Plafonierung der Verkehrsflächen
- ShortId
-
10.3529
- Id
-
20103529
- Updated
-
28.07.2023 10:22
- Language
-
de
- Title
-
Plafonierung der Verkehrsflächen
- AdditionalIndexing
-
48;52;Strassennetz;Zersiedelung;Pendlerverkehr;Strassenbau;Parkplatz;Naherholungsraum
- 1
-
- L04K18030102, Strassennetz
- L05K0705030104, Strassenbau
- L04K18010215, Parkplatz
- L04K01020408, Naherholungsraum
- L04K18010216, Pendlerverkehr
- L05K0102042101, Zersiedelung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Pro Sekunde wird in der Schweiz noch immer rund 1 Quadratmeter Land überbaut. Ein Drittel davon, täglich rund 1,3 Hektaren, wird alleine für die Erweiterung der Verkehrsinfrastrukturen beansprucht. Der weitaus grösste Teil betrifft den Strassenausbau. Dabei geht nicht nur wertvolles Kulturland verloren, die Versiegelung der Fläche hat auch negative Folgen für das Klima und den Wasserhaushalt. </p><p>Unser Strassennetz ist eines der dichtesten der Welt, seit Jahrzehnten werden jährlich einige Milliarden Franken in den Ausbau der Strassen investiert. Nationalstrassen werden gebaut, um Kantons- und Gemeindestrassen zu entlasten. Trotzdem werden diese nicht zurückgebaut, im Gegenteil. Jeder Strassenausbau führt zu einer Kapazitätssteigerung des Strassenverkehrs, fördert die Zersiedelung und lässt die Pendlerströme zwischen Wohn-, Arbeits- und Freizeitzentren anschwellen. Entsprechend wachsen der Energieverbrauch und die Umweltbelastung durch Lärm und Abgase. Der motorisierte Verkehr ist hauptverantwortlich für den CO2-Ausstoss und somit für die Klimaerwärmung. Jede Versiegelung vernichtet Grünflächen und zerstört somit die notwendigen Ausgleichsflächen gegen die Erwärmung. Der Strassenausbau trägt deshalb doppelt zur Klimaerwärmung bei.</p>
- <p>Das Anliegen, die Verkehrsflächen nicht unbegrenzt wachsen zu lassen, wird vom Bundesrat geteilt. Dennoch ist die Schweiz zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen angewiesen. Diese erfüllen wichtige Funktionen, indem sie namentlich Regionen erschliessen. Zur Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft sind deshalb punktuelle Engpassbeseitigung und Ausbauten im Strassennetz notwendig. Gleichzeitig ist sich der Bundesrat aber bewusst, dass neue Infrastrukturen auch neuen Verkehr generieren können. Eine Plafonierung der Strassenflächen wird aber vom Bundesrat als zu starre und zu einschneidende Massnahme erachtet, welche den volkswirtschaftlichen Interessen zu wenig Rechnung trägt. Übrigens hatte der Bundesrat bereits im Jahr 1986 die Volksinitiative "Stopp dem Beton - für eine Begrenzung des Strassenbaus" (BB 1988 III 745) abgelehnt. Im Einzelfall kann die vorgeschlagene Massnahme selbst aus Umweltsicht nicht zielführend sein: Lücken und Mängel führen im Autobahn- und Strassennetz zu stockenden Kolonnen und damit zu mehr Abgas, Lärm und Strassenverkehr in bewohnten Gebieten.</p><p>Auch staatspolitisch ist das Postulat nicht unproblematisch. Die Kompetenz des Bundes im Strassenbereich umfasst den Bau, den Unterhalt und den Betrieb der Nationalstrassen sowie die Mitfinanzierung von Hauptstrassen, welche von allgemein schweizerischer oder internationaler Bedeutung sind. Diese machen aber nur 2,5 Prozent respektiv 3,2 Prozent der gesamten Länge der Schweizer Strassen aus. Der überwiegende Teil des Strassennetzes liegt somit im Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden. Für den Parkplatzbau sind die Letzteren vorwiegend zuständig. Die Einführung eines Kompensationsmechanismus beim Ausbau von Nationalstrassen würde also Eingriffe des Bundes in die Kompetenzbereiche der Kantone und Gemeinden mit sich ziehen. Um die Verkehrsprobleme zu regeln, müssen vielmehr vom Bund, von den Kantonen und von den Gemeinden gemeinsame und flexible Lösungen gefunden werden.</p><p>Mehrere Massnahmen des Bundes tragen bereits zur Verwirklichung des Anliegens bei, die Verkehrsflächen nicht unbegrenzt wachsen zu lassen. Die Verkehrs- und Agglomerationspolitiken des Bundes setzen auf die optimale Nutzung bestehender Infrastrukturen statt auf den Bau neuer Infrastrukturen sowie auf eine enge Abstimmung von Siedlung und Verkehr zur Minimierung der Pendlerströme. Die in der parlamentarischen Beratung befindliche Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700) will die Zersiedlung begrenzen, die Siedlungsentwicklung nach innen lenken und den Bau kompakter Siedlungen fördern (BBl 2010 1049). Zudem engagiert sich der Bund für einen nachhaltigen Verkehr: Mit den Methoden Nistra (Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte, http://www.astra.admin.ch/dienstleistungen/00129/00183/00187/index.html?lang=de) und Niba (Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte, http://www.bav.admin.ch/dokumentation/grundlagen/00659/index.html?lang=de&showdetail=43) berücksichtigt er heute schon Umwelt- und Siedlungsfaktoren beim Strassen- und Bahnbau.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept zur Plafonierung der Strassenflächen (inkl. Parkplätzen) zu erarbeiten. Darin soll aufgezeigt werden, wie Strassenausbauten von Bund und Kantonen durch den Rückbau und die Entsiegelung bestehender Verkehrsflächen kompensiert werden können.</p>
