Wie gut funktioniert das Dubliner Abkommen wirklich?

ShortId
10.3547
Id
20103547
Updated
28.07.2023 07:51
Language
de
Title
Wie gut funktioniert das Dubliner Abkommen wirklich?
AdditionalIndexing
2811;Zuständigkeit für Asylgesuch;Dubliner Abkommen;Asylverfahren;Personenkontrolle an der Grenze;Kosten-Nutzen-Analyse;Gesetzesevaluation
1
  • L06K090201010104, Dubliner Abkommen
  • L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schengen-Dublin-Abkommen sind am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten. Im Zuge der Volksabstimmung pries der Bundesrat unter anderem als einen grossen Vorteil der Vereinbarungen, dass derjenige Schengen-Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig wäre, in welchem die Einreise des Gesuchstellers erfolgte. Das würde in der Praxis heissen, dass nur noch in den wenigsten Fällen die Schweiz zuständig ist, da sie mitten im Schengen-Raum liegt. In jedem Fall werde die Zusammenarbeit besser und Doppel- und Dreifachgesuche könnten vermieden werden, so der Bundesrat damals. Angesichts der aktuellen Asylzahlen und des Kommentars in der Asylstatistik kommen unweigerlich Fragen dazu auf. So stellten 2009 immer noch 16 005 Personen ein Asylgesuch in der Schweiz. Nigeria ist mit 1786 Gesuchen an der Spitze der Statistik. Es gingen 798 Gesuche mehr ein als im Vorjahr. In der Begründung des Bundesamtes heisst es, dies sei darauf zurückzuführen, dass "die Schweiz von der Wirtschaftskrise weniger stark betroffen ist als andere wichtige Zielländer von Nigerianern (insbesondere Italien und Spanien)" und es daher zu "binneneuropäischen Weiterwanderungen gekommen" sei. In 1701 Fällen wurde ein Nichteintretensentscheid gefällt, 70 Gesuche wurden im ordentlichen Verfahren abgelehnt, 36 Gesuche wurden zurückgezogen oder abgeschrieben. In einem Fall wurde Asyl gewährt. Sechs Personen, die einen negativen Entscheid erhalten hatten, wurden trotzdem vorläufig aufgenommen.</p><p>An zweiter Stelle liegt Eritrea mit 1724 Asylgesuchen. Der Rückgang um 1125 Gesuche wird vom BFM unter anderem auf die seit Mai 2009 anhaltende Unterbrechung der Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer von Libyen nach Italien zurückgeführt.</p>
  • <p>1. Mit dem Dublin-Assoziierungsabkommen (DAA) sollen nicht Asylgesuche als solche verhindert werden, sondern es soll verhindert werden, dass Asylsuchende in verschiedenen Dublin-Staaten mehrere Asylverfahren anstrengen. Ein Ersuchen an einen anderen Dublin-Staat um Übernahme eines Asylsuchenden kann gestellt werden, wenn sich Hinweise auf die Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates ergeben. Die Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates erlöscht jedoch trotz Hinweisen, wenn feststeht, dass die asylsuchende Person den Dublin-Raum für mindestens drei Monate verlassen hat. Daher wird nicht allen Ersuchen um Übernahme zugestimmt. Ebenfalls erlöscht die Zuständigkeit des anderen Dublin-Staates, wenn die Schweiz - in Anwendung des Selbsteintrittsrechts gemäss Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-Verordnung - selbst auf das Asylgesuch eintritt und das nationale Asyl- und Wegweisungsverfahren durchführt. Die bisherigen Erfahrungen mit dem DAA sind positiv. Zudem konnte die Schweiz bisher wesentlich mehr Personen in andere Dublin-Staaten überstellen, als sie von diesen übernehmen musste. Seit Inkrafttreten des DAA am 12. Dezember 2008 bis am 30. Juni 2010 hat die Schweiz für 9009 Personen ein Ersuchen um Übernahme an einen anderen Dublin-Staat gestellt. Dies entspricht ungefähr 35 Prozent aller in diesem Zeitraum in der Schweiz eingereichten Asylgesuche. Viele Ersuchen betreffen nigerianische, eritreische oder georgische Staatsangehörige. Bei 7169 Personen wurde die Zustimmung zur Aufnahme durch den zuständigen Dublin-Staat erteilt, wovon bisher 3177 Personen an die zuständigen Dublin-Staaten überstellt werden konnten. Für die übrigen Personen ist entweder die Überstellung in die Wege geleitet worden, oder sie haben die Schweiz bereits vor der Überstellung wieder verlassen. Im selben Zeitraum hat die Schweiz von anderen Dublin-Staaten 1226 Ersuchen um Übernahme erhalten und bei 853 Personen gestützt auf die Zuständigkeitsregeln zugestimmt. 