Solidarität mit Opfern der Ölpest
- ShortId
-
10.3385
- Id
-
20103385
- Updated
-
14.11.2025 09:05
- Language
-
de
- Title
-
Solidarität mit Opfern der Ölpest
- AdditionalIndexing
-
52;Erdölindustrie (speziell);Steuererhebung;Solidarität;Auslandshilfe;Ölkatastrophe;Finanzhilfe;USA
- 1
-
- L04K06020311, Ölkatastrophe
- L04K03050305, USA
- L03K170403, Erdölindustrie (speziell)
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L04K10010401, Auslandshilfe
- L04K11070602, Steuererhebung
- L04K08020226, Solidarität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit der Explosion der Bohrinsel "Deepwater Horizon" am 20. April 2010 fliesst täglich eine gigantische Menge Öl in den Golf von Mexiko. Es droht eine der grössten von Menschen verursachten Umweltkatastrophen. Millionen von Meeres- und Küstentieren und ein einzigartiges Ökosystem fallen dem Ölteppich zum Opfer. Bedroht sind die Existenzen ganzer Dorfgemeinschaften und Zehntausender von Fischerfamilien.</p><p>Die Verantwortung tragen neben einem ölabhängigen Wirtschaftssystem, das den Profit über den Menschen und die Umwelt stellt, einem Staat, der sich seit Jahrzehnten am Gängelband der Öl-Lobby führen lässt, insbesondere drei Privatfirmen: der Ölmulti BP, die Besitzerin der Bohrinsel Transocean und der Ölausrüster Halliburton. Transocean hat den Hauptsitz, British Petroleum einen Nebensitz in der Schweiz.</p><p>Transocean, die Ende 2008 von den Cayman Islands nach Zug zügelte und deren Kader im Kanton Genf arbeiten, beschäftigt die allermeisten Mitarbeitenden der Plattform. Ihre Spezialität ist das Bohren in der Tiefsee. Da dies, wie die Katastrophe zeigt, ohnehin verantwortungslos ist, ist die konkrete Schuldfrage nicht die entscheidende. Wer in 1500 Meter Tiefe nach Öl bohrt, geht das Risiko solcher Tragödien ein.</p><p>Es ist nicht das erste Mal, dass Ölspuren eines Unglücks in die Schweiz, insbesondere in die Ölhandelszentren Zug und Genf, führen. Das war beispielsweise der Fall im Dezember 1999 bei der "Erika"-Katastrophe vor der bretonischen Küste oder im November 2002 bei der "Prestige"-Katastrophe vor der galizischen Küste. Es ist unanständig, wenn die einen den Schaden und die anderen den (Steuer-)Profit haben. </p><p>Deshalb fordern wir die Überweisung der schweizerischen Steuereinnahmen der beiden in die "Deepwater Horizon"-Katastrophe verwickelten Schweizer Firmen an deren Opfer, insbesondere an die betroffenen Fischerfamilien. Damit wollen wir weiter darauf hinweisen, dass zwischen der Wirtschafts- und Lebensweise hier und der Ölkatastrophe dort ein Zusammenhang besteht.</p>
- <p>Die Aktivitäten der beiden Unternehmen Transocean und BP in der Tiefsee-Ölförderung stehen am Anfang einer Umweltkatastrophe enormen Ausmasses, deren Auswirkungen im Golf von Mexiko noch jahrelang spürbar sein werden. Eines dieser Unternehmen, die Transocean Ltd., ist als Aktiengesellschaft im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen. BP, eine in London domizilierte Kapitalgesellschaft, hat mit der BP (Switzerland) AG eine auf den schweizerischen Markt ausgerichtete Tochtergesellschaft, die ebenfalls im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen ist.</p><p>Beide in der Schweiz registrierten Unternehmen sind nach schweizerischem Recht steuerpflichtig. Dem Bund fliessen seitens dieser Unternehmen daher unter anderem die Erträge aus der Unternehmenssteuer, das heisst der direkten Bundessteuer für juristische Personen, zu. Nach geltendem Recht fliessen die Mittel, soweit sie nicht anteilsmässig den Kantonen zustehen, zur Finanzierung der Bundesaufgaben in den allgemeinen Bundeshaushalt. Ihre Verwendung ist nicht zweckgebunden.</p><p>Zwar verlangt der Motionär keine spezialrechtlichen Grundlagen, doch wären solche für die Überweisung der Steuereinnahmen der beiden Gesellschaften nötig. Zum einen käme die Verwendung allgemeiner Steuermittel für den in der Motion genannten Zweck einer Zweckbindung gleich, was gemäss Artikel 53 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes eine gesetzliche Grundlage erfordern würde. Zum anderen entspricht die Überweisung von Steuermitteln einer Finanzhilfe, was gemäss Subventionsgesetz ebenfalls eine gesetzliche Grundlage erfordern würde. Der vorliegende Einzelfall rechtfertigt allerdings nicht die Schaffung spezialrechtlicher Grundlagen. Die Schaffung einer spezialgesetzlichen Grundlage ist auch deswegen nicht wünschbar, weil zwischen Herkunft und Verwendung der Steuermittel keine Verbindung besteht; denn es gehört zum Wesen der direkten Bundessteuer, dass sie voraussetzungslos geschuldet wird und der Finanzierung von Ausgaben aus dem allgemeinen Bundeshaushalt dient.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bund überweist seine jüngsten Steuereinnahmen der beiden im Kanton Zug domizilierten Ölgesellschaften Transocean und BP Switzerland den Opfern der Ölpest im Golf von Mexiko.</p>
