Unabhängige Untersuchung der Kriegsverbrechen in Sri Lanka

ShortId
10.3457
Id
20103457
Updated
28.07.2023 11:58
Language
de
Title
Unabhängige Untersuchung der Kriegsverbrechen in Sri Lanka
AdditionalIndexing
08;Bürgerkrieg;gerichtliche Untersuchung;Menschenrechtsrat UNO;Völkerrecht;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Kriegsverbrechen;internationales humanitäres Recht;Menschenrechte;Sri Lanka
1
  • L05K0502020301, Kriegsverbrechen
  • L04K03030407, Sri Lanka
  • L05K0401020202, Bürgerkrieg
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
  • L04K15040211, Menschenrechtsrat UNO
  • L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K05020203, internationales humanitäres Recht
  • L03K050602, Völkerrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anfang 2009 verloren Tausende von Zivilpersonen, grossmehrheitlich Tamilinnen und Tamilen, in Sri Lanka ihr Leben oder wurden Opfer von schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechtes oder der Menschenrechte. Diese Verbrechen wurden von Regierungstruppen, aber auch von Tamil Tigers verübt. Bis heute fand keine unabhängige Untersuchung statt, und die Schuldigen wurden noch immer nicht zur Verantwortung gezogen. Der sri-lankische Präsident, Mahinda Rajapaska, hat am 15. Mai eine Wahrheitsfindungskommission ernannt. Diese genügt jedoch überhaupt nicht den Unabhängigkeitsanforderungen, die von diversen Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch gestellt werden.</p><p>In seiner Antwort auf einen APK-Vorstoss hat der Bundesrat am 19. August 2009 erklärt: "Der Bundesrat ist jedoch bereit zu prüfen, ob namentlich eine Unterstützung der Ihek angebracht sei. Diese unabhängige, unparteiische und ständige Institution, die auf Artikel 90 des ersten Zusatzprotokolls der Genfer Konvention beruht, gibt der internationalen Gemeinschaft die Möglichkeit, schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechtes zu untersuchen."</p><p>Die Kriegsverbrechen und anderen Verletzungen des internationalen Rechtes müssen Gegenstand einer eingehenden Untersuchung sein. Die mutmasslichen Täter sind vor einem unabhängigen Strafgericht zur Rechenschaft zu ziehen. Da die internationale Gemeinschaft nicht ausreichend reagiert, ist es umso wichtiger, dass sich die Schweiz gegen die Straflosigkeit in Sri Lanka engagiert.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat während der Kampfhandlungen im Norden Sri Lankas und nach deren Einstellung die Konfliktparteien wiederholt dazu aufgerufen, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Insbesondere hat er die sri-lankischen Behörden an ihre Pflicht erinnert, Hinweise auf Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu untersuchen und Personen, die im Verdacht stehen, solche Verstösse begangen zu haben, vor ein Gericht zu bringen. Die sri-lankische Regierung hat kürzlich einen nationalen Untersuchungsmechanismus geschaffen. Der Bundesrat begrüsst die Ankündigung von Präsident Rajapakse über die Einsetzung einer Kommission, die die Ereignisse vom 21. Februar 2002 bis zum 19. Mai 2009 untersuchen und einen Bericht erstellen soll. Dies ist ein erster positiver Schritt. Gleichzeitig nimmt der Bundesrat mit Befriedigung den Entscheid des Uno-Generalsekretärs zur Kenntnis, einen dreiköpfigen Expertenausschuss bestehend aus einem Indonesier, einer Südafrikanerin und einem US-Amerikaner zu schaffen, der ihn im Zusammenhang mit dem laufenden Prozess zur Schaffung von Transparenz und Rechenschaft (Accountability) in Sri Lanka berät. Der Bundesrat hofft, dass die sri-lankische Regierung trotz der Vorbehalte, die von gewissen Entscheidungsträgern geäussert wurden, mit ihm zusammenarbeitet.</p><p>Unabhängig vom Recht auf Gerechtigkeit ruft der Bundesrat im Rahmen des Schweizer Engagements für Frieden und Versöhnung in Sri Lanka die sri-lankische Regierung dazu auf, die jüngste Vergangenheit des Landes gemäss den drei weiteren "Joinet-Grundsätzen" der vormaligen Menschenrechtskommission der Uno aufzuarbeiten: dem Recht auf Wissen, dem Recht auf Entschädigung und der Garantie der Nichtwiederholung.