Schaffhausen sabotiert Sachplanverfahren

ShortId
10.3406
Id
20103406
Updated
28.07.2023 09:18
Language
de
Title
Schaffhausen sabotiert Sachplanverfahren
AdditionalIndexing
66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Verwaltungsverfahren;Bericht;Koordination;Sachplan;Standort des Betriebes;Schaffhausen (Kanton);wirtschaftliche Auswirkung;sozio-ökonomische Verhältnisse
1
  • L04K01020412, Sachplan
  • L04K01090402, sozio-ökonomische Verhältnisse
  • L03K020206, Bericht
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L05K0301010113, Schaffhausen (Kanton)
  • L04K08020314, Koordination
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L04K08060306, Verwaltungsverfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager ist in dem vom Bundesrat am 2. April 2008 verabschiedeten Sachplan geologische Tiefenlager festgelegt. Dieser bestimmt die Regeln und das Verfahren für die Standortsuche. Oberste Priorität hat die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Sozioökonomische und raumplanerische Aspekte werden ebenfalls berücksichtigt. Der Sachplan wurde während mehr als zwei Jahren unter intensivem Einbezug von Bundesbehörden, Kantonen, Nachbarstaaten, Organisationen, Parteien und sogenannten Fokusgruppen aus der Bevölkerung erarbeitet. Er bildet die verbindliche Grundlage für das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Alle von den Standortvorschlägen der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) betroffenen Kantone (Standortkantone) arbeiten in den vom Bundesamt für Energie (BFE) eingesetzten Gremien konstruktiv-kritisch mit. Das wichtigste ist der Ausschuss der Kantone, welcher die Zusammenarbeit zwischen den Regierungsvertretenden der Standortkantone sowie der betroffenen Nachbarkantone und Nachbarstaaten sicherstellt und den Bund bei der Durchführung des Auswahlverfahrens begleitet. Hinzu kommen auch diverse Fachgremien. Eine Übersicht der eingesetzten Gremien kann unter www.radioaktiveabfaelle.ch eingesehen werden. Vertreterinnen und Vertreter des Kantons Schaffhausen arbeiten in diesen Gremien mit und haben das BFE und die Standortkantone frühzeitig informiert. Die Studie wurde aufgrund eines vom Kantonsrat überwiesenen Vorstosses auf eigene Kosten in Auftrag gegeben.</p><p>2. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine nationale Aufgabe. Der Bundesrat hält an dem im Sachplan geologische Tiefenlager festgelegten Auswahlverfahren fest. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen ist konstruktiv und offen. Diese erfolgt unter Berücksichtigung der zum Teil verfassungsmässigen kantonalen Vorgaben, sich gegen geologische Tiefenlager auszusprechen. Die Notwendigkeit, für die Entsorgung eine Lösung zu finden, wird von allen Beteiligten anerkannt. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, bei der Schaffhauser Regierung zu intervenieren.</p><p>3. Zusammen mit den Standortkantonen hat der Bund eine raumplanerische Beurteilungsmethodik für Etappe 2 erarbeitet und am 28. Mai 2010 veröffentlicht. Die Beurteilungsmethodik soll noch dieses Jahr - zusammen mit den Standortvorschlägen der Nagra, den sicherheitstechnischen Gutachten und weiteren Stellungnahmen zu Etappe 1 - drei Monate öffentlich aufgelegt und danach konsolidiert werden. Sie bildet nach dem Bundesratsentscheid zum Abschluss von Etappe 1 die Grundlage für die sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudien. Verschiedene Kantone haben jedoch angekündigt, die Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft in Etappe 2 mittels ergänzender Abklärungen auf kantonaler Ebene zu untersuchen. Die Standortkantone wollen diese Arbeiten koordinieren.</p><p>4. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der an der Umsetzung des Sachplans direkt beteiligten Akteurinnen und Akteure sind im Sachplan festgelegt. Die Standortsuche erfolgt schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit diesen Akteurinnen und Akteuren. Offene Fragen und Differenzen werden zeit- und stufengerecht diskutiert und einer Lösung zugeführt. Zwischenergebnisse und wichtige Entscheide werden publiziert, und die Öffentlichkeit wird regelmässig informiert. Damit ist sichergestellt, dass das Auswahlverfahren fair und transparent verläuft.