Klare Kennzeichnung von Palmöl in Lebensmitteln
- ShortId
-
10.3588
- Id
-
20103588
- Updated
-
28.07.2023 10:20
- Language
-
de
- Title
-
Klare Kennzeichnung von Palmöl in Lebensmitteln
- AdditionalIndexing
-
52;15;tropischer Regenwald;Deklarationspflicht;Lebensmitteldeklaration;Lebensmittelzusatzstoff;Abholzung;pflanzliches Öl;Umweltverträglichkeit
- 1
-
- L06K140206030101, pflanzliches Öl
- L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L04K06020201, Abholzung
- L05K1401070207, tropischer Regenwald
- L04K14020402, Lebensmittelzusatzstoff
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei dem in Lebensmitteln enthaltenen Pflanzenöl handelt es sich häufig um das kostengünstige Palmöl. Dieses ist heute jedoch sehr umstritten, da für seine Gewinnung in den zahlreichen, vor allem asiatischen Produktionsländern massive Abholzungen vorgenommen werden, die der Umwelt enorm schaden. Darüber hinaus ist sein Nährwert weniger vorteilhaft als der von Rapsöl, das in der Schweiz hergestellt wird. Bei der Herstellung von Lebensmitteln könnte das Palmöl problemlos durch Rapsöl oder durch Butter, ein in der Schweiz reichlich vorhandenes Qualitätsprodukt, ersetzt werden.</p><p>Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen wissen können, ob in einem Lebensmittel Palmöl enthalten ist. Durch eine genauere Kennzeichnung könnten sie frei entscheiden, ob sie ein Produkt, das Palmöl enthält, kaufen möchten; durch diese Wahl könnten sie auf die Herstellung Einfluss nehmen. Nestlé hat aus eigenem Antrieb auf die Verwendung von Palmöl bei der Herstellung von Lebensmitteln verzichtet und trägt damit dem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach Umweltschutz und gesunder Ernährung Rechnung.</p>
- <p>Palmöl wird aufgrund seines tiefen Preises, seiner spezifischen Zusammensetzung und seinen daraus resultierenden besonderen Eigenschaften in Lebensmitteln häufig in Mischungen mit anderen pflanzlichen Fetten und Ölen verwendet. Nebst verarbeitungstechnischen Vorteilen verfügt das Palmöl über die Eigenschaft, dass es keine bekannten Allergien auslöst. In der Schweiz wie auch in den EU-Mitgliedstaaten wird Palmöl in der Kennzeichnung vereinfacht als "pflanzliches Öl" deklariert. </p><p>Der Ersatz von Palmöl durch andere pflanzliche Fette oder Öle gestaltet sich aufwendig. Als möglicher Ersatz kämen teilweise gehärtete Fette und Öle in Frage. Diese weisen jedoch herstellungsbedingt zum Teil hohe Transfettsäurengehalte auf. Der Bundesrat hat aus gesundheitlichen Gründen beschlossen, den Höchstwert für Transfettsäuren auf 2 Gramm pro 100 Gramm pflanzliche Fette und Öle zu limitieren (Art. 3 Abs. 8 und Art. 7 Abs. 6 der Verordnung über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse; SR 817.022.105). </p><p>Die Grundsätze zur Kennzeichnung von Lebensmitteln sind in den Artikeln 20 und 21 des Lebensmittelgesetzes (LMG; SR 817.0) festgelegt. In der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV; SR 817.022.21) wurden diese Vorgaben umgesetzt. Bei der Umsetzung der Kennzeichnungsbestimmungen wurden diese soweit als möglich an das Kennzeichnungsrecht der EU angeglichen, um mögliche Handelshemmnisse zu reduzieren. </p><p>Der Bundesrat lehnt die Forderung einer zwingenden Deklaration von Palmöl im Rahmen der Lebensmittelkennzeichnung ab. Falls die Bestimmung nur für Schweizer Produkte gälte, würden dadurch die schweizerischen Hersteller von Lebensmitteln gegenüber den ausländischen Konkurrenten wirtschaftlich benachteiligt. Würde die zwingende Deklaration von Palmöl dagegen auch bei importierten Lebensmitteln verlangt, wäre dies ein neues technisches Handelshemmnis. Eine solche Regelung würde dem Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse (siehe insbesondere Art. 4 und 16a THG; SR 946.51) widersprechen, da die importierten Lebensmittel für die Schweiz speziell gekennzeichnet werden müssten. Im Übrigen würde die Deklaration "Palmöl" nicht vollständig den erwarteten hohen Zusatznutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten erbringen, da die Art und Weise der Produktion nicht besonders erfasst werden könnte. Die Möglichkeit, Konsumentinnen und Konsumenten über die Nachhaltigkeit einzelner Zutaten und Produkte zu informieren, sollte aus diesen Gründen mit anderen Mitteln (z. B. Labels) verfolgt werden. Es ist zudem den Lebensmittelherstellern unbenommen, freiwillig auf den Einsatz von Palmöl zu verzichten, wo immer es ihnen möglich ist.