Inakzeptable Befangenheit bei Filmförderungsgesuchen
- ShortId
-
10.3579
- Id
-
20103579
- Updated
-
27.07.2023 19:42
- Language
-
de
- Title
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Inakzeptable Befangenheit bei Filmförderungsgesuchen
- AdditionalIndexing
-
2831;Filmkunst;Verwaltungsverfahren;Expertenkommission;Interessenkonflikt;Kulturförderung;Künstlerberuf
- 1
-
- L04K01060307, Kulturförderung
- L05K0106040301, Filmkunst
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- L04K08060306, Verwaltungsverfahren
- L04K01060404, Künstlerberuf
- L06K080602020101, Expertenkommission
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Aufsatz "Befangenheit bei Überkreuz-Beurteilungen" von Dr. Andrea Töndury wurde im Internet (www.jusletter.ch) publiziert und ist insofern auch öffentlich bekannt. Der Aufsatz geht zurück auf ein von zwei Verbänden der Filmbranche (Schweizerischer Verband der FilmproduzentInnen, SFP, sowie Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten, Garp) bei Dr. Töndury in Auftrag gegebenes Parteigutachten. Dieses Parteigutachten datiert vom 19. April 2010 und wurde Anfang Mai 2010 dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zugestellt.</p><p>2. Die Aufsichtsanzeige der beiden Verbände (SFP und Garp) vom 30. Juli 2009 wurde vom damaligen Vorsteher des EDI mit Schreiben vom 5. Oktober 2009 abschliessend beantwortet.</p><p>3./4. Allgemein ist zu beachten, dass das Filmgesetz explizit vorsieht, dass die Filmförderungsgesuche von Kommissionen begutachtet werden (Art. 26 FiG; SR 443.1). Dass diese Kommissionen aus sachkundigen Personen bestehen und darum aktive Filmschaffende umfassen müssen, ergibt sich aus der Funktion dieser Kommissionen (Art. 14 Abs. 2 FiG ) sowie aus den Vorschriften über die Ausgewogenheit (vgl. Art. 57a ff. RVOG).</p><p>Die Fragen des Interpellanten unterstellen, verschiedene Mitglieder des Ausschusses "Spielfilm" hätten sich abgesprochen, um sich gegenseitig zu begünstigen. Tatsächlich sind bis heute keine Beweise bekannt, die auf ein solches Verhalten der betreffenden Ausschussmitglieder deuten. Die Frage, ob an der Sitzung vom 8. bis 10. Juni 2009 des Ausschusses "Spielfilm" Ausstandsregeln verletzt wurden, wurde vom EDI am 30. Juni 2010 im Rahmen eines Verwaltungsbeschwerdeverfahrens gegen eine ein Filmförderungsgesuch abweisende Verfügung des Bundesamtes für Kultur (BAK) verneint. Der Entscheid des EDI ist mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen worden. Der Bundesrat verzichtet darauf, sich zum hängigen Verfahren zu äussern.</p><p>5. Die Filmförderungskonzepte 2006 bis 2010 sind bis Ende 2010 in Kraft. Formell handelt es sich um einen Anhang zur Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV, SR 443.113). Das EDI hat entschieden, die Geltungsdauer der aktuellen Filmförderungskonzepte um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2011, zu verlängern. Ziele, Kriterien und Instrumente der neuen Filmförderungskonzepte werden vom BAK zurzeit unter Einbezug der Eidgenössischen Filmkommission (EFiK) und der interessierten Branchenverbände diskutiert. Für eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2012 müssten die neuen Filmförderungskonzepte Anfang 2011 im Entwurf vorliegen. Anschliessend folgen Branchenvernehmlassung und allfällige Überarbeitung. Nach Konsultation der EFiK (voraussichtlich im Sommer 2011) folgt die Ämterkonsultation. Die allgemeine Stossrichtung der Filmpolitik wird übrigens auch in der Finanzierungsbotschaft zum Kulturförderungsgesetz umschrieben sein. Die Vernehmlassung wird im Herbst 2010 gestartet und die Botschaft im Laufe des Jahres 2011 dem Parlament vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vom 8. bis 10. Juni 2009 fand eine Sitzung des Ausschusses "Spielfilm" der Fachkommission Filmförderung statt. Verschiedene Ausschussmitglieder hatten selbst Gesuche gestellt, welche anlässlich dieser Sitzung bewilligt wurden. So sprachen sich die Mitglieder an besagter Sitzung gegenseitig über 1 Million Franken zu. Dies nach dem Motto: "Wir haben dein Gesuch zu diskutieren, du trittst in den Ausstand, und vergiss nicht, anschliessend habe ich auch noch ein Gesuch, dann trete ich in den Ausstand, denke dann auch du an mich."</p><p>In einem Aufsatz (Befangenheit bei Überkreuz-Beurteilungen, Jusletter 31. Mai 2010) hält der Autor, Dr. Andrea Töndury, fest, dass solche Missstände aus rechtlicher Sicht so rasch wie möglich zu beheben sind. Zudem stellt er fest, dass in Bezug auf die obengenannte Sitzung wegen Verletzung der Ausstandsvorschrift die Wiederholung der entsprechenden Verfahrenshandlung zu fordern ist.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kennt er den obgenannten Aufsatz?</p><p>2. Am 30. Juli 2009 wurde eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Kultur (BAK) eingereicht. Was ist der Stand des Verfahrens?</p><p>3. Ist er über die Befangenheit bei Überkreuz-Beurteilungen im Falle der Filmförderungskommission und von Ausschüssen orientiert, und erkennt er Handlungsbedarf?</p><p>4. Mit welchen konkreten Massnahmen gedenkt er diese Missstände zu beheben bzw. den Verbesserungsbedarf anzugehen?</p><p>5. Wie sieht der neue Fahrplan betreffend Filmförderungskonzept aus?</p>
