Stärkung des öffentlichen Verkehrs in der Region Bodensee

ShortId
10.3418
Id
20103418
Updated
28.07.2023 13:14
Language
de
Title
Stärkung des öffentlichen Verkehrs in der Region Bodensee
AdditionalIndexing
48;öffentlicher Verkehr;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Euregio Bodensee;Schienenverkehr;internationaler Verkehr;regionaler Verkehr;Schienennetz;Verkehrsverbund
1
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L06K070403010301, Euregio Bodensee
  • L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • L04K18010105, internationaler Verkehr
  • L04K18010107, regionaler Verkehr
  • L04K18010220, Verkehrsverbund
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18030207, Schienennetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Städtebund Bodensee, der 24 Kommunen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vertritt, verfolgt das Ziel, die Bodenseeregion im Wettbewerb mit anderen Regionen zu stärken. Dieser Bund versteht sich als Plattform zur Umsetzung gemeinsamer grenzüberschreitender Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Ökologie, Verkehr, Tourismus, Bildung und Kultur und vertritt die Interessen von 650 000 Einwohnern auf einer Fläche von 950 Quadratkilometern, einem der 16 grössten Wirtschaftsräume in Europa. Er hat Anfang 2010, reagierend auf einen beträchtlichen und unbestrittenen Nachholbedarf, eine Resolution zum Bereich öffentlicher Verkehr in dieser internationalen Region verabschiedet.</p><p>Die Bodenseeregion ist für alle drei angrenzenden Länder eine Randregion. Dadurch besteht die Gefahr der Vernachlässigung, insbesondere auch nach dem Scheitern des Projekts "Internationale Gartenschau Bodensee". Vor diesem Hintergrund muss verdeutlicht werden, dass für die Städte um den Bodensee und eine angemessene Erschliessung dieses sehr grossräumigen Gebiets eine gut funktionierende Verkehrsinfrastruktur mit leistungsfähigen Verkehrsachsen Grundvoraussetzung ist.</p><p>Der Anschluss an die Metropolitanregion Zürich ist für die Region Bodensee ebenso bedeutend wie die gute Anbindung an die Regionen Stuttgart, Ulm und München mit Anschluss an das ICE-Netz der Deutschen Bahn.</p>
  • <p>Die gestellten Fragen entsprechen den Forderungen, die der Internationale Städtebund Bodensee am 24. Februar 2010 in Konstanz im Bereich des regionalen öffentlichen Verkehrs verabschiedet hat, soweit sie die Schweiz betreffen. Die Eidgenossenschaft kann nicht die Aufgaben des Städtezusammenschlusses übernehmen, kann aber deren Ziele unterstützen, wenn diese aus Bundessicht verfolgenswert erscheinen.</p><p>Zu den Fragen der Interpellantin:</p><p>1. Die Bedingungen für die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs durch den Bund sind im Eisenbahngesetz (SR 742.101) und in der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (SR 745.16) niedergelegt. Damit sind die Rahmenbedingungen für die Unterstützung eines nachhaltigen Verkehrs, soweit möglich, auch langfristig vorgegeben. Im Rahmen des Projektes des Anschlusses der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (HGV-A) investiert der Bund in der Ostschweiz und im angrenzenden Ausland 515 Millionen Franken. Die Eisenbahninfrastruktur wird in den Korridoren Bülach-Schaffhausen, Zürich-Winterthur, St. Gallen-St. Margrethen, Sargans-St. Margrethen sowie St. Gallen-Konstanz ausgebaut. Diese Investitionen verfolgen das Ziel, das Angebot in der Ostschweiz sowie in der grenzübergreifenden Region Bodensee zu optimieren. Zudem wird dank des Projekts zur zukünftigen Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur (ZEB) der Anschluss der Ostschweiz an die Metropolitanregion Zürich deutlich verbessert. So werden die Fahrzeiten Zürich-Ostschweiz um 15 Minuten verkürzt, und das Verkehrsangebot wird verdoppelt. Damit sind stabile und langfristige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Verkehrspolitik gegeben.