Agglomerationsprogramme und Rolle des Bundes
- ShortId
-
10.3586
- Id
-
20103586
- Updated
-
27.07.2023 21:05
- Language
-
de
- Title
-
Agglomerationsprogramme und Rolle des Bundes
- AdditionalIndexing
-
48;öffentlicher Verkehr;Agglomeration;Evaluation;Pendlerverkehr;Magnetschwebebahn;Verkehrsplanung;regionaler Verkehr
- 1
-
- L04K01020201, Agglomeration
- L04K18010107, regionaler Verkehr
- L04K18010216, Pendlerverkehr
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- L04K08020302, Evaluation
- L04K18030206, Magnetschwebebahn
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Finanzierung und die Evaluation der Agglomerationsprojekte von Gemeinden und Regionen sollten verschiedenen Kriterien entsprechen. Das gilt insbesondere für deren Wirksamkeit und deren Beitrag zur Entwicklung einer Region. Diese Kriterien werden bisher vom Bund erst geprüft, nachdem das Projekt schon von den lokalen Behörden ausgearbeitet und angenommen wurde und nachdem bereits grosse Ausgaben getätigt wurden. Wenn der Bund dann Mängel am Projekt feststellt oder ein irreguläres Vorgehen entdeckt, sind diese Fehler oft nur noch mit grossem Aufwand und zusätzlichen Kosten zu beheben. Das führt oft auch zu einer verspäteten Realisierung der Agglomerationsprojekte. </p><p>Das könnte insbesondere auch mit dem Projekt eines Regio-Trams passieren, das die Stadt Biel/Bienne durchqueren soll. Zwischen den Behörden der Region Biel/Bienne und den Bundesbehörden sind unterschiedliche Meinungen absehbar, was die Beurteilung der Kriterien und das Verständnis des öffentlichen Verkehrs betrifft. Das könnte zu einer verspäteten Realisierung des Projektes führen. </p><p>Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und lokalen Behörden und eine wirksame Kontrolle des Bundes sind bei Agglomerationsprogrammen also von Anfang an erforderlich.</p>
- <p>1. Artikel 17c des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2) legt fest, unter welchen Voraussetzungen Bundesbeiträge ausgerichtet werden können, dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Trägerschaften in einem Agglomerationsprogramm nachweisen, dass die geplanten Projekte in eine Gesamtverkehrsplanung eingebunden und mit den übergeordneten Verkehrsnetzen und der Siedlungsentwicklung gemäss kantonalen Richtplänen abgestimmt sind (Bst. a). Artikel 17d Absatz 2 MinVG legt dann die Grundanforderungen und die Wirksamkeitskriterien fest, die für die Evaluation der Agglomerationsprogramme respektive der darin vorgesehenen Einzelmassnahmen massgebend sind. Die Weisung des UVEK vom 12. Dezember 2007 über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der ersten. Generation verdeutlicht den Inhalt der Evaluation (http://www.are.admin.ch/themen/agglomeration/00626/01680/ index.html?lang=de). Die Evaluationskriterien für die Einzelmassnahmen sind im Wesentlichen qualitativer Natur. Die für die Agglomerationsprogramme verantwortlichen lokalen Trägerschaften verfügen daher über detaillierte Informationen sowohl für die Erarbeitung ihrer Projekte als auch, um ein irreguläres Vorgehen und voraussehbare Mängel bei der Umsetzung zu vermeiden. </p><p>Der Bund führt mit allen Agglomerationen Gespräche zur Standortbestimmung über die Erarbeitung und die Umsetzung der Agglomerationsprogramme durch. Zudem müssen die Vorprojekte für die einzelnen Massnahmen den betroffenen Bundesstellen in der Regel zwei Jahre vor Baubeginn unterbreitet werden. Sollte der Bund in diesem Zusammenhang Unregelmässigkeiten oder gravierende Mängel feststellen, würden die für die Agglomerationsprogramme Verantwortlichen entsprechend informiert.</p><p>Es erscheint nicht angezeigt, die Kriterien zur Evaluation der Agglomerationsprogramme noch weiter zu präzisieren. Damit den lokalen und technischen Eigenheiten der einzelnen Programme angemessen Rechnung getragen werden kann, bedarf es eines gewissen Spielraums, der nicht allzu sehr eingeschränkt werden darf. Die Agglomerationen planen die Umsetzung von mehreren hundert Massnahmen, die in den Genuss einer Mitfinanzierung durch den Bund kommen können. Mit Blick auf die aktuellen Ressourcen der Bundesverwaltung ist es nicht möglich, die Zusammenarbeit mit den für die Agglomerationsprogramme Verantwortlichen über das heutige Mass hinaus zu verstärken.