Kostenpflichtige Eignungstests für Lehrstellensuchende

ShortId
10.3461
Id
20103461
Updated
28.07.2023 05:30
Language
de
Title
Kostenpflichtige Eignungstests für Lehrstellensuchende
AdditionalIndexing
15;32;Lehrstelle;Kostenrechnung;privates Unternehmen;Lehre;Gleichbehandlung;Auszubildende/r;Prüfung;Zugang zur Bildung;Verkaufspreis;Einstellung
1
  • L05K0702020203, Auszubildende/r
  • L04K13010103, Prüfung
  • L05K0702010204, Einstellung
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L04K13030117, Zugang zur Bildung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L06K070202030801, Lehrstelle
  • L04K13020204, Lehre
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K11050211, Verkaufspreis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2./6. Die Lehrbetriebe haben ein Interesse daran, ihre zukünftigen Lernenden näher kennenzulernen. Sie unternehmen bei deren Auswahl verschiedenste Anstrengungen wie Informationstage, Schnupperlehren, firmeninterne Tests und Aufnahmegespräche. Die betriebseigenen Massnahmen ergänzen die Bewerbungsunterlagen der Jugendlichen.</p><p>Wie die Unternehmungen der Privatwirtschaft will auch der Bund als Arbeitgeber die Bewerbungsdossiers nach möglichst objektiven Kriterien beurteilen. Um ein umfassendes Bild über die erforderlichen Kompetenzen zu erhalten, können - als ein Element unter verschiedenen - Tests beigezogen werden. Diese erlauben es, die Zeugnisnoten der einzelnen Schulen einzuordnen und zu vergleichen. Würden Eignungstests verboten, ohne einen vergleichbaren Ersatz anzubieten, so würde die Auswahl der Lernenden erschwert. Zudem wären Jugendliche aus Schulen mit tieferen Notendurchschnitten bei der Lehrstellenvergabe unter Umständen benachteiligt.</p><p>Bund und Kantone haben in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um allen interessierten Jugendlichen eine berufliche Grundbildung zu ermöglichen. Die bereits bestehenden kostenlosen Angebote in den Bereichen Berufswahlunterricht, Berufsinformationszentren, Berufsberatung und Brückenangebote sind durch weitere Massnahmen wie beispielsweise Coaching- und Mentoringprogramme und das Case Management Berufsbildung ergänzt worden. Auch die Arbeitslosenversicherung verfügt über verschiedene Massnahmen, um junge Stellensuchende zu einer Grundbildung zu motivieren (Motivationssemester, Ausbildungszuschüsse). Der chancengleiche Zugang zu einer beruflichen Grundbildung ist sichergestellt.</p><p>3./4. Die bundesnahen Unternehmen werden durch den Bundesrat mit strategischen Zielen gesteuert. Von ihnen werden "eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik" und "eine zeitgemässe Lehrlingspolitik" erwartet. Zum Rekrutierungswesen werden keine konkreten Auflagen gemacht.</p><p>Bei der zentralen Bundesverwaltung wird darauf hingewirkt, dass bezüglich der Anwendung der privat entwickelten Eignungstests eine einheitliche Regelung getroffen wird. Im Moment gilt die Empfehlung, bei offenen Lehrstellen im Inserat keinen Eignungstest zu verlangen. Sollte ein Lehrbetrieb bei der Selektion von Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits in der engeren Auswahl sind, auf diese Tests zurückgreifen, wird er dazu angehalten, die vollen Kosten zu übernehmen, unabhängig davon, ob es zu einer Anstellung kommt.</p><p>Seit August 2009 steht den Lehrbetrieben das Kompetenz-Assessment-Instrument "Nantys Kompass" zur Verfügung. Das Rekrutierungsinstrument dient der Evaluation von Lernenden hinsichtlich Schulwissen, Sprachkenntnissen, intellektuellen Grundfähigkeiten und persönlichkeitsbezogenen Kompetenzen. Der Einsatz dieses Instruments ist für die Jugendlichen kostenlos.</p><p>5. Die schulischen Kompetenzen sind im Interesse der Jugendlichen und der Betriebe gesamtschweizerisch vergleichbar zu bewerten. Der Bundesrat begrüsst daher das Projekt Harmos der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, welches nationale Bildungsstandards in der Sekundarstufe I vorsieht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kostenpflichtige Tests wie "Multicheck" oder "Basic-Check" zur Selektion von Lehrstellensuchenden werden immer häufiger. Privatschulen bieten bereits Vorbereitungskurse für diese Tests an, was die Kosten noch weiter in die Höhe treibt.