BFI-Mittel 2012 bis 2016. Die Hochschullandschaft Schweiz in der globalen Konkurrenz stärken
- ShortId
-
10.3521
- Id
-
20103521
- Updated
-
28.07.2023 10:19
- Language
-
de
- Title
-
BFI-Mittel 2012 bis 2016. Die Hochschullandschaft Schweiz in der globalen Konkurrenz stärken
- AdditionalIndexing
-
36;Hochschulförderung;Sparmassnahme;Forschungsförderung;Wettbewerbsfähigkeit;Hochschulwesen
- 1
-
- L05K1302050103, Hochschulförderung
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat ihre Entwicklungspläne für die Hochschulen in den letzten Jahren nur halbherzig umgesetzt.</p><p>Es braucht aber deutlich mehr Geld für Fachhochschulen und Universitäten, wenn ihre Qualität von Forschung und Lehre für den Erhalt unserer internationalen Konkurrenzfähigkeit gesichert werden soll.</p><p>Ein Überblick der letzten zehn Jahre zeigt, dass die BFI-Beiträge bis 2008 deutlich unter den in den Botschaften 2004 bis 2007 und 2008 bis 2011 festgelegten jährlichen Steigerungen liegen. Die im Jahr 2009 endlich eingehaltene Steigerung erfolgt von einem sehr tiefen Niveau aus. Es wurde also zu wenig in unser Hochschulwesen investiert, zudem behindert diese Stop-and-go-Politik eine nachhaltige Entwicklung des Hochschulraums. Denn die Universitäten stehen im verschärften internationalen Wettbewerb, und die starke Entwicklung der Fachhochschulen der letzten zehn Jahre muss gefestigt und konsolidiert werden. Die zukunftsträchtigen und für den Wirtschaftsstandort vitalen Clusterbildungen der ETH mit den Universitäten am Arc lémanique, in Zürich und am Life-Science-Pol Basel müssen gestärkt und ausgebaut werden. </p><p>Zurzeit zeichnet sich bezüglich der Förderung der Hochschulen aber ein gegenläufiges Bild ab. Der Bund kündigt Sparszenarien an. Einige Kantone investieren zwar trotz des widrigen Umfelds, bei anderen zeichnen sich aber ebenfalls Sparszenarien ab. Mit einer solchen Politik gefährdet die Schweiz ihre Zukunftsfähigkeit. Der Bund muss entgegen der aktuellen Pläne selbst investieren und kantonale Investitionen ermutigen. Die ETH und die kompetitive Forschungsförderung sind zu stärken. Ausserdem sind für jene kantonalen Hochschulen Steigerungen der Bundesbeiträge vorzusehen, bei welchen auch die Träger sich finanziell stärker engagieren.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Beurteilung des Motionärs, wonach der Entwicklung des BFI-Bereichs und damit u. a. der schweizerischen Hochschulen zur Erhaltung ihrer Qualität in Forschung und Lehre sowie ihrer Konkurrenzfähigkeit im globalen Wissenswettbewerb eine hohe Priorität zukommt. Er möchte aber auch darauf hinweisen, dass der Berufsbildung für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft eine ebenso grosse Bedeutung zukommt. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist der Dynamik der internationalen Entwicklungen im BFI-Bereich ausgesetzt. Die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit in diesem Wettbewerb ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, die weiterhin gemeinsamer Anstrengungen bedarf. Ein wichtiger, aber nicht allein entscheidender Faktor ist die Finanzierung des Hochschulsystems. Bezogen auf die kantonalen Universitäten und die Fachhochschulen darf dabei nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Hauptverantwortung für deren finanzielle Ausstattung bei den jeweiligen Trägerkantonen liegt.</p><p>Zu den einzelnen Punkten der Motion nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Der gesamte BFI-Bereich wird über Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite gesteuert. Mit den jeweiligen Finanzierungsbotschaften legt das Parlament die für den BFI-Bereich massgeblichen Ausgabenlimiten für eine bestimmte Periode fest. Die Konkretisierung erfolgt durch die Genehmigung der jeweiligen Voranschlagskredite im Rahmen der jährlichen Budgetentscheide auf Antrag des Bundesrates erneut durch das Parlament. Diese im Finanzhaushaltgesetz festgelegten Instrumentarien geben somit dem Parlament schon heute den vollen finanzpolitischen Handlungsspielraum und damit die Möglichkeit zur längerfristig orientierten Gesamtsteuerung der Kredite. Instrumente wie verbindliche Mehrjahresbudgets sieht das geltende Finanzhaushaltrecht nicht vor. Auch diese würden jedoch keine absolute Planungssicherheit garantieren, da auch sie vom Parlament jederzeit wieder geändert werden könnten.