447 Personen wurden der Schweiz bereits überstellt.</p><p>Auf die Kosten und Einsparungen der Umsetzung des DAA wird im Rahmen der Antwort auf die Motion 10.3557 (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, Situationsanalyse der Folgen von Schengen und Dublin) eingegangen.</p><p>2. Die Zusammenarbeit mit den anderen Dublin-Staaten beurteilt der Bundesrat als gut. Dazu gehört auch der Nachbarstaat Italien, welcher mit knapp 40 Prozent aller Ersuchen um Übernahme den wichtigsten Partner der Schweiz darstellt und seine Verpflichtungen gemäss der Dublin-Verordnung erfüllt. Einzig betreffend Griechenland hat das Bundesamt für Migration am 10. Februar 2009 beschlossen, auf die Überstellung von besonders verletzlichen Personen zu verzichten, weil dort während des Asylverfahrens keine angemessenen Vorkehrungen getroffen werden, um besonders verletzliche Personen zu identifizieren und sie entsprechend zu betreuen sowie unterzubringen.</p><p>3. Die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Situation in den Herkunftsregionen sind Verschiebungen der Migrationsrouten, Änderungen in der Asylpraxis der Nachbarstaaten usw. für die Zu- bzw. Abnahme der Asylgesuche ebenso entscheidend wie die Massnahmen der Schweiz selbst. Im Jahr 2009 stiegen die Asylgesuche in den meisten wichtigen europäischen Zielländern an (z. B. in Dänemark um rund 60 Prozent). Nur in Italien, Spanien, Griechenland, Schweden und in der Schweiz waren die Asylgesuchszahlen rückläufig. Dass die Gesuchszahlen in der Schweiz im Jahr 2009 nicht wesentlich tiefer als im Vorjahr lagen, hängt auch damit zusammen, dass besonders Gruppen in die Schweiz einwanderten, die sich schon länger in Italien aufgehalten hatten (Nigerianer, Eritreer). Diese fallen hingegen grossmehrheitlich unter das DAA und können nach Italien zurückgeführt werden. Jene Asylgesuche, auf welche in Anwendung des DAA nicht eingetreten wird, sind Bestandteil der Gesamtzahl der Asylgesuche in der Schweiz. Ohne eine Beteiligung an Dublin müssten diese Gesuche von der Schweiz behandelt werden. Es entzieht sich hingegen der Kenntnis des Bundesrates, wie viele Asylgesuche aufgrund der Anwendung des DAA gar nicht erst eingereicht werden. </p><p>4. Zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit im Dublin-Verfahren können die Dublin-Staaten bilaterale Vereinbarungen abschliessen. Mit Österreich hat die Schweiz am 21. Juni 2010 ihre erste derartige Vereinbarung unterzeichnet. Darin verpflichten sich beide Staaten zur Einhaltung von verkürzten Bearbeitungsfristen bei Dublin-Fällen. Mit Deutschland haben bereits Verhandlungen stattgefunden, und es wird ein möglichst rascher Abschluss angestrebt. Gleichzeitig mit den Gesetzesänderungen zur Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie hat das Parlament in der Sommersession weitere Änderungen zur Sicherstellung des Dublin-Wegweisungsvollzugs verabschiedet (schnellere Überstellungen in den zuständigen Dublin-Staat).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie gut funktioniert das Dubliner Abkommen aus Sicht des Bundesrates?</p><p>a. Wie viele Mehrfachgesuche konnten seit Inkrafttreten des Vertrages aufgedeckt werden?</p><p>b. Wie viele Asylsuchende konnten in einen anderen, für sie zuständigen Staat überführt werden? Wenn nicht, warum nicht?</p><p>c. Wie hoch sind die Kosten, welche die Umsetzung des Vertrages bisher verursacht hat, und wie viele Einsparungen stehen diesen gegenüber?</p><p>2. Wie beurteilt er das Funktionieren des Vertrages gegenüber den einzelnen Schengener Staaten, namentlich Italien?</p><p>3. Wie erklärt er sich die hohe Zahl der Asylgesuche angesichts der Erklärung des BFM, dass die Zahlen aus einzelnen Ländern zurückgingen aus Angst vor dem Dubliner Abkommen, und da gemäss BFM die Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer nicht mehr gleichermassen offen ist? Ist er nicht auch der Meinung, dass die Zahlen dann wesentlich tiefer liegen müssten?</p><p>4. Plant er Schritte, um den Nutzen von Dublin zu optimieren, und wenn ja, welche?</p>
