Gefahr einer neuen Immobilienblase in der Schweiz
- ShortId
-
10.3559
- Id
-
20103559
- Updated
-
28.07.2023 12:11
- Language
-
de
- Title
-
Gefahr einer neuen Immobilienblase in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
24;2846;Steuersenkung;Eigenmietwertbesteuerung;Bodenmarkt;Zins;Marktintervention;Immobilieneigentum;Hypothek
- 1
-
- L04K05070109, Immobilieneigentum
- L04K01020403, Bodenmarkt
- L05K0507020103, Hypothek
- L05K0701030306, Marktintervention
- L05K1104040501, Zins
- L04K11070401, Eigenmietwertbesteuerung
- L04K11070307, Steuersenkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Finma und die SNB verfolgen laufend die Entwicklungen im Immobilienbereich und das Engagement der Banken bei der Immobilienfinanzierung. Nach Einschätzung der SNB gibt es gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass in der Schweiz die Immobilienpreise gesamthaft ein Niveau übersteigen, das nicht durch fundamentale Faktoren wie Einkommen, Bautätigkeit und Zinsen gerechtfertigt wäre. In einigen Regionen und Segmenten gibt es allerdings erste Hinweise für eine Überhitzung. Weiterhin gilt es zu beachten, dass sich eine Immobilienblase in kürzester Zeit bilden kann, wie es beispielsweise Ende der Achtzigerjahre in der Schweiz der Fall gewesen ist. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und unterstützt die Massnahmen der Behörden.</p><p>2. Eine sorgfältige und zurückhaltende Kreditvergabepolitik der Kreditinstitute ist eine wirksame Massnahme, um Krisen im Immobilienmarkt zu verhindern. Bei der Tragbarkeitsabschätzung müssen die Institute neben der individuellen Beurteilung des potenziellen Hypothekarnehmers insbesondere auch wirtschaftliche Entwicklungen wie Konjunktur, Arbeitslosigkeit und Zinsniveau zuverlässig abschätzen. Die Subprime-Krise in den USA hat jüngst vor Augen geführt, was passieren kann, wenn Kreditinstitute bei Kreditentscheiden ungerechtfertigt optimistisch vorgehen. Auch die Schweiz musste in der Immobilienkrise zu Beginn der Neunzigerjahre entsprechende Lehren machen. Banken haben sich im Nachgang der schweizerischen Immobilienkrise auf Mindeststandards "für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite" verständigt, die von der Finma anerkannt werden und die die Banken einhalten müssen. Zudem überwacht die Finma die Entwicklungen der Hypothekarengagements jeder in der Schweiz tätigen Bank im Rahmen des Aufsichtsprozesses, während die SNB die schweizweite Entwicklung verfolgt.</p><p>3. Die Finma und die SNB verfügen über Instrumente, um Massnahmen zur Bekämpfung von Preisblasen einzuleiten und insbesondere gegen eine Verschlechterung der Kreditqualität und das Eingehen zu grosser Risiken in der Immobilienfinanzierung vorzugehen. Zusätzlich sollen mit der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" (Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums, Botschaft vom 23. Juni 2010) steuerliche Fehlanreize zur privaten Verschuldung korrigiert werden. Darüber hinaus erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, direkt in den Immobilienmarkt bzw. in das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage einzugreifen.</p><p>4. Eine angemessene Ausgestaltung der Eigenmittelunterlegung kann die Schockresistenz von Banken in Krisensituationen entscheidend verbessern. Damit wird die Stabilität der Finanzsysteme, insbesondere auch bei Kreditausfällen, erhöht. Im Nachgang der Finanzkrise laufen umfangreiche Revisionsarbeiten betreffend die Kapital- und Liquiditätsregimes der Schweizer Banken. Der Bundesrat begrüsst die strengen schweizerischen Eigenmittelanforderungen für Banken, die regelmässig von der Finma kontrolliert werden. Was die Anforderung an das Eigenkapital der Hypothekarkreditnehmer betrifft, so ist wichtig, dass bei der Kreditvergabe die unter Frage 2 erwähnten Mindeststandards eingehalten werden. Die Geldpolitik obliegt der Schweizerischen Nationalbank. Sie führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes und gewährleistet die Preisstabilität. Bei ihren Entscheiden berücksichtigt sie eine Vielzahl von Faktoren. Hierzu gehört die Preisentwicklung in den massgeblichen Märkten, einschliesslich des Immobilienmarktes.