Vorschriften für Partikelfilter in der Land- und Forstwirtschaft. Koordination mit der EU
- ShortId
-
10.3405
- Id
-
20103405
- Updated
-
24.06.2025 23:34
- Language
-
de
- Title
-
Vorschriften für Partikelfilter in der Land- und Forstwirtschaft. Koordination mit der EU
- AdditionalIndexing
-
55;Landwirt/in;Europakompatibilität;Partikelfilter;landwirtschaftliches Fahrzeug;Angleichung der Normen;Wettbewerbsfähigkeit;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Landmaschine;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L05K1801040101, Partikelfilter
- L07K14010802020102, landwirtschaftliches Fahrzeug
- L06K140108020201, Landmaschine
- L06K070601020101, Angleichung der Normen
- L04K09020206, Europakompatibilität
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- L05K1401050601, Landwirt/in
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der einheimische land- und forstwirtschaftliche Maschinenmarkt ist klein. Maschinen und Geräte werden vielfach in der EU beschafft. Eine Koordination mit den Vorschriften der EU ermöglicht es, die einheimische Land- und Forstwirtschaft von den teuren Nachrüstungsinvestitionen zu entlasten. </p><p>2. Land- und forstwirtschaftliche Maschinen unterliegen einem erheblichen Verschleiss. Die Anlagen werden normalerweise innert 10-15 Jahren abgeschrieben. Eine Nachrüstung solcher Fahrzeuge mit Partikelfiltern verlängert den Abschreibungszeitraum dieser Maschinen und führt dazu, dass technologisch und ökologisch veraltete Geräte (zwar mit Feinpartikelfilter, aber ohne beispielsweise biologisch abbaubare Hydrauliköle) länger im Einsatz bleiben. </p><p>3. Sowohl die Land- als auch die Forstwirtschaft stehen durch die Liberalisierungspolitik des Bundes in einem internationalen Wettbewerb. Im gleichen Zug findet eine Verschärfung der Umweltvorschriften statt, die inkongruent mit der Liberalisierungsstrategie erfolgt. Dem Urproduzenten entstehen dadurch erheblich höhere Mehrkosten durch Auflagen, als dies der direkt konkurrierende Urproduzent im angrenzenden Ausland gewärtigen muss. Eine zeitlich unkoordinierte Umsetzung führt zu einer wirtschaftlichen Belastung von Urproduzenten.</p>
- <p>Hochwirksame Partikelfilter, die den Dieselruss um mehr als 97 Prozent reduzieren, entsprechen seit Jahren bei verschiedensten Dieselmotoren (z. B. Personenwagen, Busse, Baumaschinen) dem Stand der Technik. Auch neue Traktoren werden auf Bestellung von den meisten Anbietern mit solchen Filtern ausgerüstet. Aus Gründen der besonders angespannten wirtschaftlichen Lage der schweizerischen Landwirtschaft ist der Bundesrat aber bereit, sich im Moment bei land- und forstwirtschaftlichen Maschinen auf die Übernahme der EU-Regelungen zu beschränken und vorderhand keine strengeren Vorschriften zu erlassen. Der Zeitplan für emissionsreduzierende Massnahmen bei den land- und forstwirtschaftlichen Maschinen soll sich insbesondere nach dem Kritierium der wirtschaftlichen Tragbarkeit für die schweizerische Landwirtschaft richten. Aktuell ist die Landwirtschaft auch mit den dringend notwendigen Massnahmen zur Senkung ihrer übermässigen Ammoniak-Emissionen (Gülle) bereits stark gefordert. </p><p>Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass rund 20 Prozent des krebserregenden Dieselrusses in der Schweiz von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen ausgestossen werden und dass diese Emissionen für die Beschäftigten in der Landwirtschaft eine ernsthafte Beeinträchtigung der Gesundheit darstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bezüglich Partikelfilterpflicht auf land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten keine schärferen Vorschriften als in der EU zu erlassen und solche Vorschriften mit der EU zeitlich zu koordinieren.</p>
- Vorschriften für Partikelfilter in der Land- und Forstwirtschaft. Koordination mit der EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der einheimische land- und forstwirtschaftliche Maschinenmarkt ist klein. Maschinen und Geräte werden vielfach in der EU beschafft. Eine Koordination mit den Vorschriften der EU ermöglicht es, die einheimische Land- und Forstwirtschaft von den teuren Nachrüstungsinvestitionen zu entlasten. </p><p>2. Land- und forstwirtschaftliche Maschinen unterliegen einem erheblichen Verschleiss. Die Anlagen werden normalerweise innert 10-15 Jahren abgeschrieben. Eine Nachrüstung solcher Fahrzeuge mit Partikelfiltern verlängert den Abschreibungszeitraum dieser Maschinen und führt dazu, dass technologisch und ökologisch veraltete Geräte (zwar mit Feinpartikelfilter, aber ohne beispielsweise biologisch abbaubare Hydrauliköle) länger im Einsatz bleiben. </p><p>3. Sowohl die Land- als auch die Forstwirtschaft stehen durch die Liberalisierungspolitik des Bundes in einem internationalen Wettbewerb. Im gleichen Zug findet eine Verschärfung der Umweltvorschriften statt, die inkongruent mit der Liberalisierungsstrategie erfolgt. Dem Urproduzenten entstehen dadurch erheblich höhere Mehrkosten durch Auflagen, als dies der direkt konkurrierende Urproduzent im angrenzenden Ausland gewärtigen muss. Eine zeitlich unkoordinierte Umsetzung führt zu einer wirtschaftlichen Belastung von Urproduzenten.</p>
- <p>Hochwirksame Partikelfilter, die den Dieselruss um mehr als 97 Prozent reduzieren, entsprechen seit Jahren bei verschiedensten Dieselmotoren (z. B. Personenwagen, Busse, Baumaschinen) dem Stand der Technik. Auch neue Traktoren werden auf Bestellung von den meisten Anbietern mit solchen Filtern ausgerüstet. Aus Gründen der besonders angespannten wirtschaftlichen Lage der schweizerischen Landwirtschaft ist der Bundesrat aber bereit, sich im Moment bei land- und forstwirtschaftlichen Maschinen auf die Übernahme der EU-Regelungen zu beschränken und vorderhand keine strengeren Vorschriften zu erlassen. Der Zeitplan für emissionsreduzierende Massnahmen bei den land- und forstwirtschaftlichen Maschinen soll sich insbesondere nach dem Kritierium der wirtschaftlichen Tragbarkeit für die schweizerische Landwirtschaft richten. Aktuell ist die Landwirtschaft auch mit den dringend notwendigen Massnahmen zur Senkung ihrer übermässigen Ammoniak-Emissionen (Gülle) bereits stark gefordert. </p><p>Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass rund 20 Prozent des krebserregenden Dieselrusses in der Schweiz von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen ausgestossen werden und dass diese Emissionen für die Beschäftigten in der Landwirtschaft eine ernsthafte Beeinträchtigung der Gesundheit darstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bezüglich Partikelfilterpflicht auf land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten keine schärferen Vorschriften als in der EU zu erlassen und solche Vorschriften mit der EU zeitlich zu koordinieren.</p>
- Vorschriften für Partikelfilter in der Land- und Forstwirtschaft. Koordination mit der EU
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