67 herrenlose Billag-Millionen. Änderung und Ergänzung des RTVG

ShortId
10.3471
Id
20103471
Updated
27.07.2023 20:34
Language
de
Title
67 herrenlose Billag-Millionen. Änderung und Ergänzung des RTVG
AdditionalIndexing
34;Rückzahlung;privates Massenmedium;Preisrückgang;Radio- und Fernsehgebühren
1
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
  • L05K1202050106, privates Massenmedium
  • L04K11050501, Preisrückgang
  • L05K1104030103, Rückzahlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Sonntagspresse berichtete unlängst über die 67 herrenlosen Millionen. Das erwähnte Geld stammt aus dem Gebührensplitting für private Radio- und TV-Stationen, für die seit 2007 gemäss Artikel 40 des RTVG jährlich 4 Prozent der Billag-Gebühreneinnahmen reserviert sind. Nun liegen 67 Millionen Franken herrenlos auf einem Sperrkonto des Bakom. Der Grund für die Überschüsse ist ebenso einfach wie klar: Privatanstalten wie zum Beispiel TeleBärn oder Radio 32 erhalten wegen der in den Konzessionen geregelten Maximalzuschüsse insgesamt weniger Geld, als im Splittingtopf liegt. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hat im Mai 2010 das Bakom darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Geld dem Gebührenzahler gehört. Mit Schreiben vom 31. Mai 2010 beantwortet das Bakom den Vorstoss des SGV in positiver Hinsicht. Das Bakom steht für eine flexible Lösung ein und regt eine entsprechende Gesetzesänderung an.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 40 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) stehen den privaten lokalen Rundfunkveranstaltern mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil seit dem 1. April 2007 4 Prozent der Empfangsgebühren zu. Weil die entsprechenden Konzessionen erst ab Mitte 2008 erteilt werden konnten und teilweise heute noch nicht rechtskräftig sind sowie wegen der Eigenfinanzierungsverpflichtung der Veranstalter konnten die dafür reservierten Gebührengelder nicht vollständig ausgerichtet werden. Per Ende 2009 besteht ein Überschuss von rund 67 Millionen Franken. Mangels gesetzlicher Grundlage können diese Gelder nicht anderweitig verwendet und insbesondere nicht an die Gebührenzahlenden zurückerstattet werden.</p><p>Der Motionär verlangt daher einerseits die Rückgabe der 67 Millionen Franken an die Gebührenzahlenden und andererseits, dass künftig anfallende Überschüsse aus dem Gebührensplitting jeweils im Folgejahr vollumfänglich mittels Senkung der Radio- und Fernsehgebühren den Gebührenzahlenden zurückerstattet werden. Dieses Anliegen ist von der Stossrichtung her zwar berechtigt, die vorgeschlagene Lösung greift aber zu kurz.</p><p>Die jährliche Anpassung der Empfangsgebühren wäre aufwendig und teuer. Die Umstellung der Informatiksysteme, zusätzliche Druckkosten und Mehraufwendungen für das Kundencenter dürften bei der Billag Mehrkosten von rund 1,5 Millionen Franken verursachen. Demgegenüber belaufen sich die Gebührengelder, welche gemäss geltendem Recht den Veranstaltern künftig nicht ausbezahlt werden können, nach ersten Schätzungen auf ungefähr 7 Millionen Franken pro Jahr. Dies würde pro Haushalt und Jahr eine Reduktion der Radio- und Fernsehgebühren von etwa Fr. 2.30 bedeuten. Aufwand und Ertrag stehen damit in einem schlechten Verhältnis.</p><p>Die Ursache des Problems liegt vielmehr im heutigen System, wonach fix 4 Prozent des Gebührenertrages für die privaten Veranstalter ausgeschieden werden müssen. Diese starre Regelung verunmöglicht es, auf ausserordentliche Gegebenheiten oder konjunkturelle Schwankungen adäquat reagieren zu können und die Bildung von nicht auszahlbaren Überschüssen zu verhindern. Zielführender wäre daher die Korrektur dieses Systemfehlers über eine Gesetzesänderung, womit sich auch die jährliche Anpassung der Empfangsgebühren erübrigen würde.</p><p>Im Rahmen dieser Gesetzesrevision ist auch eine Grundlage zu schaffen, welche die Verwendung der erwähnten 67 Millionen Franken zugunsten der Gebührenzahlenden ermöglichen soll. Dies kann direkt in Form einer einmaligen Gebührensenkung oder indirekt erfolgen, indem auf eine allfällige künftige Gebührenerhöhung verzichtet wird.</p><p>Der Bundesrat lehnt die Motion aus diesen Gründen ab. Er ist aber bereit, bei der nächsten Gesetzesrevision eine Lösung vorzuschlagen, welche die Verwendung der aufgelaufenen Überschüsse regelt und verhindert, dass künftig Überschüsse entstehen.</p><p>Sollte der Erstrat die Motion überweisen, behält der Bundesrat sich vor, im Zweitrat Antrag auf Abänderung im erwähnten Sinne zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass der reservierte Fixbetrag für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil von jährlich 4 Prozent jeweils im Folgejahr vollumfänglich mittels Senkung der Radio- und TV-Gebühren den Gebührenzahlern zugutekommt. Den bereits geäufneten Splittingtopf hat der Bundesrat ebenfalls mittels Gebührensenkung an die Gebührenzahlenden weiterzugeben.</p>