</p><p>5. Die vom Kanton Schaffhausen publizierte Studie zu den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers ist nicht Bestandteil des Sachplanverfahrens. Die Methodik der Studie wurde weder mit den Bundesbehörden noch mit den anderen Standortkantonen abgestimmt und ermöglicht deshalb keine vergleichenden Beurteilungen bei der laufenden Standortsuche. Diese Haltung hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 21. April 2010 unmissverständlich kommuniziert (Medienmitteilung "Sozioökonomische Auswirkungen von Lagern für radioaktive Abfälle: Vergleichbarkeit aller Regionen muss gewährleistet sein" vom 21. April 2010). Ab Mitte 2011 wird das UVEK kantonsübergreifende sozioökonomische Studien nach einer objektiven und vergleichbaren Methodik in allen potenziellen Standortregionen durchführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Kanton Schaffhausen ist mit einer eigenen Studie zu sozioökonomischen Auswirkungen von Lagern für radioaktive Abfälle vorgeprescht. Die in Eigenregie entstandene Studie wurde am 21. April 2010 veröffentlicht. Darin werden mögliche wirtschaftliche Schäden wegen radioaktiver Abfälle beziffert. Mit seinem unkoordinierten Vorgehen hat der Kanton Schaffhausen der laufenden Standortsuche für Tiefenlager eigentümlich vorgegriffen. Dadurch brüskiert Schaffhausen die sich an die Regeln des Sachplanverfahrens haltenden potenziellen Standortkantone. </p><p>Die laufende Standortsuche basiert auf dem von der Nagra vorgeschlagenen Sachplan, der in Etappe 1 auf geologischen und sicherheitstechnischen Kriterien und auf der technischen Machbarkeit basiert. Erst in Etappe 2 sollen von Mitte 2011 bis 2014/15 die raumplanerischen und sozioökonomischen Auswirkungen von geologischen Tiefenlagern untersucht werden. Der Alleingang des Kantons Schaffhausen macht deutlich, dass er das laufende Sachplanverfahren missachtet und torpediert. </p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: </p><p>1. Wie beurteilt er den unkoordinierten Alleingang des Kantons Schaffhausen? Zu welchem Zeitpunkt wurde er durch den Kanton Schaffhausen über seine Studie informiert? </p><p>2. Was gedenkt er zu tun, um die Schaffhauser Regierung wieder auf den gemeinsamen Weg des Sachplans zurückzuführen? </p><p>3. Das Sachplanverfahren sieht eine gemeinsame Studie vor. Hat der Bundesrat Kenntnis von weiteren eigenen Studien der anderen potenziellen Standortkantone? </p><p>4. Welche Massnahmen trifft er, damit die Standortsuche trotz dem Schaffhauser Vorpreschen in grösstmöglicher Transparenz abläuft und die Nachvollziehbarkeit aller Entscheidungen sowie der gleichberechtigte Einbezug aller betroffenen Regionen gewährleistet sind? </p><p>5. Wie beurteilt er die Objektivität und Methodik der Studie aus Schaffhausen? Ist er auch der Meinung, dass die Studie keine vergleichbare Beurteilung bei der laufenden Standortsuche ermöglicht?</p>
  • Schaffhausen sabotiert Sachplanverfahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager ist in dem vom Bundesrat am 2. April 2008 verabschiedeten Sachplan geologische Tiefenlager festgelegt. Dieser bestimmt die Regeln und das Verfahren für die Standortsuche. Oberste Priorität hat die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Sozioökonomische und raumplanerische Aspekte werden ebenfalls berücksichtigt. Der Sachplan wurde während mehr als zwei Jahren unter intensivem Einbezug von Bundesbehörden, Kantonen, Nachbarstaaten, Organisationen, Parteien und sogenannten Fokusgruppen aus der Bevölkerung erarbeitet. Er bildet die verbindliche Grundlage für das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Alle von den Standortvorschlägen der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) betroffenen Kantone (Standortkantone) arbeiten in den vom Bundesamt für Energie (BFE) eingesetzten Gremien konstruktiv-kritisch mit. Das wichtigste ist der Ausschuss der Kantone, welcher die Zusammenarbeit zwischen den Regierungsvertretenden der Standortkantone sowie der betroffenen Nachbarkantone und Nachbarstaaten sicherstellt und den Bund bei der Durchführung des Auswahlverfahrens begleitet. Hinzu kommen auch diverse Fachgremien. Eine Übersicht der eingesetzten Gremien kann unter www.radioaktiveabfaelle.ch eingesehen werden. Vertreterinnen und Vertreter des Kantons Schaffhausen arbeiten in diesen Gremien mit und haben das BFE und die Standortkantone frühzeitig informiert. Die Studie wurde aufgrund eines vom Kantonsrat überwiesenen Vorstosses auf eigene Kosten in Auftrag gegeben.</p><p>2. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine nationale Aufgabe. Der Bundesrat hält an dem im Sachplan geologische Tiefenlager festgelegten Auswahlverfahren fest. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen ist konstruktiv und offen. Diese erfolgt unter Berücksichtigung der zum Teil verfassungsmässigen kantonalen Vorgaben, sich gegen geologische Tiefenlager auszusprechen. Die Notwendigkeit, für die Entsorgung eine Lösung zu finden, wird von allen Beteiligten anerkannt. