Seltsamer Deal des Bundesamtes für Migration
- ShortId
-
10.3438
- Id
-
20103438
- Updated
-
28.07.2023 12:48
- Language
-
de
- Title
-
Seltsamer Deal des Bundesamtes für Migration
- AdditionalIndexing
-
2811;Bundesamt für Migration;Kompetenzregelung;Asylbewerber/in;Nigeria;Ausschaffung;Entschädigung
- 1
-
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K03040510, Nigeria
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L05K0507020201, Entschädigung
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L04K08040401, Bundesamt für Migration
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Migration hat den Hinterbliebenen des betreffenden nigerianischen Staatsangehörigen als humanitäre Geste 50 000 Franken in einer Ausnahmesituation zukommen lassen. Die Zahlung wurde vom BFM in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement des Äussern vorgenommen.</p><p>Da es sich hierbei um eine einmalige humanitäre Geste des BFM handelte, wurde der Kanton Zürich, der für den Vollzug der Ausschaffung zuständig war, nicht vorab über die Zahlung informiert. </p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Zahlung keine Entschädigung und kein Schuldeingeständnis, sondern eine humanitäre Geste im Einzelfall gegenüber der Familie darstellt, da der Tod während einer staatlichen Zwangsvollstreckung eintrat. Der Verstorbene litt an einer bestehenden schwerwiegenden Vorerkrankung des Herzens, welche nicht bekannt war und gemäss dem rechtsmedizinischen Gutachten zu Lebzeiten praktisch nicht diagnostizierbar ist. </p><p>Das BFM war bisher noch nie mit einem ähnlich gelagerten Fall konfrontiert und hat dementsprechend auch noch nie ähnliche Beiträge geleistet, zumal hierzu auch keine Gesetzesgrundlage besteht. Im vorliegenden Fall trat die nigerianische Botschaft in Bern mit Schreiben vom 21. April 2010 an das BFM mit dem Ersuchen um Unterstützung für Bestattungs- und Transportkosten heran. Gemeinsam wurde nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung gesucht. Nach Meinung des Bundesrates wurde mit dieser einmaligen Geste kein Präjudiz geschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im März 2010 ist ein nigerianischer Staatsangehöriger unter noch nicht geklärten Umständen im Rahmen des Vollzugs der Wegweisung gestorben. Das Bundesamt für Migration (BFM) verfügte vor Kurzem eine Zahlung an die Hinterbliebenen des Verstorbenen. Das BFM weigert sich bisher, die Höhe der Zahlung offenzulegen, und verweist darauf, es handle sich um einen Betrag zur Deckung der Bestattungskosten. Verschiedene Quellen, so auch das Westschweizer Fernsehen TSR, berichten, dass in Tat und Wahrheit die Zahlung die stolze Summe von 50 000 Schweizerfranken beträgt und damit die Bestattungskosten bei Weitem übersteigt. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmässigkeit dieses Deals. Zudem würde, sollte der Sachverhalt zutreffen, ein gefährlicher Präzedenzfall für die Zukunft geschaffen. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, die nachstehenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trifft es zu, dass das Bundesamt für Migration der Familie eines Nigerianers, der beim Vollzug der Wegweisung im vergangenen März gestorben ist, eine grössere Summe Geld ausbezahlt hat?</p><p>2. Einem Bericht des Westschweizer Fernsehens TSR zufolge, welches sich auf Angaben der Familie beruft, beträgt die Summe 50 000 Franken und übersteigt damit die üblichen Bestattungskosten in einem afrikanischen Land bei Weitem. Wie hoch war die Auszahlung effektiv? Wieso wurde die Höhe, falls es sich wie bisher behauptet lediglich um Bestattungskosten handelt, bislang verschwiegen?</p><p>3. Wer hat diese Zahlung bewilligt? Auf welcher rechtlichen Grundlage und Kompetenzordnung erfolgte die Zahlung? Aus welcher "Kasse" stammt das entsprechende Geld?</p><p>4. War der für den Vollzug zuständige Kanton vorab über die Zahlung informiert?</p><p>5. Gemäss Informationsstand des Interpellanten liegen die Ergebnisse der Untersuchung des Todesfalles noch nicht vor. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass durch die Bezahlung einer entsprechenden Geldsumme ein indirektes Schuldeingeständnis erfolgt ist?</p><p>6. Sind entsprechende Zahlungen üblich? Gab es in der Vergangenheit bereits analoge Zahlungen? Falls nein, teilt der Bundesrat die Auffassung des Interpellanten, dass damit ein gefährlicher Präzedenzfall für die Zukunft geschaffen würde?</p><p>7. Welche Konsequenzen, Schlussfolgerungen und Massnahmen ergeben sich in diesem Zusammenhang aus seiner Sicht?</p>
