Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (2)

ShortId
10.3392
Id
20103392
Updated
25.06.2025 01:41
Language
de
Title
Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (2)
AdditionalIndexing
24;04;Finanzkrise;Regierung;Organisation der Bundesverwaltung;amtliches Dokument;Grossbank;Bundesratsbeschluss;parlamentarische Kontrolle;Gesetz;USA
1
  • L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L03K020203, amtliches Dokument
  • L06K050301010302, Bundesratsbeschluss
  • L04K08060203, Regierung
  • L04K11010105, Finanzkrise
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L04K03050305, USA
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Siehe den Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates vom 30. Mai 2010: Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (S. 308ff.; Kap. 3.6.5.1.1).</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, das heutige System der Beschlussdispositive des Bundesrates und das Beschlussprotokoll des Bundesrates weiterzuentwickeln und auszubauen, um allfällige Lücken zu schliessen. Zum einen schlägt er im Rahmen der Zusatzbotschaft zur Regierungsreform vor, die Verantwortung der Bundeskanzlei für die Protokollierung und die Ausfertigung der Beschlüsse auf Gesetzesstufe zu verankern. Zum andern beabsichtigt der Bundesrat, bis Ende 2010 ein Konzept zur Optimierung und zum Ausbau des Systems der Beschlussdispositive und der Beschlussprotokolle zu verabschieden.</p><p>Die Aufzeichnung von umfassenden Wortprotokollen lehnt der Bundesrat hingegen aus Gründen der Wahrung des Kollegialitätsprinzips ab. Die freie kollegiale Beratung erleichtert die Konsensfindung. Die umfassende Aufzeichnung der Beratungen würde dagegen den freien Austausch im Bundesrat behindern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Revisionsentwurf des RVOG vorzulegen, welcher eine Pflicht für die durchgehende Schriftlichkeit seiner Beratungen und Beschlüsse verankert. Das Gebot der Schriftlichkeit ist auch bei geheimen Geschäften und im Falle von bloss mündlichen Informationen zu berücksichtigen. Die Protokolle des Bundesrates müssen als Führungsinstrumente verwendet werden können und die nachträgliche Nachvollziehbarkeit der Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates gewährleisten.</p>
  • Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (2)
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20100054
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Siehe den Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates vom 30. Mai 2010: Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (S. 308ff.; Kap. 3.6.5.1.1).</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, das heutige System der Beschlussdispositive des Bundesrates und das Beschlussprotokoll des Bundesrates weiterzuentwickeln und auszubauen, um allfällige Lücken zu schliessen. Zum einen schlägt er im Rahmen der Zusatzbotschaft zur Regierungsreform vor, die Verantwortung der Bundeskanzlei für die Protokollierung und die Ausfertigung der Beschlüsse auf Gesetzesstufe zu verankern. Zum andern beabsichtigt der Bundesrat, bis Ende 2010 ein Konzept zur Optimierung und zum Ausbau des Systems der Beschlussdispositive und der Beschlussprotokolle zu verabschieden.</p><p>Die Aufzeichnung von umfassenden Wortprotokollen lehnt der Bundesrat hingegen aus Gründen der Wahrung des Kollegialitätsprinzips ab. Die freie kollegiale Beratung erleichtert die Konsensfindung. Die umfassende Aufzeichnung der Beratungen würde dagegen den freien Austausch im Bundesrat behindern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Revisionsentwurf des RVOG vorzulegen, welcher eine Pflicht für die durchgehende Schriftlichkeit seiner Beratungen und Beschlüsse verankert. Das Gebot der Schriftlichkeit ist auch bei geheimen Geschäften und im Falle von bloss mündlichen Informationen zu berücksichtigen. Die Protokolle des Bundesrates müssen als Führungsinstrumente verwendet werden können und die nachträgliche Nachvollziehbarkeit der Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates gewährleisten.</p>
    • Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (2)

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