</p><p>2. Anlässlich der Beurteilung des Agglomerationsprogramms von Biel wurde das Verhältnis zwischen Aufwand und Wirksamkeit beim Projekt Regio-Tram als ausreichend erachtet. Der Handlungsbedarf für eine Tramlinie entlang der zentralen Entwicklungsachse dürfte für den Fall, dass im Bereich der Siedlung gewichtige Massnahmen - etwa im Sinne der Verdichtung - umgesetzt werde sollten, mittelfristig gegeben sein. Sollte sich in den nächsten Jahren zeigen, dass die Massnahmen im Bereich der Siedlung die Inbetriebnahme eines Trams nicht rechtfertigen und dass die Erschliessung mit Bus oder Trolleybus ausreichend wäre, könnte sich der Bund nur an den Kosten bezüglich der Einrichtung einer Bus- oder Trolleybuslinie beteiligen. Dies jedoch nur bis zu dem bei der Evaluation der Agglomerationsprogramme der nächsten Generation vereinbarten Prozentsatz.</p><p>3. Sollten die Kosten des Projektes Regio-Tram Biel höher ausfallen als vorgesehen, würde der Bund prüfen, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projekts immer noch als ausreichend erachtet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der Bund sich für eine Plafonierung seiner finanziellen Beteiligung entscheiden.</p><p>4. Der Bund äussert sich nicht auf Vorrat zur Zweckmässigkeit der Massnahmen. Er prüft alle ihm unterbreiteten Projekte im Lichte der gleichen Kriterien.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Findet der Bund es angebracht, das heutige Verfahren bei der Beurteilung der Agglomerationsprojekte zu ändern, um die Rolle des Bundes im Beurteilungsverfahren der Agglomerationsprojekte zu stärken, seine Zusammenarbeit mit den städtischen und kantonalen Behörden zu intensivieren und die Evaluationskriterien genauer zu definieren? </p><p>2. Um das Angebot im öffentlichen Verkehr zu verbessern, stellt ein Bus oder ein Trolleybus mit Doppelgelenk auf dem bestehenden Strassentrassee eine billigere Alternative dar als die Investition in die Infrastruktur eines neuen Trams. Würde der Bund im Fall von Biel/Bienne den gleichen Prozentsatz des globalen Betrages zur Mitfinanzierung einer solchen Einrichtung (anstelle der Geleise) zahlen? </p><p>3. Wenn der in der ersten Phase der Studie evaluierte Betrag des gesamten Projekts Regiotram Biel/Bienne in einer späteren Phase wesentlich teurer ausfällt, wird der Betrag des Bundes dann auch proportional vermehrt? </p><p>4. Wäre es nicht sinnvoll, bei neuen Agglomerationsprojekten im öffentlichen Verkehr auch ein modernes und zukunftsträchtiges System wie eine Magnetschwebebahn zu prüfen?</p>
- Agglomerationsprogramme und Rolle des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Finanzierung und die Evaluation der Agglomerationsprojekte von Gemeinden und Regionen sollten verschiedenen Kriterien entsprechen. Das gilt insbesondere für deren Wirksamkeit und deren Beitrag zur Entwicklung einer Region. Diese Kriterien werden bisher vom Bund erst geprüft, nachdem das Projekt schon von den lokalen Behörden ausgearbeitet und angenommen wurde und nachdem bereits grosse Ausgaben getätigt wurden. Wenn der Bund dann Mängel am Projekt feststellt oder ein irreguläres Vorgehen entdeckt, sind diese Fehler oft nur noch mit grossem Aufwand und zusätzlichen Kosten zu beheben. Das führt oft auch zu einer verspäteten Realisierung der Agglomerationsprojekte. </p><p>Das könnte insbesondere auch mit dem Projekt eines Regio-Trams passieren, das die Stadt Biel/Bienne durchqueren soll. Zwischen den Behörden der Region Biel/Bienne und den Bundesbehörden sind unterschiedliche Meinungen absehbar, was die Beurteilung der Kriterien und das Verständnis des öffentlichen Verkehrs betrifft. Das könnte zu einer verspäteten Realisierung des Projektes führen. </p><p>Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und lokalen Behörden und eine wirksame Kontrolle des Bundes sind bei Agglomerationsprogrammen also von Anfang an erforderlich.</p>
- <p>1. Artikel 17c des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2) legt fest, unter welchen Voraussetzungen Bundesbeiträge ausgerichtet werden können, dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Trägerschaften in einem Agglomerationsprogramm nachweisen, dass die geplanten Projekte in eine Gesamtverkehrsplanung eingebunden und mit den übergeordneten Verkehrsnetzen und der Siedlungsentwicklung gemäss kantonalen Richtplänen abgestimmt sind (Bst. a). Artikel 17d Absatz 2 MinVG legt dann die Grundanforderungen und die Wirksamkeitskriterien fest, die für die Evaluation der Agglomerationsprogramme respektive der darin vorgesehenen Einzelmassnahmen