  • Wie gut funktioniert das Dubliner Abkommen wirklich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schengen-Dublin-Abkommen sind am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten. Im Zuge der Volksabstimmung pries der Bundesrat unter anderem als einen grossen Vorteil der Vereinbarungen, dass derjenige Schengen-Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig wäre, in welchem die Einreise des Gesuchstellers erfolgte. Das würde in der Praxis heissen, dass nur noch in den wenigsten Fällen die Schweiz zuständig ist, da sie mitten im Schengen-Raum liegt. In jedem Fall werde die Zusammenarbeit besser und Doppel- und Dreifachgesuche könnten vermieden werden, so der Bundesrat damals. Angesichts der aktuellen Asylzahlen und des Kommentars in der Asylstatistik kommen unweigerlich Fragen dazu auf. So stellten 2009 immer noch 16 005 Personen ein Asylgesuch in der Schweiz. Nigeria ist mit 1786 Gesuchen an der Spitze der Statistik. Es gingen 798 Gesuche mehr ein als im Vorjahr. In der Begründung des Bundesamtes heisst es, dies sei darauf zurückzuführen, dass "die Schweiz von der Wirtschaftskrise weniger stark betroffen ist als andere wichtige Zielländer von Nigerianern (insbesondere Italien und Spanien)" und es daher zu "binneneuropäischen Weiterwanderungen gekommen" sei. In 1701 Fällen wurde ein Nichteintretensentscheid gefällt, 70 Gesuche wurden im ordentlichen Verfahren abgelehnt, 36 Gesuche wurden zurückgezogen oder abgeschrieben. In einem Fall wurde Asyl gewährt. Sechs Personen, die einen negativen Entscheid erhalten hatten, wurden trotzdem vorläufig aufgenommen.</p><p>An zweiter Stelle liegt Eritrea mit 1724 Asylgesuchen. Der Rückgang um 1125 Gesuche wird vom BFM unter anderem auf die seit Mai 2009 anhaltende Unterbrechung der Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer von Libyen nach Italien zurückgeführt.</p>
    • <p>1. Mit dem Dublin-Assoziierungsabkommen (DAA) sollen nicht Asylgesuche als solche verhindert werden, sondern es soll verhindert werden, dass Asylsuchende in verschiedenen Dublin-Staaten mehrere Asylverfahren anstrengen. Ein Ersuchen an einen anderen Dublin-Staat um Übernahme eines Asylsuchenden kann gestellt werden, wenn sich Hinweise auf die Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates ergeben. Die Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates erlöscht jedoch trotz Hinweisen, wenn feststeht, dass die asylsuchende Person den Dublin-Raum für mindestens drei Monate verlassen hat. Daher wird nicht allen Ersuchen um Übernahme zugestimmt. Ebenfalls erlöscht die Zuständigkeit des anderen Dublin-Staates, wenn die Schweiz - in Anwendung des Selbsteintrittsrechts gemäss Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-Verordnung - selbst auf das Asylgesuch eintritt und das nationale Asyl- und Wegweisungsverfahren durchführt. Die bisherigen Erfahrungen mit dem DAA sind positiv. Zudem konnte die Schweiz bisher wesentlich mehr Personen in andere Dublin-Staaten überstellen, als sie von diesen übernehmen musste. Seit Inkrafttreten des DAA am 12. Dezember 2008 bis am 30. Juni 2010 hat die Schweiz für 9009 Personen ein Ersuchen um Übernahme an einen anderen Dublin-Staat gestellt. Dies entspricht ungefähr 35 Prozent aller in diesem Zeitraum in der Schweiz eingereichten Asylgesuche. Viele Ersuchen betreffen nigerianische, eritreische oder georgische Staatsangehörige. Bei 7169 Personen wurde die Zustimmung zur Aufnahme durch den zuständigen Dublin-Staat erteilt, wovon bisher 3177 Personen an die zuständigen Dublin-Staaten überstellt werden konnten. Für die übrigen Personen ist entweder die Überstellung in die Wege geleitet worden, oder sie haben die Schweiz bereits vor der Überstellung wieder verlassen. Im selben Zeitraum hat die Schweiz von anderen Dublin-Staaten 1226 Ersuchen um Übernahme erhalten und bei 853 Personen gestützt auf die Zuständigkeitsregeln zugestimmt. 447 Personen wurden der Schweiz bereits überstellt.