</p><p>Im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Sitzungen der Lenkungsausschüsse mit Deutschland einerseits und Österreich/Liechtenstein andererseits bestehen enge Beziehungen zu den ausländischen Verkehrsbehörden und Bahnen.</p><p>2. Gemäss heutiger Gesetzgebung liegt die Kompetenz der Tarifgestaltung im öffentlichen Verkehr bei den Transportunternehmen. Dabei sollen landesweit für vergleichbare Leistungen auch vergleichbare Tarife gelten. Der Verband öffentlicher Verkehr und die Kantone nehmen eine koordinierende Rolle wahr. Der Bund hingegen hat keinen direkten Einfluss auf die Tarifgestaltung. Somit plant der Bund von sich aus auch keine weiteren Schritte zur Zusammenarbeit in der Tarifgestaltung zwischen den einzelnen Ländern und den Verkehrsunternehmen.</p><p>3. Hinsichtlich eines integralen Tarifverbundes für den öffentlichen Verkehr auf grenzüberschreitenden Strecken bestehen erste Ansätze für eine Zusammenarbeit zwischen St. Gallen und Vorarlberg sowie zwischen Vorarlberg und der Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbundgesellschaft. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundes, die Einführung eines Tarifverbundes zu veranlassen. Der Bund unterstützt aber im Rahmen seiner Möglichkeiten Bemühungen der Kantone und Nachbarregionen in dieser Richtung.</p><p>4. Der Ausbau der Strecke von Zürich nach München betrifft die Schweiz, Deutschland und Österreich. Im Streckenabschnitt von St. Margrethen zur Grenze zwischen Österreich und Deutschland projektieren und realisieren die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bis 2013 diverse kleine Ausbauten und erstellen eine neue Rheinbrücke bei St. Margrethen. Ab der deutsch-österreichischen Grenze bis München investiert die Deutsche Bahn AG in die Elektrifizierung der Strecke Lindau-Geltendorf und in neue Kreuzungsstellen über 210 Millionen Euro.</p><p>Der Bund unterstützt die ÖBB durch die Mitfinanzierung der neu zu erstellenden Rheinbrücke im Umfang von 20 Millionen Franken und gewährt der Deutschen Bahn für den Ausbau ihrer Strecke zwischen Lindau und Geltendorf aus dem Verpflichtungskredit HGV-Anschluss ein rückzahlbares Darlehen von 50 Millionen Euro. Die Terminplanung sieht vor, die schnelle Eurocity-Verbindung von Zürich nach München im Jahr 2015 in Betrieb zu nehmen.</p><p>Der direkte Schnellzug von Konstanz nach St. Gallen soll nach heute vorliegender Planung unter Verwendung der neuen Kreuzungsstellen auf diesem Abschnitt ab 2015 den Betrieb aufnehmen. Der Wunsch einer direkten Verbindung von Konstanz nach Chur wird zurzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe von den Kantonen und den SBB untersucht.</p><p>5. Die Bestimmung des Angebotes und damit auch die Bestellung eines Halbstundentakts im Regionalverkehr ist Aufgabe der Kantone und der ausländischen Nachbarregionen. Im Rahmen der gesetzlich festgelegten finanziellen Aufteilung beteiligt sich der Bund an der gesamten Abgeltung des von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angebots im regionalen Personenverkehr durchschnittlich mit 50 Prozent. Bei der Festlegung des Verkehrsangebots und der Abgeltung wird in erster Linie die Nachfrage berücksichtigt. Für allenfalls nötige Infrastrukturausbauten kann ein Gesuch um finanzielle Unterstützung des Bundes gestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie können in der Region Bodensee als Anrainerregion zu Deutschland und Österreich stabile, langfristige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Verkehrspolitik im grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr beibehalten und ausgebaut werden?</p><p>2. Welche Schritte sind für eine stärkere Zusammenarbeit in der Koordination der Tarife zwischen den einzelnen Ländern und den dort tätigen Verkehrsunternehmen (Luft, Schiene, Strasse) geplant?</p><p>3. Ist die Einführung eines integralen Tarifverbundes für den öffentlichen Verkehr auf den grenzüberschreitenden Strecken vorgesehen? Wenn ja, wie sieht die Terminplanung aus?</p><p>4. Welche Massnahmen wurden bzw. werden noch ergriffen, um den Ausbau der Strecke München-Lindau-Bregenz-St. Margrethen-St. Gallen-Zürich und den direkten Schnellzug von Konstanz nach Chur und St. Gallen voranzubringen?</p><p>5. Welche Schritte werden unternommen, um einen Halbstundentakt um den Bodensee (Bodensee-S-Bahn) und die angrenzenden Regionen zu realisieren?</p>