massgebend sind. Die Weisung des UVEK vom 12. Dezember 2007 über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der ersten. Generation verdeutlicht den Inhalt der Evaluation (http://www.are.admin.ch/themen/agglomeration/00626/01680/ index.html?lang=de). Die Evaluationskriterien für die Einzelmassnahmen sind im Wesentlichen qualitativer Natur. Die für die Agglomerationsprogramme verantwortlichen lokalen Trägerschaften verfügen daher über detaillierte Informationen sowohl für die Erarbeitung ihrer Projekte als auch, um ein irreguläres Vorgehen und voraussehbare Mängel bei der Umsetzung zu vermeiden. </p><p>Der Bund führt mit allen Agglomerationen Gespräche zur Standortbestimmung über die Erarbeitung und die Umsetzung der Agglomerationsprogramme durch. Zudem müssen die Vorprojekte für die einzelnen Massnahmen den betroffenen Bundesstellen in der Regel zwei Jahre vor Baubeginn unterbreitet werden. Sollte der Bund in diesem Zusammenhang Unregelmässigkeiten oder gravierende Mängel feststellen, würden die für die Agglomerationsprogramme Verantwortlichen entsprechend informiert.</p><p>Es erscheint nicht angezeigt, die Kriterien zur Evaluation der Agglomerationsprogramme noch weiter zu präzisieren. Damit den lokalen und technischen Eigenheiten der einzelnen Programme angemessen Rechnung getragen werden kann, bedarf es eines gewissen Spielraums, der nicht allzu sehr eingeschränkt werden darf. Die Agglomerationen planen die Umsetzung von mehreren hundert Massnahmen, die in den Genuss einer Mitfinanzierung durch den Bund kommen können. Mit Blick auf die aktuellen Ressourcen der Bundesverwaltung ist es nicht möglich, die Zusammenarbeit mit den für die Agglomerationsprogramme Verantwortlichen über das heutige Mass hinaus zu verstärken.</p><p>2. Anlässlich der Beurteilung des Agglomerationsprogramms von Biel wurde das Verhältnis zwischen Aufwand und Wirksamkeit beim Projekt Regio-Tram als ausreichend erachtet. Der Handlungsbedarf für eine Tramlinie entlang der zentralen Entwicklungsachse dürfte für den Fall, dass im Bereich der Siedlung gewichtige Massnahmen - etwa im Sinne der Verdichtung - umgesetzt werde sollten, mittelfristig gegeben sein. Sollte sich in den nächsten Jahren zeigen, dass die Massnahmen im Bereich der Siedlung die Inbetriebnahme eines Trams nicht rechtfertigen und dass die Erschliessung mit Bus oder Trolleybus ausreichend wäre, könnte sich der Bund nur an den Kosten bezüglich der Einrichtung einer Bus- oder Trolleybuslinie beteiligen. Dies jedoch nur bis zu dem bei der Evaluation der Agglomerationsprogramme der nächsten Generation vereinbarten Prozentsatz.</p><p>3. Sollten die Kosten des Projektes Regio-Tram Biel höher ausfallen als vorgesehen, würde der Bund prüfen, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projekts immer noch als ausreichend erachtet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der Bund sich für eine Plafonierung seiner finanziellen Beteiligung entscheiden.</p><p>4. Der Bund äussert sich nicht auf Vorrat zur Zweckmässigkeit der Massnahmen. Er prüft alle ihm unterbreiteten Projekte im Lichte der gleichen Kriterien.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Findet der Bund es angebracht, das heutige Verfahren bei der Beurteilung der Agglomerationsprojekte zu ändern, um die Rolle des Bundes im Beurteilungsverfahren der Agglomerationsprojekte zu stärken, seine Zusammenarbeit mit den städtischen und kantonalen Behörden zu intensivieren und die Evaluationskriterien genauer zu definieren? </p><p>2. Um das Angebot im öffentlichen Verkehr zu verbessern, stellt ein Bus oder ein Trolleybus mit Doppelgelenk auf dem bestehenden Strassentrassee eine billigere Alternative dar als die Investition in die Infrastruktur eines neuen Trams. Würde der Bund im Fall von Biel/Bienne den gleichen Prozentsatz des globalen Betrages zur Mitfinanzierung einer solchen Einrichtung (anstelle der Geleise) zahlen? </p><p>3. Wenn der in der ersten Phase der Studie evaluierte Betrag des gesamten Projekts Regiotram Biel/Bienne in einer späteren Phase wesentlich teurer ausfällt, wird der Betrag des Bundes dann auch proportional vermehrt? </p><p>4. Wäre es nicht sinnvoll, bei neuen Agglomerationsprojekten im öffentlichen Verkehr auch ein modernes und zukunftsträchtiges System wie eine Magnetschwebebahn zu prüfen?</p>
- Agglomerationsprogramme und Rolle des Bundes
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