Deklarationspflicht für die Strahlung elektromagnetischer Felder von Energiesparlampen
- ShortId
-
10.3485
- Id
-
20103485
- Updated
-
28.07.2023 11:03
- Language
-
de
- Title
-
Deklarationspflicht für die Strahlung elektromagnetischer Felder von Energiesparlampen
- AdditionalIndexing
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66;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Deklarationspflicht;Gesundheitsrisiko;elektrischer Leuchtkörper;Energieeinsparung
- 1
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- L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
- L05K0705060201, elektrischer Leuchtkörper
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ab Ende August 2012 wird die Glühbirne nicht mehr auf dem Markt erhältlich sein. Es werden nur Lampen der Effizienzklassen A (mattierte Lampen) und C (klare Lampen) erhältlich sein. Damit wird ein bedeutender Beitrag zur Energieeffizienz realisiert, die bisherigen Glühbirnen gehören in der Regel der Energieeffizienzklasse E an.</p><p>Eine Studie des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Energie hat jedoch gezeigt, dass die sogenannten Energiesparlampen elektromagnetische Felder aufbauen. Die im März 2010 veröffentlichte Studie kam zum Schluss, dass bei einem Abstand von 30 Zentimetern bei allen getesteten Energiesparlampen die Werte unter den international empfohlenen Grenzwerten liegen. Die Bundesämter empfehlen jedoch, zu Energiesparlampen einen Mindestabstand von 30 Zentimetern einzuhalten. </p><p>Nicht alle Konsumentinnen und Konsumenten reagieren gleich sensibel auf die elektromagnetischen Felder. Die Energiesparlampen strahlen zudem unterschiedlich stark. Da in zwei Jahren ausschliesslich Energiesparlampen im Verkauf sein werden, sind viele Konsumentinnen und Konsumenten verunsichert.</p><p>Eine Deklaration der elektromagnetischen Felder, wie dies bereits bei den Handys der Fall ist, dient den Konsumentinnen und Konsumenten als wichtige Information für den Kaufentscheid. Sie wird aber auch dazu beitragen, dass die Hersteller rasch Verbesserungen im Bereich der Strahlung erzielen wollen.</p><p>Transparenz ist auch aus energiepolitischen Gründen wichtig: Energiesparlampen verbrauchen gegenüber konventionellen Glühlampen etwa 80 Prozent weniger Strom. Das von der EU und der Schweizer Regierung beschlossene schrittweise Verbot der Glühbirne spart der Schweiz künftig viel Strom und Geld: 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs werden für die Beleuchtung aufgewendet. Das sind pro Jahr rund 8 Milliarden Kilowattstunden Strom mit Kosten von 1,2 Milliarden Franken.</p>
- <p>In naher Zukunft sind nur noch energieeffizientere Beleuchtungsmittel wie z. B. Energiesparlampen, Leuchtdioden- und Leuchtstoff-Lampen sowie energieeffiziente Halogenlampen erhältlich. Einige dieser Lampen, insbesondere Energiesparlampen, erzeugen elektromagnetische Felder (EMF), die stärker als diejenigen der klassischen Glühlampen sind. Der Bundesrat hat Verständnis, dass diese neue Situation Anlass zur Besorgnis gibt.</p><p>Für das Anbieten und Inverkehrbringen von Energiesparlampen müssen gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (SR 734.26) internationale Produktesicherheitsstandards erfüllt sein. Bezüglich EMF und Gesundheit verlangt die einschlägige europäische Norm (EN SN 62493:2010) die Einhaltung entsprechender internationaler Grenzwerte. Eine Deklaration der EMF-Belastung wird in der Norm nicht gefordert.