</p><p>Auf die Kosten und Einsparungen der Umsetzung des DAA wird im Rahmen der Antwort auf die Motion 10.3557 (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, Situationsanalyse der Folgen von Schengen und Dublin) eingegangen.</p><p>2. Die Zusammenarbeit mit den anderen Dublin-Staaten beurteilt der Bundesrat als gut. Dazu gehört auch der Nachbarstaat Italien, welcher mit knapp 40 Prozent aller Ersuchen um Übernahme den wichtigsten Partner der Schweiz darstellt und seine Verpflichtungen gemäss der Dublin-Verordnung erfüllt. Einzig betreffend Griechenland hat das Bundesamt für Migration am 10. Februar 2009 beschlossen, auf die Überstellung von besonders verletzlichen Personen zu verzichten, weil dort während des Asylverfahrens keine angemessenen Vorkehrungen getroffen werden, um besonders verletzliche Personen zu identifizieren und sie entsprechend zu betreuen sowie unterzubringen.</p><p>3. Die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Situation in den Herkunftsregionen sind Verschiebungen der Migrationsrouten, Änderungen in der Asylpraxis der Nachbarstaaten usw. für die Zu- bzw. Abnahme der Asylgesuche ebenso entscheidend wie die Massnahmen der Schweiz selbst. Im Jahr 2009 stiegen die Asylgesuche in den meisten wichtigen europäischen Zielländern an (z. B. in Dänemark um rund 60 Prozent). Nur in Italien, Spanien, Griechenland, Schweden und in der Schweiz waren die Asylgesuchszahlen rückläufig. Dass die Gesuchszahlen in der Schweiz im Jahr 2009 nicht wesentlich tiefer als im Vorjahr lagen, hängt auch damit zusammen, dass besonders Gruppen in die Schweiz einwanderten, die sich schon länger in Italien aufgehalten hatten (Nigerianer, Eritreer). Diese fallen hingegen grossmehrheitlich unter das DAA und können nach Italien zurückgeführt werden. Jene Asylgesuche, auf welche in Anwendung des DAA nicht eingetreten wird, sind Bestandteil der Gesamtzahl der Asylgesuche in der Schweiz. Ohne eine Beteiligung an Dublin müssten diese Gesuche von der Schweiz behandelt werden. Es entzieht sich hingegen der Kenntnis des Bundesrates, wie viele Asylgesuche aufgrund der Anwendung des DAA gar nicht erst eingereicht werden. </p><p>4. Zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit im Dublin-Verfahren können die Dublin-Staaten bilaterale Vereinbarungen abschliessen. Mit Österreich hat die Schweiz am 21. Juni 2010 ihre erste derartige Vereinbarung unterzeichnet. Darin verpflichten sich beide Staaten zur Einhaltung von verkürzten Bearbeitungsfristen bei Dublin-Fällen. Mit Deutschland haben bereits Verhandlungen stattgefunden, und es wird ein möglichst rascher Abschluss angestrebt. Gleichzeitig mit den Gesetzesänderungen zur Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie hat das Parlament in der Sommersession weitere Änderungen zur Sicherstellung des Dublin-Wegweisungsvollzugs verabschiedet (schnellere Überstellungen in den zuständigen Dublin-Staat).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie gut funktioniert das Dubliner Abkommen aus Sicht des Bundesrates?</p><p>a. Wie viele Mehrfachgesuche konnten seit Inkrafttreten des Vertrages aufgedeckt werden?</p><p>b. Wie viele Asylsuchende konnten in einen anderen, für sie zuständigen Staat überführt werden? Wenn nicht, warum nicht?</p><p>c. Wie hoch sind die Kosten, welche die Umsetzung des Vertrages bisher verursacht hat, und wie viele Einsparungen stehen diesen gegenüber?</p><p>2. Wie beurteilt er das Funktionieren des Vertrages gegenüber den einzelnen Schengener Staaten, namentlich Italien?</p><p>3. Wie erklärt er sich die hohe Zahl der Asylgesuche angesichts der Erklärung des BFM, dass die Zahlen aus einzelnen Ländern zurückgingen aus Angst vor dem Dubliner Abkommen, und da gemäss BFM die Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer nicht mehr gleichermassen offen ist? Ist er nicht auch der Meinung, dass die Zahlen dann wesentlich tiefer liegen müssten?</p><p>4. Plant er Schritte, um den Nutzen von Dublin zu optimieren, und wenn ja, welche?</p>
    • Wie gut funktioniert das Dubliner Abkommen wirklich?

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