Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten

ShortId
10.3483
Id
20103483
Updated
24.06.2025 23:39
Language
de
Title
Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten
AdditionalIndexing
2846;55;Renovation;Landwirtschaftszone;Raumplanung;Baurecht;Wirtschaftsgebäude
1
  • L05K1401080206, Wirtschaftsgebäude
  • L05K0705030305, Renovation
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L03K010204, Raumplanung
  • L04K01020301, Baurecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Landwirtschaft ist einem grossen Wandel ausgesetzt. Einerseits müssen demnach die technischen Produktionsmittel angepasst werden, was meist Neubauten von Ökonomiegebäuden oder Konzentrationen der Betriebe verlangt. Eine weitere Nutzung von kleineren Aussenställen würde auch kostspielige Anpassungen an die neue Tierschutzgesetzgebung bedingen. Andererseits gelangen die Bauernfamilien immer mehr unter existenziellen Druck. Das hat zur Folge, dass landwirtschaftliche Bauten (z. B. Maiensässställe) nicht mehr gebraucht und demzufolge nicht mehr unterhalten werden und somit zerfallen. Das wiederum ist eine Landschaftsbeeinträchtigung, gerade im touristischen Berggebiet. Mit dem Ziel, diese Gebäude umzunutzen anstatt sie zerfallen zu lassen, gibt es allenfalls den Bauernfamilien die Möglichkeit, ihr bescheidenes Einkommen durch ein weiteres Standbein (z. B. Paralandwirtschaft oder Ferien- oder Wohnzwecke) zu verbessern. Unter Berücksichtigung der Landschaft und der Infrastruktur ist es sowohl für die Region als auch für die Bauernfamilien wertvoll, die bestehende Bausubstanz sinnvoll (um-) zu nutzen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) über das Bauen ausserhalb der Bauzonen überprüft werden sollten. Der Frage, wie mit Bauten umgegangen werden soll, die für landwirtschaftliche Zwecke nicht mehr benötigt werden, wird dabei vor dem Hintergrund des Strukturwandels fraglos die nötige Beachtung zu schenken sein. In seiner Botschaft vom 20. Januar 2010 zu einer Teilrevision des RPG (BBl 2010 1049) hat der Bundesrat ausgeführt, dass die heutige Ordnung zum Bauen ausserhalb der Bauzonen in einer zweiten Etappe der Revision des RPG optimiert und vereinfacht werden sollte, ohne sie grundlegend neu zu gestalten. Die diesbezüglichen Arbeiten werden bereits in diesem Sommer an die Hand genommen. Im Rahmen dieser Arbeiten sind auch die Anliegen, wie sie im vorliegenden Postulat zum Ausdruck kommen, näher zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, welche Möglichkeiten der Umnutzung er für landwirtschaftliche Bauten ausserhalb der Bauzone sieht, die aus Strukturwandel und infolge veränderter Produktionsanforderungen nicht mehr genutzt werden, und wie das Raumplanungsrecht entsprechend angepasst werden kann.</p>
  • Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Landwirtschaft ist einem grossen Wandel ausgesetzt. Einerseits müssen demnach die technischen Produktionsmittel angepasst werden, was meist Neubauten von Ökonomiegebäuden oder Konzentrationen der Betriebe verlangt. Eine weitere Nutzung von kleineren Aussenställen würde auch kostspielige Anpassungen an die neue Tierschutzgesetzgebung bedingen. Andererseits gelangen die Bauernfamilien immer mehr unter existenziellen Druck. Das hat zur Folge, dass landwirtschaftliche Bauten (z. B. Maiensässställe) nicht mehr gebraucht und demzufolge nicht mehr unterhalten werden und somit zerfallen. Das wiederum ist eine Landschaftsbeeinträchtigung, gerade im touristischen Berggebiet. Mit dem Ziel, diese Gebäude umzunutzen anstatt sie zerfallen zu lassen, gibt es allenfalls den Bauernfamilien die Möglichkeit, ihr bescheidenes Einkommen durch ein weiteres Standbein (z. B. Paralandwirtschaft oder Ferien- oder Wohnzwecke) zu verbessern. Unter Berücksichtigung der Landschaft und der Infrastruktur ist es sowohl für die Region als auch für die Bauernfamilien wertvoll, die bestehende Bausubstanz sinnvoll (um-) zu nutzen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) über das Bauen ausserhalb der Bauzonen überprüft werden sollten. Der Frage, wie mit Bauten umgegangen werden soll, die für landwirtschaftliche Zwecke nicht mehr benötigt werden, wird dabei vor dem Hintergrund des Strukturwandels fraglos die nötige Beachtung zu schenken sein. In seiner Botschaft vom 20. Januar 2010 zu einer Teilrevision des RPG (BBl 2010 1049) hat der Bundesrat ausgeführt, dass die heutige Ordnung zum Bauen ausserhalb der Bauzonen in einer zweiten Etappe der Revision des RPG optimiert und vereinfacht werden sollte, ohne sie grundlegend neu zu gestalten. Die diesbezüglichen Arbeiten werden bereits in diesem Sommer an die Hand genommen. Im Rahmen dieser Arbeiten sind auch die Anliegen, wie sie im vorliegenden Postulat zum Ausdruck kommen, näher zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, welche Möglichkeiten der Umnutzung er für landwirtschaftliche Bauten ausserhalb der Bauzone sieht, die aus Strukturwandel und infolge veränderter Produktionsanforderungen nicht mehr genutzt werden, und wie das Raumplanungsrecht entsprechend angepasst werden kann.</p>
    • Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten

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