Bessere Gesundheitsversorgung durch Versorgungsregionen
- ShortId
-
10.3449
- Id
-
20103449
- Updated
-
28.07.2023 08:15
- Language
-
de
- Title
-
Bessere Gesundheitsversorgung durch Versorgungsregionen
- AdditionalIndexing
-
2841;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Gesundheitswesen;Region;Versorgung;Management;interkantonale Zusammenarbeit
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
- L04K01050511, Gesundheitswesen
- L06K080701020107, Region
- L04K07030501, Management
- L04K07010309, Versorgung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bildung von fünf bis sieben Versorgungsregionen (bei Bedarf grenzüberschreitend, denn Pilotprojekte für diese freundnachbarschaftliche Zusammenarbeit sind bereits angelaufen) würde Rahmenbedingungen schaffen, welche die Optimierung der bereits existierenden Strukturen im Gesundheitswesen fördern würden. Insbesondere würde dadurch den Spitälern eine effektive und effiziente Leistungserbringung ermöglicht werden. Zu dieser Leistungserbringung gehören die optimale Auslastung vorhandener Infrastrukturen, die Bildung von Pools und Kompetenzzentren, die Beseitigung von Doppelspurigkeiten und die konsequente Nutzung von Synergiemöglichkeiten. Die vorhandenen Ressourcen würden folglich effizienter genutzt, und gleichzeitig würden Qualität und Sicherheit der erbrachten Leistungen erhöht.</p><p>Die Gesundheitsversorgung soll weiterhin ausschliesslich Aufgabe der Kantone sein, sie muss jedoch über deren Grenzen hinweg regional organisiert werden. So könnten die Kantone die strategischen und operativen Aufgaben gemeinsam übernehmen. Sollte das System der Versorgungsregionen innerhalb der vorgegebenen Zeit scheitern, so trifft der Bund die Anreizmassnahmen, die notwendig sind, damit die Kantone ein neues Modell vorschlagen. Die Bildung von Versorgungsregionen würde die Gesundheitsversorgung verbessern, und der Bevölkerung könnte höchste Qualität zum bestmöglichen Preis geboten werden.</p>
- <p>Im Dezember 2007 haben die eidgenössischen Räte die KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung verabschiedet. Diese ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Die Neuregelungen werden indessen gestaffelt eingeführt. Insbesondere wurde festgelegt, dass die kantonalen Spitalplanungen spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Finanzierungsregelung (also Ende 2014) den auf Verordnungsebene verankerten Anforderungen entsprechen müssen. Sowohl die geänderten finanziellen Anreize als auch die neuen Gesetzesbestimmungen zur Spitalplanung und die diesbezüglichen Vorgaben des Bundesrates fördern die Abkehr vom kleinräumigen Ansatz in der Spitalplanung.</p><p>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 5. März 2010 zum Postulat Stahl 09.4239, "Reduktion der Anzahl Spitäler in der Schweiz", bereiterklärt, im Interesse einer Optimierung der Gesundheitsleistungen in der Schweiz einen Bericht zu erstellen. In diesem Bericht wird auch auf die geforderte Regionenbildung für die Planung der Gesundheitsversorgung eingegangen werden. Bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Stahl hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass er sich bei der Prüfung der Opportunität und der politischen Machbarkeit eines nationalen Ansatzes bei der Spitalplanung mit Blick auf die heute geltende Zuständigkeit der Kantone Zurückhaltung auferlegen wird. Dasselbe gilt in Bezug auf den mit der Motion geforderten regionalen Ansatz. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat aber auch darauf hin, dass er sich mit der Annahme der Motion der Fraktion CVP/EVP/glp 09.3801, "Eine Gesundheitsstrategie für die Schweiz", bereiterklärt hat, einen Meinungsbildungsprozess zu zukünftigen Kooperationsformen und Kompetenzregelungen im Gesundheitsbereich zu initiieren. Anlässlich der Sitzung des "Dialogs Nationale Gesundheitspolitik" zwischen Bund und Kantonen vom 15. April 2010 wurde eine Arbeitsgruppe "Nationale Gesundheitsstrategie/Kompetenzordnung" eingesetzt und mit der Aufgabe betraut, Grundlagen zu erarbeiten, damit eine nationale Gesundheitsstrategie entwickelt und umgesetzt werden kann. Das Ergebnis dieses Prozesses ist abzuwarten. Im gegenwärtigen Zeitpunkt soll kein diesbezügliches Präjudiz geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vorzulegen:</p><p>Die Kantone werden verpflichtet, fünf bis sieben Versorgungsregionen zu bilden, beispielsweise nach dem Modell der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz, die in regionale Konferenzen gegliedert ist. Diese Versorgungsregionen können, je nach ihrer geografischen Lage, grenzüberschreitend mit den Nachbarländern zusammenarbeiten. Jede Region soll die Gesundheitsversorgung auf ihrem Gebiet garantieren und die notwendige Planung vornehmen. Die Versorgungsregionen schaffen ausserdem Mechanismen für gemeinsame kantonale Entscheide im Bereich der Bedarfsplanung. Der Bundesrat soll eine Frist für die Umsetzung des Projektes festlegen.</p><p>Sollten die Kantone diesen Aufgaben nicht zeitgerecht nachkommen, ist der Bund verpflichtet, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit dieses neue System der Gesundheitsversorgung aufgebaut werden kann.</p>
