll sich am AHV-Alter gemäss AHV-Gesetz ausrichten. Wer eine AHV-Rente erhält, soll nicht mehr berufsmässig mit einem Reisebus oder einem Linienbus fahren dürfen. Es besteht heute in diesem Bereich nämlich ein Lohndumping. Reiseunternehmen oder Transportunternehmen mit konzessionierten Linien des öffentlichen Verkehrs engagieren oft Subunternehmen für den Betrieb gewisser Linien oder Busse. Diese Subunternehmen beschäftigen zur Verringerung ihrer Betriebskosten Rentnerinnen und Rentner als Hilfskräfte zum professionellen Führen von Autobussen oder Cars. Der Rückgriff auf diese günstigen Arbeitskräfte stellt klar ein Lohn- und Sozialdumping dar und kann mit der vorgeschlagenen Gültigkeitsdauer effektiv verhindert werden.</p><p>Wer auf privater Basis einen Reisebus führen will, kann dies weiterhin tun (dazu ist auch kein Berufsnachweis Personenverkehr erforderlich). Von dieser Motion nicht betroffen ist die Kategorie D1.</p><p>Einige EU-Länder beschränken die Gültigkeitsdauer des Fahrzeugausweises ebenfalls auf 60 oder 65 Jahre. Die EU hat im Rahmen der dritten Führerscheinrichtlinie die Möglichkeit geschaffen, die Gültigkeitsdauer der Führerausweise zu beschränken.</p>
  • <p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im Auftrag des Bundesrates vom 5. November 2008 bis 15. März 2009 die Vernehmlassung zu Via sicura durchgeführt. Via sicura umfasst zahlreiche Massnahmen, mit denen die Anzahl der Toten und Schwerverletzten auf den Schweizer Strassen signifikant gesenkt werden soll.</p><p>In der Vernehmlassung wurde auch die folgende Massnahme zur Diskussion gestellt: Führerausweise, die zum Führen von Personentransportfahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz berechtigen (Kategorie D, Car, und Unterkategorie D1, Kleinbus), sollten mit dem Erreichen des 70. Altersjahres verfallen. Begründet wurde dieser Vorschlag mit den heute anspruchsvolleren Verhältnissen im Strassenverkehr, die einen höheren Schutz der Passagiere in Cars und Kleinbussen erfordern. Als Variante wurde vorgeschlagen, diese Ausweiskategorien mit dem 75. Altersjahr verfallen zu lassen. Damit sollte der zunehmenden Lebenserwartung bei guter Gesundheit und den aktuellen Bestrebungen nach einer Flexibilisierung des Rentenalters Rechnung getragen werden.</p><p>Die Vernehmlassungsteilnehmer haben auf beide Varianten ähnlich positiv reagiert. Der Bundesrat hat sich am 3. Februar 2010 für die strengere Variante entschieden. Er will dem Parlament die Alterslimite von 70 Jahren vorschlagen und hat das UVEK beauftragt, die Botschaft zu Via sicura bis Ende 2010 auszuarbeiten.</p><p>Die Regelung, welche die Motionärin für die Carführer und -führerinnen einführen möchte, wäre deutlich strenger als der Vorschlag des Bundesrates. Der Bundesrat erachtet die Alterslimite von 70 Jahren - wie die meisten Vernehmlassungsteilnehmer auch - als verhältnismässig und angemessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 zu unterbreiten und dabei folgende Bestimmung einzuführen: Der Führerausweis von berufsmässig tätigen Fahrzeugführerinnen und -führern der Führerausweis-Kategorie D wird mit dem Bezug der AHV-Rente ungültig.</p>
  • Gültigkeitsdauer des Führerausweises von berufsmässigen Fahrzeugführerinnen und -führern der Kategorie D
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Handlungsprogramm Via sicura des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr kommt nicht vom Fleck. Der Bundesrat schlägt vor, die Gültigkeitsdauer des Führerausweises von berufsmässig tätigen Fahrzeugführerinnen und -führern der Kategorie D zu beschränken. Diese Massnahme soll durch eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes erreicht werden. Mit der Motion soll erreicht werden, dass diese Massnahme so schnell wie möglich eingeführt wird.