Bereichern sich die PR-Agenturen auf Kosten des Bundes?
- ShortId
-
10.3484
- Id
-
20103484
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Bereichern sich die PR-Agenturen auf Kosten des Bundes?
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- L04K12010203, Public Relations
- L05K1201020301, Informationskampagne
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L06K070106020203, Beratung
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>2001 hat der Bund eine neue Erfassungsmethode eingeführt, um die Ausgaben der Bundesverwaltung für Öffentlichkeitsarbeit transparenter zu gestalten.</p><p>Für das Jahr 2000 wurden Gesamtkosten von 62,5 Millionen Franken für Öffentlichkeitsarbeit angegeben. Ende 2006 führte der Bundesrat ein neues System zur Erfassung der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit ein und kündigte für das Jahr 2007 Ausgaben von 69,2 Millionen Franken an. Dieser Betrag stieg 2008 auf 74,6 Millionen und 2009 auf 76,4 Millionen Franken an, was im vollkommenen Widerspruch zur Antwort des Bundesrates auf die Motion 04.3805 steht, in der eine Reduzierung der Ausgaben im PR-Bereich angekündigt wurde. </p><p>Im Übrigen ist immer noch nicht bekannt, ob es sich bei den angegebenen Summen tatsächlich um die Gesamtheit der vom Bund finanzierten Öffentlichkeitsarbeit handelt.</p><p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 09.3605 gab der Bundesrat an, dass diese Summen beispielsweise die Agenturkosten für Präventionskampagnen umfassen. </p><p>Der Staatsrechnung ist jedoch zu entnehmen, dass die Personalkosten für die Präventionskampagnen zum ersten Mal im Jahr 2009 erfasst wurden. Dasselbe gilt für die Übersetzungskosten der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.</p>
- <p>Der Bundesrat weist die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit von Bundesrat und Verwaltung seit 2001 aus. Die Erhebungsmethode wurde mehrfach angepasst, zuletzt im Jahr 2007. Die seither angewandte Methode ist umfassender und hat die Transparenz über die verschiedenen Tätigkeitsfelder erweitert. Die Ergebnisse der Erhebung sind deshalb nur mit Einschränkungen vergleichbar, insbesondere ist es nicht möglich, die Beträge von 2004 und 2007 direkt miteinander zu vergleichen. Zwischen 2005 (für das Jahr 2004) und 2008 (für das Jahr 2007) wurde wegen der Umstellung keine Erhebung durchgeführt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Nein. Der Bundesrat hat am 8. November 2006 die Neukonzeption der Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit beschlossen und darüber informiert. Er gab bekannt, dass die Erhebung gemäss neuer Methodik erstmals im Frühjahr 2008 (für das Berichtsjahr 2007) anzuwenden sei. Die jährliche Berichterstattung zu den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt seither im Rahmen der Staatsrechnung.</p><p>2. Ja. Der Bundesrat hat die Interpellation Spuhler 08.3258 umfassend und mit aller Sorgfalt beantwortet. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass seine damalige Antwort nicht in allen Teilen korrekt gewesen wäre.</p><p>3. Der Anteil der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit am gesamten Aufwand des Bundes betrug im Jahr 2009 0,13 Prozent. Dieser Anteil entspricht einem Betrag von 76,4 Millionen Franken. Davon entfielen knapp 60 Prozent auf die Personalkosten für Pressesprecherinnen, Übersetzer, Webmaster und anderes Personal der Informationsdienste. Der hohe Anteil der Personalkosten belegt den hohen Anteil von Eigenleistungen der Departemente und Ämter im Bereich der Information. Der Bundesrat betrachtet diese Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit als angemessen, sind doch die Anforderungen an die Behördeninformation in den letzten Jahren ständig gestiegen. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass die Direktkommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung gerade durch die neuen elektronischen Kommunikationsformen markant zugenommen hat. Der Bundesrat sorgt dafür, dass die für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehenden Mittel effizient und wirtschaftlich eingesetzt werden. Im Übrigen nimmt der Bundesrat nicht Stellung zu nichtbelegten Behauptungen Dritter.</p>
- <p>1. Kann der Bundesrat einen Gesamtüberblick über die jährlichen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit mit einer Gliederung in Personalkosten, Materialkosten, Agenturkosten und sonstige Ausgaben für die Jahre 2005 bis 2007 erstellen?</p><p>2. In seiner Antwort auf die Interpellation 08.3258 gibt der Bundesrat an, für die Präventionskampagnen der Jahre 1997 bis 2007 insgesamt 68,9 Millionen Franken ausgegeben zu haben. Hinzu kommen 14,7 Millionen Franken für die Antirauch-Kampagnen, die zwischen 2004 und 2007 über den Tabakpräventionsfonds finanziert wurden. </p><p>Sind diese Zahlen vollständig? Enthalten sie alle Ausgaben für Personal, Material, Agenturen sowie alle sonstigen Ausgaben?</p><p>3. Die Journalistinnen und Journalisten behaupten, die Qualität der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes habe sich trotz der erhöhten Ausgaben nicht verbessert.</p><p>Der ehemalige Vizekanzler Oswald Sigg erklärte, dass sich die rund um das Bundeshaus eingerichteten PR-Agenturen an diesen Ausgaben bereichern. </p><p>Sieht der Bundesrat im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit ein Einsparungspotenzial?</p>
