Milchüberschüsse. Lenkungsabgabe auf gehandelte Kraftfuttermittel als Instrument der Mengenregulierung
- ShortId
-
10.3462
- Id
-
20103462
- Updated
-
28.07.2023 07:26
- Language
-
de
- Title
-
Milchüberschüsse. Lenkungsabgabe auf gehandelte Kraftfuttermittel als Instrument der Mengenregulierung
- AdditionalIndexing
-
55;Lenkung der Agrarproduktion;Handel mit Agrarerzeugnissen;Futtermittel;Milch;Einfuhrabgabe;Milcherzeugung;Lenkungsabgabe
- 1
-
- L04K14010403, Lenkung der Agrarproduktion
- L04K06010403, Lenkungsabgabe
- L05K1401010401, Futtermittel
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K1401010306, Milcherzeugung
- L05K1402060106, Milch
- L06K070104030102, Einfuhrabgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Übergang von der Milchkontingentierung zur Milchproduktion auf Vertragsbasis zwischen Produzenten und Verarbeitern ist durch eine Steigerung der Verkehrsmilchmenge von 10-15 Prozent begleitet. Angebot und Nachfrage sind nicht im Gleichgewicht. Der Produzentenpreis ist auf ein Niveau gesunken, welches einer grossen Mehrheit der Milchproduktionsbetriebe keine Deckung der Gestehungskosten erlaubt. </p><p>Die Branchenorganisation Milch (BOM) sucht bisher erfolglos nach Massnahmen zur Mengenregulierung. Marktabräumungen und Butterexporte, die indirekt über Direktzahlungen an die milchproduzierenden Bauernbetriebe vom Bund mitfinanziert werden, können keine langfristig befriedigende Strategie sein. Dasselbe gilt für Mengenregulierungsmodelle, die einer privatrechtlichen Milchkontingentierung gleichkommen.</p><p>Parallel zu den Milchproduktionsmengen stiegen die Mengen der gehandelten Kraftfuttermittel gemäss Agrarbericht 2009. Auffällig ist insbesondere das Wachstum der Futtermittelimporte um rund 25 Prozent in den Jahren 2007 und 2008. Diese Importe - insbesondere Soja und Getreide - sind nicht allein mit Blick auf den Milchmarkt, sondern auch aus ökologischen und ethischen Überlegungen kritisch zu beurteilen. Mit Blick auf den Ressourcen-Bericht des Bundesrates stellt sich die Frage, ob im Bereich der Futtermittel die Ausland-Abhängigkeit das verantwortbare Mass übersteigt.</p>
- <p>1a. Aufgrund des Anteils von über 80 Prozent der Milch, welche in der Schweiz durch die Verwertung von Raufutter erzeugt wird, hätte eine Lenkungsabgabe nur eine geringe Reduktion der schweizerischen Milchproduktion zur Folge. Die aktuelle Relation zwischen Kraftfutter- und Milchpreis führt bereits jetzt dazu, dass es wirtschaftlich interessanter ist, weniger zugekauftes Kraftfutter einzusetzen. Es kommt hinzu, dass betriebliche Optimierungen, z. B. Abgabe des Jungviehs zur Aufzucht an andere Betriebe, die Wirkung zusätzlich abschwächen könnten. Die Massnahme ist daher nicht zielgerichtet, zeigt nur einen geringen Lenkungseffekt auf die Milchproduktion und würde ausserordentlich hohe Administrations- und Durchführungskosten verursachen.</p><p>1b. In der Geflügel- und Schweineproduktion werden rund 65 Prozent der gehandelten Kraftfuttermittel verwendet. Eine Lenkungsabgabe würde die Produktionskosten dieser Betriebszweige signifikant erhöhen, weil die Futterkosten 50-70 Prozent der direkten Kosten betragen und wenig eigene Futtermittel als Alternative eingesetzt werden können. Die Konsequenzen wären ein Verlust der Wettbewerbsfähigkeit mit entsprechenden Marktanteilsverlusten, welche durch zusätzliche Fleischimporte und durch vermehrte Fleischeinkäufe im Ausland kompensiert würden. Ferner würden die bisherigen Schritte des