Alter und Fahreignung von Chauffeurinnen und Chauffeuren von Reisecars

ShortId
10.3518
Id
20103518
Updated
28.07.2023 08:51
Language
de
Title
Alter und Fahreignung von Chauffeurinnen und Chauffeuren von Reisecars
AdditionalIndexing
48;Führerschein;Gesundheitsüberwachung;Sicherheit im Strassenverkehr;Omnibus;Fahrpersonal;älterer Mensch
1
  • L05K1801020502, Fahrpersonal
  • L05K1803010104, Omnibus
  • L04K18020401, Führerschein
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 12. Juni 2010 ereignete sich in Reckingen im Wallis ein Carunfall. Dabei kamen zwei Personen ums Leben und mehr als zwanzig wurden mehr oder weniger schwer verletzt. Es muss hervorgehoben werden, dass der Chauffeur des deutschen Cars 73 Jahre alt war. Am 4. Dezember 2008 habe ich nach dem Unfall eines Schweizer Reisecars im italienischen Etroubles vom 21. Oktober 2008 eine Anfrage eingereicht (08.1117). Bereits in diesem Fall wurde das Alter des Chauffeurs hervorgehoben (81 Jahre!). In seiner Antwort vom 25. Februar 2009 gibt der Bundesrat an, dass er sich mit der Frage des Alters und der Fahreignung der Chauffeurinnen und Chauffeure auseinandersetze und dass im Rahmen von Via sicura Massnahmen vorgeschlagen würden. Er spricht insbesondere von einer Altersbegrenzung von 75 oder sogar 70 Jahren und von strengeren Mindestanforderungen bezüglich der Fahreignung beim Führen von schweren Motorfahrzeugen.</p><p>Ich sehe, dass sich die Landesregierung der Sicherheitsproblematik, die mich beunruhigt, bewusst ist. Die Umsetzung der obenerwähnten Massnahmen im Rahmen des Programms Via sicura scheint mir jedoch nicht sinnvoll, da es noch relativ lange dauern kann, bis dieses umfangreiche Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr angewendet werden kann.</p><p>Aus diesem Grund ersuche ich den Bundesrat, sich vorrangig um diese Frage zu kümmern, um der derzeitigen, unzumutbaren Situation entgegenzuwirken.</p>
  • <p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im Auftrag des Bundesrates vom 5. November 2008 bis 15. März 2009 die Vernehmlassung zu Via sicura durchgeführt. Via sicura umfasst zahlreiche Massnahmen, mit denen die Anzahl der Toten und Schwerverletzten auf den Schweizer Strassen signifikant gesenkt werden soll.</p><p>In der Vernehmlassung wurde auch die folgende Massnahme zur Diskussion gestellt: Führerausweise, die zum Führen von Personentransportfahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz berechtigen (Kat. D, Car, und Unterkat. D1, Kleinbus), sollten mit dem Erreichen des 70. Altersjahres verfallen. Begründet wurde dieser Vorschlag mit den heute anspruchsvolleren Verhältnissen im Strassenverkehr, die einen höheren Schutz der Passagiere in Cars und Kleinbussen erfordern. Als Variante wurde vorgeschlagen, diese Ausweiskategorien mit dem 75. Altersjahr verfallen zu lassen. Damit sollte der zunehmenden Lebenserwartung bei guter Gesundheit und den aktuellen Bestrebungen nach einer Flexibilisierung des Rentenalters Rechnung getragen werden.</p><p>Die Vernehmlassungsteilnehmenden haben auf beide Varianten ähnlich positiv reagiert. Der Bundesrat hat sich am 3. Februar 2010 für die strengere Variante entschieden. Er will dem Parlament die Alterslimite von 70 Jahren vorschlagen, und hat das UVEK beauftragt, die Botschaft zu Via sicura bis Ende 2010 auszuarbeiten. Diese Regelung betrifft aber nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, da die Fahreignungsvorschriften durch den Wohnsitzstaat festgelegt werden (Territorialitätsprinzip). Internationales Recht ist somit nicht tangiert.</p><p>Das Festlegen eines Höchstalters für Carchauffeure bedarf einer Grundlage in einem formellen Gesetz. Es wäre daher weder schneller noch effizient, neben der Botschaft zu Via sicura noch eine weitere Botschaft auszuarbeiten.</p><p>Der Bundesrat lehnt den Vorstoss aber auch ab, weil die Anwendung eines Höchstalters für ausländische Motorfahrzeugführerinnen und -führer gegenüber Personen aus dem Ausland nach dem für die Schweiz verbindlichen Internationalen Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (SR 0.741.10) im Gegensatz zu einem Mindestalter nicht zulässig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, so schnell wie möglich eine Revision der Gesetzgebung zu prüfen, damit eine Altersbegrenzung für das Führen von Reisecars festgelegt und strengere Regeln bezüglich der medizinischen Untersuchungen, zu denen Chauffeurinnen und Chauffeure ab einem bestimmten Alter verpflichtet sind, eingeführt werden können. Diese Revision soll unabhängig von Via sicura durchgeführt werden und auch für ausländische Cars gelten, die in der Schweiz unterwegs sind.</p>
