Abbruch der Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU
- ShortId
-
10.3473
- Id
-
20103473
- Updated
-
28.07.2023 07:46
- Language
-
de
- Title
-
Abbruch der Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU
- AdditionalIndexing
-
55;10;Vertrag mit der EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;internationale Verhandlungen;landwirtschaftliches Einkommen;Erhaltung der Landwirtschaft;Freihandelsabkommen
- 1
-
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU hätte gravierende Auswirkungen auf die Einkommen der Bäuerinnen und Bauern. Tausende von Landwirtschaftsbetrieben wären in ihrer Existenz akut gefährdet. Modellrechnungen des Schweizerischen Bauernverbandes zu verschiedenen Szenarien der Agrarmarktliberalisierung bestätigen dies mit aller Deutlichkeit. Schätzungen gehen von Einkommensverlusten von über 1 Milliarde Franken aus. Dies wäre für die schweizerische Landwirtschaft, die heute schon unter grossem Druck steht, definitiv nicht verkraftbar. </p><p>Die vom Bundesrat vertretene Qualitätsstrategie für die Türöffnung zum europäischen Markt zugunsten der schweizerischen Landwirtschaft ist nicht erfolgversprechend. Dies zeigt die sektorielle Öffnung beim Käse. </p><p>Es ist sachfremd, politisch falsch und nicht im Interesse des Landes, wenn der Bundesrat die Verhandlungen betreffend Abschluss eines Agrarfreihandelsabkommens mit der EU weiterführt. Damit für die Landwirtschaft mehr Planungssicherheit entsteht, muss jetzt gehandelt werden.</p>
- <p>Die internationale Tendenz zur weiteren Öffnung der Agrarmärkte setzt sich fort, weshalb sich auch die Schweizer Landwirtschaft möglichst früh darauf ausrichten muss. Der Grenzschutz der Schweiz ist bereits heute unter grossem Druck; mit einer Aufrechterhaltung der Abschottung verliert die Schweiz Marktanteile, der Abstand zu unseren Nachbarländern wächst, und die später unerlässlichen Anpassungen werden umso schwieriger. Entgegen der Aussage in der Begründung des Motionärs haben die Exporte der Schweizer Käseproduzenten seit dem 1. Juni 2007 trotz der angespannten Wirtschaftslage deutlich an Volumen und an Wert zugelegt.</p><p>Um langfristig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Sektoren zu sichern, hat der Bundesrat deshalb Verhandlungen über ein Abkommen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit aufgenommen. Damit werden für die Land- und Ernährungswirtschaft neue Absatzmärkte geöffnet, und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche wird erhöht. Aber auch in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit kann die Schweiz von einer verstärkten Zusammenarbeit mit der EU profitieren.</p><p>Der Bundesrat hat für die genannten Bereiche ein einziges Verhandlungsmandat verabschiedet, da sie inhaltlich zusammenhängen und sich so der Verhandlungsspielraum der Schweiz erhöht. Die EU hat ebenfalls betont, dass die Verhandlungen ein Ganzes bilden und nicht aufgeschnürt werden sollen. Bei einem Abbruch der Verhandlungen im Landwirtschaftsbereich könnten deshalb voraussichtlich auch die Verhandlungen über die Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie über die öffentliche Gesundheit infrage gestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat dieses Verhandlungsmandat aufgrund von Artikel 152 des Parlamentsgesetzes vor seinem Entscheid den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen zur Konsultation vorgelegt. Die Kommissionen haben das Mandat unterstützt. Das Führen der Verhandlungen ist Sache des Bundesrates. Dabei wird der übrigen Entwicklung im Bereich der Öffnung der Agrarmärkte Rechnung getragen. Das ausgehandelte Abkommen wird wiederum dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Es wird dann Sache des Parlamentes sein zu beurteilen, ob das Abkommen im Interesse der Schweiz ist. Der Nationalrat hat zudem bereits am 3. Dezember 2009 eine ähnlich lautende Motion der SVP-Fraktion (09.3888) abgelehnt und so den Weg des Bundesrates unterstützt.</p><p>Ein Abbruch der laufenden Verhandlungen wäre kontraproduktiv. So konnten bereits erste Verhandlungsergebnisse erzielt werden, welche mit einem Abbruch verloren wären. Wenn die Schweiz allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt die Verhandlungen wieder aufnehmen möchte (z. B. nach einem WTO-Abschluss im Rahmen der Doha-Runde), würde sie sich in einer deutlich schlechteren Verhandlungsposition wiederfinden und müsste unter Zeitdruck verhandeln.</p><p>Die Schweiz und die EU haben sich auf eine Weiterentwicklung des bilateralen Vertragswerkes geeinigt und sich gemeinsam für Verhandlungen in diversen Dossiers entschieden. Das Dossier Landwirtschaft stellt einen prioritären Eckpfeiler der Fortführung und des Ausbaus der bilateralen Beziehungen zur EU dar. Ein Abbruch der Verhandlungen wäre ein negatives Signal und hätte Auswirkungen auf die gesamten Beziehungen mit der EU. Die Position der Schweiz würde geschwächt und der bilaterale Weg weiter erschwert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit Wirkung ab 1. September 2010 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU abzubrechen.</p>