- Seltsamer Deal des Bundesamtes für Migration
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Migration hat den Hinterbliebenen des betreffenden nigerianischen Staatsangehörigen als humanitäre Geste 50 000 Franken in einer Ausnahmesituation zukommen lassen. Die Zahlung wurde vom BFM in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement des Äussern vorgenommen.</p><p>Da es sich hierbei um eine einmalige humanitäre Geste des BFM handelte, wurde der Kanton Zürich, der für den Vollzug der Ausschaffung zuständig war, nicht vorab über die Zahlung informiert. </p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Zahlung keine Entschädigung und kein Schuldeingeständnis, sondern eine humanitäre Geste im Einzelfall gegenüber der Familie darstellt, da der Tod während einer staatlichen Zwangsvollstreckung eintrat. Der Verstorbene litt an einer bestehenden schwerwiegenden Vorerkrankung des Herzens, welche nicht bekannt war und gemäss dem rechtsmedizinischen Gutachten zu Lebzeiten praktisch nicht diagnostizierbar ist. </p><p>Das BFM war bisher noch nie mit einem ähnlich gelagerten Fall konfrontiert und hat dementsprechend auch noch nie ähnliche Beiträge geleistet, zumal hierzu auch keine Gesetzesgrundlage besteht. Im vorliegenden Fall trat die nigerianische Botschaft in Bern mit Schreiben vom 21. April 2010 an das BFM mit dem Ersuchen um Unterstützung für Bestattungs- und Transportkosten heran. Gemeinsam wurde nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung gesucht. Nach Meinung des Bundesrates wurde mit dieser einmaligen Geste kein Präjudiz geschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im März 2010 ist ein nigerianischer Staatsangehöriger unter noch nicht geklärten Umständen im Rahmen des Vollzugs der Wegweisung gestorben. Das Bundesamt für Migration (BFM) verfügte vor Kurzem eine Zahlung an die Hinterbliebenen des Verstorbenen. Das BFM weigert sich bisher, die Höhe der Zahlung offenzulegen, und verweist darauf, es handle sich um einen Betrag zur Deckung der Bestattungskosten. Verschiedene Quellen, so auch das Westschweizer Fernsehen TSR, berichten, dass in Tat und Wahrheit die Zahlung die stolze Summe von 50 000 Schweizerfranken beträgt und damit die Bestattungskosten bei Weitem übersteigt. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmässigkeit dieses Deals. Zudem würde, sollte der Sachverhalt zutreffen, ein gefährlicher Präzedenzfall für die Zukunft geschaffen. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, die nachstehenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trifft es zu, dass das Bundesamt für Migration der Familie eines Nigerianers, der beim Vollzug der Wegweisung im vergangenen März gestorben ist, eine grössere Summe Geld ausbezahlt hat?</p><p>2. Einem Bericht des Westschweizer Fernsehens TSR zufolge, welches sich auf Angaben der Familie beruft, beträgt die Summe 50 000 Franken und übersteigt damit die üblichen Bestattungskosten in einem afrikanischen Land bei Weitem. Wie hoch war die Auszahlung effektiv? Wieso wurde die Höhe, falls es sich wie bisher behauptet lediglich um Bestattungskosten handelt, bislang verschwiegen?</p><p>3. Wer hat diese Zahlung bewilligt? Auf welcher rechtlichen Grundlage und Kompetenzordnung erfolgte die Zahlung? Aus welcher "Kasse" stammt das entsprechende Geld?</p><p>4. War der für den Vollzug zuständige Kanton vorab über die Zahlung informiert?</p><p>5. Gemäss Informationsstand des Interpellanten liegen die Ergebnisse der Untersuchung des Todesfalles noch nicht vor. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass durch die Bezahlung einer entsprechenden Geldsumme ein indirektes Schuldeingeständnis erfolgt ist?</p><p>6. Sind entsprechende Zahlungen üblich? Gab es in der Vergangenheit bereits analoge Zahlungen? Falls nein, teilt der Bundesrat die Auffassung des Interpellanten, dass damit ein gefährlicher Präzedenzfall für die Zukunft geschaffen würde?</p><p>7. Welche Konsequenzen, Schlussfolgerungen und Massnahmen ergeben sich in diesem Zusammenhang aus seiner Sicht?</p>
- Seltsamer Deal des Bundesamtes für Migration
Back to List