Bundesrates zur Reduktion der Schwellenpreise für Futtermittel infrage gestellt. </p><p>1c. Insgesamt würde eine Lenkungsabgabe insbesondere zu einer Abnahme der inländischen Fleischproduktion führen. Es ist mit substanziellen Einkommensrückgängen in der inländischen Geflügel- und Schweineproduktion zu rechnen. Profitieren würden Betriebe, die viel Raufutter einsetzen. Auch bei einer vollständigen Rückerstattung der Lenkungsabgabe müsste davon ausgegangen werden, dass das Sektoreinkommen der Landwirtschaft insbesondere als Folge der Abnahme der Geflügel- und Schweineproduktion sinken würde.</p><p>2. Die Lenkungsabgabe auf Futtermitteln wäre mit den internationalen Verpflichtungen vereinbar, wenn die Abgabe im Inland für alle gehandelten Kraftfuttermittel erhoben würde und die Import- und Inlandware gleich behandelt würden.</p><p>3. Nach Artikel 164 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101) müssen alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes erlassen werden. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Abgaben. Weil das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1) keine Rechtsgrundlage für eine Lenkungsabgabe auf gehandelten Futtermitteln enthält, müsste diese hier geschaffen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem strukturellen Überangebot im Milchsektor folgende Fragen zu einer Lenkungsabgabe auf gehandelte Kraftfuttermittel zu beantworten: </p><p>1a. Ist eine Lenkungsabgabe auf gehandelte Kraftfuttermittel geeignet, um das Milchangebot zu regulieren? </p><p>b. Wie würde sich eine solche Abgabe auf die übrigen Branchen der Landwirtschaft auswirken? </p><p>c. Wäre mit positiven Wirkungen auf die bäuerlichen Einkommen zu rechnen? </p><p>2. Ist die Einführung einer solchen Lenkungsabgabe mit den handelspolitischen Verpflichtungen (WTO, Bilaterale) vereinbar?</p><p>3. Besteht die Gesetzesgrundlage für eine Lenkungsabgabe? Falls nicht, wo und in welcher Form müsste sie geschaffen werden?</p>
- Milchüberschüsse. Lenkungsabgabe auf gehandelte Kraftfuttermittel als Instrument der Mengenregulierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Übergang von der Milchkontingentierung zur Milchproduktion auf Vertragsbasis zwischen Produzenten und Verarbeitern ist durch eine Steigerung der Verkehrsmilchmenge von 10-15 Prozent begleitet. Angebot und Nachfrage sind nicht im Gleichgewicht. Der Produzentenpreis ist auf ein Niveau gesunken, welches einer grossen Mehrheit der Milchproduktionsbetriebe keine Deckung der Gestehungskosten erlaubt. </p><p>Die Branchenorganisation Milch (BOM) sucht bisher erfolglos nach Massnahmen zur Mengenregulierung. Marktabräumungen und Butterexporte, die indirekt über Direktzahlungen an die milchproduzierenden Bauernbetriebe vom Bund mitfinanziert werden, können keine langfristig befriedigende Strategie sein. Dasselbe gilt für Mengenregulierungsmodelle, die einer privatrechtlichen Milchkontingentierung gleichkommen.</p><p>Parallel zu den Milchproduktionsmengen stiegen die Mengen der gehandelten Kraftfuttermittel gemäss Agrarbericht 2009. Auffällig ist insbesondere das Wachstum der Futtermittelimporte um rund 25 Prozent in den Jahren 2007 und 2008. Diese Importe - insbesondere Soja und Getreide - sind nicht allein mit Blick auf den Milchmarkt, sondern auch aus ökologischen und ethischen Überlegungen kritisch zu beurteilen. Mit Blick auf den Ressourcen-Bericht des Bundesrates stellt sich die Frage, ob im Bereich der Futtermittel die Ausland-Abhängigkeit das verantwortbare Mass übersteigt.</p>