</p><p>Im vom Bundesrat dem Parlament unterbreiteten Entwurf des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) ist vorgesehen, dass der Bund neu fixe Anteile am Gesamtbetrag der Referenzkosten von kantonalen Universitäten und Fachhochschulen übernimmt. Damit wird seitens des Bundes die Planungssicherheit im Bereich der Grundfinanzierung der Hochschulen verstärkt. Die Referenzkosten sind ein wesentliches Element der finanziellen Planungsvorgaben, welche die Schweizerische Hochschulkonferenz unter Berücksichtigung der Finanzplanung von Bund und Kantonen für eine bestimmte Periode festlegt. Die Kompetenz zur abschliessenden Bewilligung der mehrjährigen Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite sowie der jährlichen Bundesbeiträge an die Hochschulen liegt beim Parlament.</p><p>3. Die wirtschaftlichen Perspektiven und übergeordnete finanzpolitische Gründe wie die Einhaltung der Schuldenbremse können Sparmassnahmen notwendig machen. Es ist unbestritten, dass dem BFI-Bereich Priorität beizumessen ist. So war der BFI-Bereich in den letzten Jahren ein Hauptwachstumsbereich des Bundes und einer der wenigen Aufgabenbereiche mit realem Wachstum. Dieses hohe Engagement des Bundes und der Kantone hat sich bereits ausgezahlt: Wie im Bildungsbericht Schweiz 2010 festgehalten, studieren in der Schweiz über 50 Prozent der Studierenden an einer der Top-200-Universitäten des Shanghai-Rankings, während es in den USA oder Deutschland nur knapp 20 Prozent der Studierenden sind (vgl. SKBF/CSRE: Bildungsbericht Schweiz 2010 und Korrigendum, Grafik 143, S. 196). Bei der Festlegung der Wachstumsrate kann nicht davon abgesehen werden, der Entwicklung des Haushaltes Rechnung zu tragen und darauf zu achten, dass bei Einsparungen die politische Ausgewogenheit gewahrt bleibt.</p><p>4. Die geltenden rechtlichen Grundlagen für die Unterstützung der universitären Hochschulen und der Fachhochschulen durch den Bund sehen keine direkte Koppelung an Wachstum oder Abnahme der Beiträge durch die kantonalen Träger vor. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Hochschulbereich bestehen jedoch finanzpolitische Absprachen (im Universitätsbereich über die strategische Planung der Schweizerischen Universitätskonferenz und im Fachhochschulbereich über den Masterplan), welche die gemeinsame Verantwortung stärken und eine einseitige Lastenverschiebung verhindern sollen. Im erwähnten Entwurf des HFKG ist diese gemeinsame Finanzplanung von Bund und Kantonen Teil der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination.</p><p>Der Bundesrat bestätigt, dass er dem BFI-Bereich und den Hochschulen in unserem Land eine grosse Bedeutung beimisst. Die übergeordnete finanzpolitische Verantwortung und den Verlust des finanzpolitischen Spielraums, welcher durch zusätzliche gebundene Ausgaben entstehen würde, muss er aber stärker gewichten als die höhere Stetigkeit des Mittelzuwachses in diesem Bereich und bei der Subventionierung der Hochschulen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- den BFI-Bereich ab sofort von linearen Budgetkürzungen auszunehmen;</p><p>- die Auszahlung der Zahlungskredite gemäss den in der BFI-Botschaft 2012 bis 2016 festzulegenden Jahrestranchen zu sichern;</p><p>- für dieselbe Periode eine jährliche Steigerung der Mittel vorzunehmen, welche die Umsetzung der Crus-Strategie und den Hochschulen eine bessere Positionierung im internationalen Forschungsumfeld ermöglicht;</p><p>- die Steigerung der Grundbeiträge an die kantonalen Hochschulen an ein entsprechendes Engagement der Trägerkantone zu binden.</p>
