Zivile Nutzung der Atomkraft. Gefahr der Proliferation
- ShortId
-
10.3580
- Id
-
20103580
- Updated
-
14.11.2025 07:46
- Language
-
de
- Title
-
Zivile Nutzung der Atomkraft. Gefahr der Proliferation
- AdditionalIndexing
-
66;09;Nichtverbreitung von Kernwaffen;Kernenergie;nukleare Sicherheit;Kerntechnologie;Kernwaffe;radioaktiver Abfall
- 1
-
- L03K170301, Kernenergie
- L05K0402040101, Kernwaffe
- L04K17030103, Kerntechnologie
- L05K0401010105, Nichtverbreitung von Kernwaffen
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Durch ihre Präsidentin hat die Schweiz an der Konferenz von Washington über die nukleare Sicherheit ihr Bekenntnis zu ihrem unveräusserlichen Recht auf die Umsetzung des nuklearen Brennstoffkreislaufs in Erinnerung gerufen, weil dieses Recht in Artikel IV des Atomwaffensperrvertrags (ASV) enthalten ist und sie diesem eine grosse Bedeutung beimisst. Dieser Artikel ist grundlegend, weil er es der grossen Mehrheit der Staatengemeinschaft ermöglicht hat, dem ASV beizutreten, damit auf Nuklearwaffen zu verzichten und gleichzeitig berechtigt zu sein, die Kernenergie zu entwickeln und zu nutzen.</p><p>1. Die Interpellation geht vom Grundsatz einer engen Verbindung zwischen der Entwicklung der zivilen Kernenergie und der Entwicklung von Nuklearwaffen aus. Der Bundesrat teilt diese Sichtweise nicht, weil sie durch die Erfahrungen von mehr als sechzig Jahren ziviler Kernenergie-Entwicklung nicht bestätigt wird. Jene Staaten, die während dieser Zeitspanne Nuklearwaffen entwickelten, taten dies direkt, ohne den zivilen Kreislauf zu benutzen; dies vor allem aus Gründen der Kosten und der Effizienz.</p><p>Die Kontrolle der Kernmaterialbestände und ihrer Verwendung geschieht durch die Internationale Atomenergie-Agentur (IAEA). Für die Unterzeichnerstaaten überwacht sie die Anwendung des ASV. Vierzig Jahre nach dem Inkrafttreten des ASV werden alle Länder durch die IAEA kontrolliert, mit Ausnahme der vier Staaten, die nicht Mitglieder des ASV sind (Nordkorea, Indien, Israel und Pakistan), sowie der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats. Die Überwachung durch die IAEA erschwert allfällige Betrügereien und ist die beste Garantie für die Nichtverbreitung.</p><p>Auch sei daran erinnert, dass das internationale System zum Schutz gegen die Verbreitung von Nuklearwaffen auf dem Recht aller Nationen auf den Einsatz und die transparente Entwicklung der Kernenergie beruht. Artikel 2 der IAEA-Statuten stellt dies klar: "Die Agentur will den Beitrag der Kernenergie zum Frieden, zur Gesundheit und zum Wohlstand weltweit beschleunigen und vergrössern." Das unveräusserliche Recht zur Entwicklung der zivilen Kernenergie und die Verpflichtung der militärischen Atommächte, ihre Nuklearwaffenbestände zu reduzieren, waren für fast alle Staaten mitbestimmend bei der Entscheidung, dem ASV beizutreten.</p><p>2. Zur Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung basiert die bundesrätliche Energiestrategie auf vier Säulen. Die beiden Säulen Energieeffizienz und erneuerbare Energien reichen nicht aus, um auf Grosskraftwerke verzichten zu können. Daher erachtet der Bundesrat den Ersatz der bestehenden oder den Neubau von Kernkraftwerken als notwendig. Das letzte Wort liegt diesbezüglich beim Schweizer Stimmvolk.</p><p>Am 28. Juni 2006 hat der Bundesrat bestätigt, dass der Nachweis für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in der Schweiz erbracht ist. Ein Lager für die hochaktiven Abfälle sollte ab 2040 zur Verfügung stehen, ein Lager für die schwach- und mittelaktiven Abfälle wenn möglich schon früher.</p><p>Weltweit gewinnt die Nutzung der Nuklearenergie zur Stillung des Energiehungers aber auch vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung an Bedeutung. Der Bundesrat vertritt daher das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie gemäss Artikel 4 des ASV. Die Nonproliferation muss dabei durch umfangreiche und strenge Kontrollen der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) sichergestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz betonte anlässlich des Nuclear Safety Summit in diesem Frühjahr in Washington, dass das Recht auf zivile friedliche Nutzung der Kernenergie nicht eingeschränkt werden dürfe. Nun besteht aber unbestritten eine enge Koppelung zwischen der militärischen und der zivilen Nutzung der Kernenergie. So schlagen heute Länder, die nach Atomwaffen streben, den Weg über die zivile Nutzung ein, um an ihr Ziel zu gelangen. Zudem birgt die zivile Nutzung der Atomenergie trotz aller Sicherheitsvorkehrungen noch immer immense Betriebs-, Sicherheits- und Bedrohungsrisiken. Darüber hinaus gibt es für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle noch immer keine befriedigende, nachhaltige Lösung. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er nicht die Ansicht, dass weltweite Bestrebungen, die zivile Nutzung der Atomenergie erneut voranzutreiben, die Gefahr der nuklearen Proliferation verschärft?</p><p>2. Ist es angesichts der Risiken der Nutzung der Atomenergie, der weiter bestehenden Entsorgungsprobleme für radioaktive Abfälle, der Gefahr der nuklearen Proliferation durch zivile Projekte und der Tatsache, dass in der Schweiz in Kürze ein Volksentscheid über die weitere Nutzung der Atomenergie bevorsteht, statthaft, dass sich die Schweiz in der Völkergemeinschaft für die uneingeschränkte zivile Nutzung dieser Technologie einsetzt?</p>
