Offene Fragen zum Endlager für Atommüll

ShortId
10.3467
Id
20103467
Updated
27.07.2023 20:19
Language
de
Title
Offene Fragen zum Endlager für Atommüll
AdditionalIndexing
66;52;Lagerung radioaktiver Abfälle;Verwaltungsverfahren;Bericht;Standort des Betriebes;radioaktiver Abfall;Geologie;Forschungsvorhaben
1
  • L04K06010109, radioaktiver Abfall
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L03K020206, Bericht
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L04K08060306, Verwaltungsverfahren
  • L04K16010402, Geologie
  • L04K16020206, Forschungsvorhaben
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager ist in dem vom Bundesrat am 2. April 2008 verabschiedeten Sachplan geologische Tiefenlager festgelegt. Dieser bestimmt die Regeln und das Verfahren für die Standortsuche. Oberste Priorität hat die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Sozioökonomische und raumplanerische Aspekte werden ebenfalls berücksichtigt. Der Sachplan wurde während mehr als zwei Jahren unter intensivem Einbezug von Bundesbehörden, Kantonen, Nachbarstaaten, Organisationen, Parteien und sogenannten Fokusgruppen aus der Bevölkerung erarbeitet. Er bildet die verbindliche Grundlage für das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager und schreibt unter anderem vor, wie die Sicherheit von Standorten in den drei Etappen beurteilt wird. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. In Etappe 1 findet eine systematische Auswahl von potenziellen Standortgebieten statt. Diese beinhaltet folgende fünf Schritte: 1. Abfallzuteilung auf die beiden Lagertypen SMA (schwach- und mittelradioaktive Abfälle) und HAA (hochradioaktive Abfälle); 2. Festlegung des Sicherheitskonzepts und der kriterienbezogenen quantitativen und qualitativen Anforderungen und Vorgaben; 3. Identifikation geeigneter geologisch-tektonischer Grossräume; 4. Identifikation potenziell geeigneter Wirtgesteine bzw. einschlusswirksamer Gebirgsbereiche sowie 5. Identifikation potenzieller Wirtgesteine in geeigneter Konfiguration (Ausbildung, Anordnung, Tiefenlage, Mächtigkeit, Erschliessung der untertägigen Bauwerke). Die Entsorgungspflichtigen sind gemäss diesen fünf Schritten vorgegangen und haben darauf basierend ihre Standortvorschläge eingereicht. Diese wurden von der Sicherheitsbehörde (Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat, Ensi) und den Sicherheitskommissionen des Bundes (Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit, KNS, Kommission nukleare Entsorgung, KNE), der Landesgeologie (Swisstopo) sowie Experten der Kantone und aus Deutschland überprüft.</p><p>2. In Etappe 2 müssen die Entsorgungspflichtigen, vertreten durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), einen sicherheitstechnischen Vergleich der infrage kommenden Standorte durchführen. Dazu sind provisorische Sicherheitsanalysen erforderlich. Im Hinblick auf diese Sicherheitsanalysen muss die Nagra die Notwendigkeit ergänzender Untersuchungen mit dem Ensi abklären. Das Ensi hat die Anforderungen an die provisorischen Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich in einer im April 2010 veröffentlichten Richtlinie festgelegt (http://www.ensi.ch). Darauf basierend muss die Nagra noch dieses Jahr einen Bericht einreichen und darin darlegen, ob der heutige Kenntnisstand reicht oder ob weitere Untersuchungen in Etappe 2 notwendig sein werden. Ihr Bericht wird durch das Ensi und die KNS geprüft und zusätzlich den Standortkantonen zur Stellungnahme unterbreitet.</p><p>3. Falls weitere Untersuchungen erforderlich sind, müssen diese von der Nagra im weiteren Auswahlverfahren durchgeführt werden.</p><p>4.