Zulassung von technisch-wissenschaftlichen Hochschulabgängern mit einem Abschluss an einer Spitzenuniversität ausserhalb der EU

ShortId
10.3525
Id
20103525
Updated
28.07.2023 07:54
Language
de
Title
Zulassung von technisch-wissenschaftlichen Hochschulabgängern mit einem Abschluss an einer Spitzenuniversität ausserhalb der EU
AdditionalIndexing
15;36;Know-How;Arbeitserlaubnis;Wissenschaft und Forschung;wissenschaftlich-technischer Beruf;neue Technologie;Fremdarbeiter/in;berufliche Mobilität;Berufsgruppe;Brain Drain
1
  • L01K16, Wissenschaft und Forschung
  • L05K0702020107, Berufsgruppe
  • L05K0706010505, Know-How
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L04K07050704, wissenschaftlich-technischer Beruf
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0702020305, berufliche Mobilität
  • L05K0706010508, neue Technologie
  • L05K0108030101, Brain Drain
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor Kurzem wurde die Schweiz zum innovativsten Land in Europa erklärt. Will die Schweiz ihren Spitzenplatz halten und ihre Position im internationalen Standortwettbewerb festigen, muss sie nicht nur ihren eigenen (akademischen) Nachwuchs gezielt fördern, sondern auch die weltweit besten Köpfe für sich gewinnen. Dabei genügt es nicht, die Kriterien für eine Niederlassung in der Schweiz etwas offener zu gestalten. Hochschulabgänger mit einem hervorragenden technisch-wissenschaftlichen Abschluss einer allgemein anerkannten Spitzenuniversität müssen aktiv dazu gebracht werden, in unseren Arbeitsmarkt einzutreten.</p><p>Zu diesem Zweck soll die heute bestehende Kontingentierung der Bewilligungen abgeschafft und sollen die Zulassungskriterien für den genannten Personenkreis gelockert werden. Mit dem Angebot, bei hervorragenden Leistungen im technisch-wissenschaftlichen Bereich ohne viel Aufwand eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu erhalten, soll ein klares Signal an die Hochschulabsolventen ausserhalb der EU gesendet werden. </p><p>Welche Hochschulen weltweit zu den Spitzenuniversitäten im Bereich Wissenschaft und Technik gehören, muss vom Bundesrat definiert werden. Dabei macht es Sinn, die neue Regelung erst auf zwei bis drei Universitäten anzuwenden und bei Bedarf weitere Hochschulen hinzuzunehmen. Die Auswahl sollte zudem alle paar Jahre kritisch überprüft und falls notwendig angepasst werden. Als Grundlage können hierzu die zahlreichen Rankings dienen, die jährlich publiziert werden.</p>
  • <p>Die bundesrätliche Ausländerpolitik verfolgt das Ziel, die Nachfrage der Schweizer Wirtschaft nach hoch- und gutqualifizierten Arbeitskräften zu decken. Die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft sollen weiter gestärkt werden. Ergänzend zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (FZA; SR 0.142.112.681) besteht deshalb die Möglichkeit, Fachkräfte aus Drittstaaten zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang stellt für den Bundesrat auch die Zulassung von besonders gut qualifizierten Studienabgängerinnen und Studienabgängern ein wichtiges Anliegen dar. </p><p>Der Bundesrat hat sich im Rahmen der Motion Moret 09.4139, "Arbeitsbewilligungen für die besten Studierenden renommierter Universitäten ausserhalb der EU", zu ähnlichen Vorschlägen geäussert. Die Idee, einzelne renommierte Universitäten zu bezeichnen, deren Spitzenabsolventinnen und -absolventen erleichtert zum schweizerischen Arbeitsmarkt zugelassen werden, bringt nach Auffassung des Bundesrates nicht die erwünschte und zielgerichtete Erleichterung. Einerseits werden bereits heute hochqualifizierte Studienabgängerinnen und Studienabgänger bei entsprechender Nachfrage zugelassen, andererseits kann die Frage, welche Universitäten in den Katalog aufgenommen werden sollen, nicht nach objektiven Kriterien beantwortet werden. Der Nationalrat ist am 3. März 2010 den Überlegungen des Bundesrates gefolgt und hat die Motion abgelehnt.