Kasernenareal Bern. Wird dem Wohnquartier genĂ¼gend Rechnung getragen?
- ShortId
-
10.3487
- Id
-
20103487
- Updated
-
28.07.2023 11:08
- Language
-
de
- Title
-
Kasernenareal Bern. Wird dem Wohnquartier genügend Rechnung getragen?
- AdditionalIndexing
-
09;2846;Hubschrauber;Parkplatz;Stadtplanung;Waffenplatz;Bern (Kanton)
- 1
-
- L05K0402010504, Waffenplatz
- L04K01020417, Stadtplanung
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- L04K18010215, Parkplatz
- L05K1804010302, Hubschrauber
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im November 2000 ersuchten 1500 Anwohnerinnen und Anwohner des Berner Kasernenareals den damaligen VBS-Vorsteher mittels der Petition "Kasernenwiesen für Kinder, Sportler und für die Quartierbevölkerung" um eine Änderung der Bestimmungen für die zivile Nutzung, insbesondere ging es um die Gewährung eines eigentlichen Betretungsrechts anstelle der bisherigen Duldung, um die Bereitstellung von Spielgeräten für Kinder sowie die Einrichtung eines Trainingsfeldes für die lokalen Sportclubs.</p><p>Die Antwort fiel negativ aus, da die in der Petition verlangten Massnahmen laut VBS "zu einschneidend" seien. Auch der Kanton als Eigentümer des Areals hält bis heute mit Verweis auf den Waffenplatzvertrag mit dem Bund am Status quo fest. In den letzten Jahren ist es jedoch zu Veränderungen gekommen, und es wurden diverse neue Nutzungen des Kasernenareals diskutiert. Leider ist die von weiten Teilen der Bevölkerung ersehnte vermehrte zivile Nutzung des Areals noch immer blockiert.</p>
- <p>Das Kasernenareal wird prioritär durch die Armee genutzt und ist deshalb Bestandteil des Sachplans Militär. Es ist eines der wenigen Kasernenareale der Schweiz, die auch zivil genutzt werden und die öffentlich zugänglich sind.</p><p>Der geltende Waffenplatzvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Eidgenossenschaft wurde von der Berner Regierung am 22. September 1999 genehmigt. Er wurde damals erneuert, weil die Eidgenossenschaft einen grossen Teil der Sanierungskosten der Kasernenanlagen bezahlte und auch weiterhin das prioritäre Nutzungsrecht hat.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die zukünftige Stellung des Waffenplatzes Bern wird im Rahmen der Überarbeitung des Stationierungskonzepts der Armee definiert. Die Laufzeit des Waffenplatzvertrages bis Ende 2028 war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses realistisch. Sofern sich während der Laufzeit grundlegende Veränderungen ergeben, kann eine allfällige Vertragsanpassung oder -auflösung zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.</p><p>2. Das Projekt QuanTerra auf dem Areal der kantonalen Militäranlagen ist vorläufig sistiert. Da die aktuellen kantonalen und militärischen Nutzungen während der nächsten Jahre beibehalten werden sollen, sind weder kurz- noch mittelfristig Veränderungen möglich. Bezüglich späterer Nutzungsoptionen bestehen zwischen der Stadt einerseits und dem Kanton als Grundeigentümer sowie der Armee als Hauptnutzer andererseits grundlegende Differenzen.</p><p>3. Der Waffenplatzvertrag räumt der Armee die prioritäre Nutzung ein. Der Kanton kann in Absprache mit dem VBS über eine beschränkte Restnutzung verfügen. Dabei wird auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Anliegen aus dem Quartier geachtet.</p><p>Damit während der Bauzeit am Breitenrainplatz die Migros-Filiale als nahe gelegene Einkaufsmöglichkeit im Quartier bestehen bleibt, ist das VBS nach Absprache mit dem Kanton grundsätzlich bereit, auf dem Kasernenareal ein Provisorium zuzulassen. Gleichzeitig haben Kanton und VBS weitere Anliegen des Quartiers in Form von kleineren baulichen Massnahmen auf der Kasernenwiese gutgeheissen (Parkbänke entlang der Beundenfeldstrasse).