- Inakzeptable Befangenheit bei Filmförderungsgesuchen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Aufsatz "Befangenheit bei Überkreuz-Beurteilungen" von Dr. Andrea Töndury wurde im Internet (www.jusletter.ch) publiziert und ist insofern auch öffentlich bekannt. Der Aufsatz geht zurück auf ein von zwei Verbänden der Filmbranche (Schweizerischer Verband der FilmproduzentInnen, SFP, sowie Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten, Garp) bei Dr. Töndury in Auftrag gegebenes Parteigutachten. Dieses Parteigutachten datiert vom 19. April 2010 und wurde Anfang Mai 2010 dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zugestellt.</p><p>2. Die Aufsichtsanzeige der beiden Verbände (SFP und Garp) vom 30. Juli 2009 wurde vom damaligen Vorsteher des EDI mit Schreiben vom 5. Oktober 2009 abschliessend beantwortet.</p><p>3./4. Allgemein ist zu beachten, dass das Filmgesetz explizit vorsieht, dass die Filmförderungsgesuche von Kommissionen begutachtet werden (Art. 26 FiG; SR 443.1). Dass diese Kommissionen aus sachkundigen Personen bestehen und darum aktive Filmschaffende umfassen müssen, ergibt sich aus der Funktion dieser Kommissionen (Art. 14 Abs. 2 FiG ) sowie aus den Vorschriften über die Ausgewogenheit (vgl. Art. 57a ff. RVOG).</p><p>Die Fragen des Interpellanten unterstellen, verschiedene Mitglieder des Ausschusses "Spielfilm" hätten sich abgesprochen, um sich gegenseitig zu begünstigen. Tatsächlich sind bis heute keine Beweise bekannt, die auf ein solches Verhalten der betreffenden Ausschussmitglieder deuten. Die Frage, ob an der Sitzung vom 8. bis 10. Juni 2009 des Ausschusses "Spielfilm" Ausstandsregeln verletzt wurden, wurde vom EDI am 30. Juni 2010 im Rahmen eines Verwaltungsbeschwerdeverfahrens gegen eine ein Filmförderungsgesuch abweisende Verfügung des Bundesamtes für Kultur (BAK) verneint. Der Entscheid des EDI ist mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen worden. Der Bundesrat verzichtet darauf, sich zum hängigen Verfahren zu äussern.</p><p>5. Die Filmförderungskonzepte 2006 bis 2010 sind bis Ende 2010 in Kraft. Formell handelt es sich um einen Anhang zur Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV, SR 443.113). Das EDI hat entschieden, die Geltungsdauer der aktuellen Filmförderungskonzepte um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2011, zu verlängern. Ziele, Kriterien und Instrumente der neuen Filmförderungskonzepte werden vom BAK zurzeit unter Einbezug der Eidgenössischen Filmkommission (EFiK) und der interessierten Branchenverbände diskutiert. Für eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2012 müssten die neuen Filmförderungskonzepte Anfang 2011 im Entwurf vorliegen. Anschliessend folgen Branchenvernehmlassung und allfällige Überarbeitung. Nach Konsultation der EFiK (voraussichtlich im Sommer 2011) folgt die Ämterkonsultation. Die allgemeine Stossrichtung der Filmpolitik wird übrigens auch in der Finanzierungsbotschaft zum Kulturförderungsgesetz umschrieben sein. Die Vernehmlassung wird im Herbst 2010 gestartet und die Botschaft im Laufe des Jahres 2011 dem Parlament vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vom 8. bis 10. Juni 2009 fand eine Sitzung des Ausschusses "Spielfilm" der Fachkommission Filmförderung statt. Verschiedene Ausschussmitglieder hatten selbst Gesuche gestellt, welche anlässlich dieser Sitzung bewilligt wurden. So sprachen sich die Mitglieder an besagter Sitzung gegenseitig über 1 Million Franken zu. Dies nach dem Motto: "Wir haben dein Gesuch zu diskutieren, du trittst in den Ausstand, und vergiss nicht, anschliessend habe ich auch noch ein Gesuch, dann trete ich in den Ausstand, denke dann auch du an mich."</p><p>In einem Aufsatz (Befangenheit bei Überkreuz-Beurteilungen, Jusletter 31. Mai 2010) hält der Autor, Dr. Andrea Töndury, fest, dass solche Missstände aus rechtlicher Sicht so rasch wie möglich zu beheben sind. Zudem stellt er fest, dass in Bezug auf die obengenannte Sitzung wegen Verletzung der Ausstandsvorschrift die Wiederholung der entsprechenden Verfahrenshandlung zu fordern ist.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kennt er den obgenannten Aufsatz?</p><p>2. Am 30. Juli 2009 wurde eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Kultur (BAK) eingereicht. Was ist der Stand des Verfahrens?</p><p>3. Ist er über die Befangenheit bei Überkreuz-Beurteilungen im Falle der Filmförderungskommission und von Ausschüssen orientiert, und erkennt er Handlungsbedarf?</p><p>4. Mit welchen konkreten Massnahmen gedenkt er diese Missstände zu beheben bzw. den Verbesserungsbedarf anzugehen?</p><p>5. Wie sieht der neue Fahrplan betreffend Filmförderungskonzept aus?</p>
- Inakzeptable Befangenheit bei Filmförderungsgesuchen
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