Revision der OECD-Leitsätze
- ShortId
-
10.3414
- Id
-
20103414
- Updated
-
27.07.2023 19:17
- Language
-
de
- Title
-
Revision der OECD-Leitsätze
- AdditionalIndexing
-
15;12;multinationales Unternehmen;Rechtsschutz;Unternehmensführung;Wirtschaftsethik;OECD;Menschenrechte
- 1
-
- L06K070306010701, multinationales Unternehmen
- L03K150222, OECD
- L03K050402, Rechtsschutz
- L03K050202, Menschenrechte
- L05K1603010402, Wirtschaftsethik
- L05K0703050103, Unternehmensführung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gelten als unverbindliche Empfehlung der Unterzeichnerregierungen an die Firmen. Die Leitsätze sollen die Unternehmen darin unterstützen, in Übereinstimmung mit der Politik einer Regierung sowie mit den gesellschaftlichen Erwartungen eines Landes zu handeln.</p><p>Einer der heutigen Schwachpunkte ist, dass die Menschenrechte nur in den allgemeinen Grundsätzen erwähnt werden. Um genau zu definieren, wie die Leitsätze anzuwenden sind, braucht es ein spezielles Kapitel nur zu diesem Thema. Zudem sollten die Menschenrechte in alle Kapitel bzw. Themen integriert werden. Aus diesem Grund ist die Bildung eines Ad-hoc-Komitees nötig, das sich mit dieser Fragestellung befasst.</p><p>Die Leitsätze müssen zudem den neuen Entwicklungen im Bereich Menschenrechte und Unternehmensverantwortung angepasst werden, insbesondere in Bezug auf die Arbeit des UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und transnationale Unternehmen, Professor Ruggie. Das Konzept der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) muss unbedingt in die Leitsätze aufgenommen werden, denn damit kann dem Risiko von Menschenrechtsverletzungen nicht nur während einzelner Transaktionen vorgebeugt werden, sondern während der ganzen Lebensdauer eines Projektes oder einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Gemäss Professor Ruggie sollte die Sorgfaltspflicht auf den internationalen Menschenrechtsnormen basieren.</p>
- <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2010 das Verhandlungsmandat für die Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verabschiedet. Darin werden die Verhandlungsziele und Positionen der Schweiz in ihren Grundsätzen festgelegt. Die Schweiz wird sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass der Anwendungsbereich der OECD-Leitsätze (z. B. Anwendbarkeit auf die Zulieferer eines Unternehmens) und die Verantwortung der Unternehmen bei der Beachtung der Menschenrechte genauer definiert werden.</p><p>Im Einzelnen können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1./2. Im Rahmen der Aktualisierung der OECD-Leitsätze ist vorgesehen, die Anwendung der Leitsätze auf die Menschenrechte zu präzisieren. Es werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie die entsprechenden Bestimmungen ergänzt werden können. Für den Bundesrat ist es ein wichtiges Ziel, multinationalen Unternehmen im Rahmen der Leitsätze aufzuzeigen, wie sie Einflüsse ihrer Aktivitäten, die Verletzungen von Menschenrechten verursachen könnten, identifizieren, verhindern und beheben können. Die Schweiz wird zu gegebener Zeit die verschiedenen konkreten Vorschläge analysieren und ein neues Kapitel über Menschenrechte unterstützen, wenn absehbar ist, dass dies die beste Möglichkeit zur Zielerreichung ist. Ein solches Kapitel sollte entsprechende Menschenrechtsbestimmungen in anderen Kapiteln ergänzen, aber nicht ersetzen.</p><p>3. Die Arbeitsgruppe des Investitionskomitees (Working Party) wird bereits durch eine Beratergruppe (Advisory Group) unterstützt, in welcher interessierte teilnehmende Staaten, Vertreter der offiziellen Beratergremien der OECD (Business Advisory Council, Trade Union Advisory Council und OECD Watch) sowie Experten vertreten sind. Diese Beratergruppe, der auch die Schweiz angehört, wird Vorschläge zu einzelnen Themen, welchen eine besondere Bedeutung beigemessen wird, ausarbeiten. Bei Bedarf kann sich diese Gruppe auch vertieft mit Fragen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Menschenrechte befassen. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat nicht für notwendig, sich für die Bildung einer weiteren Untergruppe einzusetzen.