Senkung der Gesundheitskosten durch die Arbeitsinspektorate

ShortId
10.3379
Id
20103379
Updated
25.06.2025 00:29
Language
de
Title
Senkung der Gesundheitskosten durch die Arbeitsinspektorate
AdditionalIndexing
2841;15;Kontrolle;Gewerbeaufsicht;Prävention;Vollzug von Beschlüssen;Arbeitsrecht;Arbeitssicherheit;Arbeitsmedizin
1
  • L05K0702050202, Arbeitssicherheit
  • L06K070205020202, Arbeitsmedizin
  • L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0105050702, Prävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Arbeitszeiten, Ergonomie, Arbeitsorganisation) ist eine gesundheitspolitisch bedeutende Aufgabe. So leiden beispielsweise 18 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung an teilweise arbeitsbedingten Rückenschmerzen. Die aus mangelhaftem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entstandenen Gesundheitskosten sind enorm. Schätzungsweise geht man von rund 10 Milliarden Franken pro Jahr aus.</p><p>Dem steht eine äusserst bescheidene Kontrolltätigkeit der kantonalen Arbeitsinspektorate gegenüber. Laut der Betriebszählung 2008 gibt es in der Schweiz rund 450 000 Arbeitsstätten, in denen über 4,1 Millionen Personen arbeiten. Die kantonalen Arbeitsinspektorate haben im Jahr 2008 dem Seco 12 251 Betriebsbesuche gemeldet. Zieht man davon die Unfallversicherungsgesetz (UVG)-relevanten Betriebsbesuche ab (die den Kantonen mehrheitlich durch den UVG-Prämienzuschlag für Berufsunfall- und Berufskrankheitsprävention entschädigt werden), bleiben nur 801 Betriebsbesuche übrig, in denen hauptsächlich die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsgesetz kontrolliert wurde. Mit 801 Betriebsbesuchen werden pro Jahr lediglich 0,17 Prozent der schweizerischen Betriebe schwergewichtig auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes kontrolliert!</p><p>Faktisch haben sich die Kantone damit aus dem Vollzug des Arbeitsgesetzes verabschiedet. Der öffentlich-rechtliche Charakter des Arbeitsgesetzes kommt so nicht mehr zum Tragen. Ob in einem Betrieb die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden oder Gesundheitsbelastungen durch schlechte Raumluft, mangelnde Beleuchtung, Lärm oder ungesunden Arbeitsbewegungen vorherrschen, scheint zur Privatsache zu werden; dies, obschon die daraus entstandenen Gesundheitskosten dann letztlich auch von der öffentlichen Hand übernommen werden müssen.</p>
  • <p>Die Kosten, die durch arbeits(mit)bedingte Erkrankungen entstehen, sind beträchtlich. Solche Erkrankungen betreffen nicht nur die jeweiligen Personen, Betriebe und Versicherungen, sondern auch ganz allgemein die schweizerische Volkswirtschaft. Aus diesem Grund ist der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die schweizerische Wirtschaft von Bedeutung.</p><p>Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gemäss Arbeitsgesetz (ArG) obliegt den kantonalen Arbeitsinspektoraten (KAI). Die KAI üben in den ihnen zugewiesenen Branchen bzw. Betrieben einerseits den Vollzug des ArG aus, andererseits auch denjenigen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG). Den Vollzug des UVG teilen sich die KAI mit der Suva und ausgewählten Fachorganisationen.</p><p>Die Tätigkeiten der kantonalen Inspektorate lassen sich nicht nur auf die Kontrollen reduzieren. Es gibt eine ganze Reihe weiterer Aufgaben, die im Sinne des Gesundheitsschutzes eine präventive Wirkung erzielen. So ist beispielsweise die Beratungstätigkeit der Inspektorate im Zusammenhang mit Plangenehmigungen gemäss Artikel 7 ArG zu erwähnen.</p><p>Bezüglich der vom Postulanten erwähnten Betriebsbesuche ist Folgendes zu präzisieren: Gemäss dem Vollzugskonzept der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit gilt ein integraler Ansatz, der die Gesundheit am Arbeitsplatz im Sinne des ArG mitberücksichtigt. Dies bedeutet, dass arbeitsgesetzrelevante Aspekte teilweise auch durch die sogenannten UVG-relevanten Betriebsbesuche abgedeckt werden.</p><p>Der Bundesrat ist dennoch der Meinung, dass Verbesserungspotenzial besteht. Darum ist er bereit, die Situation zu prüfen und aufzuzeigen, in welchen Bereichen gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat die Oberaufsicht über das Arbeitsgesetz. Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die jetzige Situation bezüglich Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessert werden kann und damit ein gewichtiger Präventionsbeitrag der kantonalen Arbeitsinspektorate zur Senkung der Gesundheitskosten garantiert werden kann.</p>