</p><p>Auch bei der vorliegenden Motion sind die grundsätzlichen Erwägungen des Bundesrates relevant, da der Motionär in eine ähnliche Richtung zielt. Gesuche für hochqualifizierte Hochschulabgängerinnen und Hochschulabgänger erfüllen die zentralen Zulassungserfordernisse ohnehin und werden dementsprechend bewilligt. Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich bei der Festlegung des Kreises der infragekommenden Universitäten. Es existieren zwar verschiedene Rankings von Universitäten, aber kein international anerkannter Normenstandard. Dementsprechend variieren Methodologie und Zielsetzungen der bestehenden Rankings erheblich. Auch würde die hier vorgeschlagene Kontingentsbefreiung dem Grundsatz des dualen Zulassungssystems widersprechen, da eine Sonderkategorie, die zudem aufgrund mangelnder international anerkannter Standards nicht zufriedenstellend abgegrenzt werden kann, geschaffen würde. Ferner ist zu beachten, dass mit der vorgeschlagenen Regelung Absolventen, die nicht an einer der wenigen bezeichneten Universitäten studiert haben, aber die besseren persönlichen Qualifikationen (Studienabschluss, Erfahrung, Spezialitäten anderer Hochschulen) aufweisen, schlechtergestellt werden. </p><p>Der Bundesrat zielt mit seiner Zulassungspolitik darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft durch die Zulassung der benötigten Spezialistinnen und Spezialisten zu erhalten und weiter zu fördern. Die geltenden Bestimmungen sind demgemäss ausgestaltet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die heute bestehende Kontingentierung von Bewilligungen für technisch-wissenschaftliche Hochschulabgänger mit einem hervorragenden Abschluss einer aussereuropäischen Spitzenuniversität aufzuheben. Gleichzeitig sollen die Zulassungskriterien für den genannten Personenkreis aufgrund ihrer grossen Bedeutung für den schweizerischen Wirtschafts- und Forschungsplatz gelockert werden. Die Festlegung der genauen Kriterien wird dem Bundesrat überlassen.</p>
  • Zulassung von technisch-wissenschaftlichen Hochschulabgängern mit einem Abschluss an einer Spitzenuniversität ausserhalb der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor Kurzem wurde die Schweiz zum innovativsten Land in Europa erklärt. Will die Schweiz ihren Spitzenplatz halten und ihre Position im internationalen Standortwettbewerb festigen, muss sie nicht nur ihren eigenen (akademischen) Nachwuchs gezielt fördern, sondern auch die weltweit besten Köpfe für sich gewinnen. Dabei genügt es nicht, die Kriterien für eine Niederlassung in der Schweiz etwas offener zu gestalten. Hochschulabgänger mit einem hervorragenden technisch-wissenschaftlichen Abschluss einer allgemein anerkannten Spitzenuniversität müssen aktiv dazu gebracht werden, in unseren Arbeitsmarkt einzutreten.</p><p>Zu diesem Zweck soll die heute bestehende Kontingentierung der Bewilligungen abgeschafft und sollen die Zulassungskriterien für den genannten Personenkreis gelockert werden. Mit dem Angebot, bei hervorragenden Leistungen im technisch-wissenschaftlichen Bereich ohne viel Aufwand eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu erhalten, soll ein klares Signal an die Hochschulabsolventen ausserhalb der EU gesendet werden. </p><p>Welche Hochschulen weltweit zu den Spitzenuniversitäten im Bereich Wissenschaft und Technik gehören, muss vom Bundesrat definiert werden. Dabei macht es Sinn, die neue Regelung erst auf zwei bis drei Universitäten anzuwenden und bei Bedarf weitere Hochschulen hinzuzunehmen. Die Auswahl sollte zudem alle paar Jahre kritisch überprüft und falls notwendig angepasst werden. Als Grundlage können hierzu die zahlreichen Rankings dienen, die jährlich publiziert werden.</p>
