Entwicklungshilfe an kooperatives Verhalten im Asyl- und Ausländerbereich koppeln

ShortId
10.3558
Id
20103558
Updated
28.07.2023 15:14
Language
de
Title
Entwicklungshilfe an kooperatives Verhalten im Asyl- und Ausländerbereich koppeln
AdditionalIndexing
2811;08;Ausschaffung;Rückwanderung;Verwendung der Hilfe;Aussetzung der Hilfe;Entwicklungszusammenarbeit;Ausweisung
1
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L05K1001040201, Aussetzung der Hilfe
  • L05K1001040210, Verwendung der Hilfe
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K01080309, Rückwanderung
  • L05K0501020202, Ausweisung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Aussenpolitik und auch die darunterfallende Entwicklungshilfe muss in erster Linie im Interesse der Schweiz sein. Es ist daher unabdingbar, dass Entwicklungsbeiträge und Schuldenerlasse vom guten Willen der Empfängerländer abhängig gemacht werden, abgewiesene Asylsuchende wieder aufzunehmen. Um abgewiesene Asylbewerber und sonstige Ausländer, die sich illegal in unserem Land aufhalten, in ihre Heimatländer zurückzuführen, ist die Schweiz auf die Mithilfe der Empfängerländer angewiesen. Im Sinne einer gegenseitigen Unterstützung ist es unentbehrlich, dass auch Länder, welche von uns Hilfe in jeglicher Form erhalten, bereit sind, auch der Schweiz bei ihren Problemen zu helfen, in diesem Fall: abgewiesene Asylbewerber aufzunehmen. In der heutigen Zeit der weltweiten Interessenspolitik können wir es nicht länger dulden, Länder zu unterstützen, die nicht bereit sind, im Gegenzug auch die Schweiz zu unterstützen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionären, dass eine starke und zielgerichtete Entwicklungshilfe auch im wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz liegt, wie er das in der Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten der Entwicklungsländer vom 14. März 2008 festhält. Es ist wichtig, die von den Motionären aufgeworfene Frage nicht ausschliesslich auf die Asylpolitik zu beschränken, sondern die allgemeinen Migrationsflüsse aus armen Ländern im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit zu betrachten. Aufgrund des Migrationsphänomens gewinnt die internationale Migrationspolitik an Bedeutung und stellt auch die Aussen- und Entwicklungspolitik vor neue Herausforderungen.</p><p>Die Schweiz will die negativen Folgen der Migration beheben und die Chancen der Migration fördern.</p><p>Das schweizerische Engagement im Rahmen von "Protection in the Region" trägt dazu bei, dass Flüchtlinge möglichst schnell einen wirksamen Schutz in ihren Herkunftsregionen finden und Erstaufnahmeländer unterstützt werden, diesen Personen den notwendigen Schutz zu gewähren. Im Jemen leistet die Schweiz beispielsweise einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen und des Schutzes der Flüchtlinge aus dem Horn von Afrika, indem sie die nationalen Behörden beim Aufbau von fairen und effizienten Asylverfahren unterstützt und Projekte für die medizinische Versorgung finanziert. Zudem fördert sie aktiv die freiwillige Rückkehr von asylsuchenden Personen.</p><p>Die Schweiz will auch die bilaterale Zusammenarbeit im Migrationsbereich fördern, indem sie sich auf internationaler Ebene für dieses Thema einsetzt. Wie unser Land in den Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten wahrgenommen wird und inwiefern diese Länder bereit sind, an Lösungen bezüglich illegaler Migration mitzuarbeiten, hängt auch vom Engagement der Schweiz in den entsprechenden Uno-Organisationen und anderen internationalen Foren wie dem Globalen Forum für Migration und Entwicklung ab.</p><p>Ein weiteres wichtiges Instrument der schweizerischen Migrationsaussenpolitik sind die mit den Herkunfts- und Transitstaaten abgeschlossenen Migrationspartnerschaften. Mit diesen Migrationspartnerschaften, die im Januar 2008 in das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Art. 100 Abs. 1) aufgenommen wurden, sollen die Interessen aller Partner besser berücksichtigt und die Migration aus einer globalen Perspektive betrachtet werden. Dabei geht es sowohl um die Herausforderungen und Chancen der Migration als auch um die Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung. Eine Migrationspartnerschaft soll dazu beitragen, in verschiedenen Bereichen gemeinsame Projekte zu fördern: Migration und Entwicklung, Einbezug der Diaspora, Bekämpfung des Menschenhandels, Prävention der illegalen Migration, Rückübernahme und Reintegration, Stärkung der zuständigen Migrationsbehörden. Eine solche Migrationspolitik wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem EJPD und dem EDA sowie weiteren zuständigen Bundesstellen umgesetzt. Als Beispiel soll hier die angestrebte Partnerschaft mit Nigeria genannt werden, die u. a. Projekte zur Prävention irregulärer Migration in der Schweiz wie auch Berufsbildungsprojekte für nigerianische Migrantinnen und Migranten vorsieht.