</p><p>4. Seit 1985 hat der Kanton einzig den Besucherparkplatz beim Eingang der Kaserne realisiert. Dem VBS steht es frei, seine Fahrzeuge innerhalb des gemieteten Areals zu parkieren. Das Kasernenareal wird heute nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen verwaltet. Als Konsequenz werden die Parkplätze auf dem Areal bei Nichtverwendung durch die Eidgenossenschaft bei Bedarf an Wochenenden und auf Anfrage für Grossveranstaltungen kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Diese Massnahme soll unter anderem dazu beitragen, das Quartier vom Suchverkehr zu entlasten.</p><p>5. Die Helikopterflüge finden im Rahmen der vertraglichen Nutzung durch das VBS statt und stehen in Zusammenhang mit dieser. Eine Statistik der letzten Jahre für das Kasernenareal existiert nicht. Auswertungen der Bewegungsdaten ab 2009 ergaben seither rund 120 Anflüge in die Kaserne. Intensiver wurde während der Fussball-Europameisterschaft 2008 geflogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Welches ist die Stellung, die der Waffenplatz Bern in Zukunft einnehmen soll? Ist die Laufzeit des Waffenplatzvertrages bis 2028 im Hinblick auf die kommende Neuausrichtung der Armee überhaupt realistisch?</p><p>2. Welche Haltung nimmt der Bund gegenüber dem Projekt Quan Terra des Kantons Bern ein, welches eine tiefgreifende bauliche und nutzungsmässige Änderung des Kasernenareals beinhaltet?</p><p>3. Die Migros plant während des Neubaus der Filiale am Breitenrainplatz ein zweieinhalbjähriges Provisorium auf dem Kasernenareal. Befürwortet der Bund das Migros-Provisorium? Falls ja: Wie ist das Provisorium mit den Bestimmungen des Waffenplatzvertrages zu vereinbaren, die ja offenbar eine moderate zivile Nutzung zu verhindern vermögen?</p><p>4. Wie viele Parkplätze (versiegelte und unversiegelte) bestehen auf dem Kasernenareal insgesamt? Wie hat sich die Anzahl Parkplätze in den letzten Jahrzehnten entwickelt? Wie sieht die künftige Parkplatzentwicklung aus?</p><p>5. Wie viele Helikopterflüge mit Start bzw. Landung auf dem Kasernenareal wurden in den letzten Jahren ausgeführt? Welches ist der Zweck dieser Flüge?</p>
- Kasernenareal Bern. Wird dem Wohnquartier genügend Rechnung getragen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im November 2000 ersuchten 1500 Anwohnerinnen und Anwohner des Berner Kasernenareals den damaligen VBS-Vorsteher mittels der Petition "Kasernenwiesen für Kinder, Sportler und für die Quartierbevölkerung" um eine Änderung der Bestimmungen für die zivile Nutzung, insbesondere ging es um die Gewährung eines eigentlichen Betretungsrechts anstelle der bisherigen Duldung, um die Bereitstellung von Spielgeräten für Kinder sowie die Einrichtung eines Trainingsfeldes für die lokalen Sportclubs.</p><p>Die Antwort fiel negativ aus, da die in der Petition verlangten Massnahmen laut VBS "zu einschneidend" seien. Auch der Kanton als Eigentümer des Areals hält bis heute mit Verweis auf den Waffenplatzvertrag mit dem Bund am Status quo fest. In den letzten Jahren ist es jedoch zu Veränderungen gekommen, und es wurden diverse neue Nutzungen des Kasernenareals diskutiert. Leider ist die von weiten Teilen der Bevölkerung ersehnte vermehrte zivile Nutzung des Areals noch immer blockiert.</p>
- <p>Das Kasernenareal wird prioritär durch die Armee genutzt und ist deshalb Bestandteil des Sachplans Militär. Es ist eines der wenigen Kasernenareale der Schweiz, die auch zivil genutzt werden und die öffentlich zugänglich sind.</p><p>Der geltende Waffenplatzvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Eidgenossenschaft wurde von der Berner Regierung am 22. September 1999 genehmigt. Er wurde damals erneuert, weil die Eidgenossenschaft einen grossen Teil der Sanierungskosten der Kasernenanlagen bezahlte und auch weiterhin das prioritäre Nutzungsrecht hat.