</p><p>Leider kann die Aussagekraft dieser Tests zu Recht infrage gestellt werden. </p><p>Trotz dieser Mängel verlangen zahlreiche Bundesämter und vom Bund abhängige Unternehmen weiterhin solche Tests. In seiner Antwort auf das Postulat 06.3054 hat der Bundesrat erklärt, er werde "darauf hinwirken, dass die Tests in der Bundesverwaltung kostenlos sind".</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was hält der Bundesrat von der zunehmenden Verbreitung dieser kostenpflichtigen Eignungstests und von den kostenpflichtigen Vorbereitungskursen? Könnten diese Tests ein finanzielles Hindernis für den Zugang zur Berufsbildung darstellen?</p><p>2. Warum verwendet der Bund für die Selektion mancher seiner Lehrlinge solche Tests? </p><p>3. In seiner Antwort auf das Postulat 06.3054 erklärt der Bundesrat, er werde "darauf hinwirken, dass die Tests in der Bundesverwaltung kostenlos sind". Hat er das getan? Wenn ein Test verlangt wird, werden den betroffenen jungen Leuten die Kosten rückerstattet, selbst wenn kein Lehrvertrag zustande kommt?</p><p>4. Warum dienen der Bund (beispielsweise die EFV) und die von ihm abhängigen Unternehmen (Swisscom, die Post, Ruag) als Referenzen in der Werbung der Firma "Multicheck"?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, man sollte lieber die Ausbildungs- und Berufsberatung verbessern, anstatt auf kostenpflichtige Tests zurückzugreifen, deren Aussagekraft ohnehin zweifelhaft ist?</p><p>6. In einem Gutachten des für die Berufsbildung zuständigen Amtes des Kantons Genf (Office pour l'orientation, la formation professionnelle et continue) vom 3. April 2006 wird die Tatsache, dass solche kostenpflichtigen Tests von einem Gemeinwesen verlangt werden, als unvereinbar mit dem in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung festgehaltenen Diskriminierungsverbot sowie mit dem in Artikel 3 Buchstabe c des Berufsbildungsgesetzes verankerten Prinzip des Ausgleichs der Bildungschancen betrachtet. Infolgedessen sollten laut Gutachten die Bundes- und Kantonsverwaltungen, die öffentliche Aufgaben im Ausbildungsbereich wahrnehmen, von solchen kostenpflichtigen Tests absehen. Teilt der Bundesrat diese Meinung?</p>
  • Kostenpflichtige Eignungstests für Lehrstellensuchende
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2./6. Die Lehrbetriebe haben ein Interesse daran, ihre zukünftigen Lernenden näher kennenzulernen. Sie unternehmen bei deren Auswahl verschiedenste Anstrengungen wie Informationstage, Schnupperlehren, firmeninterne Tests und Aufnahmegespräche. Die betriebseigenen Massnahmen ergänzen die Bewerbungsunterlagen der Jugendlichen.</p><p>Wie die Unternehmungen der Privatwirtschaft will auch der Bund als Arbeitgeber die Bewerbungsdossiers nach möglichst objektiven Kriterien beurteilen. Um ein umfassendes Bild über die erforderlichen Kompetenzen zu erhalten, können - als ein Element unter verschiedenen - Tests beigezogen werden. Diese erlauben es, die Zeugnisnoten der einzelnen Schulen einzuordnen und zu vergleichen. Würden Eignungstests verboten, ohne einen vergleichbaren Ersatz anzubieten, so würde die Auswahl der Lernenden erschwert. Zudem wären Jugendliche aus Schulen mit tieferen Notendurchschnitten bei der Lehrstellenvergabe unter Umständen benachteiligt.</p><p>Bund und Kantone haben in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um allen interessierten Jugendlichen eine berufliche Grundbildung zu ermöglichen. Die bereits bestehenden kostenlosen Angebote in den Bereichen Berufswahlunterricht, Berufsinformationszentren, Berufsberatung und Brückenangebote sind durch weitere Massnahmen wie beispielsweise Coaching- und Mentoringprogramme und das Case Management Berufsbildung ergänzt worden. Auch die Arbeitslosenversicherung verfügt über verschiedene Massnahmen, um junge Stellensuchende zu einer Grundbildung zu motivieren (Motivationssemester, Ausbildungszuschüsse). Der chancengleiche Zugang zu einer beruflichen Grundbildung ist sichergestellt.