</p><p>5./6. Mit dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" (Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums, Botschaft vom 23. Juni 2010) sollen bestehende steuerliche Fehlanreize zur privaten Verschuldung korrigiert werden. Dieser Systemwechsel fördert die Stabilität des Immobilien- und des Finanzsystems. Darüber hinausgehende steuerliche Massnahmen sind kein taugliches Mittel zur kurzfristigen Bekämpfung potenzieller Immobilienkrisen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Nachfrage nach Immobilien ist in der Schweiz trotz der gerade erst zu Ende gehenden Wirtschaftskrise sehr hoch, und die Preise sind markant steigend. Banken und Versicherungen weisen hohe Geldbestände auf, welche nach Verwendung als Anlagen (z. B. im Hypothekarmarkt) suchen. Gleichzeitig hält die Schweizerische Nationalbank das Zinsniveau tief, um einer weiteren Verteuerung des Frankens entgegenzuwirken. Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Gefahr einer Überhitzung des Immobilienmarktes in der Schweiz?</p><p>2. Welche Erfahrungen und Lehren zog der Bundesrat aus früheren Immobilienkrisen (z. B. jener Anfang der Neunzigerjahre)?</p><p>3. Welche wirksamen Instrumente und Mittel stehen dem Bund zur Verfügung, um einer möglichen Immobilienblase entgegenzuwirken?</p><p>4. Sind nach seiner Ansicht die Leit- bzw. Referenzzinssätze sowie die EigenmitteIvorschriften situationsgerecht bzw. ausreichend, um den Schweizer Immobilienmarkt und den Verschuldungsgrad stabil zu halten?</p><p>5. Welche Auswirkungen erwartet er in diesem Zusammenhang von den verschiedenen Varianten zur Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung auf die finanzielle Belastbarkeit der Immobilienbesitzer, bzw. besteht die Gefahr, durch einen solchen Systemwechsel bei einem künftigen Zinsanstieg eine grosse Anzahl privater Immobilienbesitzer in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen?</p><p>6. Sieht er im Bereich der Besteuerung Möglichkeiten, kurzfristige und wirksame Massnahmen für eine allenfalls notwendige Entlastung der Immobilienbesitzer zu ergreifen?</p>
- Gefahr einer neuen Immobilienblase in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Finma und die SNB verfolgen laufend die Entwicklungen im Immobilienbereich und das Engagement der Banken bei der Immobilienfinanzierung. Nach Einschätzung der SNB gibt es gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass in der Schweiz die Immobilienpreise gesamthaft ein Niveau übersteigen, das nicht durch fundamentale Faktoren wie Einkommen, Bautätigkeit und Zinsen gerechtfertigt wäre. In einigen Regionen und Segmenten gibt es allerdings erste Hinweise für eine Überhitzung. Weiterhin gilt es zu beachten, dass sich eine Immobilienblase in kürzester Zeit bilden kann, wie es beispielsweise Ende der Achtzigerjahre in der Schweiz der Fall gewesen ist. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und unterstützt die Massnahmen der Behörden.</p><p>2. Eine sorgfältige und zurückhaltende Kreditvergabepolitik der Kreditinstitute ist eine wirksame Massnahme, um Krisen im Immobilienmarkt zu verhindern. Bei der Tragbarkeitsabschätzung müssen die Institute neben der individuellen Beurteilung des potenziellen Hypothekarnehmers insbesondere auch wirtschaftliche Entwicklungen wie Konjunktur, Arbeitslosigkeit und Zinsniveau zuverlässig abschätzen. Die Subprime-Krise in den USA hat jüngst vor Augen geführt, was passieren kann, wenn Kreditinstitute bei Kreditentscheiden ungerechtfertigt optimistisch vorgehen. Auch die Schweiz musste in der Immobilienkrise zu Beginn der Neunzigerjahre entsprechende Lehren machen. Banken haben sich im Nachgang der schweizerischen Immobilienkrise auf Mindeststandards "für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite" verständigt, die von der Finma anerkannt werden und die die Banken einhalten müssen. Zudem überwacht die Finma die Entwicklungen der Hypothekarengagements jeder in der Schweiz tätigen Bank im Rahmen des Aufsichtsprozesses, während die SNB die schweizweite Entwicklung verfolgt.