Kosten des Strafvollzugs in der Schweiz

ShortId
10.3562
Id
20103562
Updated
27.07.2023 20:25
Language
de
Title
Kosten des Strafvollzugs in der Schweiz
AdditionalIndexing
12;Kostenrechnung;Strafvollzugsrecht;Ersatzstrafe;Therapeutik
1
  • L03K050103, Strafvollzugsrecht
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K05010104, Ersatzstrafe
  • L04K01050214, Therapeutik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Anstieg der Kriminalität erhöhen sich auch die Kosten des Strafvollzugs. Da der Vollzug in die Kompetenz der Kantone fällt und mitunter über Konkordate geregelt ist, herrscht wenig Transparenz über die landesweiten Kosten, welche die Insassen der verschiedenen Gefängnisse und Vollzugsanstalten verursachen.</p><p>Nach der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches ist zudem ein deutlicher Rückgang der Verwahrungen und ein substanzieller Anstieg von stationären therapeutischen Massnahmen nach Artikel 59 StGB festzustellen. Jede Verwahrung ist alle zwei Jahre darauf hin zu überprüfen, ob sie in eine stationäre therapeutische Massnahme nach Artikel 59 StGB überführt werden kann. Die damit verbundenen psychiatrisch-psychologischen Behandlungen sind mit hohen Kosten verbunden.</p>
  • <p>Laut Artikel 123 der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechtes Sache des Bundes. Der Straf- und Massnahmenvollzug hingegen fällt in den Aufgabenbereich der Kantone, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Für die Kantone bedeutet dies konkret, dass sie die von ihren Gerichten gefällten Urteile vollziehen und dafür Anstalten errichten und betreiben müssen. Dabei können sie untereinander Vereinbarungen über die gemeinsame Erstellung, den Betrieb und die Mitbenutzung von Anstalten treffen (Strafvollzugskonkordate). Die Kantone sind ferner zur Tragung der Kosten des Straf- und Massnahmenvollzugs verpflichtet, doch werden die verurteilten Personen angemessen daran beteiligt (Art. 380 StGB).</p><p>Aufgrund dieser Kompetenzregelung ist es nicht Aufgabe des Bundes, über die finanziellen Aufwendungen der Kantone für den Straf- und Massnahmenvollzug Buch zu führen. Er macht daher keine entsprechenden landesweiten Erhebungen. Die diesbezüglich in der Interpellation gestellten Fragen könnten daher vom Bundesrat erst beantwortet werden, wenn die entsprechenden Daten vorher durch spezifische Umfragen in allen Kantonen erhoben würden.</p><p>Gestützt auf Artikel 123 Absatz 3 der Bundesverfassung spielt der Bund im Straf- und Massnahmenvollzug eine aktive Rolle, indem er beispielsweise Baubeiträge an Vollzugsanstalten für Erwachsene, junge Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen für Minderjährige leistet. Zudem gewährt der Bund Beiträge an die Entwicklung und Erprobung neuer Methoden und Konzeptionen (sogenannte Modellversuche) sowie an das Schweizerische Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal. Die konkreten Bedingungen über die Ausrichtung dieser Beiträge sind im Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (SR 341) geregelt.</p><p>In den letzten fünf Jahren hat der Bund für den Straf- und Massnahmenvollzug die folgenden Beiträge ausgerichtet: (Beträge in Millionen Franken) - Tabelle</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist der Bundesrat über die Entwicklung der Kosten des Strafvollzugs in der Schweiz im Bild?</p><p>2. Wie viel kostete der Strafvollzug in der Schweiz in den vergangenen fünf Jahren (pro Jahr)?</p><p>3. Wie viel beträgt der Anteil des Bundes? Bezahlt der Bund nur Baubeiträge oder Weiteres?</p><p>4. Wie hoch sind die landesweiten Gesamtkosten für die Insassen, welche sich nach Artikel 59 StGB in einer stationären therapeutischen Massnahme befinden? Wer trägt diese Kosten?</p><p>5. Wie hoch sind die Kosten der weiteren therapeutischen, psychiatrischen und psychologischen Behandlungen, und wer bezahlt diese?</p><p>6. Wer trägt die Kosten für Medikamente und Drogenabgabe, und wie hoch sind diese?</p><p>7. Welchen Beitrag leisten die Insassen an die anfallenden Kosten? Haben sie die Krankenkassenprämien mit den eigenen Mitteln zu bestreiten? Müssen sie die Radio- und TV-Empfangsgebühren selber bezahlen?</p><p>8. Gibt es Zahlen zu den Einnahmen der Anstalten durch Gefangenenarbeit (Handarbeiten, Landwirtschaft usw.) und den Entlöhnungen der Insassen?</p>
