Schweizer Beitrag zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele. Klimamassnahmen zusätzlich zur Entwicklungshilfe finanzieren

ShortId
10.3520
Id
20103520
Updated
27.07.2023 21:24
Language
de
Title
Schweizer Beitrag zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele. Klimamassnahmen zusätzlich zur Entwicklungshilfe finanzieren
AdditionalIndexing
08;52;Armut;Klimapolitik;Hilfe im Umweltbereich;Haushaltsausgabe;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L04K06010310, Klimapolitik
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L04K01010203, Armut
  • L04K10010409, Hilfe im Umweltbereich
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>International besteht seit mehreren Jahren der Konsens, dass Klimamassnahmen der Entwicklungsländer zusätzlich zur Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden. Damit soll verhindert werden, dass Industrieländer Mittel umlagern, die für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele bestimmt sind. Die Schweiz hat sich an der Klimakonferenz in Kopenhagen Ende 2009 für die zusätzliche Finanzierung eingesetzt. Dort hat sie auch einen Beitrag von 150 Millionen Franken für die kommenden drei Jahre zugesagt und erklärt, sie werde ihn zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe finanzieren.</p><p>Hingegen werden die Klimamassnahmen von Deza und Seco nicht additionell finanziert, sondern aus den bestehenden Budgets der Entwicklungszusammenarbeit. Das Seco z. B. wird 21 Millionen US-Dollar in einen Klima-lnvestitionsfonds der Weltbank zahlen; das Jahresbudget des Deza-Globalprogramms Klima beträgt rund 20 Millionen Franken.</p>
  • <p>Für den Bundesrat ist die Unterstützung der Entwicklungsländer zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels wichtig. Er ist sich bewusst, dass die Herausforderungen, welche sich in den verschiedensten Politikbereichen durch den Klimawandel stellen, enorm sind.</p><p>1./2. Die Schweiz hat sich mit dem im Rahmen der Uno-Klimakonferenz von Copenhagen erarbeiteten Copenhagen Accord im Februar 2010 offiziell assoziiert. Gemäss dem Kopenhagen Accord stellen die Industriestaaten den Entwicklungsländern neue und zusätzliche Mittel für Klimamassnahmen (sogenannte Anschubfinanzierung) im Umfang von 30 Milliarden Dollar für die Jahre 2010-2012 zur Verfügung.</p><p>Der Bundesrat hat am 23. Juni 2010 beschlossen, dass sich die Schweiz im Umfang von 140 Millionen Franken an der Anschubfinanzierung beteiligen wird. Diese 140 Millionen Franken stammen einerseits vom Schweizer Beitrag an den Globalen Umweltfonds (15 Millionen) und andererseits von Geldmitteln (125 Millionen), die der Bundesrat dem Parlament im Herbst in Umsetzung des Ständeratsbeschlusses vom Juni 2010 beantragen wird (Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe). Der Schweizer Beitrag wurde einerseits vom Bundesamt für Umwelt aufgrund der Schweizer Treibhausgasemissionen, andererseits aufgrund der Zahlungsfähigkeit der Schweiz berechnet. Der von der Schweiz zu leistende Beitrag an die Anschubfinanzierung wird nicht in den Budgets der Entwicklungszusammenarbeit kompensiert werden und ist entsprechend mit zusätzlichen Mitteln in den Budgets 2011 und 2012 der Deza und des Seco eingestellt.</p><p>Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass bei der Finanzierung von Klimamassnahmen keine neuen und parallelen Strukturen geschaffen werden, die hohe Transaktions- und Verwaltungskosten verursachen würden. Es soll wenn möglich mit den bestehenden Organisationen und Strukturen gearbeitet werden; neue Fonds sollen nur zurückhaltend geschaffen werden. Zudem soll aufgrund der beschränkten Absorptionskapazität der meisten Entwicklungsländer eine sorgfältige Koordination mit den bestehenden Unterstützungsmassnahmen in anderen Bereichen sichergestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat im Aussenpolitischen Bericht 2009 die Wechselwirkung zwischen Klima und Entwicklungspolitik aufgezeigt. Der Klimawandel ist in kurzer Zeit von einem Umwelt- zu einem Entwicklungsproblem geworden. Die Auswirkungen einer ungebremsten globalen Erwärmung treffen insbesondere arme Länder und arme Bevölkerungsschichten, die von Naturressourcen abhängig sind, und erfordern aufwendige Anpassungsmassnahmen. Die Entwicklungszusammenarbeit ist deshalb besonders gefordert, ihre Programme eng mit den Klimaanpassungsmassnahmen zu verknüpfen. Es ist vor diesem Hintergrund wichtig, dass Schweiz die in Kopenhagen angekündigten Klimamassnahmen zusätzlich zu den bestehenden Entwicklungsvorhaben finanziert.</p><p>Der Bundesrat wird das Anliegen des Interpellanten im Rahmen der Kredite 2013 bis 2016 über die internationale Zusammenarbeit aufnehmen. Werden Klimamassnahmen zugunsten von Entwicklungsländern durch eine Erhöhung der vor Kopenhagen geplanten Entwicklungshilfegelder finanziert, dürfen diese international als zusätzliche Massnahmen deklariert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kann er bestätigen, dass die 150 Millionen Franken, welche die Schweiz in Kopenhagen zusagte, nicht bei den Budgets für die Entwicklungszusammenarbeit kompensiert werden?</p><p>2. Gedenkt er, künftig Klimamassnahmen in Entwicklungsländern zusätzlich zur Entwicklungszusammenarbeit zu finanzieren?</p>