</p><p>Die Frage der von den Motionären aufgeworfenen Rückübernahme ist ein wesentliches Element dieser Migrationspartnerschaften und der Migrationspolitik der Schweiz. Bisher wurden 44 Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Ausserdem sind formelle Verhandlungen mit verschiedenen Ländern im Gang. Aber die Verhandlungen und die Umsetzung dieser Abkommen setzen einen Dialog und den Einbezug der Interessen des Partnerlandes voraus.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine rigide und gesetzliche Verkoppelung der Weiterführung der Entwicklungshilfe mit der Kooperation der Staaten bei der Rückübernahme nicht sinnvoll wäre und kontraproduktiv sein könnte. Er verweist diesbezüglich auf seinen Bericht vom 25. August 2010 in Erfüllung des Postulates Leuthard 02.3591 zu Erfahrungen mit der Anwendung der Konditionalität. Ausserdem wäre dieses Mittel bei jenen Staaten nicht anwendbar, für welche die Schweiz keine oder nur marginale Entwicklungshilfe leistet, mit welchen aber Probleme bei der Rückübernahme bestehen können. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Kooperation in der Rückübernahme in erster Linie durch die geschilderten Instrumente und Anreize gefördert werden soll. Er ist jedoch auch der Ansicht, dass es Situationen gibt, in welchen die Sistierung oder Reduktion der Entwicklungshilfe als Ultima Ratio sinnvoll ist und angewendet werden soll, soweit dies rechtlich möglich ist. Dies kann der Bundesrat jedoch in Einzelfällen innerhalb seiner bestehenden Kompetenzen beschliessen, weshalb sich keine Gesetzesänderung aufdrängt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Leistungen der Entwicklungshilfe an die Kooperation der jeweiligen Staaten bei der Rückübernahme von abgewiesenen Asylbewerbern und illegalen Ausländern zu koppeln. Er wird aufgefordert, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die staatlichen Beiträge (insbesondere Entwicklungshilfe, ausgenommen Katastrophenhilfe) und Schuldenerlässe an Staaten einzustellen, die sich bei der Rückübernahme von abgelehnten Asylbewerbern und illegalen Ausländern nicht kooperativ verhalten.</p>
  • Entwicklungshilfe an kooperatives Verhalten im Asyl- und Ausländerbereich koppeln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Aussenpolitik und auch die darunterfallende Entwicklungshilfe muss in erster Linie im Interesse der Schweiz sein. Es ist daher unabdingbar, dass Entwicklungsbeiträge und Schuldenerlasse vom guten Willen der Empfängerländer abhängig gemacht werden, abgewiesene Asylsuchende wieder aufzunehmen. Um abgewiesene Asylbewerber und sonstige Ausländer, die sich illegal in unserem Land aufhalten, in ihre Heimatländer zurückzuführen, ist die Schweiz auf die Mithilfe der Empfängerländer angewiesen. Im Sinne einer gegenseitigen Unterstützung ist es unentbehrlich, dass auch Länder, welche von uns Hilfe in jeglicher Form erhalten, bereit sind, auch der Schweiz bei ihren Problemen zu helfen, in diesem Fall: abgewiesene Asylbewerber aufzunehmen. In der heutigen Zeit der weltweiten Interessenspolitik können wir es nicht länger dulden, Länder zu unterstützen, die nicht bereit sind, im Gegenzug auch die Schweiz zu unterstützen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionären, dass eine starke und zielgerichtete Entwicklungshilfe auch im wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz liegt, wie er das in der Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten der Entwicklungsländer vom 14. März 2008 festhält. Es ist wichtig, die von den Motionären aufgeworfene Frage nicht ausschliesslich auf die Asylpolitik zu beschränken, sondern die allgemeinen Migrationsflüsse aus armen Ländern im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit zu betrachten. Aufgrund des Migrationsphänomens gewinnt die internationale Migrationspolitik an Bedeutung und stellt auch die Aussen- und Entwicklungspolitik vor neue Herausforderungen.</p><p>Die Schweiz will die negativen Folgen der Migration beheben und die Chancen der Migration fördern.