Vermögensverwaltung stärken. Abgeltungssteuer verhandeln. Marktzutritt erreichen

ShortId
10.3453
Id
20103453
Updated
27.07.2023 21:35
Language
de
Title
Vermögensverwaltung stärken. Abgeltungssteuer verhandeln. Marktzutritt erreichen
AdditionalIndexing
24;Vermögensverwaltung;Finanzplatz Schweiz;Steuerhinterziehung;Finanzinstitution;Marktzugang;internationales Steuerrecht;Steuerrecht;Auskunftspflicht
1
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L06K110602010103, Vermögensverwaltung
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
  • L03K110401, Finanzinstitution
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L05K1201020101, Auskunftspflicht
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist dank tiefer Verschuldung, tiefer Inflation und hoher politischer Stabilität sehr attraktiv für ausländische Vermögen. Das soll verstärkt werden. Der Finanzplatz soll sich bei europäischen Kunden auf steuerkonformes Vermögen beschränken. Zusätzliche Verhaltensregeln und bilaterale Verträge mit Abgeltungssteuern sollen dieses Ziel erreichen. Zusätzlich kann eine Selbstdeklaration für ausländische Bankkunden eingeführt werden: Bankkunden sollen eine Bescheinigung unterschreiben, mit der sie erklären, dass sie ihre Steuerpflicht ordnungsgemäss erfüllen. Die Angebote betreffend Legalisierung von Altvermögen und Abgeltungssteuern an ausländische Staaten sind an Forderungen zu knüpfen: kein automatischer Informationsaustausch, keine "fishing expeditions" und keine Verwendung von gestohlenen Daten. Weitere Massnahmen, wie eine Orientierungspflicht ausländischer Kunden über ihre steuerlichen Verhältnisse gegenüber Schweizer Finanzdienstleistern, werden nur im Gegenzug zu deren Marktzutritt angeboten.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Anliegen der Motion in weiten Teilen. So wird im Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik" zur Beantwortung des Postulats Graber 09.3209 festgehalten, dass die grenzüberschreitende Vermögensverwaltung auf absehbare Zeit ein Kerngeschäft des schweizerischen Finanzplatzes bleiben wird. </p><p>Die Sicherstellung der Integrität und Reputation des Finanzplatzes stellt eine von vier Stossrichtungen der Strategie des Bundesrates für die Finanzmarktpolitik dar. Der Bundesrat lehnt unversteuerte Gelder aus dem Ausland ab. Um die Integrität des bedeutenden Schweizer Finanzplatzes zu wahren, richtet der Bundesrat seine Finanzplatzstrategie auf die Verwaltung von versteuerten Vermögen aus. Er hat das EFD beauftragt, die neue Amtshilfepolitik im Sinne des Standards von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens weiterhin konsequent und rasch umzusetzen. Sodann will der Bundesrat zur Schaffung von Klarheit und Rechtssicherheit die Regularisierung unversteuerter Vermögen unter Wahrung der Privatsphäre und unter Ausschluss des automatischen Informationsaustausches vorantreiben. Der Bundesrat gibt dabei der Einführung einer Abgeltungssteuer den Vorzug. Es werden auch flankierende Massnahmen geprüft, die verhindern sollen, dass neue unversteuerte Gelder in die Schweiz gelangen.</p><p>Die Sicherstellung und Verbesserung des Marktzugangs von schweizerischen Finanzdienstleistern zu ausländischen Finanzmärkten stellt eine weitere Stossrichtung der bundesrätlichen Strategie für die Finanzmarktpolitik dar. Bisherige Abklärungen haben jedoch gezeigt, dass der in der Motion verlangte uneingeschränkte freie Marktzugang ohne weitgehende Übernahme des einschlägigen EU-/EWR-Acquis nicht erreichbar ist. Für die schweizerischen Finanzdienstleister sind aber alle erreichbaren prozeduralen Erleichterungen und Vereinfachungen innerhalb des geltenden Rechtsgefüges anzustreben.</p><p>Da der Bundesrat die Stossrichtung der Motion zwar weitgehend teilt, ein uneingeschränkter freier Marktzugang aber bei der heutigen Ausgangslage ausserhalb des Erreichbaren liegen dürfte und die in der Motion erwähnte Gegenleistung für einen Marktzugang nur eine von vielen Möglichkeiten ist, beantragt der Bundesrat im Sinne der vorstehenden Ausführungen die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine offensive Strategie zu erarbeiten, damit der Finanzplatz Schweiz als erste Adresse für die Verwaltung von steuerkonformen Vermögen aus Europa gestärkt wird. Eines der zentralen Instrumente dazu ist der Abschluss bilateraler Verträge mit Abgeltungssteuern und die Lösung der Altgeldproblematik. In diesen Verhandlungen ist vollständiger Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister zu erreichen. Im Gegenzug zu einem solchen Marktzutritt ist eine Orientierungspflicht ausländischer Bankkunden gegenüber Schweizer Finanzdienstleistern über ihre Steuerverhältnisse anzubieten.</p>