</p><p>4. Die Schweiz unterstützt die Arbeiten von John Ruggie betreffend multinationale Unternehmen und Menschenrechte seit Beginn seines Mandats im Jahr 2005. Die Schweiz hat ein Interesse, dass diese Arbeiten in die Aktualisierung der OECD-Leitsätze einbezogen werden. Zurzeit finden die Leitsätze nur Anwendung, wenn ein multinationales Unternehmen über eine Direktinvestition im Ausland auf einen Sachverhalt direkt Einfluss nehmen kann (sogenanntes "investment nexus"). Das von Ruggie beschriebene Konzept der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) stellt unter Umständen eine Möglichkeit dar, den Anwendungsbereich der Leitsätze und z. B. deren Anwendbarkeit auf die Zulieferkette neu zu definieren. Es ist ein wichtiges Ziel der Aktualisierung, Klarheit für die multinationalen Unternehmen bezüglich der Anwendung der Leitsätze zu schaffen. Die laufenden Arbeiten werden zeigen, ob es gelingen wird, die Anwendung von Due Diligence genau zu definieren und klare Kriterien für die Unternehmen zur Umsetzung festzulegen. Die Schweiz wird sich an diesen Arbeiten beteiligen, konkrete Vorschläge laufend analysieren und zu gegebener Zeit dazu Stellung nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anlässlich der Fragestunde vom vergangenen März begrüsste der Bundesrat die Revision der OECD-Leitsätze, und zwar u. a., dass die Aktualisierung der Leitsätze auch deren Anwendung auf die Zulieferketten sowie auf den Schutz der Menschenrechte umfassen soll. Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass:</p><p>- ein spezielles Kapitel zum Thema Menschenrechte geschaffen wird?</p><p>- ein kohärenter Ansatz formuliert wird, der es erlaubt, die Menschenrechte in alle Kapitel respektive Themen zu integrieren (vgl. Arbeit, Umwelt, Veröffentlichung von Informationen)?</p><p>- eine Untergruppe zur "Arbeitsgruppe des Investitionskomitees" gebildet wird, die prüft, wie die Menschenrechte durchgehend in den Leitsätzen berücksichtigt werden sollen?</p><p>- das Konzept der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) gemäss der Definition von Professor John Ruggie in die Leitsätze aufgenommen wird, und zwar mit den sich daraus ergebenden Instrumenten wie z. B. die Menschenrechtsrisikoanalyse oder Monitoringprozesse?</p>
- Revision der OECD-Leitsätze
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gelten als unverbindliche Empfehlung der Unterzeichnerregierungen an die Firmen. Die Leitsätze sollen die Unternehmen darin unterstützen, in Übereinstimmung mit der Politik einer Regierung sowie mit den gesellschaftlichen Erwartungen eines Landes zu handeln.</p><p>Einer der heutigen Schwachpunkte ist, dass die Menschenrechte nur in den allgemeinen Grundsätzen erwähnt werden. Um genau zu definieren, wie die Leitsätze anzuwenden sind, braucht es ein spezielles Kapitel nur zu diesem Thema. Zudem sollten die Menschenrechte in alle Kapitel bzw. Themen integriert werden. Aus diesem Grund ist die Bildung eines Ad-hoc-Komitees nötig, das sich mit dieser Fragestellung befasst.</p><p>Die Leitsätze müssen zudem den neuen Entwicklungen im Bereich Menschenrechte und Unternehmensverantwortung angepasst werden, insbesondere in Bezug auf die Arbeit des UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und transnationale Unternehmen, Professor Ruggie. Das Konzept der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) muss unbedingt in die Leitsätze aufgenommen werden, denn damit kann dem Risiko von Menschenrechtsverletzungen nicht nur während einzelner Transaktionen vorgebeugt werden, sondern während der ganzen Lebensdauer eines Projektes oder einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Gemäss Professor Ruggie sollte die Sorgfaltspflicht auf den internationalen Menschenrechtsnormen basieren.</p>