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, bei der Schaffhauser Regierung zu intervenieren.</p><p>3. Zusammen mit den Standortkantonen hat der Bund eine raumplanerische Beurteilungsmethodik für Etappe 2 erarbeitet und am 28. Mai 2010 veröffentlicht. Die Beurteilungsmethodik soll noch dieses Jahr - zusammen mit den Standortvorschlägen der Nagra, den sicherheitstechnischen Gutachten und weiteren Stellungnahmen zu Etappe 1 - drei Monate öffentlich aufgelegt und danach konsolidiert werden. Sie bildet nach dem Bundesratsentscheid zum Abschluss von Etappe 1 die Grundlage für die sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudien. Verschiedene Kantone haben jedoch angekündigt, die Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft in Etappe 2 mittels ergänzender Abklärungen auf kantonaler Ebene zu untersuchen. Die Standortkantone wollen diese Arbeiten koordinieren.</p><p>4. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der an der Umsetzung des Sachplans direkt beteiligten Akteurinnen und Akteure sind im Sachplan festgelegt. Die Standortsuche erfolgt schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit diesen Akteurinnen und Akteuren. Offene Fragen und Differenzen werden zeit- und stufengerecht diskutiert und einer Lösung zugeführt. Zwischenergebnisse und wichtige Entscheide werden publiziert, und die Öffentlichkeit wird regelmässig informiert. Damit ist sichergestellt, dass das Auswahlverfahren fair und transparent verläuft.</p><p>5. Die vom Kanton Schaffhausen publizierte Studie zu den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers ist nicht Bestandteil des Sachplanverfahrens. Die Methodik der Studie wurde weder mit den Bundesbehörden noch mit den anderen Standortkantonen abgestimmt und ermöglicht deshalb keine vergleichenden Beurteilungen bei der laufenden Standortsuche. Diese Haltung hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 21. April 2010 unmissverständlich kommuniziert (Medienmitteilung "Sozioökonomische Auswirkungen von Lagern für radioaktive Abfälle: Vergleichbarkeit aller Regionen muss gewährleistet sein" vom 21. April 2010). Ab Mitte 2011 wird das UVEK kantonsübergreifende sozioökonomische Studien nach einer objektiven und vergleichbaren Methodik in allen potenziellen Standortregionen durchführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Kanton Schaffhausen ist mit einer eigenen Studie zu sozioökonomischen Auswirkungen von Lagern für radioaktive Abfälle vorgeprescht. Die in Eigenregie entstandene Studie wurde am 21. April 2010 veröffentlicht. Darin werden mögliche wirtschaftliche Schäden wegen radioaktiver Abfälle beziffert. Mit seinem unkoordinierten Vorgehen hat der Kanton Schaffhausen der laufenden Standortsuche für Tiefenlager eigentümlich vorgegriffen. Dadurch brüskiert Schaffhausen die sich an die Regeln des Sachplanverfahrens haltenden potenziellen Standortkantone. </p><p>Die laufende Standortsuche basiert auf dem von der Nagra vorgeschlagenen Sachplan, der in Etappe 1 auf geologischen und sicherheitstechnischen Kriterien und auf der technischen Machbarkeit basiert. Erst in Etappe 2 sollen von Mitte 2011 bis 2014/15 die raumplanerischen und sozioökonomischen Auswirkungen von geologischen Tiefenlagern untersucht werden. Der Alleingang des Kantons Schaffhausen macht deutlich, dass er das laufende Sachplanverfahren missachtet und torpediert. </p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: </p><p>1. Wie beurteilt er den unkoordinierten Alleingang des Kantons Schaffhausen? Zu welchem Zeitpunkt wurde er durch den Kanton Schaffhausen über seine Studie informiert? </p><p>2. Was gedenkt er zu tun, um die Schaffhauser Regierung wieder auf den gemeinsamen Weg des Sachplans zurückzuführen? </p><p>3. Das Sachplanverfahren sieht eine gemeinsame Studie vor. Hat der Bundesrat Kenntnis von weiteren eigenen Studien der anderen potenziellen Standortkantone? </p><p>4. Welche Massnahmen trifft er, damit die Standortsuche trotz dem Schaffhauser Vorpreschen in grösstmöglicher Transparenz abläuft und die Nachvollziehbarkeit aller Entscheidungen sowie der gleichberechtigte Einbezug aller betroffenen Regionen gewährleistet sind? </p><p>5. Wie beurteilt er die Objektivität und Methodik der Studie aus Schaffhausen? Ist er auch der Meinung, dass die Studie keine vergleichbare Beurteilung bei der laufenden Standortsuche ermöglicht?</p>
    • Schaffhausen sabotiert Sachplanverfahren

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