Berücksichtigung der Fachkompetenz von Drogisten und Apothekern bei der Behandlung von Bagatellerkrankungen
- ShortId
-
10.3490
- Id
-
20103490
- Updated
-
28.07.2023 07:47
- Language
-
de
- Title
-
Berücksichtigung der Fachkompetenz von Drogisten und Apothekern bei der Behandlung von Bagatellerkrankungen
- AdditionalIndexing
-
2841;Gatekeeper;Apotheker/in;Therapeutik;Kosten des Gesundheitswesens;Medikament;berufliche Eignung
- 1
-
- L05K0105040101, Apotheker/in
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- L04K01050214, Therapeutik
- L05K0105030102, Medikament
- L06K010401090101, Gatekeeper
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der integrierten Versorgung nimmt Gatekeeping eine wichtige Rolle ein. Diese Aufgabe erfordert eine hohe Fachkompetenz, soll sie doch gewährleisten, dass die Behandlung einerseits für den Patienten die idealste, andererseits für das Gesundheitswesen die kostengünstigste ist. In der aktuellen Diskussion ist deshalb vorgesehen, insbesondere Hausärzte mit dieser Aufgabe zu betrauen. Bei der Abklärung und Behandlung von Bagatellerkrankungen verursachen deren Leistungen allerdings oft vermeidbare Konsultationskosten. Ziel von wirklich kostenverhindernden Modellen der integrierten Versorgung sollte es sein, einen Teil des Gatekeepings bereits so früh zu positionieren, dass einerseits im Rahmen des Gesundheitswesens keine Kosten entstehen, andererseits aber sichergestellt werden kann, dass rechtzeitig erkannt wird, wann eine ärztliche Abklärung notwendig ist.</p><p>Der Nutzen und der kostenverhindernde Effekt einer an fachliche Beratung gebundenen Abgabe von Arzneimitteln der Selbstmedikation ist unbestritten. Dank hoher Fachkompetenz der damit betrauten Drogisten und Apotheker ist sichergestellt, dass Bagatellerkrankungen adäquat behandelt werden, die Behandlungs- und Patientensicherheit jederzeit gewährleistet ist und rechtzeitig erkannt wird, wann Kunden einer (haus)ärztlichen Behandlung zugewiesen werden müssen. Die Abgabe von Arzneimitteln der Selbstmedikation durch Fach- und Medizinalpersonen stellt sicher, dass die geforderte "Eigenverantwortung" der Bevölkerung sicher und kostengünstig gelebt werden kann, ohne dass die Qualität der Gesundheitsversorgung eingeschränkt oder die OKP belastet wird.</p>
- <p>1. Das schweizerische Gesundheitssystem befindet sich in stetigem Wandel. Die Partner sind bestrebt, sowohl die Qualität der Gesundheitsversorgung als auch die Patientenzufriedenheit zu erhöhen und gleichzeitig die Kosten einzudämmen. Das Gatekeeping stellt eine der wichtigen Entwicklungen im Gesundheitswesen dar: Es dient der Diagnosestellung und der anschliessenden Patientensteuerung im Gesundheitssystem, indem insbesondere der Zugang zu den Spezialisten oder zum Spitalbereich koordiniert wird. Verschiedene Modelle, die heute unter der Bezeichnung "Managed Care" laufen, machen vom Gatekeeping Gebrauch, weshalb in der Öffentlichkeit diese beiden Konzepte häufig miteinander vermengt werden. </p><p>Die Wahrnehmung von Gesundheit bleibt allerdings subjektiv geprägt, ebenso wie der davon abgeleitete Begriff der "Bagatellfälle". Es wäre daher undenkbar, dass gegenüber einem Patienten wegen einer Arztkonsultation, die sich im Nachhinein als unnötig herausstellt, Massnahmen ergriffen werden. Über das Angebot von Versorgungsnetzen und/oder Gatekeeping erhalten die Versicherten die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen: Sie kommen ihrer Verpflichtung nach, sich beim Zugang zu Spezialisten und/oder zu kostspieligen Behandlungen durch die Fachleute im Gesundheitswesen leiten zu lassen. Bei diesen Fachleuten muss es sich um Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) handeln, und die erbrachten Leistungen müssen die Voraussetzungen nach Artikel 32 Absatz 1 KVG erfüllen (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit).</p><p>2. Im Hinblick auf die gewünschte Kostenreduktion im Gesundheitswesen soll im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes (zweite Etappe, Umsetzung Motion SGK-N 07.3290) die Selbstmedikation unter Gewährleistung der Behandlungssicherheit vereinfacht und die vorhandene Fachkompetenz von Apothekern und Drogisten bei der Abgabe von Arzneimitteln besser ausgeschöpft werden. Parallel dazu sollen vermehrt OTC ("over the counter")-Produkte über den Detailhandel vertrieben werden können. Der Zugang zu weitgehend unproblematischen Arzneimitteln wird damit erleichtert, und unnötige Arztkonsultationen können eingespart werden, sodass die obligatorische Krankenpflegeversicherung gar nicht belastet wird.</p><p>Mit den Managed-Care-Modellen im vorgesehenen Rahmen ändern sich die Kompetenzen der einzelnen Leistungserbringer in keiner Weise. Verbessert und gefördert werden indessen die Zusammenarbeit und die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Leistungserbringern. Bei dieser Arbeitsteilung sollen die Kompetenzen jedes Einzelnen in den Vordergrund rücken und keinesfalls unterbewertet werden, sondern vielmehr voll und ganz zum Tragen kommen. In Anbetracht der angestrebten Eindämmung der Gesundheitskosten wäre es allerdings nicht wünschenswert, bereits bestehende und gesetzlich vorgesehene Kompetenzen zu erweitern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat im Zusammenhang mit der integrierten Versorgung die Auswirkungen von Anreizen, welche unnötige Kosten im Zusammenhang mit Bagatellerkrankungen vermindern und die "Eigenverantwortung" fördern sollen?</p><p>2. Hat er für die mit der Abgabe von nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln betrauten Fach- und Medizinalpersonen im Rahmen der diskutierten Modelle und Anreizsysteme der integrierten Versorgung eine Rolle vorgesehen? Falls ja, welche?</p>
- Berücksichtigung der Fachkompetenz von Drogisten und Apothekern bei der Behandlung von Bagatellerkrankungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der integrierten Versorgung nimmt Gatekeeping eine wichtige Rolle ein. Diese Aufgabe erfordert eine hohe Fachkompetenz, soll sie doch gewährleisten, dass die Behandlung einerseits für den Patienten die idealste, andererseits für das Gesundheitswesen die kostengünstigste ist. In der aktuellen Diskussion ist deshalb vorgesehen, insbesondere Hausärzte mit dieser Aufgabe zu betrauen. Bei der Abklärung und Behandlung von Bagatellerkrankungen verursachen deren Leistungen allerdings oft vermeidbare Konsultationskosten. Ziel von wirklich kostenverhindernden Modellen der integrierten Versorgung sollte es sein, einen Teil des Gatekeepings bereits so früh zu positionieren, dass einerseits im Rahmen des Gesundheitswesens keine Kosten entstehen, andererseits aber sichergestellt werden kann, dass rechtzeitig erkannt wird, wann eine ärztliche Abklärung notwendig ist.</p><p>Der Nutzen und der kostenverhindernde Effekt einer an fachliche Beratung gebundenen Abgabe von Arzneimitteln der Selbstmedikation ist unbestritten. Dank hoher Fachkompetenz der damit betrauten Drogisten und Apotheker ist sichergestellt, dass Bagatellerkrankungen adäquat behandelt werden, die Behandlungs- und Patientensicherheit jederzeit gewährleistet ist und rechtzeitig erkannt wird, wann Kunden einer (haus)ärztlichen Behandlung zugewiesen werden müssen. Die Abgabe von Arzneimitteln der Selbstmedikation durch Fach- und Medizinalpersonen stellt sicher, dass die geforderte "Eigenverantwortung" der Bevölkerung sicher und kostengünstig gelebt werden kann, ohne dass die Qualität der Gesundheitsversorgung eingeschränkt oder die OKP belastet wird.</p>