</p><p>Es ist heute erwiesen, dass mit zunehmendem Alter das Sehvermögen schwindet. Gerade im Strassenverkehr ist es von besonderer Bedeutung und für Reisebus- und Linienbus-Lenkerinnen und -Lenker mit einer hohen Verantwortung für viele Personen noch viel mehr. Zwischen mangelhaftem Sehvermögen und Unfallgefahr besteht ein klarer Zusammenhang. Bei 60-Jährigen beträgt der Verlust der Sehschärfe 25 Prozent im Vergleich zu einer 20-jährigen Person. Bei Nachtfahrten wird die Sehschärfe noch einmal um einen Zwanzigstel verringert. Auch der Gesundheitszustand und die körperliche Verfassung sind entscheidend. Die Begrenzung auf einen klaren Zeitpunkt ist demnach angezeigt für die Verhinderung von gefährlichen Situationen. Noch in guter Erinnerung ist der tragische Unfall eines Waadtländer Busses in Italien mit einem 81-Jährigen als Lenker.</p><p>Die Beschränkung soll sich am AHV-Alter gemäss AHV-Gesetz ausrichten. Wer eine AHV-Rente erhält, soll nicht mehr berufsmässig mit einem Reisebus oder einem Linienbus fahren dürfen. Es besteht heute in diesem Bereich nämlich ein Lohndumping. Reiseunternehmen oder Transportunternehmen mit konzessionierten Linien des öffentlichen Verkehrs engagieren oft Subunternehmen für den Betrieb gewisser Linien oder Busse. Diese Subunternehmen beschäftigen zur Verringerung ihrer Betriebskosten Rentnerinnen und Rentner als Hilfskräfte zum professionellen Führen von Autobussen oder Cars. Der Rückgriff auf diese günstigen Arbeitskräfte stellt klar ein Lohn- und Sozialdumping dar und kann mit der vorgeschlagenen Gültigkeitsdauer effektiv verhindert werden.</p><p>Wer auf privater Basis einen Reisebus führen will, kann dies weiterhin tun (dazu ist auch kein Berufsnachweis Personenverkehr erforderlich). Von dieser Motion nicht betroffen ist die Kategorie D1.</p><p>Einige EU-Länder beschränken die Gültigkeitsdauer des Fahrzeugausweises ebenfalls auf 60 oder 65 Jahre. Die EU hat im Rahmen der dritten Führerscheinrichtlinie die Möglichkeit geschaffen, die Gültigkeitsdauer der Führerausweise zu beschränken.</p>
    • <p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im Auftrag des Bundesrates vom 5. November 2008 bis 15. März 2009 die Vernehmlassung zu Via sicura durchgeführt. Via sicura umfasst zahlreiche Massnahmen, mit denen die Anzahl der Toten und Schwerverletzten auf den Schweizer Strassen signifikant gesenkt werden soll.</p><p>In der Vernehmlassung wurde auch die folgende Massnahme zur Diskussion gestellt: Führerausweise, die zum Führen von Personentransportfahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz berechtigen (Kategorie D, Car, und Unterkategorie D1, Kleinbus), sollten mit dem Erreichen des 70. Altersjahres verfallen. Begründet wurde dieser Vorschlag mit den heute anspruchsvolleren Verhältnissen im Strassenverkehr, die einen höheren Schutz der Passagiere in Cars und Kleinbussen erfordern. Als Variante wurde vorgeschlagen, diese Ausweiskategorien mit dem 75. Altersjahr verfallen zu lassen. Damit sollte der zunehmenden Lebenserwartung bei guter Gesundheit und den aktuellen Bestrebungen nach einer Flexibilisierung des Rentenalters Rechnung getragen werden.</p><p>Die Vernehmlassungsteilnehmer haben auf beide Varianten ähnlich positiv reagiert. Der Bundesrat hat sich am 3. Februar 2010 für die strengere Variante entschieden. Er will dem Parlament die Alterslimite von 70 Jahren vorschlagen und hat das UVEK beauftragt, die Botschaft zu Via sicura bis Ende 2010 auszuarbeiten.</p><p>Die Regelung, welche die Motionärin für die Carführer und -führerinnen einführen möchte, wäre deutlich strenger als der Vorschlag des Bundesrates. Der Bundesrat erachtet die Alterslimite von 70 Jahren - wie die meisten Vernehmlassungsteilnehmer auch - als verhältnismässig und angemessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 zu unterbreiten und dabei folgende Bestimmung einzuführen: Der Führerausweis von berufsmässig tätigen Fahrzeugführerinnen und -führern der Führerausweis-Kategorie D wird mit dem Bezug der AHV-Rente ungültig.</p>
    • Gültigkeitsdauer des Führerausweises von berufsmässigen Fahrzeugführerinnen und -führern der Kategorie D

Back to List