Amerikanische Streubomben in Jemen?

ShortId
10.3430
Id
20103430
Updated
28.07.2023 09:37
Language
de
Title
Amerikanische Streubomben in Jemen?
AdditionalIndexing
09;08;Jemen;Terrorismus;Raketenwaffe;diplomatische Sanktion;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Lenkflugkörper;USA;Abrüstung
1
  • L04K03030109, Jemen
  • L06K040204010103, Raketenwaffe
  • L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
  • L04K03050305, USA
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L07K04020401010303, Lenkflugkörper
  • L04K04010101, Abrüstung
  • L05K1002010501, diplomatische Sanktion
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Laut der Organisation Amnesty International, die auf ihrer Webseite Fotos veröffentlicht hat, wurde bei dem Angriff auf ein mutmassliches Versteck der Al-Qaïda am 17. Dezember letzten Jahres in Jemen ein amerikanischer Marschflugkörper, der Streubomben transportierte, eingesetzt. Bei dem Bombenangriff kamen 41 Zivilpersonen ums Leben, darunter 14 Frauen und 21 Kinder.</p><p>Die jemenitische Regierung hat zwar die volle Verantwortung für diese Tragödie übernommen, doch angesichts der veröffentlichten Fotos ist klar, dass die Regierung der USA bei diesem Angriff eine Rolle spielte. Erstens wird der besagte Marschflugkörper normalerweise von einem Kriegsschiff oder einem U-Boot aus abgefeuert, und zweitens verfügen ausschliesslich die US-amerikanischen Streitkräfte über die beim Angriff verwendete Art von Streumunition. Es ist unwahrscheinlich, dass die jemenitische Armee in der Lage ist, eine solche Waffe zu gebrauchen.</p><p>Gegenwärtig setzen sich zahlreiche Staaten durch die Ratifizierung der in Dublin beschlossenen Konvention für ein Verbot von Streubomben ein. Diese Konvention wurde bedauerlicherweise dem Schweizer Parlament noch immer nicht zur Ratifizierung vorgelegt. Es ist äusserst besorgniserregend, dass diese Art von Waffe in Jemen, einem Land, das sich - zumindest offiziell - nicht einmal in einer Konfliktsituation befindet, eingesetzt wird.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von Presseartikeln, welche von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen zum angeblichen Einsatz von Streumunition amerikanischer Herstellung, abgefeuert von einem amerikanischen Marschflugkörper, in Jemen veröffentlicht wurden.</p><p>2. Die Schweiz hat weder gegenüber den USA noch Jemen zu dem bislang noch unbestätigten Einsatz von Streumunition Stellung genommen. </p><p>Die Schweiz erachtet jedoch die internationalen Bestrebungen für ein Verbot von Streumunition als wichtigen Meilenstein in der Stärkung des humanitären Völkerrechts.</p><p>Die Konvention über Streumunition, angenommen im Mai 2008 in Dublin und seit dem 1. August 2010 in Kraft, verbietet den Vertragsstaaten den Einsatz von Streumunition. Jeder Vertragsstaat setzt sich dafür ein, seine Bestände an solcher Munition innert acht Jahren nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens zu vernichten. Die Schweiz hat, vertreten durch die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten, Micheline Calmy-Rey, am 3. Dezember 2008 in Oslo die Konvention zum Verbot von Streumunition unterzeichnet. Der Ratifikationsprozess läuft.</p><p>Obwohl weder die USA noch Jemen zu den Vertragsstaaten gehören, hat die Stigmatisierung solcher Waffen einen Einfluss auf Drittstaaten, welche den Gebrauch von Streumunition in Erwägung ziehen.</p><p>3. Zur Untersuchung und Verifizierung der vorgebrachten Vorfälle wäre ein international anerkanntes Verfahren erforderlich. Die Streumunitionskonvention sieht ein Verfahren vor, mit welchem Vertragsstaaten um Klarstellung ersucht werden können. Da jedoch weder die USA noch Jemen Vertragsstaaten sind, kann die entsprechende Bestimmung in diesem Fall nicht angewendet werden.</p><p>Die Schweiz führt einen regelmässigen Dialog mit Vertretern der amerikanischen Administration, bei welchem auch Fragen des internationalen Rechts behandelt werden. In diesem Rahmen wird die Schweiz das Thema in geeigneter Form ansprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weiss der Bundesrat darüber Bescheid, dass bei einem Angriff in Jemen, bei dem Dutzende von Zivilpersonen getötet wurden - darunter zahlreiche Frauen und Kinder -, von einem Marschflugkörper der US-Streitkräfte Streubomben amerikanischer Herstellung abgefeuert wurden?</p><p>2. Hat der Bundesrat bei der amerikanischen Regierung gegen diese unverantwortliche, zumindest gesetzeswidrige und zweifellos unverhältnismässige Vorgehensweise bei diesem Angriff protestiert? Wenn ja, wie?</p><p>3. Ist der Bundesrat dazu bereit, auf bi- oder multilateraler Ebene bei der amerikanischen Regierung zu intervenieren? Wird er von ihr eine gründliche Untersuchung zur Feststellung der Verantwortlichkeit bei diesem Angriff auf die Zivilbevölkerung verlangen? Wird er von der US-Regierung die sofortige Bereitstellung logistischer Hilfe für die jemenitischen Behörden fordern, damit das bombardierte Gebiet, in dem sich mit Sicherheit noch nichtexplodierte Streubomben befinden, gesäubert werden kann?</p>
