Auswirkungen von allgemeinen Temporeduktionen
- ShortId
-
10.3528
- Id
-
20103528
- Updated
-
27.07.2023 20:14
- Language
-
de
- Title
-
Auswirkungen von allgemeinen Temporeduktionen
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;öffentlicher Verkehr;Lärmbelästigung;Verkehrsberuhigung;Verschmutzung durch das Auto;Evaluation;Verkehrsbeeinflussung;Verkehrsstau;Sicherheit im Strassenverkehr;Lebensqualität;Verkehrsunfall;Geschwindigkeitsregelung;Modal Split
- 1
-
- L04K18020207, Verkehrsberuhigung
- L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
- L04K08020302, Evaluation
- L05K1802020801, Verkehrsbeeinflussung
- L04K18030102, Strassennetz
- L04K18010219, Verkehrsstau
- L05K1802020302, Verkehrsunfall
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- L04K18010304, Modal Split
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- L05K0109040202, Lebensqualität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss "Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz" soll die optimale Auslastung bestehender vor dem Bau neuer Infrastrukturen Priorität haben. Nach Erkenntnissen der Verkehrswissenschaften ist die Kapazität auf Autobahnen ungefähr bei Tempo 80 am höchsten. In einer Antwort auf meine Interpellation bestätigt der Bundesrat, dass tiefere Tempolimiten zu gleichmässigerem Verkehrsfluss führen und mehr Verkehr verkraften. Auf bestimmten Abschnitten des Nationalstrassennetzes werden deswegen dynamische Geschwindigkeitslimiten eingesetzt. </p><p>Es ist anzunehmen, dass eine flächendeckende Temporeduktion auf allen Strassen den Verkehrsfluss, die Sicherheit und die Umweltbilanz positiv beeinflussen würde. Mit angepassten Temporeduktionen auf National-, Kantons- und Gemeindestrassen könnten Ausweichfahrten verhindert und könnte die Lebensqualität der Anwohnerschaft entlang von Strassen beträchtlich verbessert werden. </p><p>Seit Langem findet eine Beschleunigungspolitik beim Verkehr statt. Da die Zeit, welche man durchschnittlich für den Arbeits- und Freizeitverkehr aufwendet, seit Jahrzehnten gleich blieb, führte die Beschleunigung von Strasse und Schiene zu längeren Wegen. Dies wiederum bedingt einen Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen. Die Prognosen gehen von weiteren Verkehrszunahmen weit über dem Bevölkerungswachstum aus. Der Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen verschlingt enorme Finanzen, die Unterhaltskosten steigen mit jedem Ausbau. Mit einer Entschleunigung könnte dieser Teufelskreis durchbrochen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die heute bundesrechtlich festgesetzten allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz grundsätzlich angemessen sind. Hinzu kommt, dass die zuständigen Behörden die Möglichkeit haben, zur Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsablaufs für bestimmte Strassenstrecken Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten anzuordnen (vgl. Art. 108 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979, SSV; SR 741.21), mithin tiefere Geschwindigkeiten zu signalisieren. Zudem fördert der Bund insbesondere auch die Einführung von Tempo-30-Zonen, indem er im Jahr 2002 die Anforderungen an deren Errichtung und insbesondere an die flankierenden Massnahmen vereinfacht hat.</p><p>Zu berücksichtigen ist aber auch, dass tiefere Geschwindigkeitslimiten nur positive Auswirkungen haben können, wenn sie auch eingehalten werden. Diesem Umstand kommt namentlich im Innerorts- und Ausserortsbereich eine erhebliche Bedeutung zu, zumal dort tiefere Limiten oft nur beachtet werden, wenn sie von (kostspieligen) baulichen Massnahmen oder von polizeilichen Kontrollen begleitet werden.</p><p>Die Verkehrssicherheit, der Umweltschutz und der öffentliche Verkehr werden bereits heute mit zahlreichen spezifischen Massnahmen erfolgreich gefördert. Der Bundesrat erachtet diese Massnahmen als ausreichend und lehnt zum jetzigen Zeitpunkt eine Senkung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten ab. Er anerkennt jedoch die Zweckmässigkeit von fallweise und mit Rücksicht auf besondere lokale Verkehrs- und Umweltsituationen angeordneten Tempobeschränkungen zur Erreichung der im Postulat erwähnten Ziele.</p><p>Aus diesen Gründen erübrigt sich auch die Erarbeitung eines Berichts über die Auswirkungen von allgemeinen Temporeduktionen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Auswirkung eine allgemeine Temporeduktion auf die Kapazitäten der Strassen, die Reduktion der Verkehrsunfälle, das Umsteigen auf die öffentlichen Verkehrsmittel, die Reduktion der Lärm- und Schadstoffemissionen und die Lebensqualität für Anwohnende entlang von Strassen haben wird. Dabei soll untersucht werden, wie sich allgemein Tempo 80 bis 100 auf Nationalstrassen, Tempo 60 bis 80 auf Kantonsstrassen und Tempo 30 innerorts auswirken wird.</p>
