Umfassender Schutz des Kulturlandes in der Raumplanung

ShortId
10.3489
Id
20103489
Updated
25.06.2025 00:17
Language
de
Title
Umfassender Schutz des Kulturlandes in der Raumplanung
AdditionalIndexing
55;2846;Bodennutzung;Fruchtfolgefläche;Zersiedelung;Waldfläche;Landwirtschaftszone;landwirtschaftliches Gebiet;Kulturlandverlust;Waldschutz;Erhaltung der Landwirtschaft
1
  • L06K070403010701, landwirtschaftliches Gebiet
  • L05K1401070108, Waldschutz
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L05K1401020106, Kulturlandverlust
  • L06K010204010201, Fruchtfolgefläche
  • L05K1401070107, Waldfläche
  • L05K0102042101, Zersiedelung
  • L04K14010201, Bodennutzung
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das landwirtschaftliche Kulturland ist einem grossen Druck ausgeliefert. Täglich verschwinden 11 Hektaren (15 Fussballfelder) landwirtschaftliches Kulturland für Siedlungs- und Infrastrukturzwecke oder wegen der Waldausdehnung. Diese Flächen fallen nicht nur bei der Landwirtschafts- und Nahrungsmittelproduktion weg, sondern auch beim Grünraum, und dadurch schwindet die Lebensqualität für die Bevölkerung. Diese Entwicklung entspricht weder der Bundesverfassung (Art. 104, 73, 75) noch den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung. In diesem Sinne ist auch die weitere Prüfung eines Sachplans "Landwirtschaftliche Vorranggebiete" (Mo. 05.3676) in Erwägung zu ziehen.</p><p>Im Gegensatz zur schrumpfenden Landwirtschaftsfläche wächst die Waldfläche jährlich um 5454 Hektaren. Mit dem absoluten Schutz des Waldes verliert das landwirtschaftliche Kulturland durch die Ausdehnung des Waldes, durch die Ersatzaufforstungen, durch Anlagen der Waldwirtschaft, die nicht im Wald gebaut werden dürfen, und durch die fehlende Interessenabwägung wichtige Produktionsflächen, aber auch ökologische Ausgleichsflächen. Darum muss der Wald in das Raumplanungsgesetz integriert und der umfassende Schutz des Waldes relativiert werden.</p><p>Ein relativierter Waldschutz und der restriktivere Umgang mit Baugebieten und Industriebrachen können auch neuen Spielraum geben, um die Fruchtfolgeflächen zu erhalten. Laut Sachplan Fruchtfolgeflächen muss die Ausübung raumwirksamer Tätigkeiten so ausgestaltet sein, dass der Mindestumfang von 438 560 Hektaren erhalten bleibt.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt mit dem Motionär die Sorge um den Verlust des landwirtschaftlichen Kulturlandes. Er hat sich deshalb bereits in der Beantwortung der Motion Bourgeois vom 24. September 2009 betreffend die Erhaltung der Fruchtfolgeflächen (09.3871) bereiterklärt, den Schutz der Fruchtfolgeflächen im Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) explizit zu regeln. Am 20. Januar 2010 hat der Bundesrat eine erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dieser Vorlage soll in erster Linie der Zersiedelung Einhalt geboten werden. Damit werden gleichzeitig auch die landwirtschaftlich nutzbaren Böden besser geschützt. Zudem hat er ausgeführt, dass in einer zweiten Etappe der Revision des RPG auch ein besserer Schutz der besten landwirtschaftlichen Böden, insbesondere der Fruchtfolgeflächen, angestrebt werden soll (vgl. BBl 2010 1061). </p><p>In der Motion wird ein "umfassender" Schutz des Kulturlandes verlangt. Der Bundesrat versteht diese Formulierung nicht als Forderung nach einem absoluten Schutz des Kulturlandes, sondern vielmehr als solche nach einem Einbezug aller Arten von Kulturland in die Schutzvorschriften - mithin ein Schutzumfang, der über die Fruchtfolgeflächen hinausgeht. Wie weit dabei eine Differenzierung des Schutzgrades hinsichtlich der verschiedenen Arten des Kulturlands und mit Blick auf die Abwägung mit anderen Interessen gehen soll, gehört zu den zu prüfenden Optionen. Im Sinne des Motionärs sollen dabei verschiedene Massnahmen auf ihre Wirksamkeit und deren Auswirkungen insbesondere auf die landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Tätigkeiten hin beurteilt sowie griffige Instrumente vorgeschlagen werden. In diesem Sinn ist der Bundesrat bereit, die Ziffern 1 und 3 der Motion anzunehmen.</p><p>Was den Wald anbelangt (Ziffer 2), so ist Folgendes anzuführen: Das Verhältnis von Siedlung, Schutz und Nutzung landwirtschaftlicher Flächen einerseits sowie von Schutz und Nutzung des Waldes andererseits ist im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision einer näheren Prüfung zu unterziehen. Dabei ist aber zu vermeiden, dass das Resultat einer solchen Prüfung im Sinne der Motion bereits vorweggenommen wird. Aus diesem Grund ist Ziffer 2 der Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1 und 3 der Motion und die Ablehnung von Ziffer 2.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Gesetzgebung zur Raumplanung:</p><p>1. griffige Instrumente zu verankern, um das Kulturland (insbesondere die landwirtschaftliche Nutzfläche, die Fruchtfolgeflächen und die Sömmerungsgebiete) umfassend zu schützen;</p><p>2. den Wald zu integrieren und die nötigen Massnahmen anzugehen, um den absoluten Schutz des Waldes zu lockern;</p><p>3. Instrumente vorzuschlagen, um die Fruchtfolgeflächen zu sichern.</p>
