Einnahmen aus Immobilienverkäufen für den Unterhalt und die Erneuerung von Armeeliegenschaften
- ShortId
-
10.3527
- Id
-
20103527
- Updated
-
28.07.2023 07:49
- Language
-
de
- Title
-
Einnahmen aus Immobilienverkäufen für den Unterhalt und die Erneuerung von Armeeliegenschaften
- AdditionalIndexing
-
09;militärische Anlage;Verkauf;Renovation;Immobilieneigentum;Instandhaltung;Finanzierung
- 1
-
- L04K04020105, militärische Anlage
- L05K0706020202, Instandhaltung
- L04K05070109, Immobilieneigentum
- L05K0701010201, Verkauf
- L03K110902, Finanzierung
- L05K0705030305, Renovation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das VBS erwirtschaftete 2009 aus finanzierungswirksamen Immobilienverkäufen und Liegenschaftserträgen rund 55 Millionen Franken. Davon können lediglich 16,5 Millionen plafonderhöhend oder im Rahmen der allgemeinen Flag-Reserven (Armasuisse Immobilien) weiterverwendet werden.</p><p>Der Masterplan 2009 zeigt für die Jahre 2012-2016 auf, dass im Bereich Immobilien für die Armee eine Finanzierungslücke von über 500 Millionen Franken verbleibt, dies trotz Verzicht auf Vorhaben im Umfang von rund 175 Millionen Franken. Wegen fehlender finanzieller Ressourcen kann die erforderliche Instandsetzung von baulich mangelhaften Immobilien nicht rechtzeitig erfolgen. Dies beschleunigt den Wertzerfall, erhöht die Sicherheitsrisiken und führt dadurch teilweise zu ungeplanten Nutzungssperren.</p><p>Weil dem VBS aufgrund der mehrmaligen Budgetkürzungen die nötigen finanziellen Mittel fehlen, hat sich über Jahre ein erheblicher Nachholbedarf für Instandhaltungen und Erneuerungen aufgestaut. Die Verfügbarkeit aller Einnahmen und Erträge aus Immobilienverkäufen und Immobilienvermietungen/-verpachtungen kann diese Situation zu einem wesentlichen Teil stabilisieren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass finanzrechtliche Ausnahmeregelungen für einzelne Departemente nicht gerechtfertigt sind und eine kohärente Führung des Bundeshaushalts dadurch verunmöglicht würde. Die Zweckbindung von Departementseinnahmen für den Eigengebrauch würde einen Präzedenzfall schaffen; auch die übrigen Departemente könnten Anspruch auf eine derartige Sonderbehandlung erheben, und der finanzielle Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament würde erheblich eingeschränkt.</p><p>Nach Meinung des Bundesrates stellt der Vorschlag des Motionärs keine Lösung, sondern bloss eine Verlagerung der finanziellen Probleme dar. Dies hat der Bundesrat auch in seiner Stellungnahme zur Motion Wobmann 10.3552, "Erträge und Einnahmen des VBS zugunsten des VBS", festgehalten. Im Endeffekt würde dadurch der Ausgabenplafonds der Armee erhöht, ohne dass der Bund aufgrund der Vorgaben zur Schuldenbremse über entsprechende Mehreinnahmen verfügen würde. Angesichts der finanziellen Lage des Bundes hätte eine Aufstockung der Armeeausgaben - zur Einhaltung der Schuldenbremse - entsprechende Einsparungen in den übrigen Aufgabengebieten zur Folge. Das Parlament trug mit seinem Beschluss, die Ausgaben der Armee zu plafonieren, den umfassenden Restrukturierungen im Zuge der Reform Armee XXI Rechnung. Der mehrjährige Ausgabenplafond der Armee gewährt dem VBS mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung und eine höhere finanzielle Sicherheit. Die Budgethoheit des Parlaments muss dabei jederzeit gewahrt bleiben.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit, Sonderlösungen zu prüfen, wenn bei den Immobilien des VBS grosse Verkäufe anstehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu ergreifen:</p><p>Es sollen neu sämtliche Einnahmen aus Immobilienverkäufen und Erträge aus Immobilienvermietungen/-verpachtungen der Immobilien des VBS für den Unterhalt und die Erneuerung der von der Armee benötigten Immobilien eingesetzt werden können. Alle diese Einnahmen und Erträge sind der Verwaltungseinheit Armasuisse Immobilien plafonderhöhend gutzuschreiben (Kredit A6100.0001 und/oder A8100.0001). Die bisherige Regel, wonach nur ein Teil der Einnahmen und Erträge für den Immobilienunterhalt und die Immobilienerneuerung eingesetzt werden kann, ist entsprechend anzupassen.</p>
