Vorübergehende dritte Fahrspur auf dem Autobahnabschnitt Le Vengeron-Coppet zwischen Genf und Lausanne
- ShortId
-
10.3478
- Id
-
20103478
- Updated
-
28.07.2023 11:10
- Language
-
de
- Title
-
Vorübergehende dritte Fahrspur auf dem Autobahnabschnitt Le Vengeron-Coppet zwischen Genf und Lausanne
- AdditionalIndexing
-
48;Autobahn;Nationalstrassenbau;Kostenrechnung;Verkehrsstau;Strassenunterhalt;Genf (Kanton);Waadt
- 1
-
- L05K1803010201, Autobahn
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L06K070503010402, Strassenunterhalt
- L04K18010219, Verkehrsstau
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L05K0301010120, Waadt
- L05K0301010106, Genf (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Umgang mit dem laufend zunehmenden Verkehr auf der Autobahn A1 zwischen Genf und Lausanne (1990 durchschnittlich 50 000 Fahrzeuge pro Tag, 2009 durchschnittlich 70 000 Fahrzeuge pro Tag), ist für die meistbelasteten Abschnitte wie Le Vengeron-Coppet eine Kombination aus Sofortmassnahmen (Pannenstreifen als Fahrspur) und Langzeitmassnahmen (Verbreiterung auf sechs Spuren) notwendig.</p>
- <p>1./2. Es zeigt sich, dass die Freigabe des Pannenstreifens zwischen Morges Ost und Ecublens sich positiv auf den Verkehrsfluss auswirkt. Es wäre jedoch verfrüht, daraus zu schliessen, dass die Freigabe des Pannenstreifens allgemein einzuführen und anderswo möglichst schnell umzusetzen ist. Nach lediglich sechsmonatiger Betriebszeit ist es noch zu früh, um die Zuverlässigkeit eines solchen Regimes zu beurteilen. Weil kein Pannenstreifen zur Verfügung steht, ist es wichtig festzulegen, wie der Unterhalt auf einem solchen Abschnitt gewährleistet werden kann, ohne dass lange Staus entstehen, die sowohl den Verkehrsfluss als auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.</p><p>Die Nutzung des Pannenstreifens auf einem Abschnitt mit mehreren Anschlüssen ist deutlich problematischer als eine Nutzung nur zwischen zwei Anschlüssen. In diesem Fall ist die - zuweilen aufwendige und kostspielige - Umgestaltung der Anschlüsse im betroffenen Abschnitt unerlässlich, was im Hinblick auf den Betrieb problematisch ist und die Verständlichkeit für die Verkehrsteilnehmenden erschweren und folglich die Verkehrssicherheit gefährden kann.</p><p>3. Gerade weil dieser Abschnitt dem Modul 2 zugeordnet wird, wäre es unzweckmässig, den Pannenstreifen zuerst freizugeben und dann mittelfristig Massnahmen für den Ausbau des Abschnitts auf sechs Spuren zu treffen. Die Freigabe des Pannenstreifens ist keine Massnahme, die sich ohne Weiteres umsetzen lässt. Dazu sind kostspielige Ausbauten erforderlich (35 Millionen Franken für den Abschnitt Morges Ost-Ecublens), und es ist auch wichtig, die Auswirkungen auf den Verkehr an den beiden Enden des fraglichen Abschnitts zu analysieren. Unter Berücksichtigung der in der Programmbotschaft zur Engpassbeseitigung angestrebten Massnahmen prüft der Bund derzeit gesamtschweizerisch, für welche Abschnitte eine vorübergehende Freigabe des Pannenstreifens infrage kommt.</p><p>4. Es ist schwierig zu sagen, bis wann dieser Abschnitt auf sechs Fahrspuren ausgebaut werden könnte. Gibt das Parlament 2014 die Kredite für den Ausbau des Abschnitts Coppet-Le Vengeron frei, kann realistischerweise davon ausgegangen werden, dass ein solcher Ausbau innert 10 Jahren erfolgt. Die Frist hängt namentlich von der nötigen Zeit zur Einholung der erforderlichen Baubewilligungen ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich beziehe mich auf die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 09.3875 und stelle ihm folgende