Schutz für Kleinanlegerinnen und -anleger. Beratungsprotokoll für Anlagegespräche

ShortId
10.3397
Id
20103397
Updated
28.07.2023 13:31
Language
de
Title
Schutz für Kleinanlegerinnen und -anleger. Beratungsprotokoll für Anlagegespräche
AdditionalIndexing
24;Korrespondenz;Anlegerschutz;Vermögensverwaltung;Qualitätssicherung;Finanzberuf;Bankeinlage;Kapitalanlage;Beratung
1
  • L04K11040201, Anlegerschutz
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
  • L04K11060108, Finanzberuf
  • L06K070106020203, Beratung
  • L03K020221, Korrespondenz
  • L06K110602010103, Vermögensverwaltung
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass zahlreichen Kleinanlegerinnen Anlageprodukte verkauft worden sind, deren Risiken nicht mit deren Bedürfnissen übereinstimmten. Vielfach wurden Kleinanleger im Anlagegespräch nur mangelhaft über die Risiken der Anlagen informiert. So wurde bei strukturierten Produkten teilweise nicht darauf hingewiesen, dass bei Konkurs des Emittenten das ganze Vermögen verloren ist und der Kapitalschutz hiervor nicht schützt. So wies beispielsweise die Neue Aargauer Bank nur an einem versteckten Ort in ihren Broschüren auf das Emittentenrisiko der Produkte von Lehman Brothers hin. In zahlreichen Fällen wurden Kleinanlegerinnen offensiv von ihren Anlageberatern telefonisch kontaktiert und zum Kauf von Produkten von Lehman Brothers bewegt. Das Emittentenrisiko wurde dabei nicht erwähnt und/oder nicht erklärt.</p><p>Geschädigte Anlegerinnen haben von ihren Banken Schadenersatz für Vermögensverluste verlangt. Solche Begehren sind schwer durchzusetzen. Der Kunde muss beweisen, dass er ungenügend beraten worden ist. Dies ist ohne Protokoll kaum möglich.</p><p>Abhilfe schafft hier ein Protokoll über das Beratungsgespräch. Darin sollen unter anderem die wesentlichen Anliegen der Kleinanlegerinnen und die Gründe genannt werden, weshalb der Anlageberater einen bestimmten Anlagevorschlag macht. In Deutschland gilt die Protokollpflicht seit dem 1. Januar 2010. Ein Bankmitarbeiter, nicht jedoch die Kundin muss das Beratungsprotokoll unterzeichnen. Die Schweiz kennt keine vergleichbare Regelung.</p><p>Die Finanzmarktaufsicht hat in ihrem Bericht zu den Fällen Madoff und Lehman Brothers vom 2. März 2010 bestätigt, dass bei der Beratung von Kleinsparern regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Dazu gehört ein obligatorisches Beratungsprotokoll. Das verbessert den Anlegerschutz:</p><p>1. Die Beweislage für die kleinen Anlegerinnen und Anleger wird entscheidend verbessert.</p><p>2. Die Qualität der Beratung wird erhöht.</p><p>3. Die Bedürfnisse der Anlegerinnen und Anleger werden besser zur Kenntnis genommen.</p>
  • <p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Motion, den Schutz der Anleger - insbesondere denjenigen der Retailkunden - zu verbessern. Hingegen erscheint es dem Bundesrat nicht ratsam, eine einzelne Massnahme wie die von der Motionärin vorgeschlagene obligatorische Protokollierungspflicht einzuführen, bevor eine umfassende Analyse des regulatorischen Handlungsbedarfs im Anlegerschutz durchgeführt wurde.</p><p>Im Rahmen des Projekts "Vertriebsregeln" untersucht die Finanzmarktaufsicht (Finma) die gegenwärtige Rechtslage und die bestehenden Probleme des Anlegerschutzes im gesamten Finanzmarktbereich. Bevor der Bundesrat regulatorische Massnahmen ergreift, möchte er die Resultate des Projekts "Vertriebsregeln" abwarten. Zwar ist der Bundesrat nicht an die Resultate und Schlussfolgerungen der Finma gebunden. Erst die gewonnenen Erkenntnisse lassen aber eine erste gründliche Betrachtung der Problemfelder im Anlegerschutz zu. Dies erlaubt, bei der Ausarbeitung möglicher Massnahmen einerseits die regulatorischen Unterschiede in den einzelnen Finanzmarktbereichen (Banken-, Versicherungs-, Börsenbereich usw.) zu berücksichtigen und andererseits die Massnahmen in das Gefüge der bestehenden gesetzlichen Schutzregelungen einzupassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zum Schutz der privaten Anlegerinnen und Anleger für Verkaufsgespräche von Finanzanlageprodukten und Vermögensverwaltungsmandaten eine obligatorische Protokollierungspflicht einzuführen. Dafür sind die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.</p>