  • Vermögensverwaltung stärken. Abgeltungssteuer verhandeln. Marktzutritt erreichen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20103494
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist dank tiefer Verschuldung, tiefer Inflation und hoher politischer Stabilität sehr attraktiv für ausländische Vermögen. Das soll verstärkt werden. Der Finanzplatz soll sich bei europäischen Kunden auf steuerkonformes Vermögen beschränken. Zusätzliche Verhaltensregeln und bilaterale Verträge mit Abgeltungssteuern sollen dieses Ziel erreichen. Zusätzlich kann eine Selbstdeklaration für ausländische Bankkunden eingeführt werden: Bankkunden sollen eine Bescheinigung unterschreiben, mit der sie erklären, dass sie ihre Steuerpflicht ordnungsgemäss erfüllen. Die Angebote betreffend Legalisierung von Altvermögen und Abgeltungssteuern an ausländische Staaten sind an Forderungen zu knüpfen: kein automatischer Informationsaustausch, keine "fishing expeditions" und keine Verwendung von gestohlenen Daten. Weitere Massnahmen, wie eine Orientierungspflicht ausländischer Kunden über ihre steuerlichen Verhältnisse gegenüber Schweizer Finanzdienstleistern, werden nur im Gegenzug zu deren Marktzutritt angeboten.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Anliegen der Motion in weiten Teilen. So wird im Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik" zur Beantwortung des Postulats Graber 09.3209 festgehalten, dass die grenzüberschreitende Vermögensverwaltung auf absehbare Zeit ein Kerngeschäft des schweizerischen Finanzplatzes bleiben wird. </p><p>Die Sicherstellung der Integrität und Reputation des Finanzplatzes stellt eine von vier Stossrichtungen der Strategie des Bundesrates für die Finanzmarktpolitik dar. Der Bundesrat lehnt unversteuerte Gelder aus dem Ausland ab. Um die Integrität des bedeutenden Schweizer Finanzplatzes zu wahren, richtet der Bundesrat seine Finanzplatzstrategie auf die Verwaltung von versteuerten Vermögen aus. Er hat das EFD beauftragt, die neue Amtshilfepolitik im Sinne des Standards von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens weiterhin konsequent und rasch umzusetzen. Sodann will der Bundesrat zur Schaffung von Klarheit und Rechtssicherheit die Regularisierung unversteuerter Vermögen unter Wahrung der Privatsphäre und unter Ausschluss des automatischen Informationsaustausches vorantreiben. Der Bundesrat gibt dabei der Einführung einer Abgeltungssteuer den Vorzug. Es werden auch flankierende Massnahmen geprüft, die verhindern sollen, dass neue unversteuerte Gelder in die Schweiz gelangen.</p><p>Die Sicherstellung und Verbesserung des Marktzugangs von schweizerischen Finanzdienstleistern zu ausländischen Finanzmärkten stellt eine weitere Stossrichtung der bundesrätlichen Strategie für die Finanzmarktpolitik dar. Bisherige Abklärungen haben jedoch gezeigt, dass der in der Motion verlangte uneingeschränkte freie Marktzugang ohne weitgehende Übernahme des einschlägigen EU-/EWR-Acquis nicht erreichbar ist. Für die schweizerischen Finanzdienstleister sind aber alle erreichbaren prozeduralen Erleichterungen und Vereinfachungen innerhalb des geltenden Rechtsgefüges anzustreben.</p><p>Da der Bundesrat die Stossrichtung der Motion zwar weitgehend teilt, ein uneingeschränkter freier Marktzugang aber bei der heutigen Ausgangslage ausserhalb des Erreichbaren liegen dürfte und die in der Motion erwähnte Gegenleistung für einen Marktzugang nur eine von vielen Möglichkeiten ist, beantragt der Bundesrat im Sinne der vorstehenden Ausführungen die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine offensive Strategie zu erarbeiten, damit der Finanzplatz Schweiz als erste Adresse für die Verwaltung von steuerkonformen Vermögen aus Europa gestärkt wird. Eines der zentralen Instrumente dazu ist der Abschluss bilateraler Verträge mit Abgeltungssteuern und die Lösung der Altgeldproblematik. In diesen Verhandlungen ist vollständiger Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister zu erreichen. Im Gegenzug zu einem solchen Marktzutritt ist eine Orientierungspflicht ausländischer Bankkunden gegenüber Schweizer Finanzdienstleistern über ihre Steuerverhältnisse anzubieten.</p>
    • Vermögensverwaltung stärken. Abgeltungssteuer verhandeln. Marktzutritt erreichen

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