-6. Zu materiellen Fragen äussert sich der Bundesrat im Rahmen seines Entscheids zum Abschluss von Etappe 1 nach der dreimonatigen Anhörung, welche voraussichtlich am 1. September 2010 beginnt und in welcher die Standortvorschläge der Nagra sowie alle relevanten Unterlagen öffentlich zur Stellungnahme aufgelegt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat kürzlich ihren Bericht zur Begutachtung der sechs von der Nagra bestimmten möglichen Standorte für ein Endlager für radioaktive Abfälle durch das Eidgenössische Nuklearsicherheits-Inspektorat (Ensi) veröffentlicht. Die KNS hat mehrere Punkte, wie die Beschränkung der Tiefenlagerung, den heterogenen Wissensstand bezüglich Wirtsgesteine und den Einfluss von lagerbedingten Faktoren, kritisch hervorgehoben und Fragezeichen gesetzt. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sicher, dass alle aus geologischer Sicht infrage kommenden Wirtsgesteine ins Sachplanverfahren einbezogen werden und nicht einzelne ausgeschieden werden, wie das derzeit der Fall ist?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass alle infrage kommenden Wirtsgesteine so erforscht werden, dass vergleichbar vollständige Daten zur Verfügung stehen?</p><p>3. Ist er bereit, die erforderlichen zusätzlichen Forschungsarbeiten zu veranlassen?</p><p>4. Die KNS kritisiert, dass die Nagra bereits jetzt, also zu früh, mit den "verschärften Anforderungen" operiert und so die Standortauswahl unzulässig einschränkt. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die verschärften Anforderungen, wie gesetzlich vorgesehen, erst im Sachplanverfahren zur Anwendung gelangen?</p><p>5. Die KNS hebt als besonders zu beachtende Schwierigkeit die Gasbildung im Tiefenlager hervor, die beispielsweise durch den korrodierenden Stahl der Abfallbehälter entsteht und die Abschottwirkung des Wirtsgesteins beeinträchtigt. Wie gedenkt der Bundesrat diese Problematik weiter zu bearbeiten?</p><p>6. Das Lagerkonzept der Nagra sieht für das Endlager eine Tiefe von 650 Metern vor. Die KNS bezeichnet diese Festlegung als verfrüht. Mit der Option tieferes Lagerniveau erhöht sich die Zahl der infrage kommenden Standorte. Ist der Bundesrat bereit, die weiteren Arbeiten von der Fixierung auf 650 Meter zu befreien?</p>
  • Offene Fragen zum Endlager für Atommüll
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager ist in dem vom Bundesrat am 2. April 2008 verabschiedeten Sachplan geologische Tiefenlager festgelegt. Dieser bestimmt die Regeln und das Verfahren für die Standortsuche. Oberste Priorität hat die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Sozioökonomische und raumplanerische Aspekte werden ebenfalls berücksichtigt. Der Sachplan wurde während mehr als zwei Jahren unter intensivem Einbezug von Bundesbehörden, Kantonen, Nachbarstaaten, Organisationen, Parteien und sogenannten Fokusgruppen aus der Bevölkerung erarbeitet. Er bildet die verbindliche Grundlage für das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager und schreibt unter anderem vor, wie die Sicherheit von Standorten in den drei Etappen beurteilt wird. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. In Etappe 1 findet eine systematische Auswahl von potenziellen Standortgebieten statt. Diese beinhaltet folgende fünf Schritte: 1. Abfallzuteilung auf die beiden Lagertypen SMA (schwach- und mittelradioaktive Abfälle) und HAA (hochradioaktive Abfälle); 2. Festlegung des Sicherheitskonzepts und der kriterienbezogenen quantitativen und qualitativen Anforderungen und Vorgaben; 3. Identifikation geeigneter geologisch-tektonischer Grossräume; 4. Identifikation potenziell geeigneter Wirtgesteine bzw. einschlusswirksamer Gebirgsbereiche sowie 5. Identifikation potenzieller Wirtgesteine in geeigneter Konfiguration (Ausbildung, Anordnung, Tiefenlage, Mächtigkeit, Erschliessung der untertägigen Bauwerke). Die Entsorgungspflichtigen sind gemäss diesen fünf Schritten vorgegangen und haben darauf basierend ihre Standortvorschläge eingereicht. Diese wurden von der Sicherheitsbehörde (Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat, Ensi) und den Sicherheitskommissionen des Bundes (Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit, KNS, Kommission nukleare Entsorgung, KNE), der Landesgeologie (Swisstopo) sowie Experten der Kantone und aus Deutschland überprüft.