</p><p>Der Bundesrat bekräftigt die Botschaft, die er seit Jahren an die sri-lankische Regierung richtet: Neben der gerichtlichen Aufarbeitung der Ereignisse und der Verfolgung der Täter braucht es zur Verhinderung neuer Gewalttätigkeiten eine politische Lösung. Die Schweiz engagiert sich für die politische Versöhnung und wirkte deshalb letzten November bei der Organisation eines Treffens im Thurgau zwischen tamilischen und muslimischen Regierungsanhängern und -gegnern mit. Die Schweiz engagiert sich zudem über die Deza sehr aktiv im Wiederaufbau und führt Programme zur Deckung der Bedürfnisse der Überlebenden durch.</p><p>2. Grundsätzlich befürwortet die Schweiz die Inanspruchnahme des Mechanismus, der mit dem ersten Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen geschaffen wurde, durch die betroffenen Parteien. Gegebenenfalls wäre die Schweiz bereit, die Tätigkeit der Internationalen humanitären Ermittlungskommission (Ihek) operationell zu unterstützen. In seiner Funktion als Sekretariat der Ihek hat das EDA (DV) schon früher interveniert und Mitteilungen der Ihek an die sri-lankische Regierung übermittelt, um die Möglichkeit einer Untersuchung zu sondieren. Es wäre aber Sache der Kommission zu entscheiden, ob und allenfalls wann sie gegenüber der sri-lankischen Regierung einen neuen Vorstoss unternehmen will. Sie ist nicht ein Instrument des EDA, sondern ein unabhängiges Gremium.</p><p>Die sri-lankische Regierung hat die Ihek zudem bis heute nicht eingeladen und hat auch nicht die Absicht geäussert, dies zu tun. Der Bundesrat ist bereit, die Unterstützung eines entsprechenden Begehrens zu prüfen, allerdings im Bewusstsein, dass die Ihek für die Durchführung einer Ermittlungsmission die Zustimmung der sri-lankischen Regierung benötigt, weil sie über keine obligatorische Zuständigkeit verfügt.</p><p>3. Die Schweizer Delegation hat an der letzten Tagung des Uno-Menschenrechtsrates nicht nur die Einsetzung des Expertenausschusses begrüsst, sondern auch die Bedeutung der strafrechtlichen Verfolgung von erwiesenen Fällen bekräftigt und die sri-lankische Regierung erneut aufgefordert, mit den internationalen Institutionen zusammenzuarbeiten. Der Bundesrat unterstützt im Allgemeinen bei schweren Verstössen gegen das Völkerrecht solche Untersuchungsbegehren und beteiligt sich an Initiativen zur Verfolgung von Tätern, wenn die örtlichen Institutionen nicht in der Lage sind, ihre Funktion in diesem Bereich ausreichend zu erfüllen. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass ein solcher Vorstoss auf einem breiten Konsens der internationalen Gemeinschaft beruhen muss, damit eine kontraproduktive Politisierung und Polarisierung vermieden werden kann. Entscheidend ist auch die Festlegung des optimalen Zeitpunkts, um ein solches Begehren zu stellen. Die Schweiz steht zu diesem Zweck in ständigem Kontakt mit anderen Staaten.</p><p>Abgesehen davon ist der Bundesrat der Auffassung, dass heute die Priorität auf der Lösung der humanitären Probleme der Opfer des Konflikts liegen sollte. Der Bundesrat anerkennt die Bemühungen zur Gewährleistung der Rückkehr von Binnenflüchtlingen, die vor einem Jahr fast 300 000 Personen ausmachten. Er ist aber weiter besorgt über die Situation der etwa 45 000 Personen (Angaben: Uno, Mitte Juli 2010), die immer noch in Lagern untergebracht sind, und wird sich weiterhin bei der sri-lankischen Regierung dafür einsetzen, dass diese Personen möglichst bald nach Hause zurückkehren können und dass diese Rückkehr sicher und freiwillig erfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen vor gut einem Jahr in Sri Lanka sowie angesichts der Untätigkeit der internationalen Gemeinschaft und der betreffenden Regierung, die jegliche Untersuchungen durch unabhängige Beobachter untersagt hat, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zur Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen während der letzten Phase des Krieges in Sri Lanka zu unternehmen?</p><p>2. Hat er die Regierung von Sri Lanka aufgefordert, oder gedenkt er, sie aufzufordern, eine Untersuchung durch die Internationale humanitäre Ermittlungskommission (Ihek) zuzulassen?</p><p>3. Ist er gewillt, den Menschenrechtsrat zu bitten, eine unabhängige Untersuchung einzuleiten?</p>