- Abbruch der Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU hätte gravierende Auswirkungen auf die Einkommen der Bäuerinnen und Bauern. Tausende von Landwirtschaftsbetrieben wären in ihrer Existenz akut gefährdet. Modellrechnungen des Schweizerischen Bauernverbandes zu verschiedenen Szenarien der Agrarmarktliberalisierung bestätigen dies mit aller Deutlichkeit. Schätzungen gehen von Einkommensverlusten von über 1 Milliarde Franken aus. Dies wäre für die schweizerische Landwirtschaft, die heute schon unter grossem Druck steht, definitiv nicht verkraftbar. </p><p>Die vom Bundesrat vertretene Qualitätsstrategie für die Türöffnung zum europäischen Markt zugunsten der schweizerischen Landwirtschaft ist nicht erfolgversprechend. Dies zeigt die sektorielle Öffnung beim Käse. </p><p>Es ist sachfremd, politisch falsch und nicht im Interesse des Landes, wenn der Bundesrat die Verhandlungen betreffend Abschluss eines Agrarfreihandelsabkommens mit der EU weiterführt. Damit für die Landwirtschaft mehr Planungssicherheit entsteht, muss jetzt gehandelt werden.</p>
- <p>Die internationale Tendenz zur weiteren Öffnung der Agrarmärkte setzt sich fort, weshalb sich auch die Schweizer Landwirtschaft möglichst früh darauf ausrichten muss. Der Grenzschutz der Schweiz ist bereits heute unter grossem Druck; mit einer Aufrechterhaltung der Abschottung verliert die Schweiz Marktanteile, der Abstand zu unseren Nachbarländern wächst, und die später unerlässlichen Anpassungen werden umso schwieriger. Entgegen der Aussage in der Begründung des Motionärs haben die Exporte der Schweizer Käseproduzenten seit dem 1. Juni 2007 trotz der angespannten Wirtschaftslage deutlich an Volumen und an Wert zugelegt.</p><p>Um langfristig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Sektoren zu sichern, hat der Bundesrat deshalb Verhandlungen über ein Abkommen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit aufgenommen. Damit werden für die Land- und Ernährungswirtschaft neue Absatzmärkte geöffnet, und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche wird erhöht. Aber auch in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit kann die Schweiz von einer verstärkten Zusammenarbeit mit der EU profitieren.</p><p>Der Bundesrat hat für die genannten Bereiche ein einziges Verhandlungsmandat verabschiedet, da sie inhaltlich zusammenhängen und sich so der Verhandlungsspielraum der Schweiz erhöht. Die EU hat ebenfalls betont, dass die Verhandlungen ein Ganzes bilden und nicht aufgeschnürt werden sollen. Bei einem Abbruch der Verhandlungen im Landwirtschaftsbereich könnten deshalb voraussichtlich auch die Verhandlungen über die Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie über die öffentliche Gesundheit infrage gestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat dieses Verhandlungsmandat aufgrund von Artikel 152 des Parlamentsgesetzes vor seinem Entscheid den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen zur Konsultation vorgelegt. Die Kommissionen haben das Mandat unterstützt. Das Führen der Verhandlungen ist Sache des Bundesrates. Dabei wird der übrigen Entwicklung im Bereich der Öffnung der Agrarmärkte Rechnung getragen. Das ausgehandelte Abkommen wird wiederum dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Es wird dann Sache des Parlamentes sein zu beurteilen, ob das Abkommen im Interesse der Schweiz ist. Der Nationalrat hat zudem bereits am 3. Dezember 2009 eine ähnlich lautende Motion der SVP-Fraktion (09.3888) abgelehnt und so den Weg des Bundesrates unterstützt.</p><p>Ein Abbruch der laufenden Verhandlungen wäre kontraproduktiv. So konnten bereits erste Verhandlungsergebnisse erzielt werden, welche mit einem Abbruch verloren wären. Wenn die Schweiz allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt die Verhandlungen wieder aufnehmen möchte (z. B. nach einem WTO-Abschluss im Rahmen der Doha-Runde), würde sie sich in einer deutlich schlechteren Verhandlungsposition wiederfinden und müsste unter Zeitdruck verhandeln.</p><p>Die Schweiz und die EU haben sich auf eine Weiterentwicklung des bilateralen Vertragswerkes geeinigt und sich gemeinsam für Verhandlungen in diversen Dossiers entschieden. Das Dossier Landwirtschaft stellt einen prioritären Eckpfeiler der Fortführung und des Ausbaus der bilateralen Beziehungen zur EU dar. Ein Abbruch der Verhandlungen wäre ein negatives Signal und hätte Auswirkungen auf die gesamten Beziehungen mit der EU. Die Position der Schweiz würde geschwächt und der bilaterale Weg weiter erschwert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit Wirkung ab 1. September 2010 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU abzubrechen.</p>
- Abbruch der Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU
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