Blindenführhunde als Notwendigkeit

ShortId
10.3565
Id
20103565
Updated
28.07.2023 11:15
Language
de
Title
Blindenführhunde als Notwendigkeit
AdditionalIndexing
28;Versicherungsleistung;Nahrung für Kleinhaustiere;Sehbehinderte/r;Sparmassnahme;Invalidenversicherung;Hund;Anhörung
1
  • L06K010402010101, Sehbehinderte/r
  • L05K0101030701, Hund
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K0101030702, Nahrung für Kleinhaustiere
  • L06K080203070103, Anhörung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Recht auf gesellschaftliche und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird allgemein anerkannt. Mobilität ist eine Voraussetzung für die Integration in Gesellschaft und Beruf. Entsprechend ihren persönlichen Möglichkeiten und verkehrstechnischen Anforderungen sind blinde und sehbehinderte Menschen zur selbstständigen Fortbewegung neben dem weissen Stock auf einen Blindenführhund angewiesen, welcher im Gegensatz zu Freizeithunden klar nicht zum Vergnügen, sondern vielmehr als unerlässliche Mobilitätshilfe gehalten und daher zu Recht von der Invalidenversicherung finanziert wird. Blinde und sehbehinderte Menschen sind auf einen zuverlässig arbeitenden und somit gesunden Führhund angewiesen. Mit dem gekürzten Beitrag können jedoch wichtige gesundheitliche Massnahmen wie beispielsweise Diätfutter, Zeckenmittel und Impfungen der Blindenführhunde von den betroffenen Halterinnen und Haltern mit einem bescheidenen Einkommen nicht mehr finanziert werden. Es kann nicht sein, dass Führhundehalterinnen und -halter in sehr bescheidenen finanziellen Verhältnissen das zusätzlich notwendige Geld für die Gesunderhaltung ihres Hilfsmittels Führhund vom Mund absparen oder bei wohltätigen Stiftungen erbetteln müssen.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 7. Juni 2010 auf die Frage Zisyadis 10.5233, "Futter für Blindenführhunde", bereits erörtert, dass die Herabsetzung der Pauschalen für Futter- und Tierarztkosten nach vorheriger Rücksprache mit den Schulen für Blindenführhunde erfolgte. Auf Anfrage des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) hatten die befragten Schulen bestätigt, dass die seit 1997 bezahlten Pauschalen gemessen an den heutigen Marktpreisen zu hoch seien und 80 Franken monatlich für Futterkosten ausreichten. Aufgrund dieser Feststellung war die Zahlung einer zu hohen Pauschale durch die IV nicht angemessen, vor allem auch nicht vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Sanierung der IV.</p><p>In der Pauschale von 110 Franken sind 80 Franken für Futterkosten und 30 Franken für Tierarztkosten enthalten. Die Futterpauschale ist hoch genug, um die monatlichen Kosten für Premiumfutter und Kauknochen zu decken. Die Tierarztkosten umfassen auch Impfungen und werden monatlich pauschal in jedem Fall ausbezahlt, auch wenn kein Besuch beim Tierarzt erforderlich war. Übersteigen die Tierarztkosten 360 Franken pro Jahr (12 mal 30 Franken), so erhalten die Versicherten die belegten Mehrkosten zusätzlich erstattet. Somit vergütet die IV die effektiv anfallenden Tierarztkosten vollständig.</p><p>Versicherte, die einen Blindenführhund halten, wurden von der zuständigen kantonalen IV-Stelle direkt über die Änderung informiert. Das detaillierte Kreisschreiben dazu wurde am 25. März 2010 auf der BSV-Website aufgeschaltet.</p><p>2. Der monatlich ausbezahlte Pauschalbetrag deckt die Kosten für eine qualitative Ernährung und die tierärztliche Versorgung des Hundes. Folglich spielt die finanzielle Situation der versicherten Person keine Rolle. Die Schadensminderungspflicht ist von der versicherten Person zu erfüllen, indem sie die von der IV monatlich ausbezahlte Pauschale für das Futter und die tierärztliche Versorgung ihres Hundes aufwendet. Es handelt sich hier um eine Pauschale, die unabhängig davon ausbezahlt wird, wie das Tier ernährt wird und ob eine Tierarztkonsultation erforderlich ist.</p><p>3. Der Bundesrat wird die betroffenen Partner auch weiterhin bei Änderungen von rechtlichen Bestimmungen einbeziehen, wie dies auch hier schon der Fall war, und zwar unabhängig davon, in welcher Sanierungssituation die Versicherung sich gerade befindet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) senkte per 1. April 2010 seinen monatlichen Beitrag an die Futter- und Tierarztkosten für Blindenführhunde von 190 auf 110 Franken; dies ohne Einbezug der betroffenen Führhundehalterinnen und -halter.</p><p>a. Welches sind die Überlegungen des BSV bezüglich der obengenannten Sparmassnahme?</p><p>b. Was meint das BSV mit seiner Begründung "nichtzeitgemässe Futterpauschale"?</p><p>c. Wie hat das BSV die Pauschalkosten für den Unterhalt von Führhunden berechnet?</p><p>d. Wie bzw. mit welchen Kreisen hat das BSV seinen Entscheid zuvor abgeklärt, und wie bzw. wem hat es diesen anschliessend kommuniziert?</p><p>2. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit das Hilfsmittel Führhund auch von IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit sehr beschränkten finanziellen Mitteln nicht nur angeschafft, sondern im Sinne der gesetzlichen Schadensminderungspflicht auch angemessen unterhalten werden kann?</p><p>3. Ist er trotz dem Spardruck bei der IV bereit, sich dafür einzusetzen, dass Menschen mit einer Behinderung und deren Organisationen in Zukunft bei wichtigen Entscheidungen, die sie betreffen, mit einbezogen werden?</p>