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die zukünftige Stellung des Waffenplatzes Bern wird im Rahmen der Überarbeitung des Stationierungskonzepts der Armee definiert. Die Laufzeit des Waffenplatzvertrages bis Ende 2028 war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses realistisch. Sofern sich während der Laufzeit grundlegende Veränderungen ergeben, kann eine allfällige Vertragsanpassung oder -auflösung zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.</p><p>2. Das Projekt QuanTerra auf dem Areal der kantonalen Militäranlagen ist vorläufig sistiert. Da die aktuellen kantonalen und militärischen Nutzungen während der nächsten Jahre beibehalten werden sollen, sind weder kurz- noch mittelfristig Veränderungen möglich. Bezüglich späterer Nutzungsoptionen bestehen zwischen der Stadt einerseits und dem Kanton als Grundeigentümer sowie der Armee als Hauptnutzer andererseits grundlegende Differenzen.</p><p>3. Der Waffenplatzvertrag räumt der Armee die prioritäre Nutzung ein. Der Kanton kann in Absprache mit dem VBS über eine beschränkte Restnutzung verfügen. Dabei wird auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Anliegen aus dem Quartier geachtet.</p><p>Damit während der Bauzeit am Breitenrainplatz die Migros-Filiale als nahe gelegene Einkaufsmöglichkeit im Quartier bestehen bleibt, ist das VBS nach Absprache mit dem Kanton grundsätzlich bereit, auf dem Kasernenareal ein Provisorium zuzulassen. Gleichzeitig haben Kanton und VBS weitere Anliegen des Quartiers in Form von kleineren baulichen Massnahmen auf der Kasernenwiese gutgeheissen (Parkbänke entlang der Beundenfeldstrasse).</p><p>4. Seit 1985 hat der Kanton einzig den Besucherparkplatz beim Eingang der Kaserne realisiert. Dem VBS steht es frei, seine Fahrzeuge innerhalb des gemieteten Areals zu parkieren. Das Kasernenareal wird heute nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen verwaltet. Als Konsequenz werden die Parkplätze auf dem Areal bei Nichtverwendung durch die Eidgenossenschaft bei Bedarf an Wochenenden und auf Anfrage für Grossveranstaltungen kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Diese Massnahme soll unter anderem dazu beitragen, das Quartier vom Suchverkehr zu entlasten.</p><p>5. Die Helikopterflüge finden im Rahmen der vertraglichen Nutzung durch das VBS statt und stehen in Zusammenhang mit dieser. Eine Statistik der letzten Jahre für das Kasernenareal existiert nicht. Auswertungen der Bewegungsdaten ab 2009 ergaben seither rund 120 Anflüge in die Kaserne. Intensiver wurde während der Fussball-Europameisterschaft 2008 geflogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Welches ist die Stellung, die der Waffenplatz Bern in Zukunft einnehmen soll? Ist die Laufzeit des Waffenplatzvertrages bis 2028 im Hinblick auf die kommende Neuausrichtung der Armee überhaupt realistisch?</p><p>2. Welche Haltung nimmt der Bund gegenüber dem Projekt Quan Terra des Kantons Bern ein, welches eine tiefgreifende bauliche und nutzungsmässige Änderung des Kasernenareals beinhaltet?</p><p>3. Die Migros plant während des Neubaus der Filiale am Breitenrainplatz ein zweieinhalbjähriges Provisorium auf dem Kasernenareal. Befürwortet der Bund das Migros-Provisorium? Falls ja: Wie ist das Provisorium mit den Bestimmungen des Waffenplatzvertrages zu vereinbaren, die ja offenbar eine moderate zivile Nutzung zu verhindern vermögen?</p><p>4. Wie viele Parkplätze (versiegelte und unversiegelte) bestehen auf dem Kasernenareal insgesamt? Wie hat sich die Anzahl Parkplätze in den letzten Jahrzehnten entwickelt? Wie sieht die künftige Parkplatzentwicklung aus?</p><p>5. Wie viele Helikopterflüge mit Start bzw. Landung auf dem Kasernenareal wurden in den letzten Jahren ausgeführt? Welches ist der Zweck dieser Flüge?</p>
- Kasernenareal Bern. Wird dem Wohnquartier genügend Rechnung getragen?
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