Fragen:</p><p>1. Mit der vorübergehenden Freigabe des Pannenstreifens als dritte Fahrspur auf der Autobahn A1 Genf-Lausanne zwischen Morges Ost und Ecublens sind gute Erfahrungen gemacht worden. Gemäss dem Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (siehe Botschaft des Bundesrates vom 11. November 2009) wurde der Autobahnabschnitt zwischen Le Vengeron und Coppet auf der A1 Genf-Lausanne dem Modul 2 zugeordnet und soll auf drei Spuren in beiden Richtungen verbreitert werden. Ist der Bund bis zur Realisierung dieser Verbreiterung bereit, den Pannenstreifen dieses Abschnitts gemäss der im Grossen Rat des Kantons Genf eingereichten Motion 1819 vom 18. Dezember 2008 temporär als dritte Fahrspur freizugeben?</p><p>2. Wenn ja, wann kann der Pannenstreifen freigegeben werden, wie viel wird es kosten, und, falls die Freigabe nur für Teilstrecken des Autobahnabschnitts Le Vengeron-Coppet realisiert wird, welche Strecken sind dies und in welcher Richtung (Lausanne-Genf oder Genf-Lausanne)?</p><p>3. Falls nein, warum nicht, wo doch der Bundesrat im Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz den Abschnitt Le Vengeron-Coppet dem Modul 2, mit massgebender Problemstufe III, zugeordnet hat?</p><p>4. Sollte die Beseitigung des Engpasses auf dem Abschnitt zwischen Le Vengeron und Coppet vom Parlament angenommen werden (ungefähr 2014), wann wird dieser Engpass dauerhaft beseitigt sein (Ausbau auf sechs Spuren)? Dieser Ausbau wäre im Sinne der Petition "Ja zu mehr Sicherheit auf der Strasse. Ja zur dritten Spur für die Autobahn Lausanne-Genf", die den eidgenössischen Räten am 24. September 2008 übergeben wurde, der Resolution 557 des Grossen Rates des Kantons Genf vom 18. Dezember 2008, der Stellungnahme des Waadtländer Regierungsrates vom 1. April 2009, der Botschaft des Bundesrates vom 11. November 2009 zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sowie im Sinne der interkantonalen Vereinbarung Waadt-Genf im Bereich des Verkehrs vom 2. April 2009.</p>
- Vorübergehende dritte Fahrspur auf dem Autobahnabschnitt Le Vengeron-Coppet zwischen Genf und Lausanne
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Umgang mit dem laufend zunehmenden Verkehr auf der Autobahn A1 zwischen Genf und Lausanne (1990 durchschnittlich 50 000 Fahrzeuge pro Tag, 2009 durchschnittlich 70 000 Fahrzeuge pro Tag), ist für die meistbelasteten Abschnitte wie Le Vengeron-Coppet eine Kombination aus Sofortmassnahmen (Pannenstreifen als Fahrspur) und Langzeitmassnahmen (Verbreiterung auf sechs Spuren) notwendig.</p>
- <p>1./2. Es zeigt sich, dass die Freigabe des Pannenstreifens zwischen Morges Ost und Ecublens sich positiv auf den Verkehrsfluss auswirkt. Es wäre jedoch verfrüht, daraus zu schliessen, dass die Freigabe des Pannenstreifens allgemein einzuführen und anderswo möglichst schnell umzusetzen ist. Nach lediglich sechsmonatiger Betriebszeit ist es noch zu früh, um die Zuverlässigkeit eines solchen Regimes zu beurteilen. Weil kein Pannenstreifen zur Verfügung steht, ist es wichtig festzulegen, wie der Unterhalt auf einem solchen Abschnitt gewährleistet werden kann, ohne dass lange Staus entstehen, die sowohl den Verkehrsfluss als auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.</p><p>Die Nutzung des Pannenstreifens auf einem Abschnitt mit mehreren Anschlüssen ist deutlich problematischer als eine Nutzung nur zwischen zwei Anschlüssen. In diesem Fall ist die - zuweilen aufwendige und kostspielige - Umgestaltung der Anschlüsse im betroffenen Abschnitt unerlässlich, was im Hinblick auf den Betrieb problematisch ist und die Verständlichkeit für die Verkehrsteilnehmenden erschweren und folglich die Verkehrssicherheit gefährden kann.