  • Amerikanische Streubomben in Jemen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut der Organisation Amnesty International, die auf ihrer Webseite Fotos veröffentlicht hat, wurde bei dem Angriff auf ein mutmassliches Versteck der Al-Qaïda am 17. Dezember letzten Jahres in Jemen ein amerikanischer Marschflugkörper, der Streubomben transportierte, eingesetzt. Bei dem Bombenangriff kamen 41 Zivilpersonen ums Leben, darunter 14 Frauen und 21 Kinder.</p><p>Die jemenitische Regierung hat zwar die volle Verantwortung für diese Tragödie übernommen, doch angesichts der veröffentlichten Fotos ist klar, dass die Regierung der USA bei diesem Angriff eine Rolle spielte. Erstens wird der besagte Marschflugkörper normalerweise von einem Kriegsschiff oder einem U-Boot aus abgefeuert, und zweitens verfügen ausschliesslich die US-amerikanischen Streitkräfte über die beim Angriff verwendete Art von Streumunition. Es ist unwahrscheinlich, dass die jemenitische Armee in der Lage ist, eine solche Waffe zu gebrauchen.</p><p>Gegenwärtig setzen sich zahlreiche Staaten durch die Ratifizierung der in Dublin beschlossenen Konvention für ein Verbot von Streubomben ein. Diese Konvention wurde bedauerlicherweise dem Schweizer Parlament noch immer nicht zur Ratifizierung vorgelegt. Es ist äusserst besorgniserregend, dass diese Art von Waffe in Jemen, einem Land, das sich - zumindest offiziell - nicht einmal in einer Konfliktsituation befindet, eingesetzt wird.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von Presseartikeln, welche von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen zum angeblichen Einsatz von Streumunition amerikanischer Herstellung, abgefeuert von einem amerikanischen Marschflugkörper, in Jemen veröffentlicht wurden.</p><p>2. Die Schweiz hat weder gegenüber den USA noch Jemen zu dem bislang noch unbestätigten Einsatz von Streumunition Stellung genommen. </p><p>Die Schweiz erachtet jedoch die internationalen Bestrebungen für ein Verbot von Streumunition als wichtigen Meilenstein in der Stärkung des humanitären Völkerrechts.</p><p>Die Konvention über Streumunition, angenommen im Mai 2008 in Dublin und seit dem 1. August 2010 in Kraft, verbietet den Vertragsstaaten den Einsatz von Streumunition. Jeder Vertragsstaat setzt sich dafür ein, seine Bestände an solcher Munition innert acht Jahren nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens zu vernichten. Die Schweiz hat, vertreten durch die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten, Micheline Calmy-Rey, am 3. Dezember 2008 in Oslo die Konvention zum Verbot von Streumunition unterzeichnet. Der Ratifikationsprozess läuft.</p><p>Obwohl weder die USA noch Jemen zu den Vertragsstaaten gehören, hat die Stigmatisierung solcher Waffen einen Einfluss auf Drittstaaten, welche den Gebrauch von Streumunition in Erwägung ziehen.</p><p>3. Zur Untersuchung und Verifizierung der vorgebrachten Vorfälle wäre ein international anerkanntes Verfahren erforderlich. Die Streumunitionskonvention sieht ein Verfahren vor, mit welchem Vertragsstaaten um Klarstellung ersucht werden können. Da jedoch weder die USA noch Jemen Vertragsstaaten sind, kann die entsprechende Bestimmung in diesem Fall nicht angewendet werden.</p><p>Die Schweiz führt einen regelmässigen Dialog mit Vertretern der amerikanischen Administration, bei welchem auch Fragen des internationalen Rechts behandelt werden. In diesem Rahmen wird die Schweiz das Thema in geeigneter Form ansprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weiss der Bundesrat darüber Bescheid, dass bei einem Angriff in Jemen, bei dem Dutzende von Zivilpersonen getötet wurden - darunter zahlreiche Frauen und Kinder -, von einem Marschflugkörper der US-Streitkräfte Streubomben amerikanischer Herstellung abgefeuert wurden?</p><p>2. Hat der Bundesrat bei der amerikanischen Regierung gegen diese unverantwortliche, zumindest gesetzeswidrige und zweifellos unverhältnismässige Vorgehensweise bei diesem Angriff protestiert? Wenn ja, wie?</p><p>3. Ist der Bundesrat dazu bereit, auf bi- oder multilateraler Ebene bei der amerikanischen Regierung zu intervenieren? Wird er von ihr eine gründliche Untersuchung zur Feststellung der Verantwortlichkeit bei diesem Angriff auf die Zivilbevölkerung verlangen? Wird er von der US-Regierung die sofortige Bereitstellung logistischer Hilfe für die jemenitischen Behörden fordern, damit das bombardierte Gebiet, in dem sich mit Sicherheit noch nichtexplodierte Streubomben befinden, gesäubert werden kann?</p>
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