    • <p>Die bundesrätliche Ausländerpolitik verfolgt das Ziel, die Nachfrage der Schweizer Wirtschaft nach hoch- und gutqualifizierten Arbeitskräften zu decken. Die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft sollen weiter gestärkt werden. Ergänzend zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (FZA; SR 0.142.112.681) besteht deshalb die Möglichkeit, Fachkräfte aus Drittstaaten zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang stellt für den Bundesrat auch die Zulassung von besonders gut qualifizierten Studienabgängerinnen und Studienabgängern ein wichtiges Anliegen dar. </p><p>Der Bundesrat hat sich im Rahmen der Motion Moret 09.4139, "Arbeitsbewilligungen für die besten Studierenden renommierter Universitäten ausserhalb der EU", zu ähnlichen Vorschlägen geäussert. Die Idee, einzelne renommierte Universitäten zu bezeichnen, deren Spitzenabsolventinnen und -absolventen erleichtert zum schweizerischen Arbeitsmarkt zugelassen werden, bringt nach Auffassung des Bundesrates nicht die erwünschte und zielgerichtete Erleichterung. Einerseits werden bereits heute hochqualifizierte Studienabgängerinnen und Studienabgänger bei entsprechender Nachfrage zugelassen, andererseits kann die Frage, welche Universitäten in den Katalog aufgenommen werden sollen, nicht nach objektiven Kriterien beantwortet werden. Der Nationalrat ist am 3. März 2010 den Überlegungen des Bundesrates gefolgt und hat die Motion abgelehnt.</p><p>Auch bei der vorliegenden Motion sind die grundsätzlichen Erwägungen des Bundesrates relevant, da der Motionär in eine ähnliche Richtung zielt. Gesuche für hochqualifizierte Hochschulabgängerinnen und Hochschulabgänger erfüllen die zentralen Zulassungserfordernisse ohnehin und werden dementsprechend bewilligt. Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich bei der Festlegung des Kreises der infragekommenden Universitäten. Es existieren zwar verschiedene Rankings von Universitäten, aber kein international anerkannter Normenstandard. Dementsprechend variieren Methodologie und Zielsetzungen der bestehenden Rankings erheblich. Auch würde die hier vorgeschlagene Kontingentsbefreiung dem Grundsatz des dualen Zulassungssystems widersprechen, da eine Sonderkategorie, die zudem aufgrund mangelnder international anerkannter Standards nicht zufriedenstellend abgegrenzt werden kann, geschaffen würde. Ferner ist zu beachten, dass mit der vorgeschlagenen Regelung Absolventen, die nicht an einer der wenigen bezeichneten Universitäten studiert haben, aber die besseren persönlichen Qualifikationen (Studienabschluss, Erfahrung, Spezialitäten anderer Hochschulen) aufweisen, schlechtergestellt werden. </p><p>Der Bundesrat zielt mit seiner Zulassungspolitik darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft durch die Zulassung der benötigten Spezialistinnen und Spezialisten zu erhalten und weiter zu fördern. Die geltenden Bestimmungen sind demgemäss ausgestaltet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die heute bestehende Kontingentierung von Bewilligungen für technisch-wissenschaftliche Hochschulabgänger mit einem hervorragenden Abschluss einer aussereuropäischen Spitzenuniversität aufzuheben. Gleichzeitig sollen die Zulassungskriterien für den genannten Personenkreis aufgrund ihrer grossen Bedeutung für den schweizerischen Wirtschafts- und Forschungsplatz gelockert werden. Die Festlegung der genauen Kriterien wird dem Bundesrat überlassen.</p>
    • Zulassung von technisch-wissenschaftlichen Hochschulabgängern mit einem Abschluss an einer Spitzenuniversität ausserhalb der EU

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