- Solidarität mit Opfern der Ölpest
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit der Explosion der Bohrinsel "Deepwater Horizon" am 20. April 2010 fliesst täglich eine gigantische Menge Öl in den Golf von Mexiko. Es droht eine der grössten von Menschen verursachten Umweltkatastrophen. Millionen von Meeres- und Küstentieren und ein einzigartiges Ökosystem fallen dem Ölteppich zum Opfer. Bedroht sind die Existenzen ganzer Dorfgemeinschaften und Zehntausender von Fischerfamilien.</p><p>Die Verantwortung tragen neben einem ölabhängigen Wirtschaftssystem, das den Profit über den Menschen und die Umwelt stellt, einem Staat, der sich seit Jahrzehnten am Gängelband der Öl-Lobby führen lässt, insbesondere drei Privatfirmen: der Ölmulti BP, die Besitzerin der Bohrinsel Transocean und der Ölausrüster Halliburton. Transocean hat den Hauptsitz, British Petroleum einen Nebensitz in der Schweiz.</p><p>Transocean, die Ende 2008 von den Cayman Islands nach Zug zügelte und deren Kader im Kanton Genf arbeiten, beschäftigt die allermeisten Mitarbeitenden der Plattform. Ihre Spezialität ist das Bohren in der Tiefsee. Da dies, wie die Katastrophe zeigt, ohnehin verantwortungslos ist, ist die konkrete Schuldfrage nicht die entscheidende. Wer in 1500 Meter Tiefe nach Öl bohrt, geht das Risiko solcher Tragödien ein.</p><p>Es ist nicht das erste Mal, dass Ölspuren eines Unglücks in die Schweiz, insbesondere in die Ölhandelszentren Zug und Genf, führen. Das war beispielsweise der Fall im Dezember 1999 bei der "Erika"-Katastrophe vor der bretonischen Küste oder im November 2002 bei der "Prestige"-Katastrophe vor der galizischen Küste. Es ist unanständig, wenn die einen den Schaden und die anderen den (Steuer-)Profit haben. </p><p>Deshalb fordern wir die Überweisung der schweizerischen Steuereinnahmen der beiden in die "Deepwater Horizon"-Katastrophe verwickelten Schweizer Firmen an deren Opfer, insbesondere an die betroffenen Fischerfamilien. Damit wollen wir weiter darauf hinweisen, dass zwischen der Wirtschafts- und Lebensweise hier und der Ölkatastrophe dort ein Zusammenhang besteht.</p>
- <p>Die Aktivitäten der beiden Unternehmen Transocean und BP in der Tiefsee-Ölförderung stehen am Anfang einer Umweltkatastrophe enormen Ausmasses, deren Auswirkungen im Golf von Mexiko noch jahrelang spürbar sein werden. Eines dieser Unternehmen, die Transocean Ltd., ist als Aktiengesellschaft im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen. BP, eine in London domizilierte Kapitalgesellschaft, hat mit der BP (Switzerland) AG eine auf den schweizerischen Markt ausgerichtete Tochtergesellschaft, die ebenfalls im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen ist.</p><p>Beide in der Schweiz registrierten Unternehmen sind nach schweizerischem Recht steuerpflichtig. Dem Bund fliessen seitens dieser Unternehmen daher unter anderem die Erträge aus der Unternehmenssteuer, das heisst der direkten Bundessteuer für juristische Personen, zu. Nach geltendem Recht fliessen die Mittel, soweit sie nicht anteilsmässig den Kantonen zustehen, zur Finanzierung der Bundesaufgaben in den allgemeinen Bundeshaushalt. Ihre Verwendung ist nicht zweckgebunden.</p><p>Zwar verlangt der Motionär keine spezialrechtlichen Grundlagen, doch wären solche für die Überweisung der Steuereinnahmen der beiden Gesellschaften nötig. Zum einen käme die Verwendung allgemeiner Steuermittel für den in der Motion genannten Zweck einer Zweckbindung gleich, was gemäss Artikel 53 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes eine gesetzliche Grundlage erfordern würde. Zum anderen entspricht die Überweisung von Steuermitteln einer Finanzhilfe, was gemäss Subventionsgesetz ebenfalls eine gesetzliche Grundlage erfordern würde. Der vorliegende Einzelfall rechtfertigt allerdings nicht die Schaffung spezialrechtlicher Grundlagen. Die Schaffung einer spezialgesetzlichen Grundlage ist auch deswegen nicht wünschbar, weil zwischen Herkunft und Verwendung der Steuermittel keine Verbindung besteht; denn es gehört zum Wesen der direkten Bundessteuer, dass sie voraussetzungslos geschuldet wird und der Finanzierung von Ausgaben aus dem allgemeinen Bundeshaushalt dient.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bund überweist seine jüngsten Steuereinnahmen der beiden im Kanton Zug domizilierten Ölgesellschaften Transocean und BP Switzerland den Opfern der Ölpest im Golf von Mexiko.</p>
- Solidarität mit Opfern der Ölpest
Back to List