  • Schutz für Kleinanlegerinnen und -anleger. Beratungsprotokoll für Anlagegespräche
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass zahlreichen Kleinanlegerinnen Anlageprodukte verkauft worden sind, deren Risiken nicht mit deren Bedürfnissen übereinstimmten. Vielfach wurden Kleinanleger im Anlagegespräch nur mangelhaft über die Risiken der Anlagen informiert. So wurde bei strukturierten Produkten teilweise nicht darauf hingewiesen, dass bei Konkurs des Emittenten das ganze Vermögen verloren ist und der Kapitalschutz hiervor nicht schützt. So wies beispielsweise die Neue Aargauer Bank nur an einem versteckten Ort in ihren Broschüren auf das Emittentenrisiko der Produkte von Lehman Brothers hin. In zahlreichen Fällen wurden Kleinanlegerinnen offensiv von ihren Anlageberatern telefonisch kontaktiert und zum Kauf von Produkten von Lehman Brothers bewegt. Das Emittentenrisiko wurde dabei nicht erwähnt und/oder nicht erklärt.</p><p>Geschädigte Anlegerinnen haben von ihren Banken Schadenersatz für Vermögensverluste verlangt. Solche Begehren sind schwer durchzusetzen. Der Kunde muss beweisen, dass er ungenügend beraten worden ist. Dies ist ohne Protokoll kaum möglich.</p><p>Abhilfe schafft hier ein Protokoll über das Beratungsgespräch. Darin sollen unter anderem die wesentlichen Anliegen der Kleinanlegerinnen und die Gründe genannt werden, weshalb der Anlageberater einen bestimmten Anlagevorschlag macht. In Deutschland gilt die Protokollpflicht seit dem 1. Januar 2010. Ein Bankmitarbeiter, nicht jedoch die Kundin muss das Beratungsprotokoll unterzeichnen. Die Schweiz kennt keine vergleichbare Regelung.</p><p>Die Finanzmarktaufsicht hat in ihrem Bericht zu den Fällen Madoff und Lehman Brothers vom 2. März 2010 bestätigt, dass bei der Beratung von Kleinsparern regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Dazu gehört ein obligatorisches Beratungsprotokoll. Das verbessert den Anlegerschutz:</p><p>1. Die Beweislage für die kleinen Anlegerinnen und Anleger wird entscheidend verbessert.</p><p>2. Die Qualität der Beratung wird erhöht.</p><p>3. Die Bedürfnisse der Anlegerinnen und Anleger werden besser zur Kenntnis genommen.</p>
    • <p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Motion, den Schutz der Anleger - insbesondere denjenigen der Retailkunden - zu verbessern. Hingegen erscheint es dem Bundesrat nicht ratsam, eine einzelne Massnahme wie die von der Motionärin vorgeschlagene obligatorische Protokollierungspflicht einzuführen, bevor eine umfassende Analyse des regulatorischen Handlungsbedarfs im Anlegerschutz durchgeführt wurde.</p><p>Im Rahmen des Projekts "Vertriebsregeln" untersucht die Finanzmarktaufsicht (Finma) die gegenwärtige Rechtslage und die bestehenden Probleme des Anlegerschutzes im gesamten Finanzmarktbereich. Bevor der Bundesrat regulatorische Massnahmen ergreift, möchte er die Resultate des Projekts "Vertriebsregeln" abwarten. Zwar ist der Bundesrat nicht an die Resultate und Schlussfolgerungen der Finma gebunden. Erst die gewonnenen Erkenntnisse lassen aber eine erste gründliche Betrachtung der Problemfelder im Anlegerschutz zu. Dies erlaubt, bei der Ausarbeitung möglicher Massnahmen einerseits die regulatorischen Unterschiede in den einzelnen Finanzmarktbereichen (Banken-, Versicherungs-, Börsenbereich usw.) zu berücksichtigen und andererseits die Massnahmen in das Gefüge der bestehenden gesetzlichen Schutzregelungen einzupassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zum Schutz der privaten Anlegerinnen und Anleger für Verkaufsgespräche von Finanzanlageprodukten und Vermögensverwaltungsmandaten eine obligatorische Protokollierungspflicht einzuführen. Dafür sind die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.</p>
    • Schutz für Kleinanlegerinnen und -anleger. Beratungsprotokoll für Anlagegespräche

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