  • Stärkung des öffentlichen Verkehrs in der Region Bodensee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Städtebund Bodensee, der 24 Kommunen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vertritt, verfolgt das Ziel, die Bodenseeregion im Wettbewerb mit anderen Regionen zu stärken. Dieser Bund versteht sich als Plattform zur Umsetzung gemeinsamer grenzüberschreitender Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Ökologie, Verkehr, Tourismus, Bildung und Kultur und vertritt die Interessen von 650 000 Einwohnern auf einer Fläche von 950 Quadratkilometern, einem der 16 grössten Wirtschaftsräume in Europa. Er hat Anfang 2010, reagierend auf einen beträchtlichen und unbestrittenen Nachholbedarf, eine Resolution zum Bereich öffentlicher Verkehr in dieser internationalen Region verabschiedet.</p><p>Die Bodenseeregion ist für alle drei angrenzenden Länder eine Randregion. Dadurch besteht die Gefahr der Vernachlässigung, insbesondere auch nach dem Scheitern des Projekts "Internationale Gartenschau Bodensee". Vor diesem Hintergrund muss verdeutlicht werden, dass für die Städte um den Bodensee und eine angemessene Erschliessung dieses sehr grossräumigen Gebiets eine gut funktionierende Verkehrsinfrastruktur mit leistungsfähigen Verkehrsachsen Grundvoraussetzung ist.</p><p>Der Anschluss an die Metropolitanregion Zürich ist für die Region Bodensee ebenso bedeutend wie die gute Anbindung an die Regionen Stuttgart, Ulm und München mit Anschluss an das ICE-Netz der Deutschen Bahn.</p>
    • <p>Die gestellten Fragen entsprechen den Forderungen, die der Internationale Städtebund Bodensee am 24. Februar 2010 in Konstanz im Bereich des regionalen öffentlichen Verkehrs verabschiedet hat, soweit sie die Schweiz betreffen. Die Eidgenossenschaft kann nicht die Aufgaben des Städtezusammenschlusses übernehmen, kann aber deren Ziele unterstützen, wenn diese aus Bundessicht verfolgenswert erscheinen.</p><p>Zu den Fragen der Interpellantin:</p><p>1. Die Bedingungen für die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs durch den Bund sind im Eisenbahngesetz (SR 742.101) und in der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (SR 745.16) niedergelegt. Damit sind die Rahmenbedingungen für die Unterstützung eines nachhaltigen Verkehrs, soweit möglich, auch langfristig vorgegeben. Im Rahmen des Projektes des Anschlusses der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (HGV-A) investiert der Bund in der Ostschweiz und im angrenzenden Ausland 515 Millionen Franken. Die Eisenbahninfrastruktur wird in den Korridoren Bülach-Schaffhausen, Zürich-Winterthur, St. Gallen-St. Margrethen, Sargans-St. Margrethen sowie St. Gallen-Konstanz ausgebaut. Diese Investitionen verfolgen das Ziel, das Angebot in der Ostschweiz sowie in der grenzübergreifenden Region Bodensee zu optimieren. Zudem wird dank des Projekts zur zukünftigen Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur (ZEB) der Anschluss der Ostschweiz an die Metropolitanregion Zürich deutlich verbessert. So werden die Fahrzeiten Zürich-Ostschweiz um 15 Minuten verkürzt, und das Verkehrsangebot wird verdoppelt. Damit sind stabile und langfristige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Verkehrspolitik gegeben.</p><p>Im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Sitzungen der Lenkungsausschüsse mit Deutschland einerseits und Österreich/Liechtenstein andererseits bestehen enge Beziehungen zu den ausländischen Verkehrsbehörden und Bahnen.