</p><p>3./4. Die bundesnahen Unternehmen werden durch den Bundesrat mit strategischen Zielen gesteuert. Von ihnen werden "eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik" und "eine zeitgemässe Lehrlingspolitik" erwartet. Zum Rekrutierungswesen werden keine konkreten Auflagen gemacht.</p><p>Bei der zentralen Bundesverwaltung wird darauf hingewirkt, dass bezüglich der Anwendung der privat entwickelten Eignungstests eine einheitliche Regelung getroffen wird. Im Moment gilt die Empfehlung, bei offenen Lehrstellen im Inserat keinen Eignungstest zu verlangen. Sollte ein Lehrbetrieb bei der Selektion von Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits in der engeren Auswahl sind, auf diese Tests zurückgreifen, wird er dazu angehalten, die vollen Kosten zu übernehmen, unabhängig davon, ob es zu einer Anstellung kommt.</p><p>Seit August 2009 steht den Lehrbetrieben das Kompetenz-Assessment-Instrument "Nantys Kompass" zur Verfügung. Das Rekrutierungsinstrument dient der Evaluation von Lernenden hinsichtlich Schulwissen, Sprachkenntnissen, intellektuellen Grundfähigkeiten und persönlichkeitsbezogenen Kompetenzen. Der Einsatz dieses Instruments ist für die Jugendlichen kostenlos.</p><p>5. Die schulischen Kompetenzen sind im Interesse der Jugendlichen und der Betriebe gesamtschweizerisch vergleichbar zu bewerten. Der Bundesrat begrüsst daher das Projekt Harmos der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, welches nationale Bildungsstandards in der Sekundarstufe I vorsieht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kostenpflichtige Tests wie "Multicheck" oder "Basic-Check" zur Selektion von Lehrstellensuchenden werden immer häufiger. Privatschulen bieten bereits Vorbereitungskurse für diese Tests an, was die Kosten noch weiter in die Höhe treibt.</p><p>Leider kann die Aussagekraft dieser Tests zu Recht infrage gestellt werden. </p><p>Trotz dieser Mängel verlangen zahlreiche Bundesämter und vom Bund abhängige Unternehmen weiterhin solche Tests. In seiner Antwort auf das Postulat 06.3054 hat der Bundesrat erklärt, er werde "darauf hinwirken, dass die Tests in der Bundesverwaltung kostenlos sind".</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was hält der Bundesrat von der zunehmenden Verbreitung dieser kostenpflichtigen Eignungstests und von den kostenpflichtigen Vorbereitungskursen? Könnten diese Tests ein finanzielles Hindernis für den Zugang zur Berufsbildung darstellen?</p><p>2. Warum verwendet der Bund für die Selektion mancher seiner Lehrlinge solche Tests? </p><p>3. In seiner Antwort auf das Postulat 06.3054 erklärt der Bundesrat, er werde "darauf hinwirken, dass die Tests in der Bundesverwaltung kostenlos sind". Hat er das getan? Wenn ein Test verlangt wird, werden den betroffenen jungen Leuten die Kosten rückerstattet, selbst wenn kein Lehrvertrag zustande kommt?</p><p>4. Warum dienen der Bund (beispielsweise die EFV) und die von ihm abhängigen Unternehmen (Swisscom, die Post, Ruag) als Referenzen in der Werbung der Firma "Multicheck"?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, man sollte lieber die Ausbildungs- und Berufsberatung verbessern, anstatt auf kostenpflichtige Tests zurückzugreifen, deren Aussagekraft ohnehin zweifelhaft ist?</p><p>6. In einem Gutachten des für die Berufsbildung zuständigen Amtes des Kantons Genf (Office pour l'orientation, la formation professionnelle et continue) vom 3. April 2006 wird die Tatsache, dass solche kostenpflichtigen Tests von einem Gemeinwesen verlangt werden, als unvereinbar mit dem in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung festgehaltenen Diskriminierungsverbot sowie mit dem in Artikel 3 Buchstabe c des Berufsbildungsgesetzes verankerten Prinzip des Ausgleichs der Bildungschancen betrachtet. Infolgedessen sollten laut Gutachten die Bundes- und Kantonsverwaltungen, die öffentliche Aufgaben im Ausbildungsbereich wahrnehmen, von solchen kostenpflichtigen Tests absehen. Teilt der Bundesrat diese Meinung?</p>
    • Kostenpflichtige Eignungstests für Lehrstellensuchende

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