</p><p>3. Gerade weil dieser Abschnitt dem Modul 2 zugeordnet wird, wäre es unzweckmässig, den Pannenstreifen zuerst freizugeben und dann mittelfristig Massnahmen für den Ausbau des Abschnitts auf sechs Spuren zu treffen. Die Freigabe des Pannenstreifens ist keine Massnahme, die sich ohne Weiteres umsetzen lässt. Dazu sind kostspielige Ausbauten erforderlich (35 Millionen Franken für den Abschnitt Morges Ost-Ecublens), und es ist auch wichtig, die Auswirkungen auf den Verkehr an den beiden Enden des fraglichen Abschnitts zu analysieren. Unter Berücksichtigung der in der Programmbotschaft zur Engpassbeseitigung angestrebten Massnahmen prüft der Bund derzeit gesamtschweizerisch, für welche Abschnitte eine vorübergehende Freigabe des Pannenstreifens infrage kommt.</p><p>4. Es ist schwierig zu sagen, bis wann dieser Abschnitt auf sechs Fahrspuren ausgebaut werden könnte. Gibt das Parlament 2014 die Kredite für den Ausbau des Abschnitts Coppet-Le Vengeron frei, kann realistischerweise davon ausgegangen werden, dass ein solcher Ausbau innert 10 Jahren erfolgt. Die Frist hängt namentlich von der nötigen Zeit zur Einholung der erforderlichen Baubewilligungen ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich beziehe mich auf die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 09.3875 und stelle ihm folgende Fragen:</p><p>1. Mit der vorübergehenden Freigabe des Pannenstreifens als dritte Fahrspur auf der Autobahn A1 Genf-Lausanne zwischen Morges Ost und Ecublens sind gute Erfahrungen gemacht worden. Gemäss dem Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (siehe Botschaft des Bundesrates vom 11. November 2009) wurde der Autobahnabschnitt zwischen Le Vengeron und Coppet auf der A1 Genf-Lausanne dem Modul 2 zugeordnet und soll auf drei Spuren in beiden Richtungen verbreitert werden. Ist der Bund bis zur Realisierung dieser Verbreiterung bereit, den Pannenstreifen dieses Abschnitts gemäss der im Grossen Rat des Kantons Genf eingereichten Motion 1819 vom 18. Dezember 2008 temporär als dritte Fahrspur freizugeben?</p><p>2. Wenn ja, wann kann der Pannenstreifen freigegeben werden, wie viel wird es kosten, und, falls die Freigabe nur für Teilstrecken des Autobahnabschnitts Le Vengeron-Coppet realisiert wird, welche Strecken sind dies und in welcher Richtung (Lausanne-Genf oder Genf-Lausanne)?</p><p>3. Falls nein, warum nicht, wo doch der Bundesrat im Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz den Abschnitt Le Vengeron-Coppet dem Modul 2, mit massgebender Problemstufe III, zugeordnet hat?</p><p>4. Sollte die Beseitigung des Engpasses auf dem Abschnitt zwischen Le Vengeron und Coppet vom Parlament angenommen werden (ungefähr 2014), wann wird dieser Engpass dauerhaft beseitigt sein (Ausbau auf sechs Spuren)? Dieser Ausbau wäre im Sinne der Petition "Ja zu mehr Sicherheit auf der Strasse. Ja zur dritten Spur für die Autobahn Lausanne-Genf", die den eidgenössischen Räten am 24. September 2008 übergeben wurde, der Resolution 557 des Grossen Rates des Kantons Genf vom 18. Dezember 2008, der Stellungnahme des Waadtländer Regierungsrates vom 1. April 2009, der Botschaft des Bundesrates vom 11. November 2009 zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sowie im Sinne der interkantonalen Vereinbarung Waadt-Genf im Bereich des Verkehrs vom 2. April 2009.</p>
- Vorübergehende dritte Fahrspur auf dem Autobahnabschnitt Le Vengeron-Coppet zwischen Genf und Lausanne
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