  • Blindenführhunde als Notwendigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Recht auf gesellschaftliche und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird allgemein anerkannt. Mobilität ist eine Voraussetzung für die Integration in Gesellschaft und Beruf. Entsprechend ihren persönlichen Möglichkeiten und verkehrstechnischen Anforderungen sind blinde und sehbehinderte Menschen zur selbstständigen Fortbewegung neben dem weissen Stock auf einen Blindenführhund angewiesen, welcher im Gegensatz zu Freizeithunden klar nicht zum Vergnügen, sondern vielmehr als unerlässliche Mobilitätshilfe gehalten und daher zu Recht von der Invalidenversicherung finanziert wird. Blinde und sehbehinderte Menschen sind auf einen zuverlässig arbeitenden und somit gesunden Führhund angewiesen. Mit dem gekürzten Beitrag können jedoch wichtige gesundheitliche Massnahmen wie beispielsweise Diätfutter, Zeckenmittel und Impfungen der Blindenführhunde von den betroffenen Halterinnen und Haltern mit einem bescheidenen Einkommen nicht mehr finanziert werden. Es kann nicht sein, dass Führhundehalterinnen und -halter in sehr bescheidenen finanziellen Verhältnissen das zusätzlich notwendige Geld für die Gesunderhaltung ihres Hilfsmittels Führhund vom Mund absparen oder bei wohltätigen Stiftungen erbetteln müssen.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 7. Juni 2010 auf die Frage Zisyadis 10.5233, "Futter für Blindenführhunde", bereits erörtert, dass die Herabsetzung der Pauschalen für Futter- und Tierarztkosten nach vorheriger Rücksprache mit den Schulen für Blindenführhunde erfolgte. Auf Anfrage des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) hatten die befragten Schulen bestätigt, dass die seit 1997 bezahlten Pauschalen gemessen an den heutigen Marktpreisen zu hoch seien und 80 Franken monatlich für Futterkosten ausreichten. Aufgrund dieser Feststellung war die Zahlung einer zu hohen Pauschale durch die IV nicht angemessen, vor allem auch nicht vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Sanierung der IV.</p><p>In der Pauschale von 110 Franken sind 80 Franken für Futterkosten und 30 Franken für Tierarztkosten enthalten. Die Futterpauschale ist hoch genug, um die monatlichen Kosten für Premiumfutter und Kauknochen zu decken. Die Tierarztkosten umfassen auch Impfungen und werden monatlich pauschal in jedem Fall ausbezahlt, auch wenn kein Besuch beim Tierarzt erforderlich war. Übersteigen die Tierarztkosten 360 Franken pro Jahr (12 mal 30 Franken), so erhalten die Versicherten die belegten Mehrkosten zusätzlich erstattet. Somit vergütet die IV die effektiv anfallenden Tierarztkosten vollständig.</p><p>Versicherte, die einen Blindenführhund halten, wurden von der zuständigen kantonalen IV-Stelle direkt über die Änderung informiert. Das detaillierte Kreisschreiben dazu wurde am 25. März 2010 auf der BSV-Website aufgeschaltet.</p><p>2. Der monatlich ausbezahlte Pauschalbetrag deckt die Kosten für eine qualitative Ernährung und die tierärztliche Versorgung des Hundes. Folglich spielt die finanzielle Situation der versicherten Person keine Rolle. Die Schadensminderungspflicht ist von der versicherten Person zu erfüllen, indem sie die von der IV monatlich ausbezahlte Pauschale für das Futter und die tierärztliche Versorgung ihres Hundes aufwendet. Es handelt sich hier um eine Pauschale, die unabhängig davon ausbezahlt wird, wie das Tier ernährt wird und ob eine Tierarztkonsultation erforderlich ist.</p><p>3. Der Bundesrat wird die betroffenen Partner auch weiterhin bei Änderungen von rechtlichen Bestimmungen einbeziehen, wie dies auch hier schon der Fall war, und zwar unabhängig davon, in welcher Sanierungssituation die Versicherung sich gerade befindet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) senkte per 1. April 2010 seinen monatlichen Beitrag an die Futter- und Tierarztkosten für Blindenführhunde von 190 auf 110 Franken; dies ohne Einbezug der betroffenen Führhundehalterinnen und -halter.</p><p>a. Welches sind die Überlegungen des BSV bezüglich der obengenannten Sparmassnahme?</p><p>b. Was meint das BSV mit seiner Begründung "nichtzeitgemässe Futterpauschale"?</p><p>c. Wie hat das BSV die Pauschalkosten für den Unterhalt von Führhunden berechnet?</p><p>d. Wie bzw. mit welchen Kreisen hat das BSV seinen Entscheid zuvor abgeklärt, und wie bzw. wem hat es diesen anschliessend kommuniziert?</p><p>2. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit das Hilfsmittel Führhund auch von IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit sehr beschränkten finanziellen Mitteln nicht nur angeschafft, sondern im Sinne der gesetzlichen Schadensminderungspflicht auch angemessen unterhalten werden kann?</p><p>3. Ist er trotz dem Spardruck bei der IV bereit, sich dafür einzusetzen, dass Menschen mit einer Behinderung und deren Organisationen in Zukunft bei wichtigen Entscheidungen, die sie betreffen, mit einbezogen werden?</p>
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