  • 67 herrenlose Billag-Millionen. Änderung und Ergänzung des RTVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Sonntagspresse berichtete unlängst über die 67 herrenlosen Millionen. Das erwähnte Geld stammt aus dem Gebührensplitting für private Radio- und TV-Stationen, für die seit 2007 gemäss Artikel 40 des RTVG jährlich 4 Prozent der Billag-Gebühreneinnahmen reserviert sind. Nun liegen 67 Millionen Franken herrenlos auf einem Sperrkonto des Bakom. Der Grund für die Überschüsse ist ebenso einfach wie klar: Privatanstalten wie zum Beispiel TeleBärn oder Radio 32 erhalten wegen der in den Konzessionen geregelten Maximalzuschüsse insgesamt weniger Geld, als im Splittingtopf liegt. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hat im Mai 2010 das Bakom darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Geld dem Gebührenzahler gehört. Mit Schreiben vom 31. Mai 2010 beantwortet das Bakom den Vorstoss des SGV in positiver Hinsicht. Das Bakom steht für eine flexible Lösung ein und regt eine entsprechende Gesetzesänderung an.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 40 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) stehen den privaten lokalen Rundfunkveranstaltern mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil seit dem 1. April 2007 4 Prozent der Empfangsgebühren zu. Weil die entsprechenden Konzessionen erst ab Mitte 2008 erteilt werden konnten und teilweise heute noch nicht rechtskräftig sind sowie wegen der Eigenfinanzierungsverpflichtung der Veranstalter konnten die dafür reservierten Gebührengelder nicht vollständig ausgerichtet werden. Per Ende 2009 besteht ein Überschuss von rund 67 Millionen Franken. Mangels gesetzlicher Grundlage können diese Gelder nicht anderweitig verwendet und insbesondere nicht an die Gebührenzahlenden zurückerstattet werden.</p><p>Der Motionär verlangt daher einerseits die Rückgabe der 67 Millionen Franken an die Gebührenzahlenden und andererseits, dass künftig anfallende Überschüsse aus dem Gebührensplitting jeweils im Folgejahr vollumfänglich mittels Senkung der Radio- und Fernsehgebühren den Gebührenzahlenden zurückerstattet werden. Dieses Anliegen ist von der Stossrichtung her zwar berechtigt, die vorgeschlagene Lösung greift aber zu kurz.</p><p>Die jährliche Anpassung der Empfangsgebühren wäre aufwendig und teuer. Die Umstellung der Informatiksysteme, zusätzliche Druckkosten und Mehraufwendungen für das Kundencenter dürften bei der Billag Mehrkosten von rund 1,5 Millionen Franken verursachen. Demgegenüber belaufen sich die Gebührengelder, welche gemäss geltendem Recht den Veranstaltern künftig nicht ausbezahlt werden können, nach ersten Schätzungen auf ungefähr 7 Millionen Franken pro Jahr. Dies würde pro Haushalt und Jahr eine Reduktion der Radio- und Fernsehgebühren von etwa Fr. 2.30 bedeuten. Aufwand und Ertrag stehen damit in einem schlechten Verhältnis.</p><p>Die Ursache des Problems liegt vielmehr im heutigen System, wonach fix 4 Prozent des Gebührenertrages für die privaten Veranstalter ausgeschieden werden müssen. Diese starre Regelung verunmöglicht es, auf ausserordentliche Gegebenheiten oder konjunkturelle Schwankungen adäquat reagieren zu können und die Bildung von nicht auszahlbaren Überschüssen zu verhindern. Zielführender wäre daher die Korrektur dieses Systemfehlers über eine Gesetzesänderung, womit sich auch die jährliche Anpassung der Empfangsgebühren erübrigen würde.</p><p>Im Rahmen dieser Gesetzesrevision ist auch eine Grundlage zu schaffen, welche die Verwendung der erwähnten 67 Millionen Franken zugunsten der Gebührenzahlenden ermöglichen soll. Dies kann direkt in Form einer einmaligen Gebührensenkung oder indirekt erfolgen, indem auf eine allfällige künftige Gebührenerhöhung verzichtet wird.</p><p>Der Bundesrat lehnt die Motion aus diesen Gründen ab. Er ist aber bereit, bei der nächsten Gesetzesrevision eine Lösung vorzuschlagen, welche die Verwendung der aufgelaufenen Überschüsse regelt und verhindert, dass künftig Überschüsse entstehen.</p><p>Sollte der Erstrat die Motion überweisen, behält der Bundesrat sich vor, im Zweitrat Antrag auf Abänderung im erwähnten Sinne zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass der reservierte Fixbetrag für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil von jährlich 4 Prozent jeweils im Folgejahr vollumfänglich mittels Senkung der Radio- und TV-Gebühren den Gebührenzahlern zugutekommt. Den bereits geäufneten Splittingtopf hat der Bundesrat ebenfalls mittels Gebührensenkung an die Gebührenzahlenden weiterzugeben.</p>
    • 67 herrenlose Billag-Millionen. Änderung und Ergänzung des RTVG

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