- <p>1a. Aufgrund des Anteils von über 80 Prozent der Milch, welche in der Schweiz durch die Verwertung von Raufutter erzeugt wird, hätte eine Lenkungsabgabe nur eine geringe Reduktion der schweizerischen Milchproduktion zur Folge. Die aktuelle Relation zwischen Kraftfutter- und Milchpreis führt bereits jetzt dazu, dass es wirtschaftlich interessanter ist, weniger zugekauftes Kraftfutter einzusetzen. Es kommt hinzu, dass betriebliche Optimierungen, z. B. Abgabe des Jungviehs zur Aufzucht an andere Betriebe, die Wirkung zusätzlich abschwächen könnten. Die Massnahme ist daher nicht zielgerichtet, zeigt nur einen geringen Lenkungseffekt auf die Milchproduktion und würde ausserordentlich hohe Administrations- und Durchführungskosten verursachen.</p><p>1b. In der Geflügel- und Schweineproduktion werden rund 65 Prozent der gehandelten Kraftfuttermittel verwendet. Eine Lenkungsabgabe würde die Produktionskosten dieser Betriebszweige signifikant erhöhen, weil die Futterkosten 50-70 Prozent der direkten Kosten betragen und wenig eigene Futtermittel als Alternative eingesetzt werden können. Die Konsequenzen wären ein Verlust der Wettbewerbsfähigkeit mit entsprechenden Marktanteilsverlusten, welche durch zusätzliche Fleischimporte und durch vermehrte Fleischeinkäufe im Ausland kompensiert würden. Ferner würden die bisherigen Schritte des Bundesrates zur Reduktion der Schwellenpreise für Futtermittel infrage gestellt. </p><p>1c. Insgesamt würde eine Lenkungsabgabe insbesondere zu einer Abnahme der inländischen Fleischproduktion führen. Es ist mit substanziellen Einkommensrückgängen in der inländischen Geflügel- und Schweineproduktion zu rechnen. Profitieren würden Betriebe, die viel Raufutter einsetzen. Auch bei einer vollständigen Rückerstattung der Lenkungsabgabe müsste davon ausgegangen werden, dass das Sektoreinkommen der Landwirtschaft insbesondere als Folge der Abnahme der Geflügel- und Schweineproduktion sinken würde.</p><p>2. Die Lenkungsabgabe auf Futtermitteln wäre mit den internationalen Verpflichtungen vereinbar, wenn die Abgabe im Inland für alle gehandelten Kraftfuttermittel erhoben würde und die Import- und Inlandware gleich behandelt würden.</p><p>3. Nach Artikel 164 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101) müssen alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes erlassen werden. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Abgaben. Weil das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1) keine Rechtsgrundlage für eine Lenkungsabgabe auf gehandelten Futtermitteln enthält, müsste diese hier geschaffen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem strukturellen Überangebot im Milchsektor folgende Fragen zu einer Lenkungsabgabe auf gehandelte Kraftfuttermittel zu beantworten: </p><p>1a. Ist eine Lenkungsabgabe auf gehandelte Kraftfuttermittel geeignet, um das Milchangebot zu regulieren? </p><p>b. Wie würde sich eine solche Abgabe auf die übrigen Branchen der Landwirtschaft auswirken? </p><p>c. Wäre mit positiven Wirkungen auf die bäuerlichen Einkommen zu rechnen? </p><p>2. Ist die Einführung einer solchen Lenkungsabgabe mit den handelspolitischen Verpflichtungen (WTO, Bilaterale) vereinbar?</p><p>3. Besteht die Gesetzesgrundlage für eine Lenkungsabgabe? Falls nicht, wo und in welcher Form müsste sie geschaffen werden?</p>
- Milchüberschüsse. Lenkungsabgabe auf gehandelte Kraftfuttermittel als Instrument der Mengenregulierung
Back to List