  • Umfassender Schutz des Kulturlandes in der Raumplanung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das landwirtschaftliche Kulturland ist einem grossen Druck ausgeliefert. Täglich verschwinden 11 Hektaren (15 Fussballfelder) landwirtschaftliches Kulturland für Siedlungs- und Infrastrukturzwecke oder wegen der Waldausdehnung. Diese Flächen fallen nicht nur bei der Landwirtschafts- und Nahrungsmittelproduktion weg, sondern auch beim Grünraum, und dadurch schwindet die Lebensqualität für die Bevölkerung. Diese Entwicklung entspricht weder der Bundesverfassung (Art. 104, 73, 75) noch den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung. In diesem Sinne ist auch die weitere Prüfung eines Sachplans "Landwirtschaftliche Vorranggebiete" (Mo. 05.3676) in Erwägung zu ziehen.</p><p>Im Gegensatz zur schrumpfenden Landwirtschaftsfläche wächst die Waldfläche jährlich um 5454 Hektaren. Mit dem absoluten Schutz des Waldes verliert das landwirtschaftliche Kulturland durch die Ausdehnung des Waldes, durch die Ersatzaufforstungen, durch Anlagen der Waldwirtschaft, die nicht im Wald gebaut werden dürfen, und durch die fehlende Interessenabwägung wichtige Produktionsflächen, aber auch ökologische Ausgleichsflächen. Darum muss der Wald in das Raumplanungsgesetz integriert und der umfassende Schutz des Waldes relativiert werden.</p><p>Ein relativierter Waldschutz und der restriktivere Umgang mit Baugebieten und Industriebrachen können auch neuen Spielraum geben, um die Fruchtfolgeflächen zu erhalten. Laut Sachplan Fruchtfolgeflächen muss die Ausübung raumwirksamer Tätigkeiten so ausgestaltet sein, dass der Mindestumfang von 438 560 Hektaren erhalten bleibt.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt mit dem Motionär die Sorge um den Verlust des landwirtschaftlichen Kulturlandes. Er hat sich deshalb bereits in der Beantwortung der Motion Bourgeois vom 24. September 2009 betreffend die Erhaltung der Fruchtfolgeflächen (09.3871) bereiterklärt, den Schutz der Fruchtfolgeflächen im Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) explizit zu regeln. Am 20. Januar 2010 hat der Bundesrat eine erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dieser Vorlage soll in erster Linie der Zersiedelung Einhalt geboten werden. Damit werden gleichzeitig auch die landwirtschaftlich nutzbaren Böden besser geschützt. Zudem hat er ausgeführt, dass in einer zweiten Etappe der Revision des RPG auch ein besserer Schutz der besten landwirtschaftlichen Böden, insbesondere der Fruchtfolgeflächen, angestrebt werden soll (vgl. BBl 2010 1061). </p><p>In der Motion wird ein "umfassender" Schutz des Kulturlandes verlangt. Der Bundesrat versteht diese Formulierung nicht als Forderung nach einem absoluten Schutz des Kulturlandes, sondern vielmehr als solche nach einem Einbezug aller Arten von Kulturland in die Schutzvorschriften - mithin ein Schutzumfang, der über die Fruchtfolgeflächen hinausgeht. Wie weit dabei eine Differenzierung des Schutzgrades hinsichtlich der verschiedenen Arten des Kulturlands und mit Blick auf die Abwägung mit anderen Interessen gehen soll, gehört zu den zu prüfenden Optionen. Im Sinne des Motionärs sollen dabei verschiedene Massnahmen auf ihre Wirksamkeit und deren Auswirkungen insbesondere auf die landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Tätigkeiten hin beurteilt sowie griffige Instrumente vorgeschlagen werden. In diesem Sinn ist der Bundesrat bereit, die Ziffern 1 und 3 der Motion anzunehmen.</p><p>Was den Wald anbelangt (Ziffer 2), so ist Folgendes anzuführen: Das Verhältnis von Siedlung, Schutz und Nutzung landwirtschaftlicher Flächen einerseits sowie von Schutz und Nutzung des Waldes andererseits ist im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision einer näheren Prüfung zu unterziehen. Dabei ist aber zu vermeiden, dass das Resultat einer solchen Prüfung im Sinne der Motion bereits vorweggenommen wird. Aus diesem Grund ist Ziffer 2 der Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1 und 3 der Motion und die Ablehnung von Ziffer 2.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Gesetzgebung zur Raumplanung:</p><p>1. griffige Instrumente zu verankern, um das Kulturland (insbesondere die landwirtschaftliche Nutzfläche, die Fruchtfolgeflächen und die Sömmerungsgebiete) umfassend zu schützen;</p><p>2. den Wald zu integrieren und die nötigen Massnahmen anzugehen, um den absoluten Schutz des Waldes zu lockern;</p><p>3. Instrumente vorzuschlagen, um die Fruchtfolgeflächen zu sichern.</p>
    • Umfassender Schutz des Kulturlandes in der Raumplanung

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