  • Alter und Fahreignung von Chauffeurinnen und Chauffeuren von Reisecars
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 12. Juni 2010 ereignete sich in Reckingen im Wallis ein Carunfall. Dabei kamen zwei Personen ums Leben und mehr als zwanzig wurden mehr oder weniger schwer verletzt. Es muss hervorgehoben werden, dass der Chauffeur des deutschen Cars 73 Jahre alt war. Am 4. Dezember 2008 habe ich nach dem Unfall eines Schweizer Reisecars im italienischen Etroubles vom 21. Oktober 2008 eine Anfrage eingereicht (08.1117). Bereits in diesem Fall wurde das Alter des Chauffeurs hervorgehoben (81 Jahre!). In seiner Antwort vom 25. Februar 2009 gibt der Bundesrat an, dass er sich mit der Frage des Alters und der Fahreignung der Chauffeurinnen und Chauffeure auseinandersetze und dass im Rahmen von Via sicura Massnahmen vorgeschlagen würden. Er spricht insbesondere von einer Altersbegrenzung von 75 oder sogar 70 Jahren und von strengeren Mindestanforderungen bezüglich der Fahreignung beim Führen von schweren Motorfahrzeugen.</p><p>Ich sehe, dass sich die Landesregierung der Sicherheitsproblematik, die mich beunruhigt, bewusst ist. Die Umsetzung der obenerwähnten Massnahmen im Rahmen des Programms Via sicura scheint mir jedoch nicht sinnvoll, da es noch relativ lange dauern kann, bis dieses umfangreiche Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr angewendet werden kann.</p><p>Aus diesem Grund ersuche ich den Bundesrat, sich vorrangig um diese Frage zu kümmern, um der derzeitigen, unzumutbaren Situation entgegenzuwirken.</p>
    • <p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im Auftrag des Bundesrates vom 5. November 2008 bis 15. März 2009 die Vernehmlassung zu Via sicura durchgeführt. Via sicura umfasst zahlreiche Massnahmen, mit denen die Anzahl der Toten und Schwerverletzten auf den Schweizer Strassen signifikant gesenkt werden soll.</p><p>In der Vernehmlassung wurde auch die folgende Massnahme zur Diskussion gestellt: Führerausweise, die zum Führen von Personentransportfahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz berechtigen (Kat. D, Car, und Unterkat. D1, Kleinbus), sollten mit dem Erreichen des 70. Altersjahres verfallen. Begründet wurde dieser Vorschlag mit den heute anspruchsvolleren Verhältnissen im Strassenverkehr, die einen höheren Schutz der Passagiere in Cars und Kleinbussen erfordern. Als Variante wurde vorgeschlagen, diese Ausweiskategorien mit dem 75. Altersjahr verfallen zu lassen. Damit sollte der zunehmenden Lebenserwartung bei guter Gesundheit und den aktuellen Bestrebungen nach einer Flexibilisierung des Rentenalters Rechnung getragen werden.</p><p>Die Vernehmlassungsteilnehmenden haben auf beide Varianten ähnlich positiv reagiert. Der Bundesrat hat sich am 3. Februar 2010 für die strengere Variante entschieden. Er will dem Parlament die Alterslimite von 70 Jahren vorschlagen, und hat das UVEK beauftragt, die Botschaft zu Via sicura bis Ende 2010 auszuarbeiten. Diese Regelung betrifft aber nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, da die Fahreignungsvorschriften durch den Wohnsitzstaat festgelegt werden (Territorialitätsprinzip). Internationales Recht ist somit nicht tangiert.</p><p>Das Festlegen eines Höchstalters für Carchauffeure bedarf einer Grundlage in einem formellen Gesetz. Es wäre daher weder schneller noch effizient, neben der Botschaft zu Via sicura noch eine weitere Botschaft auszuarbeiten.</p><p>Der Bundesrat lehnt den Vorstoss aber auch ab, weil die Anwendung eines Höchstalters für ausländische Motorfahrzeugführerinnen und -führer gegenüber Personen aus dem Ausland nach dem für die Schweiz verbindlichen Internationalen Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (SR 0.741.10) im Gegensatz zu einem Mindestalter nicht zulässig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, so schnell wie möglich eine Revision der Gesetzgebung zu prüfen, damit eine Altersbegrenzung für das Führen von Reisecars festgelegt und strengere Regeln bezüglich der medizinischen Untersuchungen, zu denen Chauffeurinnen und Chauffeure ab einem bestimmten Alter verpflichtet sind, eingeführt werden können. Diese Revision soll unabhängig von Via sicura durchgeführt werden und auch für ausländische Cars gelten, die in der Schweiz unterwegs sind.</p>
    • Alter und Fahreignung von Chauffeurinnen und Chauffeuren von Reisecars

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