- Einnahmen aus Immobilienverkäufen für den Unterhalt und die Erneuerung von Armeeliegenschaften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das VBS erwirtschaftete 2009 aus finanzierungswirksamen Immobilienverkäufen und Liegenschaftserträgen rund 55 Millionen Franken. Davon können lediglich 16,5 Millionen plafonderhöhend oder im Rahmen der allgemeinen Flag-Reserven (Armasuisse Immobilien) weiterverwendet werden.</p><p>Der Masterplan 2009 zeigt für die Jahre 2012-2016 auf, dass im Bereich Immobilien für die Armee eine Finanzierungslücke von über 500 Millionen Franken verbleibt, dies trotz Verzicht auf Vorhaben im Umfang von rund 175 Millionen Franken. Wegen fehlender finanzieller Ressourcen kann die erforderliche Instandsetzung von baulich mangelhaften Immobilien nicht rechtzeitig erfolgen. Dies beschleunigt den Wertzerfall, erhöht die Sicherheitsrisiken und führt dadurch teilweise zu ungeplanten Nutzungssperren.</p><p>Weil dem VBS aufgrund der mehrmaligen Budgetkürzungen die nötigen finanziellen Mittel fehlen, hat sich über Jahre ein erheblicher Nachholbedarf für Instandhaltungen und Erneuerungen aufgestaut. Die Verfügbarkeit aller Einnahmen und Erträge aus Immobilienverkäufen und Immobilienvermietungen/-verpachtungen kann diese Situation zu einem wesentlichen Teil stabilisieren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass finanzrechtliche Ausnahmeregelungen für einzelne Departemente nicht gerechtfertigt sind und eine kohärente Führung des Bundeshaushalts dadurch verunmöglicht würde. Die Zweckbindung von Departementseinnahmen für den Eigengebrauch würde einen Präzedenzfall schaffen; auch die übrigen Departemente könnten Anspruch auf eine derartige Sonderbehandlung erheben, und der finanzielle Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament würde erheblich eingeschränkt.</p><p>Nach Meinung des Bundesrates stellt der Vorschlag des Motionärs keine Lösung, sondern bloss eine Verlagerung der finanziellen Probleme dar. Dies hat der Bundesrat auch in seiner Stellungnahme zur Motion Wobmann 10.3552, "Erträge und Einnahmen des VBS zugunsten des VBS", festgehalten. Im Endeffekt würde dadurch der Ausgabenplafonds der Armee erhöht, ohne dass der Bund aufgrund der Vorgaben zur Schuldenbremse über entsprechende Mehreinnahmen verfügen würde. Angesichts der finanziellen Lage des Bundes hätte eine Aufstockung der Armeeausgaben - zur Einhaltung der Schuldenbremse - entsprechende Einsparungen in den übrigen Aufgabengebieten zur Folge. Das Parlament trug mit seinem Beschluss, die Ausgaben der Armee zu plafonieren, den umfassenden Restrukturierungen im Zuge der Reform Armee XXI Rechnung. Der mehrjährige Ausgabenplafond der Armee gewährt dem VBS mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung und eine höhere finanzielle Sicherheit. Die Budgethoheit des Parlaments muss dabei jederzeit gewahrt bleiben.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit, Sonderlösungen zu prüfen, wenn bei den Immobilien des VBS grosse Verkäufe anstehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu ergreifen:</p><p>Es sollen neu sämtliche Einnahmen aus Immobilienverkäufen und Erträge aus Immobilienvermietungen/-verpachtungen der Immobilien des VBS für den Unterhalt und die Erneuerung der von der Armee benötigten Immobilien eingesetzt werden können. Alle diese Einnahmen und Erträge sind der Verwaltungseinheit Armasuisse Immobilien plafonderhöhend gutzuschreiben (Kredit A6100.0001 und/oder A8100.0001). Die bisherige Regel, wonach nur ein Teil der Einnahmen und Erträge für den Immobilienunterhalt und die Immobilienerneuerung eingesetzt werden kann, ist entsprechend anzupassen.</p>
- Einnahmen aus Immobilienverkäufen für den Unterhalt und die Erneuerung von Armeeliegenschaften
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