- Bereichern sich die PR-Agenturen auf Kosten des Bundes?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>2001 hat der Bund eine neue Erfassungsmethode eingeführt, um die Ausgaben der Bundesverwaltung für Öffentlichkeitsarbeit transparenter zu gestalten.</p><p>Für das Jahr 2000 wurden Gesamtkosten von 62,5 Millionen Franken für Öffentlichkeitsarbeit angegeben. Ende 2006 führte der Bundesrat ein neues System zur Erfassung der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit ein und kündigte für das Jahr 2007 Ausgaben von 69,2 Millionen Franken an. Dieser Betrag stieg 2008 auf 74,6 Millionen und 2009 auf 76,4 Millionen Franken an, was im vollkommenen Widerspruch zur Antwort des Bundesrates auf die Motion 04.3805 steht, in der eine Reduzierung der Ausgaben im PR-Bereich angekündigt wurde. </p><p>Im Übrigen ist immer noch nicht bekannt, ob es sich bei den angegebenen Summen tatsächlich um die Gesamtheit der vom Bund finanzierten Öffentlichkeitsarbeit handelt.</p><p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 09.3605 gab der Bundesrat an, dass diese Summen beispielsweise die Agenturkosten für Präventionskampagnen umfassen. </p><p>Der Staatsrechnung ist jedoch zu entnehmen, dass die Personalkosten für die Präventionskampagnen zum ersten Mal im Jahr 2009 erfasst wurden. Dasselbe gilt für die Übersetzungskosten der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.</p>
- <p>Der Bundesrat weist die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit von Bundesrat und Verwaltung seit 2001 aus. Die Erhebungsmethode wurde mehrfach angepasst, zuletzt im Jahr 2007. Die seither angewandte Methode ist umfassender und hat die Transparenz über die verschiedenen Tätigkeitsfelder erweitert. Die Ergebnisse der Erhebung sind deshalb nur mit Einschränkungen vergleichbar, insbesondere ist es nicht möglich, die Beträge von 2004 und 2007 direkt miteinander zu vergleichen. Zwischen 2005 (für das Jahr 2004) und 2008 (für das Jahr 2007) wurde wegen der Umstellung keine Erhebung durchgeführt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Nein. Der Bundesrat hat am 8. November 2006 die Neukonzeption der Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit beschlossen und darüber informiert. Er gab bekannt, dass die Erhebung gemäss neuer Methodik erstmals im Frühjahr 2008 (für das Berichtsjahr 2007) anzuwenden sei. Die jährliche Berichterstattung zu den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt seither im Rahmen der Staatsrechnung.</p><p>2. Ja. Der Bundesrat hat die Interpellation Spuhler 08.3258 umfassend und mit aller Sorgfalt beantwortet. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass seine damalige Antwort nicht in allen Teilen korrekt gewesen wäre.</p><p>3. Der Anteil der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit am gesamten Aufwand des Bundes betrug im Jahr 2009 0,13 Prozent. Dieser Anteil entspricht einem Betrag von 76,4 Millionen Franken. Davon entfielen knapp 60 Prozent auf die Personalkosten für Pressesprecherinnen, Übersetzer, Webmaster und anderes Personal der Informationsdienste. Der hohe Anteil der Personalkosten belegt den hohen Anteil von Eigenleistungen der Departemente und Ämter im Bereich der Information. Der Bundesrat betrachtet diese Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit als angemessen, sind doch die Anforderungen an die Behördeninformation in den letzten Jahren ständig gestiegen. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass die Direktkommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung gerade durch die neuen elektronischen Kommunikationsformen markant zugenommen hat. Der Bundesrat sorgt dafür, dass die für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehenden Mittel effizient und wirtschaftlich eingesetzt werden. Im Übrigen nimmt der Bundesrat nicht Stellung zu nichtbelegten Behauptungen Dritter.</p>
- <p>1. Kann der Bundesrat einen Gesamtüberblick über die jährlichen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit mit einer Gliederung in Personalkosten, Materialkosten, Agenturkosten und sonstige Ausgaben für die Jahre 2005 bis 2007 erstellen?</p><p>2. In seiner Antwort auf die Interpellation 08.3258 gibt der Bundesrat an, für die Präventionskampagnen der Jahre 1997 bis 2007 insgesamt 68,9 Millionen Franken ausgegeben zu haben. Hinzu kommen 14,7 Millionen Franken für die Antirauch-Kampagnen, die zwischen 2004 und 2007 über den Tabakpräventionsfonds finanziert wurden. </p><p>Sind diese Zahlen vollständig? Enthalten sie alle Ausgaben für Personal, Material, Agenturen sowie alle sonstigen Ausgaben?</p><p>3. Die Journalistinnen und Journalisten behaupten, die Qualität der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes habe sich trotz der erhöhten Ausgaben nicht verbessert.</p><p>Der ehemalige Vizekanzler Oswald Sigg erklärte, dass sich die rund um das Bundeshaus eingerichteten PR-Agenturen an diesen Ausgaben bereichern. </p><p>Sieht der Bundesrat im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit ein Einsparungspotenzial?</p>
- Bereichern sich die PR-Agenturen auf Kosten des Bundes?
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