Für eine effektive nationale Health-Technology-Assessment-Agentur
- ShortId
-
10.3451
- Id
-
20103451
- Updated
-
25.06.2025 00:17
- Language
-
de
- Title
-
Für eine effektive nationale Health-Technology-Assessment-Agentur
- AdditionalIndexing
-
2841;Datenverarbeitung in der Medizin;Spitzenmedizin;Gesundheitswesen;Evaluation;Vereinigung;neue Technologie;Qualitätssicherung;medizinische Forschung;Wirtschaftlichkeitskontrolle;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L04K01050512, medizinische Forschung
- L05K1203010104, Datenverarbeitung in der Medizin
- L04K01050218, Spitzenmedizin
- L05K0706010508, neue Technologie
- L05K0101030204, Vereinigung
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- L04K08020302, Evaluation
- L05K0703050205, Wirtschaftlichkeitskontrolle
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L04K01050511, Gesundheitswesen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Qualitätsstrategie des Bundes im Gesundheitswesen, die vom Bundesrat am 28. Oktober 2009 verabschiedet wurde, ist ein erster Schritt in Richtung eines auf nationaler Ebene koordinierten Qualitätsmanagements. Diese nationale Koordination ist bereits seit 1996 durch Artikel 58 KVG vorgesehen, doch die Ergebnisse sind bis heute sehr bescheiden. Qualität bedeutet Wirksamkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit. Die Wirtschaftlichkeit wird heute a posteriori gemessen, das heisst, nachdem die medizinischen Leistungen erbracht wurden; die Angemessenheit wird nicht systematisch beurteilt. Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Leistungen müssen unbedingt besser kontrolliert werden, und zwar systematisch. Die Bürgerinnen und Bürger investieren jedes Jahr zusätzliche 2 Milliarden Franken ins Gesundheitssystem, ohne das Return on Investment oder den Nutzen richtig einschätzen zu können. Die Gesundheitsindustrie entwickelt neue Technologien, die sofort, ohne Überprüfung ihrer Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit, ins Leistungsangebot der Krankenversicherung aufgenommen werden. Eine nationale HTA-Agentur, wie sie in den meisten Industrieländern existiert (www.inahta.org), fehlt in der Schweiz. Die Situation ist alles andere als zufriedenstellend.</p><p>Der Kanton Zürich hat soeben mit seinem Projekt "Medical Board" eine kantonale HTA-Agentur gegründet. Die GDK zeigt sich interessiert, diese Agentur auf interkantonaler Ebene zu unterstützen. Die obligatorische Krankenversicherung und ihre Finanzierung fallen jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundes; eine Verkomplizierung des föderalistischen Systems, das immer mehr unter Druck gerät, sollte in Zukunft vermieden werden. Die Koordination - der grösste Schwachpunkt des Gesundheitssystems - wird dadurch nicht verbessert. Die Kompetenz liegt beim Bund; dieser muss in Einklang mit den Kantonen seine Führungsrolle wahrnehmen. Die Massnahmen, die bis jetzt vom Bundesamt für Gesundheit mit minimalen Ressourcen durchgeführt wurden, können nicht mit jenen einer nationalen HTA-Agentur nach internationalen Standards verglichen werden.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 10.3353, "Qualitätssicherung OKP", ausgeführt hat, hält er grundsätzlich eine unabhängige Institution für sinnvoll, welche zuhanden der Behörden und der Leistungserbringer Fragen der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von Leistungen bearbeitet. Damit kann ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, dass die begrenzten Mittel der Krankenversicherung möglichst zweckmässig eingesetzt werden. Die Motion geht in die richtige Richtung und ergänzt die laufenden Vorhaben des Bundes (Umsetzung der Qualitätssicherungsstrategie sowie Umsetzung der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission zur Bezeichnung und Überprüfung der Leistungen) und der Kantone (Medical Board des Kantons Zürich, für das die Kantone eine nationale Trägerschaft etablieren möchten). Der Bundesrat ist deshalb bereit, in einem ersten Schritt Zielgruppen, methodische Arbeitsweise, Trägerschaft und Finanzbedarf zu klären und einen Vorschlag zur Umsetzung zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Damit die Wirtschaftlichkeit und die Angemessenheit der Gesundheitsversorgung garantiert werden können, wird der Bundesrat beauftragt, die Rahmenbedingungen für die Gründung einer unabhängigen Technology-Assessment-Agentur zu schaffen. Diese soll die Wirtschaftlichkeit (Verhältnis Kosten-Nutzen, Kosten-Wirkung) der neuen Technologien und Leistungen im medizinischen Bereich analysieren und die für die Öffentlichkeit vorgesehenen Resultate veröffentlichen.</p>