- Auswirkungen von allgemeinen Temporeduktionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss "Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz" soll die optimale Auslastung bestehender vor dem Bau neuer Infrastrukturen Priorität haben. Nach Erkenntnissen der Verkehrswissenschaften ist die Kapazität auf Autobahnen ungefähr bei Tempo 80 am höchsten. In einer Antwort auf meine Interpellation bestätigt der Bundesrat, dass tiefere Tempolimiten zu gleichmässigerem Verkehrsfluss führen und mehr Verkehr verkraften. Auf bestimmten Abschnitten des Nationalstrassennetzes werden deswegen dynamische Geschwindigkeitslimiten eingesetzt. </p><p>Es ist anzunehmen, dass eine flächendeckende Temporeduktion auf allen Strassen den Verkehrsfluss, die Sicherheit und die Umweltbilanz positiv beeinflussen würde. Mit angepassten Temporeduktionen auf National-, Kantons- und Gemeindestrassen könnten Ausweichfahrten verhindert und könnte die Lebensqualität der Anwohnerschaft entlang von Strassen beträchtlich verbessert werden. </p><p>Seit Langem findet eine Beschleunigungspolitik beim Verkehr statt. Da die Zeit, welche man durchschnittlich für den Arbeits- und Freizeitverkehr aufwendet, seit Jahrzehnten gleich blieb, führte die Beschleunigung von Strasse und Schiene zu längeren Wegen. Dies wiederum bedingt einen Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen. Die Prognosen gehen von weiteren Verkehrszunahmen weit über dem Bevölkerungswachstum aus. Der Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen verschlingt enorme Finanzen, die Unterhaltskosten steigen mit jedem Ausbau. Mit einer Entschleunigung könnte dieser Teufelskreis durchbrochen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die heute bundesrechtlich festgesetzten allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz grundsätzlich angemessen sind. Hinzu kommt, dass die zuständigen Behörden die Möglichkeit haben, zur Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsablaufs für bestimmte Strassenstrecken Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten anzuordnen (vgl. Art. 108 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979, SSV; SR 741.21), mithin tiefere Geschwindigkeiten zu signalisieren. Zudem fördert der Bund insbesondere auch die Einführung von Tempo-30-Zonen, indem er im Jahr 2002 die Anforderungen an deren Errichtung und insbesondere an die flankierenden Massnahmen vereinfacht hat.</p><p>Zu berücksichtigen ist aber auch, dass tiefere Geschwindigkeitslimiten nur positive Auswirkungen haben können, wenn sie auch eingehalten werden. Diesem Umstand kommt namentlich im Innerorts- und Ausserortsbereich eine erhebliche Bedeutung zu, zumal dort tiefere Limiten oft nur beachtet werden, wenn sie von (kostspieligen) baulichen Massnahmen oder von polizeilichen Kontrollen begleitet werden.</p><p>Die Verkehrssicherheit, der Umweltschutz und der öffentliche Verkehr werden bereits heute mit zahlreichen spezifischen Massnahmen erfolgreich gefördert. Der Bundesrat erachtet diese Massnahmen als ausreichend und lehnt zum jetzigen Zeitpunkt eine Senkung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten ab. Er anerkennt jedoch die Zweckmässigkeit von fallweise und mit Rücksicht auf besondere lokale Verkehrs- und Umweltsituationen angeordneten Tempobeschränkungen zur Erreichung der im Postulat erwähnten Ziele.</p><p>Aus diesen Gründen erübrigt sich auch die Erarbeitung eines Berichts über die Auswirkungen von allgemeinen Temporeduktionen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Auswirkung eine allgemeine Temporeduktion auf die Kapazitäten der Strassen, die Reduktion der Verkehrsunfälle, das Umsteigen auf die öffentlichen Verkehrsmittel, die Reduktion der Lärm- und Schadstoffemissionen und die Lebensqualität für Anwohnende entlang von Strassen haben wird. Dabei soll untersucht werden, wie sich allgemein Tempo 80 bis 100 auf Nationalstrassen, Tempo 60 bis 80 auf Kantonsstrassen und Tempo 30 innerorts auswirken wird.</p>
- Auswirkungen von allgemeinen Temporeduktionen
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