IV. Wiedereingliederung durch Aufklärungskampagne über die psychischen Krankheiten

ShortId
10.3496
Id
20103496
Updated
28.07.2023 12:25
Language
de
Title
IV. Wiedereingliederung durch Aufklärungskampagne über die psychischen Krankheiten
AdditionalIndexing
28;Behinderte/r;Informationskampagne;Invalidenversicherung;psychische Krankheit;berufliche Wiedereingliederung
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L04K01050107, psychische Krankheit
  • L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
  • L04K01040201, Behinderte/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bundesrat Burkhalter hat am 24. Februar 2010 die Wiedereingliederung bis 2018 von 12 500 Personen mit IV-Vollrenten angekündigt. Davon sind 5000 Renten aus psychischen Gründen betroffen.</p><p>Wegen der in unserem Land herrschenden Stigmatisierung der psychischen Krankheiten haben psychisch Betroffene viel schlechtere Karten, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu finden. Begleitmassnahmen wie die Bereitstellung von Job Coaches sind gut, aber gänzlich ungenügend.</p><p>Die angekündigten Massnahmen können nur dann erfolgreich sein, wenn weit vor 2018 mit einer nationalen und langfristigen Kampagne begonnen wird, dieser Stigmatisierung den Nährboden zu entziehen.</p><p>Ziel ist, dass psychisch Betroffene von der Gesellschaft nicht mehr ausgegrenzt, sondern als vollwertige Mitglieder integriert werden. Zusätzliche Benefits sind bessere Früherkennung, erfolgreichere Therapien, abnehmendes Suizidgeschehen und tiefere Kosten.</p>
  • <p>Um dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" nachhaltig zum Durchbruch zu verhelfen, setzt die IV u. a. Kommunikationskampagnen ein. Zum einen wurde eine Sensibilisierungskampagne durchgeführt, welche primär auf die breite Bevölkerung ausgerichtet war und im Dezember 2009 abgeschlossen wurde. Zum anderen bestand eine Kampagne, welche unmittelbar die Gewinnung von Arbeitgebern zum Ziel hatte und vorläufig sistiert wurde. Diese Arbeitgeberkampagne wird in der zweiten Jahreshälfte 2010 neu konzipiert. Arbeitgeber und IV-Stellen sollen bei deren Planung und Durchführung verstärkt mitarbeiten. Diese neue Kampagne soll u. a. darauf abzielen, diejenigen Eingliederungsinstrumente der 6. IV-Revision bekanntzumachen, welche speziell die berufliche Integration von Personen mit psychischen Erkrankungen fördern.</p><p>Die geplante Kampagne wird jedoch nicht auf eine spezifische Personengruppe, sondern direkt auf die Eingliederungsziele der IV ausgerichtet sein. Eine einseitig auf Personen mit psychischen Erkrankungen fokussierte Kampagne droht den gegenteiligen Effekt als den beabsichtigten zur Folge zu haben und eine mögliche Stigmatisierung zu verstärken. Hinzu kommt, dass die systematische Bekämpfung einer möglichen gesellschaftlichen Stigmatisierung von Personen mit psychischen Erkrankungen nicht Kernaufgabe der IV ist und deren Kompetenzen als Sozialversicherung übersteigt. Viel eher ist es an spezifisch auf Personen mit psychischen Erkrankungen ausgerichteten Institutionen, allenfalls entsprechende Kommunikationsmassnahmen zu planen und durchzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Planung und Ausführung einer nachhaltigen nationalen Aufklärungskampagne über die psychischen Krankheiten, mit dem Ziel der Wiedereingliederung von Bezügerinnen und Bezügern von IV-Renten aus psychischen Gründen, umzusetzen.</p>
  • IV. Wiedereingliederung durch Aufklärungskampagne über die psychischen Krankheiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bundesrat Burkhalter hat am 24. Februar 2010 die Wiedereingliederung bis 2018 von 12 500 Personen mit IV-Vollrenten angekündigt. Davon sind 5000 Renten aus psychischen Gründen betroffen.</p><p>Wegen der in unserem Land herrschenden Stigmatisierung der psychischen Krankheiten haben psychisch Betroffene viel schlechtere Karten, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu finden. Begleitmassnahmen wie die Bereitstellung von Job Coaches sind gut, aber gänzlich ungenügend.</p><p>Die angekündigten Massnahmen können nur dann erfolgreich sein, wenn weit vor 2018 mit einer nationalen und langfristigen Kampagne begonnen wird, dieser Stigmatisierung den Nährboden zu entziehen.</p><p>Ziel ist, dass psychisch Betroffene von der Gesellschaft nicht mehr ausgegrenzt, sondern als vollwertige Mitglieder integriert werden. Zusätzliche Benefits sind bessere Früherkennung, erfolgreichere Therapien, abnehmendes Suizidgeschehen und tiefere Kosten.</p>
    • <p>Um dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" nachhaltig zum Durchbruch zu verhelfen, setzt die IV u. a. Kommunikationskampagnen ein. Zum einen wurde eine Sensibilisierungskampagne durchgeführt, welche primär auf die breite Bevölkerung ausgerichtet war und im Dezember 2009 abgeschlossen wurde. Zum anderen bestand eine Kampagne, welche unmittelbar die Gewinnung von Arbeitgebern zum Ziel hatte und vorläufig sistiert wurde. Diese Arbeitgeberkampagne wird in der zweiten Jahreshälfte 2010 neu konzipiert. Arbeitgeber und IV-Stellen sollen bei deren Planung und Durchführung verstärkt mitarbeiten. Diese neue Kampagne soll u. a. darauf abzielen, diejenigen Eingliederungsinstrumente der 6. IV-Revision bekanntzumachen, welche speziell die berufliche Integration von Personen mit psychischen Erkrankungen fördern.</p><p>Die geplante Kampagne wird jedoch nicht auf eine spezifische Personengruppe, sondern direkt auf die Eingliederungsziele der IV ausgerichtet sein. Eine einseitig auf Personen mit psychischen Erkrankungen fokussierte Kampagne droht den gegenteiligen Effekt als den beabsichtigten zur Folge zu haben und eine mögliche Stigmatisierung zu verstärken. Hinzu kommt, dass die systematische Bekämpfung einer möglichen gesellschaftlichen Stigmatisierung von Personen mit psychischen Erkrankungen nicht Kernaufgabe der IV ist und deren Kompetenzen als Sozialversicherung übersteigt. Viel eher ist es an spezifisch auf Personen mit psychischen Erkrankungen ausgerichteten Institutionen, allenfalls entsprechende Kommunikationsmassnahmen zu planen und durchzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Planung und Ausführung einer nachhaltigen nationalen Aufklärungskampagne über die psychischen Krankheiten, mit dem Ziel der Wiedereingliederung von Bezügerinnen und Bezügern von IV-Renten aus psychischen Gründen, umzusetzen.</p>
    • IV. Wiedereingliederung durch Aufklärungskampagne über die psychischen Krankheiten

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