  • Unabhängige Untersuchung der Kriegsverbrechen in Sri Lanka
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anfang 2009 verloren Tausende von Zivilpersonen, grossmehrheitlich Tamilinnen und Tamilen, in Sri Lanka ihr Leben oder wurden Opfer von schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechtes oder der Menschenrechte. Diese Verbrechen wurden von Regierungstruppen, aber auch von Tamil Tigers verübt. Bis heute fand keine unabhängige Untersuchung statt, und die Schuldigen wurden noch immer nicht zur Verantwortung gezogen. Der sri-lankische Präsident, Mahinda Rajapaska, hat am 15. Mai eine Wahrheitsfindungskommission ernannt. Diese genügt jedoch überhaupt nicht den Unabhängigkeitsanforderungen, die von diversen Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch gestellt werden.</p><p>In seiner Antwort auf einen APK-Vorstoss hat der Bundesrat am 19. August 2009 erklärt: "Der Bundesrat ist jedoch bereit zu prüfen, ob namentlich eine Unterstützung der Ihek angebracht sei. Diese unabhängige, unparteiische und ständige Institution, die auf Artikel 90 des ersten Zusatzprotokolls der Genfer Konvention beruht, gibt der internationalen Gemeinschaft die Möglichkeit, schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechtes zu untersuchen."</p><p>Die Kriegsverbrechen und anderen Verletzungen des internationalen Rechtes müssen Gegenstand einer eingehenden Untersuchung sein. Die mutmasslichen Täter sind vor einem unabhängigen Strafgericht zur Rechenschaft zu ziehen. Da die internationale Gemeinschaft nicht ausreichend reagiert, ist es umso wichtiger, dass sich die Schweiz gegen die Straflosigkeit in Sri Lanka engagiert.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat während der Kampfhandlungen im Norden Sri Lankas und nach deren Einstellung die Konfliktparteien wiederholt dazu aufgerufen, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Insbesondere hat er die sri-lankischen Behörden an ihre Pflicht erinnert, Hinweise auf Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu untersuchen und Personen, die im Verdacht stehen, solche Verstösse begangen zu haben, vor ein Gericht zu bringen. Die sri-lankische Regierung hat kürzlich einen nationalen Untersuchungsmechanismus geschaffen. Der Bundesrat begrüsst die Ankündigung von Präsident Rajapakse über die Einsetzung einer Kommission, die die Ereignisse vom 21. Februar 2002 bis zum 19. Mai 2009 untersuchen und einen Bericht erstellen soll. Dies ist ein erster positiver Schritt. Gleichzeitig nimmt der Bundesrat mit Befriedigung den Entscheid des Uno-Generalsekretärs zur Kenntnis, einen dreiköpfigen Expertenausschuss bestehend aus einem Indonesier, einer Südafrikanerin und einem US-Amerikaner zu schaffen, der ihn im Zusammenhang mit dem laufenden Prozess zur Schaffung von Transparenz und Rechenschaft (Accountability) in Sri Lanka berät. Der Bundesrat hofft, dass die sri-lankische Regierung trotz der Vorbehalte, die von gewissen Entscheidungsträgern geäussert wurden, mit ihm zusammenarbeitet.</p><p>Unabhängig vom Recht auf Gerechtigkeit ruft der Bundesrat im Rahmen des Schweizer Engagements für Frieden und Versöhnung in Sri Lanka die sri-lankische Regierung dazu auf, die jüngste Vergangenheit des Landes gemäss den drei weiteren "Joinet-Grundsätzen" der vormaligen Menschenrechtskommission der Uno aufzuarbeiten: dem Recht auf Wissen, dem Recht auf Entschädigung und der Garantie der Nichtwiederholung.</p><p>Der Bundesrat bekräftigt die Botschaft, die er seit Jahren an die sri-lankische Regierung richtet: Neben der gerichtlichen Aufarbeitung der Ereignisse und der Verfolgung der Täter braucht es zur Verhinderung neuer Gewalttätigkeiten eine politische Lösung. Die Schweiz engagiert sich für die politische Versöhnung und wirkte deshalb letzten November bei der Organisation eines Treffens im Thurgau zwischen tamilischen und muslimischen Regierungsanhängern und -gegnern mit. Die Schweiz engagiert sich zudem über die Deza sehr aktiv im Wiederaufbau und führt Programme zur Deckung der Bedürfnisse der Überlebenden durch.