- <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2010 das Verhandlungsmandat für die Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verabschiedet. Darin werden die Verhandlungsziele und Positionen der Schweiz in ihren Grundsätzen festgelegt. Die Schweiz wird sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass der Anwendungsbereich der OECD-Leitsätze (z. B. Anwendbarkeit auf die Zulieferer eines Unternehmens) und die Verantwortung der Unternehmen bei der Beachtung der Menschenrechte genauer definiert werden.</p><p>Im Einzelnen können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1./2. Im Rahmen der Aktualisierung der OECD-Leitsätze ist vorgesehen, die Anwendung der Leitsätze auf die Menschenrechte zu präzisieren. Es werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie die entsprechenden Bestimmungen ergänzt werden können. Für den Bundesrat ist es ein wichtiges Ziel, multinationalen Unternehmen im Rahmen der Leitsätze aufzuzeigen, wie sie Einflüsse ihrer Aktivitäten, die Verletzungen von Menschenrechten verursachen könnten, identifizieren, verhindern und beheben können. Die Schweiz wird zu gegebener Zeit die verschiedenen konkreten Vorschläge analysieren und ein neues Kapitel über Menschenrechte unterstützen, wenn absehbar ist, dass dies die beste Möglichkeit zur Zielerreichung ist. Ein solches Kapitel sollte entsprechende Menschenrechtsbestimmungen in anderen Kapiteln ergänzen, aber nicht ersetzen.</p><p>3. Die Arbeitsgruppe des Investitionskomitees (Working Party) wird bereits durch eine Beratergruppe (Advisory Group) unterstützt, in welcher interessierte teilnehmende Staaten, Vertreter der offiziellen Beratergremien der OECD (Business Advisory Council, Trade Union Advisory Council und OECD Watch) sowie Experten vertreten sind. Diese Beratergruppe, der auch die Schweiz angehört, wird Vorschläge zu einzelnen Themen, welchen eine besondere Bedeutung beigemessen wird, ausarbeiten. Bei Bedarf kann sich diese Gruppe auch vertieft mit Fragen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Menschenrechte befassen. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat nicht für notwendig, sich für die Bildung einer weiteren Untergruppe einzusetzen.</p><p>4. Die Schweiz unterstützt die Arbeiten von John Ruggie betreffend multinationale Unternehmen und Menschenrechte seit Beginn seines Mandats im Jahr 2005. Die Schweiz hat ein Interesse, dass diese Arbeiten in die Aktualisierung der OECD-Leitsätze einbezogen werden. Zurzeit finden die Leitsätze nur Anwendung, wenn ein multinationales Unternehmen über eine Direktinvestition im Ausland auf einen Sachverhalt direkt Einfluss nehmen kann (sogenanntes "investment nexus"). Das von Ruggie beschriebene Konzept der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) stellt unter Umständen eine Möglichkeit dar, den Anwendungsbereich der Leitsätze und z. B. deren Anwendbarkeit auf die Zulieferkette neu zu definieren. Es ist ein wichtiges Ziel der Aktualisierung, Klarheit für die multinationalen Unternehmen bezüglich der Anwendung der Leitsätze zu schaffen. Die laufenden Arbeiten werden zeigen, ob es gelingen wird, die Anwendung von Due Diligence genau zu definieren und klare Kriterien für die Unternehmen zur Umsetzung festzulegen. Die Schweiz wird sich an diesen Arbeiten beteiligen, konkrete Vorschläge laufend analysieren und zu gegebener Zeit dazu Stellung nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anlässlich der Fragestunde vom vergangenen März begrüsste der Bundesrat die Revision der OECD-Leitsätze, und zwar u. a., dass die Aktualisierung der Leitsätze auch deren Anwendung auf die Zulieferketten sowie auf den Schutz der Menschenrechte umfassen soll. Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass:</p><p>- ein spezielles Kapitel zum Thema Menschenrechte geschaffen wird?</p><p>- ein kohärenter Ansatz formuliert wird, der es erlaubt, die Menschenrechte in alle Kapitel respektive Themen zu integrieren (vgl. Arbeit, Umwelt, Veröffentlichung von Informationen)?</p><p>- eine Untergruppe zur "Arbeitsgruppe des Investitionskomitees" gebildet wird, die prüft, wie die Menschenrechte durchgehend in den Leitsätzen berücksichtigt werden sollen?</p><p>- das Konzept der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) gemäss der Definition von Professor John Ruggie in die Leitsätze aufgenommen wird, und zwar mit den sich daraus ergebenden Instrumenten wie z. B. die Menschenrechtsrisikoanalyse oder Monitoringprozesse?</p>
- Revision der OECD-Leitsätze
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