</p><p>Diese Norm ist relativ neu, und erst im März 2010 konnten dank einer neu entwickelten Messmethode EMF von Energiesparlampen erstmals genau bestimmt und mit den Grenzwerten verglichen werden. Diese Studie, durchgeführt im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Energie, zeigt, dass die Grenzwerte auch bei sehr kurzen Abständen zu den Lampen eingehalten sind. Im Sinne der persönlichen Vorsorge empfehlen jedoch die Bundesämter, zu Energiesparlampen einen Mindestabstand von 30 Zentimetern einzuhalten, insbesondere bei längerem Aufenthalt. Die Studie, besonders die neue Messmethode, wird zurzeit in internationalen Fachkreisen analysiert.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Forderung nach einer Deklaration der EMF für Energiesparlampen als verfrüht. Zudem sollte eine solche Deklaration international ausgehandelt werden. Eine einseitige Einführung einer Deklarationspflicht in der Schweiz würde im Widerspruch zur am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 46.51) stehen. Eine Ausnahme zum Cassis-de-Dijon-Prinzip wäre nur nach den Kriterien von Artikel 4 Absätze 3 und 4 THG zulässig. Für Energiesparlampen lässt sich zurzeit eine solche Ausnahme nicht begründen.</p><p>Grundsätzlich würde der Bundesrat eine internationale Deklaration, welche für Konsumentinnen und Konsumenten mehr Klarheit und Transparenz schafft, begrüssen. Weil aber nicht nur EMF, sondern auch Licht von Energiesparlampen gesundheitsrelevant ist (z. B. beeinflusst blaues Licht den Schlaf und die Konzentrationsfähigkeit), sollte eine allfällige Deklaration auch die Lichtcharakteristiken beinhalten. Die Forschung in diesem Bereich hat allerdings erst gestartet.</p><p>Aus rechtlicher Sicht muss auch erwähnt werden, dass, abgesehen von international abgestimmten Produktesicherheitsregelungen, der Bundesgesetzgeber keinen Handlungsspielraum hat, im Bereich der nichtionisierenden Strahlen bei Geräten zum Schutz der Gesundheit zu legiferieren. Die Schaffung von entsprechenden legislativen Rahmenbedingungen wird gegenwärtig geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Deklarationspflicht für die Strahlung elektromagnetischer Felder von Energiesparlampen einzurichten.</p>
- Deklarationspflicht für die Strahlung elektromagnetischer Felder von Energiesparlampen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ab Ende August 2012 wird die Glühbirne nicht mehr auf dem Markt erhältlich sein. Es werden nur Lampen der Effizienzklassen A (mattierte Lampen) und C (klare Lampen) erhältlich sein. Damit wird ein bedeutender Beitrag zur Energieeffizienz realisiert, die bisherigen Glühbirnen gehören in der Regel der Energieeffizienzklasse E an.</p><p>Eine Studie des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Energie hat jedoch gezeigt, dass die sogenannten Energiesparlampen elektromagnetische Felder aufbauen. Die im März 2010 veröffentlichte Studie kam zum Schluss, dass bei einem Abstand von 30 Zentimetern bei allen getesteten Energiesparlampen die Werte unter den international empfohlenen Grenzwerten liegen. Die Bundesämter empfehlen jedoch, zu Energiesparlampen einen Mindestabstand von 30 Zentimetern einzuhalten. </p><p>Nicht alle Konsumentinnen und Konsumenten reagieren gleich sensibel auf die elektromagnetischen Felder. Die Energiesparlampen strahlen zudem unterschiedlich stark. Da in zwei Jahren ausschliesslich Energiesparlampen im Verkauf sein werden, sind viele Konsumentinnen und Konsumenten verunsichert.</p><p>Eine Deklaration der elektromagnetischen Felder, wie dies bereits bei den Handys der Fall ist, dient den Konsumentinnen und Konsumenten als wichtige Information für den Kaufentscheid. Sie wird aber auch dazu beitragen, dass die Hersteller rasch Verbesserungen im Bereich der Strahlung erzielen wollen.</p><p>Transparenz ist auch aus energiepolitischen Gründen wichtig: Energiesparlampen verbrauchen gegenüber konventionellen Glühlampen etwa 80 Prozent weniger Strom. Das von der EU und der Schweizer Regierung beschlossene schrittweise Verbot der Glühbirne spart der Schweiz künftig viel Strom und Geld: 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs werden für die Beleuchtung aufgewendet. Das sind pro Jahr rund 8 Milliarden Kilowattstunden Strom mit Kosten von 1,2 Milliarden Franken.</p>