- Zivile Nutzung der Atomkraft. Gefahr der Proliferation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Durch ihre Präsidentin hat die Schweiz an der Konferenz von Washington über die nukleare Sicherheit ihr Bekenntnis zu ihrem unveräusserlichen Recht auf die Umsetzung des nuklearen Brennstoffkreislaufs in Erinnerung gerufen, weil dieses Recht in Artikel IV des Atomwaffensperrvertrags (ASV) enthalten ist und sie diesem eine grosse Bedeutung beimisst. Dieser Artikel ist grundlegend, weil er es der grossen Mehrheit der Staatengemeinschaft ermöglicht hat, dem ASV beizutreten, damit auf Nuklearwaffen zu verzichten und gleichzeitig berechtigt zu sein, die Kernenergie zu entwickeln und zu nutzen.</p><p>1. Die Interpellation geht vom Grundsatz einer engen Verbindung zwischen der Entwicklung der zivilen Kernenergie und der Entwicklung von Nuklearwaffen aus. Der Bundesrat teilt diese Sichtweise nicht, weil sie durch die Erfahrungen von mehr als sechzig Jahren ziviler Kernenergie-Entwicklung nicht bestätigt wird. Jene Staaten, die während dieser Zeitspanne Nuklearwaffen entwickelten, taten dies direkt, ohne den zivilen Kreislauf zu benutzen; dies vor allem aus Gründen der Kosten und der Effizienz.</p><p>Die Kontrolle der Kernmaterialbestände und ihrer Verwendung geschieht durch die Internationale Atomenergie-Agentur (IAEA). Für die Unterzeichnerstaaten überwacht sie die Anwendung des ASV. Vierzig Jahre nach dem Inkrafttreten des ASV werden alle Länder durch die IAEA kontrolliert, mit Ausnahme der vier Staaten, die nicht Mitglieder des ASV sind (Nordkorea, Indien, Israel und Pakistan), sowie der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats. Die Überwachung durch die IAEA erschwert allfällige Betrügereien und ist die beste Garantie für die Nichtverbreitung.</p><p>Auch sei daran erinnert, dass das internationale System zum Schutz gegen die Verbreitung von Nuklearwaffen auf dem Recht aller Nationen auf den Einsatz und die transparente Entwicklung der Kernenergie beruht. Artikel 2 der IAEA-Statuten stellt dies klar: "Die Agentur will den Beitrag der Kernenergie zum Frieden, zur Gesundheit und zum Wohlstand weltweit beschleunigen und vergrössern." Das unveräusserliche Recht zur Entwicklung der zivilen Kernenergie und die Verpflichtung der militärischen Atommächte, ihre Nuklearwaffenbestände zu reduzieren, waren für fast alle Staaten mitbestimmend bei der Entscheidung, dem ASV beizutreten.</p><p>2. Zur Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung basiert die bundesrätliche Energiestrategie auf vier Säulen. Die beiden Säulen Energieeffizienz und erneuerbare Energien reichen nicht aus, um auf Grosskraftwerke verzichten zu können. Daher erachtet der Bundesrat den Ersatz der bestehenden oder den Neubau von Kernkraftwerken als notwendig. Das letzte Wort liegt diesbezüglich beim Schweizer Stimmvolk.</p><p>Am 28. Juni 2006 hat der Bundesrat bestätigt, dass der Nachweis für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in der Schweiz erbracht ist. Ein Lager für die hochaktiven Abfälle sollte ab 2040 zur Verfügung stehen, ein Lager für die schwach- und mittelaktiven Abfälle wenn möglich schon früher.</p><p>Weltweit gewinnt die Nutzung der Nuklearenergie zur Stillung des Energiehungers aber auch vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung an Bedeutung. Der Bundesrat vertritt daher das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie gemäss Artikel 4 des ASV. Die Nonproliferation muss dabei durch umfangreiche und strenge Kontrollen der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) sichergestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz betonte anlässlich des Nuclear Safety Summit in diesem Frühjahr in Washington, dass das Recht auf zivile friedliche Nutzung der Kernenergie nicht eingeschränkt werden dürfe. Nun besteht aber unbestritten eine enge Koppelung zwischen der militärischen und der zivilen Nutzung der Kernenergie. So schlagen heute Länder, die nach Atomwaffen streben, den Weg über die zivile Nutzung ein, um an ihr Ziel zu gelangen. Zudem birgt die zivile Nutzung der Atomenergie trotz aller Sicherheitsvorkehrungen noch immer immense Betriebs-, Sicherheits- und Bedrohungsrisiken. Darüber hinaus gibt es für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle noch immer keine befriedigende, nachhaltige Lösung. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er nicht die Ansicht, dass weltweite Bestrebungen, die zivile Nutzung der Atomenergie erneut voranzutreiben, die Gefahr der nuklearen Proliferation verschärft?</p><p>2. Ist es angesichts der Risiken der Nutzung der Atomenergie, der weiter bestehenden Entsorgungsprobleme für radioaktive Abfälle, der Gefahr der nuklearen Proliferation durch zivile Projekte und der Tatsache, dass in der Schweiz in Kürze ein Volksentscheid über die weitere Nutzung der Atomenergie bevorsteht, statthaft, dass sich die Schweiz in der Völkergemeinschaft für die uneingeschränkte zivile Nutzung dieser Technologie einsetzt?</p>
- Zivile Nutzung der Atomkraft. Gefahr der Proliferation
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