</p><p>2. In Etappe 2 müssen die Entsorgungspflichtigen, vertreten durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), einen sicherheitstechnischen Vergleich der infrage kommenden Standorte durchführen. Dazu sind provisorische Sicherheitsanalysen erforderlich. Im Hinblick auf diese Sicherheitsanalysen muss die Nagra die Notwendigkeit ergänzender Untersuchungen mit dem Ensi abklären. Das Ensi hat die Anforderungen an die provisorischen Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich in einer im April 2010 veröffentlichten Richtlinie festgelegt (http://www.ensi.ch). Darauf basierend muss die Nagra noch dieses Jahr einen Bericht einreichen und darin darlegen, ob der heutige Kenntnisstand reicht oder ob weitere Untersuchungen in Etappe 2 notwendig sein werden. Ihr Bericht wird durch das Ensi und die KNS geprüft und zusätzlich den Standortkantonen zur Stellungnahme unterbreitet.</p><p>3. Falls weitere Untersuchungen erforderlich sind, müssen diese von der Nagra im weiteren Auswahlverfahren durchgeführt werden.</p><p>4.-6. Zu materiellen Fragen äussert sich der Bundesrat im Rahmen seines Entscheids zum Abschluss von Etappe 1 nach der dreimonatigen Anhörung, welche voraussichtlich am 1. September 2010 beginnt und in welcher die Standortvorschläge der Nagra sowie alle relevanten Unterlagen öffentlich zur Stellungnahme aufgelegt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat kürzlich ihren Bericht zur Begutachtung der sechs von der Nagra bestimmten möglichen Standorte für ein Endlager für radioaktive Abfälle durch das Eidgenössische Nuklearsicherheits-Inspektorat (Ensi) veröffentlicht. Die KNS hat mehrere Punkte, wie die Beschränkung der Tiefenlagerung, den heterogenen Wissensstand bezüglich Wirtsgesteine und den Einfluss von lagerbedingten Faktoren, kritisch hervorgehoben und Fragezeichen gesetzt. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sicher, dass alle aus geologischer Sicht infrage kommenden Wirtsgesteine ins Sachplanverfahren einbezogen werden und nicht einzelne ausgeschieden werden, wie das derzeit der Fall ist?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass alle infrage kommenden Wirtsgesteine so erforscht werden, dass vergleichbar vollständige Daten zur Verfügung stehen?</p><p>3. Ist er bereit, die erforderlichen zusätzlichen Forschungsarbeiten zu veranlassen?</p><p>4. Die KNS kritisiert, dass die Nagra bereits jetzt, also zu früh, mit den "verschärften Anforderungen" operiert und so die Standortauswahl unzulässig einschränkt. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die verschärften Anforderungen, wie gesetzlich vorgesehen, erst im Sachplanverfahren zur Anwendung gelangen?</p><p>5. Die KNS hebt als besonders zu beachtende Schwierigkeit die Gasbildung im Tiefenlager hervor, die beispielsweise durch den korrodierenden Stahl der Abfallbehälter entsteht und die Abschottwirkung des Wirtsgesteins beeinträchtigt. Wie gedenkt der Bundesrat diese Problematik weiter zu bearbeiten?</p><p>6. Das Lagerkonzept der Nagra sieht für das Endlager eine Tiefe von 650 Metern vor. Die KNS bezeichnet diese Festlegung als verfrüht. Mit der Option tieferes Lagerniveau erhöht sich die Zahl der infrage kommenden Standorte. Ist der Bundesrat bereit, die weiteren Arbeiten von der Fixierung auf 650 Meter zu befreien?</p>
    • Offene Fragen zum Endlager für Atommüll

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