  • Schweizer Beitrag zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele. Klimamassnahmen zusätzlich zur Entwicklungshilfe finanzieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>International besteht seit mehreren Jahren der Konsens, dass Klimamassnahmen der Entwicklungsländer zusätzlich zur Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden. Damit soll verhindert werden, dass Industrieländer Mittel umlagern, die für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele bestimmt sind. Die Schweiz hat sich an der Klimakonferenz in Kopenhagen Ende 2009 für die zusätzliche Finanzierung eingesetzt. Dort hat sie auch einen Beitrag von 150 Millionen Franken für die kommenden drei Jahre zugesagt und erklärt, sie werde ihn zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe finanzieren.</p><p>Hingegen werden die Klimamassnahmen von Deza und Seco nicht additionell finanziert, sondern aus den bestehenden Budgets der Entwicklungszusammenarbeit. Das Seco z. B. wird 21 Millionen US-Dollar in einen Klima-lnvestitionsfonds der Weltbank zahlen; das Jahresbudget des Deza-Globalprogramms Klima beträgt rund 20 Millionen Franken.</p>
    • <p>Für den Bundesrat ist die Unterstützung der Entwicklungsländer zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels wichtig. Er ist sich bewusst, dass die Herausforderungen, welche sich in den verschiedensten Politikbereichen durch den Klimawandel stellen, enorm sind.</p><p>1./2. Die Schweiz hat sich mit dem im Rahmen der Uno-Klimakonferenz von Copenhagen erarbeiteten Copenhagen Accord im Februar 2010 offiziell assoziiert. Gemäss dem Kopenhagen Accord stellen die Industriestaaten den Entwicklungsländern neue und zusätzliche Mittel für Klimamassnahmen (sogenannte Anschubfinanzierung) im Umfang von 30 Milliarden Dollar für die Jahre 2010-2012 zur Verfügung.</p><p>Der Bundesrat hat am 23. Juni 2010 beschlossen, dass sich die Schweiz im Umfang von 140 Millionen Franken an der Anschubfinanzierung beteiligen wird. Diese 140 Millionen Franken stammen einerseits vom Schweizer Beitrag an den Globalen Umweltfonds (15 Millionen) und andererseits von Geldmitteln (125 Millionen), die der Bundesrat dem Parlament im Herbst in Umsetzung des Ständeratsbeschlusses vom Juni 2010 beantragen wird (Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe). Der Schweizer Beitrag wurde einerseits vom Bundesamt für Umwelt aufgrund der Schweizer Treibhausgasemissionen, andererseits aufgrund der Zahlungsfähigkeit der Schweiz berechnet. Der von der Schweiz zu leistende Beitrag an die Anschubfinanzierung wird nicht in den Budgets der Entwicklungszusammenarbeit kompensiert werden und ist entsprechend mit zusätzlichen Mitteln in den Budgets 2011 und 2012 der Deza und des Seco eingestellt.</p><p>Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass bei der Finanzierung von Klimamassnahmen keine neuen und parallelen Strukturen geschaffen werden, die hohe Transaktions- und Verwaltungskosten verursachen würden. Es soll wenn möglich mit den bestehenden Organisationen und Strukturen gearbeitet werden; neue Fonds sollen nur zurückhaltend geschaffen werden. Zudem soll aufgrund der beschränkten Absorptionskapazität der meisten Entwicklungsländer eine sorgfältige Koordination mit den bestehenden Unterstützungsmassnahmen in anderen Bereichen sichergestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat im Aussenpolitischen Bericht 2009 die Wechselwirkung zwischen Klima und Entwicklungspolitik aufgezeigt. Der Klimawandel ist in kurzer Zeit von einem Umwelt- zu einem Entwicklungsproblem geworden. Die Auswirkungen einer ungebremsten globalen Erwärmung treffen insbesondere arme Länder und arme Bevölkerungsschichten, die von Naturressourcen abhängig sind, und erfordern aufwendige Anpassungsmassnahmen. Die Entwicklungszusammenarbeit ist deshalb besonders gefordert, ihre Programme eng mit den Klimaanpassungsmassnahmen zu verknüpfen. Es ist vor diesem Hintergrund wichtig, dass Schweiz die in Kopenhagen angekündigten Klimamassnahmen zusätzlich zu den bestehenden Entwicklungsvorhaben finanziert.</p><p>Der Bundesrat wird das Anliegen des Interpellanten im Rahmen der Kredite 2013 bis 2016 über die internationale Zusammenarbeit aufnehmen. Werden Klimamassnahmen zugunsten von Entwicklungsländern durch eine Erhöhung der vor Kopenhagen geplanten Entwicklungshilfegelder finanziert, dürfen diese international als zusätzliche Massnahmen deklariert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kann er bestätigen, dass die 150 Millionen Franken, welche die Schweiz in Kopenhagen zusagte, nicht bei den Budgets für die Entwicklungszusammenarbeit kompensiert werden?</p><p>2. Gedenkt er, künftig Klimamassnahmen in Entwicklungsländern zusätzlich zur Entwicklungszusammenarbeit zu finanzieren?</p>
    • Schweizer Beitrag zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele. Klimamassnahmen zusätzlich zur Entwicklungshilfe finanzieren

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