- Plafonierung der Verkehrsflächen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Pro Sekunde wird in der Schweiz noch immer rund 1 Quadratmeter Land überbaut. Ein Drittel davon, täglich rund 1,3 Hektaren, wird alleine für die Erweiterung der Verkehrsinfrastrukturen beansprucht. Der weitaus grösste Teil betrifft den Strassenausbau. Dabei geht nicht nur wertvolles Kulturland verloren, die Versiegelung der Fläche hat auch negative Folgen für das Klima und den Wasserhaushalt. </p><p>Unser Strassennetz ist eines der dichtesten der Welt, seit Jahrzehnten werden jährlich einige Milliarden Franken in den Ausbau der Strassen investiert. Nationalstrassen werden gebaut, um Kantons- und Gemeindestrassen zu entlasten. Trotzdem werden diese nicht zurückgebaut, im Gegenteil. Jeder Strassenausbau führt zu einer Kapazitätssteigerung des Strassenverkehrs, fördert die Zersiedelung und lässt die Pendlerströme zwischen Wohn-, Arbeits- und Freizeitzentren anschwellen. Entsprechend wachsen der Energieverbrauch und die Umweltbelastung durch Lärm und Abgase. Der motorisierte Verkehr ist hauptverantwortlich für den CO2-Ausstoss und somit für die Klimaerwärmung. Jede Versiegelung vernichtet Grünflächen und zerstört somit die notwendigen Ausgleichsflächen gegen die Erwärmung. Der Strassenausbau trägt deshalb doppelt zur Klimaerwärmung bei.</p>
- <p>Das Anliegen, die Verkehrsflächen nicht unbegrenzt wachsen zu lassen, wird vom Bundesrat geteilt. Dennoch ist die Schweiz zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen angewiesen. Diese erfüllen wichtige Funktionen, indem sie namentlich Regionen erschliessen. Zur Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft sind deshalb punktuelle Engpassbeseitigung und Ausbauten im Strassennetz notwendig. Gleichzeitig ist sich der Bundesrat aber bewusst, dass neue Infrastrukturen auch neuen Verkehr generieren können. Eine Plafonierung der Strassenflächen wird aber vom Bundesrat als zu starre und zu einschneidende Massnahme erachtet, welche den volkswirtschaftlichen Interessen zu wenig Rechnung trägt. Übrigens hatte der Bundesrat bereits im Jahr 1986 die Volksinitiative "Stopp dem Beton - für eine Begrenzung des Strassenbaus" (BB 1988 III 745) abgelehnt. Im Einzelfall kann die vorgeschlagene Massnahme selbst aus Umweltsicht nicht zielführend sein: Lücken und Mängel führen im Autobahn- und Strassennetz zu stockenden Kolonnen und damit zu mehr Abgas, Lärm und Strassenverkehr in bewohnten Gebieten.</p><p>Auch staatspolitisch ist das Postulat nicht unproblematisch. Die Kompetenz des Bundes im Strassenbereich umfasst den Bau, den Unterhalt und den Betrieb der Nationalstrassen sowie die Mitfinanzierung von Hauptstrassen, welche von allgemein schweizerischer oder internationaler Bedeutung sind. Diese machen aber nur 2,5 Prozent respektiv 3,2 Prozent der gesamten Länge der Schweizer Strassen aus. Der überwiegende Teil des Strassennetzes liegt somit im Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden. Für den Parkplatzbau sind die Letzteren vorwiegend zuständig. Die Einführung eines Kompensationsmechanismus beim Ausbau von Nationalstrassen würde also Eingriffe des Bundes in die Kompetenzbereiche der Kantone und Gemeinden mit sich ziehen. Um die Verkehrsprobleme zu regeln, müssen vielmehr vom Bund, von den Kantonen und von den Gemeinden gemeinsame und flexible Lösungen gefunden werden.</p><p>Mehrere Massnahmen des Bundes tragen bereits zur Verwirklichung des Anliegens bei, die Verkehrsflächen nicht unbegrenzt wachsen zu lassen. Die Verkehrs- und Agglomerationspolitiken des Bundes setzen auf die optimale Nutzung bestehender Infrastrukturen statt auf den Bau neuer Infrastrukturen sowie auf eine enge Abstimmung von Siedlung und Verkehr zur Minimierung der Pendlerströme. Die in der parlamentarischen Beratung befindliche Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700) will die Zersiedlung begrenzen, die Siedlungsentwicklung nach innen lenken und den Bau kompakter Siedlungen fördern (BBl 2010 1049). Zudem engagiert sich der Bund für einen nachhaltigen Verkehr: Mit den Methoden Nistra (Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte, http://www.astra.admin.ch/dienstleistungen/00129/00183/00187/index.html?lang=de) und Niba (Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte, http://www.bav.admin.ch/dokumentation/grundlagen/00659/index.html?lang=de&showdetail=43) berücksichtigt er heute schon Umwelt- und Siedlungsfaktoren beim Strassen- und Bahnbau.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept zur Plafonierung der Strassenflächen (inkl. Parkplätzen) zu erarbeiten. Darin soll aufgezeigt werden, wie Strassenausbauten von Bund und Kantonen durch den Rückbau und die Entsiegelung bestehender Verkehrsflächen kompensiert werden können.</p>
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