- BFI-Mittel 2012 bis 2016. Die Hochschullandschaft Schweiz in der globalen Konkurrenz stärken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat ihre Entwicklungspläne für die Hochschulen in den letzten Jahren nur halbherzig umgesetzt.</p><p>Es braucht aber deutlich mehr Geld für Fachhochschulen und Universitäten, wenn ihre Qualität von Forschung und Lehre für den Erhalt unserer internationalen Konkurrenzfähigkeit gesichert werden soll.</p><p>Ein Überblick der letzten zehn Jahre zeigt, dass die BFI-Beiträge bis 2008 deutlich unter den in den Botschaften 2004 bis 2007 und 2008 bis 2011 festgelegten jährlichen Steigerungen liegen. Die im Jahr 2009 endlich eingehaltene Steigerung erfolgt von einem sehr tiefen Niveau aus. Es wurde also zu wenig in unser Hochschulwesen investiert, zudem behindert diese Stop-and-go-Politik eine nachhaltige Entwicklung des Hochschulraums. Denn die Universitäten stehen im verschärften internationalen Wettbewerb, und die starke Entwicklung der Fachhochschulen der letzten zehn Jahre muss gefestigt und konsolidiert werden. Die zukunftsträchtigen und für den Wirtschaftsstandort vitalen Clusterbildungen der ETH mit den Universitäten am Arc lémanique, in Zürich und am Life-Science-Pol Basel müssen gestärkt und ausgebaut werden. </p><p>Zurzeit zeichnet sich bezüglich der Förderung der Hochschulen aber ein gegenläufiges Bild ab. Der Bund kündigt Sparszenarien an. Einige Kantone investieren zwar trotz des widrigen Umfelds, bei anderen zeichnen sich aber ebenfalls Sparszenarien ab. Mit einer solchen Politik gefährdet die Schweiz ihre Zukunftsfähigkeit. Der Bund muss entgegen der aktuellen Pläne selbst investieren und kantonale Investitionen ermutigen. Die ETH und die kompetitive Forschungsförderung sind zu stärken. Ausserdem sind für jene kantonalen Hochschulen Steigerungen der Bundesbeiträge vorzusehen, bei welchen auch die Träger sich finanziell stärker engagieren.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Beurteilung des Motionärs, wonach der Entwicklung des BFI-Bereichs und damit u. a. der schweizerischen Hochschulen zur Erhaltung ihrer Qualität in Forschung und Lehre sowie ihrer Konkurrenzfähigkeit im globalen Wissenswettbewerb eine hohe Priorität zukommt. Er möchte aber auch darauf hinweisen, dass der Berufsbildung für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft eine ebenso grosse Bedeutung zukommt. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist der Dynamik der internationalen Entwicklungen im BFI-Bereich ausgesetzt. Die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit in diesem Wettbewerb ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, die weiterhin gemeinsamer Anstrengungen bedarf. Ein wichtiger, aber nicht allein entscheidender Faktor ist die Finanzierung des Hochschulsystems. Bezogen auf die kantonalen Universitäten und die Fachhochschulen darf dabei nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Hauptverantwortung für deren finanzielle Ausstattung bei den jeweiligen Trägerkantonen liegt.</p><p>Zu den einzelnen Punkten der Motion nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Der gesamte BFI-Bereich wird über Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite gesteuert. Mit den jeweiligen Finanzierungsbotschaften legt das Parlament die für den BFI-Bereich massgeblichen Ausgabenlimiten für eine bestimmte Periode fest. Die Konkretisierung erfolgt durch die Genehmigung der jeweiligen Voranschlagskredite im Rahmen der jährlichen Budgetentscheide auf Antrag des Bundesrates erneut durch das Parlament. Diese im Finanzhaushaltgesetz festgelegten Instrumentarien geben somit dem Parlament schon heute den vollen finanzpolitischen Handlungsspielraum und damit die Möglichkeit zur längerfristig orientierten Gesamtsteuerung der Kredite. Instrumente wie verbindliche Mehrjahresbudgets sieht das geltende Finanzhaushaltrecht nicht vor. Auch diese würden jedoch keine absolute Planungssicherheit garantieren, da auch sie vom Parlament jederzeit wieder geändert werden könnten.