</p><p>Das schweizerische Engagement im Rahmen von "Protection in the Region" trägt dazu bei, dass Flüchtlinge möglichst schnell einen wirksamen Schutz in ihren Herkunftsregionen finden und Erstaufnahmeländer unterstützt werden, diesen Personen den notwendigen Schutz zu gewähren. Im Jemen leistet die Schweiz beispielsweise einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen und des Schutzes der Flüchtlinge aus dem Horn von Afrika, indem sie die nationalen Behörden beim Aufbau von fairen und effizienten Asylverfahren unterstützt und Projekte für die medizinische Versorgung finanziert. Zudem fördert sie aktiv die freiwillige Rückkehr von asylsuchenden Personen.</p><p>Die Schweiz will auch die bilaterale Zusammenarbeit im Migrationsbereich fördern, indem sie sich auf internationaler Ebene für dieses Thema einsetzt. Wie unser Land in den Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten wahrgenommen wird und inwiefern diese Länder bereit sind, an Lösungen bezüglich illegaler Migration mitzuarbeiten, hängt auch vom Engagement der Schweiz in den entsprechenden Uno-Organisationen und anderen internationalen Foren wie dem Globalen Forum für Migration und Entwicklung ab.</p><p>Ein weiteres wichtiges Instrument der schweizerischen Migrationsaussenpolitik sind die mit den Herkunfts- und Transitstaaten abgeschlossenen Migrationspartnerschaften. Mit diesen Migrationspartnerschaften, die im Januar 2008 in das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Art. 100 Abs. 1) aufgenommen wurden, sollen die Interessen aller Partner besser berücksichtigt und die Migration aus einer globalen Perspektive betrachtet werden. Dabei geht es sowohl um die Herausforderungen und Chancen der Migration als auch um die Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung. Eine Migrationspartnerschaft soll dazu beitragen, in verschiedenen Bereichen gemeinsame Projekte zu fördern: Migration und Entwicklung, Einbezug der Diaspora, Bekämpfung des Menschenhandels, Prävention der illegalen Migration, Rückübernahme und Reintegration, Stärkung der zuständigen Migrationsbehörden. Eine solche Migrationspolitik wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem EJPD und dem EDA sowie weiteren zuständigen Bundesstellen umgesetzt. Als Beispiel soll hier die angestrebte Partnerschaft mit Nigeria genannt werden, die u. a. Projekte zur Prävention irregulärer Migration in der Schweiz wie auch Berufsbildungsprojekte für nigerianische Migrantinnen und Migranten vorsieht.</p><p>Die Frage der von den Motionären aufgeworfenen Rückübernahme ist ein wesentliches Element dieser Migrationspartnerschaften und der Migrationspolitik der Schweiz. Bisher wurden 44 Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Ausserdem sind formelle Verhandlungen mit verschiedenen Ländern im Gang. Aber die Verhandlungen und die Umsetzung dieser Abkommen setzen einen Dialog und den Einbezug der Interessen des Partnerlandes voraus.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine rigide und gesetzliche Verkoppelung der Weiterführung der Entwicklungshilfe mit der Kooperation der Staaten bei der Rückübernahme nicht sinnvoll wäre und kontraproduktiv sein könnte. Er verweist diesbezüglich auf seinen Bericht vom 25. August 2010 in Erfüllung des Postulates Leuthard 02.3591 zu Erfahrungen mit der Anwendung der Konditionalität. Ausserdem wäre dieses Mittel bei jenen Staaten nicht anwendbar, für welche die Schweiz keine oder nur marginale Entwicklungshilfe leistet, mit welchen aber Probleme bei der Rückübernahme bestehen können. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Kooperation in der Rückübernahme in erster Linie durch die geschilderten Instrumente und Anreize gefördert werden soll. Er ist jedoch auch der Ansicht, dass es Situationen gibt, in welchen die Sistierung oder Reduktion der Entwicklungshilfe als Ultima Ratio sinnvoll ist und angewendet werden soll, soweit dies rechtlich möglich ist. Dies kann der Bundesrat jedoch in Einzelfällen innerhalb seiner bestehenden Kompetenzen beschliessen, weshalb sich keine Gesetzesänderung aufdrängt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Leistungen der Entwicklungshilfe an die Kooperation der jeweiligen Staaten bei der Rückübernahme von abgewiesenen Asylbewerbern und illegalen Ausländern zu koppeln. Er wird aufgefordert, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die staatlichen Beiträge (insbesondere Entwicklungshilfe, ausgenommen Katastrophenhilfe) und Schuldenerlässe an Staaten einzustellen, die sich bei der Rückübernahme von abgelehnten Asylbewerbern und illegalen Ausländern nicht kooperativ verhalten.</p>
    • Entwicklungshilfe an kooperatives Verhalten im Asyl- und Ausländerbereich koppeln

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