  • Kosten des Strafvollzugs in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Anstieg der Kriminalität erhöhen sich auch die Kosten des Strafvollzugs. Da der Vollzug in die Kompetenz der Kantone fällt und mitunter über Konkordate geregelt ist, herrscht wenig Transparenz über die landesweiten Kosten, welche die Insassen der verschiedenen Gefängnisse und Vollzugsanstalten verursachen.</p><p>Nach der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches ist zudem ein deutlicher Rückgang der Verwahrungen und ein substanzieller Anstieg von stationären therapeutischen Massnahmen nach Artikel 59 StGB festzustellen. Jede Verwahrung ist alle zwei Jahre darauf hin zu überprüfen, ob sie in eine stationäre therapeutische Massnahme nach Artikel 59 StGB überführt werden kann. Die damit verbundenen psychiatrisch-psychologischen Behandlungen sind mit hohen Kosten verbunden.</p>
    • <p>Laut Artikel 123 der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechtes Sache des Bundes. Der Straf- und Massnahmenvollzug hingegen fällt in den Aufgabenbereich der Kantone, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Für die Kantone bedeutet dies konkret, dass sie die von ihren Gerichten gefällten Urteile vollziehen und dafür Anstalten errichten und betreiben müssen. Dabei können sie untereinander Vereinbarungen über die gemeinsame Erstellung, den Betrieb und die Mitbenutzung von Anstalten treffen (Strafvollzugskonkordate). Die Kantone sind ferner zur Tragung der Kosten des Straf- und Massnahmenvollzugs verpflichtet, doch werden die verurteilten Personen angemessen daran beteiligt (Art. 380 StGB).</p><p>Aufgrund dieser Kompetenzregelung ist es nicht Aufgabe des Bundes, über die finanziellen Aufwendungen der Kantone für den Straf- und Massnahmenvollzug Buch zu führen. Er macht daher keine entsprechenden landesweiten Erhebungen. Die diesbezüglich in der Interpellation gestellten Fragen könnten daher vom Bundesrat erst beantwortet werden, wenn die entsprechenden Daten vorher durch spezifische Umfragen in allen Kantonen erhoben würden.</p><p>Gestützt auf Artikel 123 Absatz 3 der Bundesverfassung spielt der Bund im Straf- und Massnahmenvollzug eine aktive Rolle, indem er beispielsweise Baubeiträge an Vollzugsanstalten für Erwachsene, junge Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen für Minderjährige leistet. Zudem gewährt der Bund Beiträge an die Entwicklung und Erprobung neuer Methoden und Konzeptionen (sogenannte Modellversuche) sowie an das Schweizerische Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal. Die konkreten Bedingungen über die Ausrichtung dieser Beiträge sind im Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (SR 341) geregelt.</p><p>In den letzten fünf Jahren hat der Bund für den Straf- und Massnahmenvollzug die folgenden Beiträge ausgerichtet: (Beträge in Millionen Franken) - Tabelle</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist der Bundesrat über die Entwicklung der Kosten des Strafvollzugs in der Schweiz im Bild?</p><p>2. Wie viel kostete der Strafvollzug in der Schweiz in den vergangenen fünf Jahren (pro Jahr)?</p><p>3. Wie viel beträgt der Anteil des Bundes? Bezahlt der Bund nur Baubeiträge oder Weiteres?</p><p>4. Wie hoch sind die landesweiten Gesamtkosten für die Insassen, welche sich nach Artikel 59 StGB in einer stationären therapeutischen Massnahme befinden? Wer trägt diese Kosten?</p><p>5. Wie hoch sind die Kosten der weiteren therapeutischen, psychiatrischen und psychologischen Behandlungen, und wer bezahlt diese?</p><p>6. Wer trägt die Kosten für Medikamente und Drogenabgabe, und wie hoch sind diese?</p><p>7. Welchen Beitrag leisten die Insassen an die anfallenden Kosten? Haben sie die Krankenkassenprämien mit den eigenen Mitteln zu bestreiten? Müssen sie die Radio- und TV-Empfangsgebühren selber bezahlen?</p><p>8. Gibt es Zahlen zu den Einnahmen der Anstalten durch Gefangenenarbeit (Handarbeiten, Landwirtschaft usw.) und den Entlöhnungen der Insassen?</p>
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