</p><p>Im vom Bundesrat dem Parlament unterbreiteten Entwurf des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) ist vorgesehen, dass der Bund neu fixe Anteile am Gesamtbetrag der Referenzkosten von kantonalen Universitäten und Fachhochschulen übernimmt. Damit wird seitens des Bundes die Planungssicherheit im Bereich der Grundfinanzierung der Hochschulen verstärkt. Die Referenzkosten sind ein wesentliches Element der finanziellen Planungsvorgaben, welche die Schweizerische Hochschulkonferenz unter Berücksichtigung der Finanzplanung von Bund und Kantonen für eine bestimmte Periode festlegt. Die Kompetenz zur abschliessenden Bewilligung der mehrjährigen Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite sowie der jährlichen Bundesbeiträge an die Hochschulen liegt beim Parlament.</p><p>3. Die wirtschaftlichen Perspektiven und übergeordnete finanzpolitische Gründe wie die Einhaltung der Schuldenbremse können Sparmassnahmen notwendig machen. Es ist unbestritten, dass dem BFI-Bereich Priorität beizumessen ist. So war der BFI-Bereich in den letzten Jahren ein Hauptwachstumsbereich des Bundes und einer der wenigen Aufgabenbereiche mit realem Wachstum. Dieses hohe Engagement des Bundes und der Kantone hat sich bereits ausgezahlt: Wie im Bildungsbericht Schweiz 2010 festgehalten, studieren in der Schweiz über 50 Prozent der Studierenden an einer der Top-200-Universitäten des Shanghai-Rankings, während es in den USA oder Deutschland nur knapp 20 Prozent der Studierenden sind (vgl. SKBF/CSRE: Bildungsbericht Schweiz 2010 und Korrigendum, Grafik 143, S. 196). Bei der Festlegung der Wachstumsrate kann nicht davon abgesehen werden, der Entwicklung des Haushaltes Rechnung zu tragen und darauf zu achten, dass bei Einsparungen die politische Ausgewogenheit gewahrt bleibt.</p><p>4. Die geltenden rechtlichen Grundlagen für die Unterstützung der universitären Hochschulen und der Fachhochschulen durch den Bund sehen keine direkte Koppelung an Wachstum oder Abnahme der Beiträge durch die kantonalen Träger vor. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Hochschulbereich bestehen jedoch finanzpolitische Absprachen (im Universitätsbereich über die strategische Planung der Schweizerischen Universitätskonferenz und im Fachhochschulbereich über den Masterplan), welche die gemeinsame Verantwortung stärken und eine einseitige Lastenverschiebung verhindern sollen. Im erwähnten Entwurf des HFKG ist diese gemeinsame Finanzplanung von Bund und Kantonen Teil der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination.</p><p>Der Bundesrat bestätigt, dass er dem BFI-Bereich und den Hochschulen in unserem Land eine grosse Bedeutung beimisst. Die übergeordnete finanzpolitische Verantwortung und den Verlust des finanzpolitischen Spielraums, welcher durch zusätzliche gebundene Ausgaben entstehen würde, muss er aber stärker gewichten als die höhere Stetigkeit des Mittelzuwachses in diesem Bereich und bei der Subventionierung der Hochschulen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- den BFI-Bereich ab sofort von linearen Budgetkürzungen auszunehmen;</p><p>- die Auszahlung der Zahlungskredite gemäss den in der BFI-Botschaft 2012 bis 2016 festzulegenden Jahrestranchen zu sichern;</p><p>- für dieselbe Periode eine jährliche Steigerung der Mittel vorzunehmen, welche die Umsetzung der Crus-Strategie und den Hochschulen eine bessere Positionierung im internationalen Forschungsumfeld ermöglicht;</p><p>- die Steigerung der Grundbeiträge an die kantonalen Hochschulen an ein entsprechendes Engagement der Trägerkantone zu binden.</p>
- BFI-Mittel 2012 bis 2016. Die Hochschullandschaft Schweiz in der globalen Konkurrenz stärken
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