</p><p>2. Gemäss heutiger Gesetzgebung liegt die Kompetenz der Tarifgestaltung im öffentlichen Verkehr bei den Transportunternehmen. Dabei sollen landesweit für vergleichbare Leistungen auch vergleichbare Tarife gelten. Der Verband öffentlicher Verkehr und die Kantone nehmen eine koordinierende Rolle wahr. Der Bund hingegen hat keinen direkten Einfluss auf die Tarifgestaltung. Somit plant der Bund von sich aus auch keine weiteren Schritte zur Zusammenarbeit in der Tarifgestaltung zwischen den einzelnen Ländern und den Verkehrsunternehmen.</p><p>3. Hinsichtlich eines integralen Tarifverbundes für den öffentlichen Verkehr auf grenzüberschreitenden Strecken bestehen erste Ansätze für eine Zusammenarbeit zwischen St. Gallen und Vorarlberg sowie zwischen Vorarlberg und der Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbundgesellschaft. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundes, die Einführung eines Tarifverbundes zu veranlassen. Der Bund unterstützt aber im Rahmen seiner Möglichkeiten Bemühungen der Kantone und Nachbarregionen in dieser Richtung.</p><p>4. Der Ausbau der Strecke von Zürich nach München betrifft die Schweiz, Deutschland und Österreich. Im Streckenabschnitt von St. Margrethen zur Grenze zwischen Österreich und Deutschland projektieren und realisieren die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bis 2013 diverse kleine Ausbauten und erstellen eine neue Rheinbrücke bei St. Margrethen. Ab der deutsch-österreichischen Grenze bis München investiert die Deutsche Bahn AG in die Elektrifizierung der Strecke Lindau-Geltendorf und in neue Kreuzungsstellen über 210 Millionen Euro.</p><p>Der Bund unterstützt die ÖBB durch die Mitfinanzierung der neu zu erstellenden Rheinbrücke im Umfang von 20 Millionen Franken und gewährt der Deutschen Bahn für den Ausbau ihrer Strecke zwischen Lindau und Geltendorf aus dem Verpflichtungskredit HGV-Anschluss ein rückzahlbares Darlehen von 50 Millionen Euro. Die Terminplanung sieht vor, die schnelle Eurocity-Verbindung von Zürich nach München im Jahr 2015 in Betrieb zu nehmen.</p><p>Der direkte Schnellzug von Konstanz nach St. Gallen soll nach heute vorliegender Planung unter Verwendung der neuen Kreuzungsstellen auf diesem Abschnitt ab 2015 den Betrieb aufnehmen. Der Wunsch einer direkten Verbindung von Konstanz nach Chur wird zurzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe von den Kantonen und den SBB untersucht.</p><p>5. Die Bestimmung des Angebotes und damit auch die Bestellung eines Halbstundentakts im Regionalverkehr ist Aufgabe der Kantone und der ausländischen Nachbarregionen. Im Rahmen der gesetzlich festgelegten finanziellen Aufteilung beteiligt sich der Bund an der gesamten Abgeltung des von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angebots im regionalen Personenverkehr durchschnittlich mit 50 Prozent. Bei der Festlegung des Verkehrsangebots und der Abgeltung wird in erster Linie die Nachfrage berücksichtigt. Für allenfalls nötige Infrastrukturausbauten kann ein Gesuch um finanzielle Unterstützung des Bundes gestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie können in der Region Bodensee als Anrainerregion zu Deutschland und Österreich stabile, langfristige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Verkehrspolitik im grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr beibehalten und ausgebaut werden?</p><p>2. Welche Schritte sind für eine stärkere Zusammenarbeit in der Koordination der Tarife zwischen den einzelnen Ländern und den dort tätigen Verkehrsunternehmen (Luft, Schiene, Strasse) geplant?</p><p>3. Ist die Einführung eines integralen Tarifverbundes für den öffentlichen Verkehr auf den grenzüberschreitenden Strecken vorgesehen? Wenn ja, wie sieht die Terminplanung aus?</p><p>4. Welche Massnahmen wurden bzw. werden noch ergriffen, um den Ausbau der Strecke München-Lindau-Bregenz-St. Margrethen-St. Gallen-Zürich und den direkten Schnellzug von Konstanz nach Chur und St. Gallen voranzubringen?</p><p>5. Welche Schritte werden unternommen, um einen Halbstundentakt um den Bodensee (Bodensee-S-Bahn) und die angrenzenden Regionen zu realisieren?</p>
    • Stärkung des öffentlichen Verkehrs in der Region Bodensee

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