- <p>1. Das schweizerische Gesundheitssystem befindet sich in stetigem Wandel. Die Partner sind bestrebt, sowohl die Qualität der Gesundheitsversorgung als auch die Patientenzufriedenheit zu erhöhen und gleichzeitig die Kosten einzudämmen. Das Gatekeeping stellt eine der wichtigen Entwicklungen im Gesundheitswesen dar: Es dient der Diagnosestellung und der anschliessenden Patientensteuerung im Gesundheitssystem, indem insbesondere der Zugang zu den Spezialisten oder zum Spitalbereich koordiniert wird. Verschiedene Modelle, die heute unter der Bezeichnung "Managed Care" laufen, machen vom Gatekeeping Gebrauch, weshalb in der Öffentlichkeit diese beiden Konzepte häufig miteinander vermengt werden. </p><p>Die Wahrnehmung von Gesundheit bleibt allerdings subjektiv geprägt, ebenso wie der davon abgeleitete Begriff der "Bagatellfälle". Es wäre daher undenkbar, dass gegenüber einem Patienten wegen einer Arztkonsultation, die sich im Nachhinein als unnötig herausstellt, Massnahmen ergriffen werden. Über das Angebot von Versorgungsnetzen und/oder Gatekeeping erhalten die Versicherten die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen: Sie kommen ihrer Verpflichtung nach, sich beim Zugang zu Spezialisten und/oder zu kostspieligen Behandlungen durch die Fachleute im Gesundheitswesen leiten zu lassen. Bei diesen Fachleuten muss es sich um Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) handeln, und die erbrachten Leistungen müssen die Voraussetzungen nach Artikel 32 Absatz 1 KVG erfüllen (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit).</p><p>2. Im Hinblick auf die gewünschte Kostenreduktion im Gesundheitswesen soll im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes (zweite Etappe, Umsetzung Motion SGK-N 07.3290) die Selbstmedikation unter Gewährleistung der Behandlungssicherheit vereinfacht und die vorhandene Fachkompetenz von Apothekern und Drogisten bei der Abgabe von Arzneimitteln besser ausgeschöpft werden. Parallel dazu sollen vermehrt OTC ("over the counter")-Produkte über den Detailhandel vertrieben werden können. Der Zugang zu weitgehend unproblematischen Arzneimitteln wird damit erleichtert, und unnötige Arztkonsultationen können eingespart werden, sodass die obligatorische Krankenpflegeversicherung gar nicht belastet wird.</p><p>Mit den Managed-Care-Modellen im vorgesehenen Rahmen ändern sich die Kompetenzen der einzelnen Leistungserbringer in keiner Weise. Verbessert und gefördert werden indessen die Zusammenarbeit und die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Leistungserbringern. Bei dieser Arbeitsteilung sollen die Kompetenzen jedes Einzelnen in den Vordergrund rücken und keinesfalls unterbewertet werden, sondern vielmehr voll und ganz zum Tragen kommen. In Anbetracht der angestrebten Eindämmung der Gesundheitskosten wäre es allerdings nicht wünschenswert, bereits bestehende und gesetzlich vorgesehene Kompetenzen zu erweitern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat im Zusammenhang mit der integrierten Versorgung die Auswirkungen von Anreizen, welche unnötige Kosten im Zusammenhang mit Bagatellerkrankungen vermindern und die "Eigenverantwortung" fördern sollen?</p><p>2. Hat er für die mit der Abgabe von nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln betrauten Fach- und Medizinalpersonen im Rahmen der diskutierten Modelle und Anreizsysteme der integrierten Versorgung eine Rolle vorgesehen? Falls ja, welche?</p>
- Berücksichtigung der Fachkompetenz von Drogisten und Apothekern bei der Behandlung von Bagatellerkrankungen
Back to List