- Bessere Gesundheitsversorgung durch Versorgungsregionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bildung von fünf bis sieben Versorgungsregionen (bei Bedarf grenzüberschreitend, denn Pilotprojekte für diese freundnachbarschaftliche Zusammenarbeit sind bereits angelaufen) würde Rahmenbedingungen schaffen, welche die Optimierung der bereits existierenden Strukturen im Gesundheitswesen fördern würden. Insbesondere würde dadurch den Spitälern eine effektive und effiziente Leistungserbringung ermöglicht werden. Zu dieser Leistungserbringung gehören die optimale Auslastung vorhandener Infrastrukturen, die Bildung von Pools und Kompetenzzentren, die Beseitigung von Doppelspurigkeiten und die konsequente Nutzung von Synergiemöglichkeiten. Die vorhandenen Ressourcen würden folglich effizienter genutzt, und gleichzeitig würden Qualität und Sicherheit der erbrachten Leistungen erhöht.</p><p>Die Gesundheitsversorgung soll weiterhin ausschliesslich Aufgabe der Kantone sein, sie muss jedoch über deren Grenzen hinweg regional organisiert werden. So könnten die Kantone die strategischen und operativen Aufgaben gemeinsam übernehmen. Sollte das System der Versorgungsregionen innerhalb der vorgegebenen Zeit scheitern, so trifft der Bund die Anreizmassnahmen, die notwendig sind, damit die Kantone ein neues Modell vorschlagen. Die Bildung von Versorgungsregionen würde die Gesundheitsversorgung verbessern, und der Bevölkerung könnte höchste Qualität zum bestmöglichen Preis geboten werden.</p>
- <p>Im Dezember 2007 haben die eidgenössischen Räte die KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung verabschiedet. Diese ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Die Neuregelungen werden indessen gestaffelt eingeführt. Insbesondere wurde festgelegt, dass die kantonalen Spitalplanungen spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Finanzierungsregelung (also Ende 2014) den auf Verordnungsebene verankerten Anforderungen entsprechen müssen. Sowohl die geänderten finanziellen Anreize als auch die neuen Gesetzesbestimmungen zur Spitalplanung und die diesbezüglichen Vorgaben des Bundesrates fördern die Abkehr vom kleinräumigen Ansatz in der Spitalplanung.</p><p>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 5. März 2010 zum Postulat Stahl 09.4239, "Reduktion der Anzahl Spitäler in der Schweiz", bereiterklärt, im Interesse einer Optimierung der Gesundheitsleistungen in der Schweiz einen Bericht zu erstellen. In diesem Bericht wird auch auf die geforderte Regionenbildung für die Planung der Gesundheitsversorgung eingegangen werden. Bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Stahl hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass er sich bei der Prüfung der Opportunität und der politischen Machbarkeit eines nationalen Ansatzes bei der Spitalplanung mit Blick auf die heute geltende Zuständigkeit der Kantone Zurückhaltung auferlegen wird. Dasselbe gilt in Bezug auf den mit der Motion geforderten regionalen Ansatz. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat aber auch darauf hin, dass er sich mit der Annahme der Motion der Fraktion CVP/EVP/glp 09.3801, "Eine Gesundheitsstrategie für die Schweiz", bereiterklärt hat, einen Meinungsbildungsprozess zu zukünftigen Kooperationsformen und Kompetenzregelungen im Gesundheitsbereich zu initiieren. Anlässlich der Sitzung des "Dialogs Nationale Gesundheitspolitik" zwischen Bund und Kantonen vom 15. April 2010 wurde eine Arbeitsgruppe "Nationale Gesundheitsstrategie/Kompetenzordnung" eingesetzt und mit der Aufgabe betraut, Grundlagen zu erarbeiten, damit eine nationale Gesundheitsstrategie entwickelt und umgesetzt werden kann. Das Ergebnis dieses Prozesses ist abzuwarten. Im gegenwärtigen Zeitpunkt soll kein diesbezügliches Präjudiz geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vorzulegen:</p><p>Die Kantone werden verpflichtet, fünf bis sieben Versorgungsregionen zu bilden, beispielsweise nach dem Modell der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz, die in regionale Konferenzen gegliedert ist. Diese Versorgungsregionen können, je nach ihrer geografischen Lage, grenzüberschreitend mit den Nachbarländern zusammenarbeiten. Jede Region soll die Gesundheitsversorgung auf ihrem Gebiet garantieren und die notwendige Planung vornehmen. Die Versorgungsregionen schaffen ausserdem Mechanismen für gemeinsame kantonale Entscheide im Bereich der Bedarfsplanung. Der Bundesrat soll eine Frist für die Umsetzung des Projektes festlegen.</p><p>Sollten die Kantone diesen Aufgaben nicht zeitgerecht nachkommen, ist der Bund verpflichtet, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit dieses neue System der Gesundheitsversorgung aufgebaut werden kann.</p>
- Bessere Gesundheitsversorgung durch Versorgungsregionen
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