- Für eine effektive nationale Health-Technology-Assessment-Agentur
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Qualitätsstrategie des Bundes im Gesundheitswesen, die vom Bundesrat am 28. Oktober 2009 verabschiedet wurde, ist ein erster Schritt in Richtung eines auf nationaler Ebene koordinierten Qualitätsmanagements. Diese nationale Koordination ist bereits seit 1996 durch Artikel 58 KVG vorgesehen, doch die Ergebnisse sind bis heute sehr bescheiden. Qualität bedeutet Wirksamkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit. Die Wirtschaftlichkeit wird heute a posteriori gemessen, das heisst, nachdem die medizinischen Leistungen erbracht wurden; die Angemessenheit wird nicht systematisch beurteilt. Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Leistungen müssen unbedingt besser kontrolliert werden, und zwar systematisch. Die Bürgerinnen und Bürger investieren jedes Jahr zusätzliche 2 Milliarden Franken ins Gesundheitssystem, ohne das Return on Investment oder den Nutzen richtig einschätzen zu können. Die Gesundheitsindustrie entwickelt neue Technologien, die sofort, ohne Überprüfung ihrer Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit, ins Leistungsangebot der Krankenversicherung aufgenommen werden. Eine nationale HTA-Agentur, wie sie in den meisten Industrieländern existiert (www.inahta.org), fehlt in der Schweiz. Die Situation ist alles andere als zufriedenstellend.</p><p>Der Kanton Zürich hat soeben mit seinem Projekt "Medical Board" eine kantonale HTA-Agentur gegründet. Die GDK zeigt sich interessiert, diese Agentur auf interkantonaler Ebene zu unterstützen. Die obligatorische Krankenversicherung und ihre Finanzierung fallen jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundes; eine Verkomplizierung des föderalistischen Systems, das immer mehr unter Druck gerät, sollte in Zukunft vermieden werden. Die Koordination - der grösste Schwachpunkt des Gesundheitssystems - wird dadurch nicht verbessert. Die Kompetenz liegt beim Bund; dieser muss in Einklang mit den Kantonen seine Führungsrolle wahrnehmen. Die Massnahmen, die bis jetzt vom Bundesamt für Gesundheit mit minimalen Ressourcen durchgeführt wurden, können nicht mit jenen einer nationalen HTA-Agentur nach internationalen Standards verglichen werden.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 10.3353, "Qualitätssicherung OKP", ausgeführt hat, hält er grundsätzlich eine unabhängige Institution für sinnvoll, welche zuhanden der Behörden und der Leistungserbringer Fragen der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von Leistungen bearbeitet. Damit kann ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, dass die begrenzten Mittel der Krankenversicherung möglichst zweckmässig eingesetzt werden. Die Motion geht in die richtige Richtung und ergänzt die laufenden Vorhaben des Bundes (Umsetzung der Qualitätssicherungsstrategie sowie Umsetzung der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission zur Bezeichnung und Überprüfung der Leistungen) und der Kantone (Medical Board des Kantons Zürich, für das die Kantone eine nationale Trägerschaft etablieren möchten). Der Bundesrat ist deshalb bereit, in einem ersten Schritt Zielgruppen, methodische Arbeitsweise, Trägerschaft und Finanzbedarf zu klären und einen Vorschlag zur Umsetzung zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Damit die Wirtschaftlichkeit und die Angemessenheit der Gesundheitsversorgung garantiert werden können, wird der Bundesrat beauftragt, die Rahmenbedingungen für die Gründung einer unabhängigen Technology-Assessment-Agentur zu schaffen. Diese soll die Wirtschaftlichkeit (Verhältnis Kosten-Nutzen, Kosten-Wirkung) der neuen Technologien und Leistungen im medizinischen Bereich analysieren und die für die Öffentlichkeit vorgesehenen Resultate veröffentlichen.</p>
- Für eine effektive nationale Health-Technology-Assessment-Agentur
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