- <p>In naher Zukunft sind nur noch energieeffizientere Beleuchtungsmittel wie z. B. Energiesparlampen, Leuchtdioden- und Leuchtstoff-Lampen sowie energieeffiziente Halogenlampen erhältlich. Einige dieser Lampen, insbesondere Energiesparlampen, erzeugen elektromagnetische Felder (EMF), die stärker als diejenigen der klassischen Glühlampen sind. Der Bundesrat hat Verständnis, dass diese neue Situation Anlass zur Besorgnis gibt.</p><p>Für das Anbieten und Inverkehrbringen von Energiesparlampen müssen gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (SR 734.26) internationale Produktesicherheitsstandards erfüllt sein. Bezüglich EMF und Gesundheit verlangt die einschlägige europäische Norm (EN SN 62493:2010) die Einhaltung entsprechender internationaler Grenzwerte. Eine Deklaration der EMF-Belastung wird in der Norm nicht gefordert.</p><p>Diese Norm ist relativ neu, und erst im März 2010 konnten dank einer neu entwickelten Messmethode EMF von Energiesparlampen erstmals genau bestimmt und mit den Grenzwerten verglichen werden. Diese Studie, durchgeführt im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Energie, zeigt, dass die Grenzwerte auch bei sehr kurzen Abständen zu den Lampen eingehalten sind. Im Sinne der persönlichen Vorsorge empfehlen jedoch die Bundesämter, zu Energiesparlampen einen Mindestabstand von 30 Zentimetern einzuhalten, insbesondere bei längerem Aufenthalt. Die Studie, besonders die neue Messmethode, wird zurzeit in internationalen Fachkreisen analysiert.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Forderung nach einer Deklaration der EMF für Energiesparlampen als verfrüht. Zudem sollte eine solche Deklaration international ausgehandelt werden. Eine einseitige Einführung einer Deklarationspflicht in der Schweiz würde im Widerspruch zur am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 46.51) stehen. Eine Ausnahme zum Cassis-de-Dijon-Prinzip wäre nur nach den Kriterien von Artikel 4 Absätze 3 und 4 THG zulässig. Für Energiesparlampen lässt sich zurzeit eine solche Ausnahme nicht begründen.</p><p>Grundsätzlich würde der Bundesrat eine internationale Deklaration, welche für Konsumentinnen und Konsumenten mehr Klarheit und Transparenz schafft, begrüssen. Weil aber nicht nur EMF, sondern auch Licht von Energiesparlampen gesundheitsrelevant ist (z. B. beeinflusst blaues Licht den Schlaf und die Konzentrationsfähigkeit), sollte eine allfällige Deklaration auch die Lichtcharakteristiken beinhalten. Die Forschung in diesem Bereich hat allerdings erst gestartet.</p><p>Aus rechtlicher Sicht muss auch erwähnt werden, dass, abgesehen von international abgestimmten Produktesicherheitsregelungen, der Bundesgesetzgeber keinen Handlungsspielraum hat, im Bereich der nichtionisierenden Strahlen bei Geräten zum Schutz der Gesundheit zu legiferieren. Die Schaffung von entsprechenden legislativen Rahmenbedingungen wird gegenwärtig geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Deklarationspflicht für die Strahlung elektromagnetischer Felder von Energiesparlampen einzurichten.</p>
- Deklarationspflicht für die Strahlung elektromagnetischer Felder von Energiesparlampen
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