</p><p>2. Grundsätzlich befürwortet die Schweiz die Inanspruchnahme des Mechanismus, der mit dem ersten Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen geschaffen wurde, durch die betroffenen Parteien. Gegebenenfalls wäre die Schweiz bereit, die Tätigkeit der Internationalen humanitären Ermittlungskommission (Ihek) operationell zu unterstützen. In seiner Funktion als Sekretariat der Ihek hat das EDA (DV) schon früher interveniert und Mitteilungen der Ihek an die sri-lankische Regierung übermittelt, um die Möglichkeit einer Untersuchung zu sondieren. Es wäre aber Sache der Kommission zu entscheiden, ob und allenfalls wann sie gegenüber der sri-lankischen Regierung einen neuen Vorstoss unternehmen will. Sie ist nicht ein Instrument des EDA, sondern ein unabhängiges Gremium.</p><p>Die sri-lankische Regierung hat die Ihek zudem bis heute nicht eingeladen und hat auch nicht die Absicht geäussert, dies zu tun. Der Bundesrat ist bereit, die Unterstützung eines entsprechenden Begehrens zu prüfen, allerdings im Bewusstsein, dass die Ihek für die Durchführung einer Ermittlungsmission die Zustimmung der sri-lankischen Regierung benötigt, weil sie über keine obligatorische Zuständigkeit verfügt.</p><p>3. Die Schweizer Delegation hat an der letzten Tagung des Uno-Menschenrechtsrates nicht nur die Einsetzung des Expertenausschusses begrüsst, sondern auch die Bedeutung der strafrechtlichen Verfolgung von erwiesenen Fällen bekräftigt und die sri-lankische Regierung erneut aufgefordert, mit den internationalen Institutionen zusammenzuarbeiten. Der Bundesrat unterstützt im Allgemeinen bei schweren Verstössen gegen das Völkerrecht solche Untersuchungsbegehren und beteiligt sich an Initiativen zur Verfolgung von Tätern, wenn die örtlichen Institutionen nicht in der Lage sind, ihre Funktion in diesem Bereich ausreichend zu erfüllen. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass ein solcher Vorstoss auf einem breiten Konsens der internationalen Gemeinschaft beruhen muss, damit eine kontraproduktive Politisierung und Polarisierung vermieden werden kann. Entscheidend ist auch die Festlegung des optimalen Zeitpunkts, um ein solches Begehren zu stellen. Die Schweiz steht zu diesem Zweck in ständigem Kontakt mit anderen Staaten.</p><p>Abgesehen davon ist der Bundesrat der Auffassung, dass heute die Priorität auf der Lösung der humanitären Probleme der Opfer des Konflikts liegen sollte. Der Bundesrat anerkennt die Bemühungen zur Gewährleistung der Rückkehr von Binnenflüchtlingen, die vor einem Jahr fast 300 000 Personen ausmachten. Er ist aber weiter besorgt über die Situation der etwa 45 000 Personen (Angaben: Uno, Mitte Juli 2010), die immer noch in Lagern untergebracht sind, und wird sich weiterhin bei der sri-lankischen Regierung dafür einsetzen, dass diese Personen möglichst bald nach Hause zurückkehren können und dass diese Rückkehr sicher und freiwillig erfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen vor gut einem Jahr in Sri Lanka sowie angesichts der Untätigkeit der internationalen Gemeinschaft und der betreffenden Regierung, die jegliche Untersuchungen durch unabhängige Beobachter untersagt hat, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zur Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen während der letzten Phase des Krieges in Sri Lanka zu unternehmen?</p><p>2. Hat er die Regierung von Sri Lanka aufgefordert, oder gedenkt er, sie aufzufordern, eine Untersuchung durch die Internationale humanitäre Ermittlungskommission (Ihek) zuzulassen?</p><p>3. Ist er gewillt, den Menschenrechtsrat zu bitten, eine unabhängige Untersuchung einzuleiten?</p>
    • Unabhängige Untersuchung der Kriegsverbrechen in Sri Lanka

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