  • Senkung der Gesundheitskosten durch die Arbeitsinspektorate
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Arbeitszeiten, Ergonomie, Arbeitsorganisation) ist eine gesundheitspolitisch bedeutende Aufgabe. So leiden beispielsweise 18 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung an teilweise arbeitsbedingten Rückenschmerzen. Die aus mangelhaftem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entstandenen Gesundheitskosten sind enorm. Schätzungsweise geht man von rund 10 Milliarden Franken pro Jahr aus.</p><p>Dem steht eine äusserst bescheidene Kontrolltätigkeit der kantonalen Arbeitsinspektorate gegenüber. Laut der Betriebszählung 2008 gibt es in der Schweiz rund 450 000 Arbeitsstätten, in denen über 4,1 Millionen Personen arbeiten. Die kantonalen Arbeitsinspektorate haben im Jahr 2008 dem Seco 12 251 Betriebsbesuche gemeldet. Zieht man davon die Unfallversicherungsgesetz (UVG)-relevanten Betriebsbesuche ab (die den Kantonen mehrheitlich durch den UVG-Prämienzuschlag für Berufsunfall- und Berufskrankheitsprävention entschädigt werden), bleiben nur 801 Betriebsbesuche übrig, in denen hauptsächlich die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsgesetz kontrolliert wurde. Mit 801 Betriebsbesuchen werden pro Jahr lediglich 0,17 Prozent der schweizerischen Betriebe schwergewichtig auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes kontrolliert!</p><p>Faktisch haben sich die Kantone damit aus dem Vollzug des Arbeitsgesetzes verabschiedet. Der öffentlich-rechtliche Charakter des Arbeitsgesetzes kommt so nicht mehr zum Tragen. Ob in einem Betrieb die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden oder Gesundheitsbelastungen durch schlechte Raumluft, mangelnde Beleuchtung, Lärm oder ungesunden Arbeitsbewegungen vorherrschen, scheint zur Privatsache zu werden; dies, obschon die daraus entstandenen Gesundheitskosten dann letztlich auch von der öffentlichen Hand übernommen werden müssen.</p>
    • <p>Die Kosten, die durch arbeits(mit)bedingte Erkrankungen entstehen, sind beträchtlich. Solche Erkrankungen betreffen nicht nur die jeweiligen Personen, Betriebe und Versicherungen, sondern auch ganz allgemein die schweizerische Volkswirtschaft. Aus diesem Grund ist der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die schweizerische Wirtschaft von Bedeutung.</p><p>Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gemäss Arbeitsgesetz (ArG) obliegt den kantonalen Arbeitsinspektoraten (KAI). Die KAI üben in den ihnen zugewiesenen Branchen bzw. Betrieben einerseits den Vollzug des ArG aus, andererseits auch denjenigen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG). Den Vollzug des UVG teilen sich die KAI mit der Suva und ausgewählten Fachorganisationen.</p><p>Die Tätigkeiten der kantonalen Inspektorate lassen sich nicht nur auf die Kontrollen reduzieren. Es gibt eine ganze Reihe weiterer Aufgaben, die im Sinne des Gesundheitsschutzes eine präventive Wirkung erzielen. So ist beispielsweise die Beratungstätigkeit der Inspektorate im Zusammenhang mit Plangenehmigungen gemäss Artikel 7 ArG zu erwähnen.</p><p>Bezüglich der vom Postulanten erwähnten Betriebsbesuche ist Folgendes zu präzisieren: Gemäss dem Vollzugskonzept der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit gilt ein integraler Ansatz, der die Gesundheit am Arbeitsplatz im Sinne des ArG mitberücksichtigt. Dies bedeutet, dass arbeitsgesetzrelevante Aspekte teilweise auch durch die sogenannten UVG-relevanten Betriebsbesuche abgedeckt werden.</p><p>Der Bundesrat ist dennoch der Meinung, dass Verbesserungspotenzial besteht. Darum ist er bereit, die Situation zu prüfen und aufzuzeigen, in welchen Bereichen gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat die Oberaufsicht über das Arbeitsgesetz. Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die jetzige Situation bezüglich Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessert werden kann und damit ein gewichtiger Präventionsbeitrag der kantonalen Arbeitsinspektorate zur Senkung der Gesundheitskosten garantiert werden kann.</p>
    • Senkung der Gesundheitskosten durch die Arbeitsinspektorate

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