</p><p>3. Die Finma und die SNB verfügen über Instrumente, um Massnahmen zur Bekämpfung von Preisblasen einzuleiten und insbesondere gegen eine Verschlechterung der Kreditqualität und das Eingehen zu grosser Risiken in der Immobilienfinanzierung vorzugehen. Zusätzlich sollen mit der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" (Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums, Botschaft vom 23. Juni 2010) steuerliche Fehlanreize zur privaten Verschuldung korrigiert werden. Darüber hinaus erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, direkt in den Immobilienmarkt bzw. in das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage einzugreifen.</p><p>4. Eine angemessene Ausgestaltung der Eigenmittelunterlegung kann die Schockresistenz von Banken in Krisensituationen entscheidend verbessern. Damit wird die Stabilität der Finanzsysteme, insbesondere auch bei Kreditausfällen, erhöht. Im Nachgang der Finanzkrise laufen umfangreiche Revisionsarbeiten betreffend die Kapital- und Liquiditätsregimes der Schweizer Banken. Der Bundesrat begrüsst die strengen schweizerischen Eigenmittelanforderungen für Banken, die regelmässig von der Finma kontrolliert werden. Was die Anforderung an das Eigenkapital der Hypothekarkreditnehmer betrifft, so ist wichtig, dass bei der Kreditvergabe die unter Frage 2 erwähnten Mindeststandards eingehalten werden. Die Geldpolitik obliegt der Schweizerischen Nationalbank. Sie führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes und gewährleistet die Preisstabilität. Bei ihren Entscheiden berücksichtigt sie eine Vielzahl von Faktoren. Hierzu gehört die Preisentwicklung in den massgeblichen Märkten, einschliesslich des Immobilienmarktes.</p><p>5./6. Mit dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" (Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums, Botschaft vom 23. Juni 2010) sollen bestehende steuerliche Fehlanreize zur privaten Verschuldung korrigiert werden. Dieser Systemwechsel fördert die Stabilität des Immobilien- und des Finanzsystems. Darüber hinausgehende steuerliche Massnahmen sind kein taugliches Mittel zur kurzfristigen Bekämpfung potenzieller Immobilienkrisen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Nachfrage nach Immobilien ist in der Schweiz trotz der gerade erst zu Ende gehenden Wirtschaftskrise sehr hoch, und die Preise sind markant steigend. Banken und Versicherungen weisen hohe Geldbestände auf, welche nach Verwendung als Anlagen (z. B. im Hypothekarmarkt) suchen. Gleichzeitig hält die Schweizerische Nationalbank das Zinsniveau tief, um einer weiteren Verteuerung des Frankens entgegenzuwirken. Der Bundesrat wird gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Gefahr einer Überhitzung des Immobilienmarktes in der Schweiz?</p><p>2. Welche Erfahrungen und Lehren zog der Bundesrat aus früheren Immobilienkrisen (z. B. jener Anfang der Neunzigerjahre)?</p><p>3. Welche wirksamen Instrumente und Mittel stehen dem Bund zur Verfügung, um einer möglichen Immobilienblase entgegenzuwirken?</p><p>4. Sind nach seiner Ansicht die Leit- bzw. Referenzzinssätze sowie die EigenmitteIvorschriften situationsgerecht bzw. ausreichend, um den Schweizer Immobilienmarkt und den Verschuldungsgrad stabil zu halten?</p><p>5. Welche Auswirkungen erwartet er in diesem Zusammenhang von den verschiedenen Varianten zur Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung auf die finanzielle Belastbarkeit der Immobilienbesitzer, bzw. besteht die Gefahr, durch einen solchen Systemwechsel bei einem künftigen Zinsanstieg eine grosse Anzahl privater Immobilienbesitzer in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen?</p><p>6. Sieht er im Bereich der Besteuerung Möglichkeiten, kurzfristige und wirksame Massnahmen für eine allenfalls notwendige Entlastung der Immobilienbesitzer zu ergreifen?</p>
- Gefahr einer neuen Immobilienblase in der Schweiz
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