</p><p>Der Bund setzt sich im Rahmen der laufenden internationalen Verhandlungen, namentlich den Klimaverhandlungen, den internationalen Biodiversitätsprozessen und in der internationalen Waldpolitik, bereits aktiv dafür ein, dass Bedingungen geschaffen werden, welche Schäden verhindern, wie sie etwa durch die intensive Palmölproduktion entstehen können. Diese politische Arbeit wird durch die Unterstützung konkreter Projekte ergänzt, z. B. im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit oder der Handelsförderung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vollzugsgesetzgebung zum Lebensmittelgesetz (im Sinne der Artikel 20ff.) so zu ändern, dass für die Konsumentinnen und Konsumenten aus der Kennzeichnung eines Lebensmittels eindeutig hervorgeht, welche Art von Pflanzenöl enthalten ist.</p>
- Klare Kennzeichnung von Palmöl in Lebensmitteln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bei dem in Lebensmitteln enthaltenen Pflanzenöl handelt es sich häufig um das kostengünstige Palmöl. Dieses ist heute jedoch sehr umstritten, da für seine Gewinnung in den zahlreichen, vor allem asiatischen Produktionsländern massive Abholzungen vorgenommen werden, die der Umwelt enorm schaden. Darüber hinaus ist sein Nährwert weniger vorteilhaft als der von Rapsöl, das in der Schweiz hergestellt wird. Bei der Herstellung von Lebensmitteln könnte das Palmöl problemlos durch Rapsöl oder durch Butter, ein in der Schweiz reichlich vorhandenes Qualitätsprodukt, ersetzt werden.</p><p>Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen wissen können, ob in einem Lebensmittel Palmöl enthalten ist. Durch eine genauere Kennzeichnung könnten sie frei entscheiden, ob sie ein Produkt, das Palmöl enthält, kaufen möchten; durch diese Wahl könnten sie auf die Herstellung Einfluss nehmen. Nestlé hat aus eigenem Antrieb auf die Verwendung von Palmöl bei der Herstellung von Lebensmitteln verzichtet und trägt damit dem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach Umweltschutz und gesunder Ernährung Rechnung.</p>
- <p>Palmöl wird aufgrund seines tiefen Preises, seiner spezifischen Zusammensetzung und seinen daraus resultierenden besonderen Eigenschaften in Lebensmitteln häufig in Mischungen mit anderen pflanzlichen Fetten und Ölen verwendet. Nebst verarbeitungstechnischen Vorteilen verfügt das Palmöl über die Eigenschaft, dass es keine bekannten Allergien auslöst. In der Schweiz wie auch in den EU-Mitgliedstaaten wird Palmöl in der Kennzeichnung vereinfacht als "pflanzliches Öl" deklariert. </p><p>Der Ersatz von Palmöl durch andere pflanzliche Fette oder Öle gestaltet sich aufwendig. Als möglicher Ersatz kämen teilweise gehärtete Fette und Öle in Frage. Diese weisen jedoch herstellungsbedingt zum Teil hohe Transfettsäurengehalte auf. Der Bundesrat hat aus gesundheitlichen Gründen beschlossen, den Höchstwert für Transfettsäuren auf 2 Gramm pro 100 Gramm pflanzliche Fette und Öle zu limitieren (Art. 3 Abs. 8 und Art. 7 Abs. 6 der Verordnung über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse; SR 817.022.105). </p><p>Die Grundsätze zur Kennzeichnung von Lebensmitteln sind in den Artikeln 20 und 21 des Lebensmittelgesetzes (LMG; SR 817.0) festgelegt. In der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV; SR 817.022.21) wurden diese Vorgaben umgesetzt. Bei der Umsetzung der Kennzeichnungsbestimmungen wurden diese soweit als möglich an das Kennzeichnungsrecht der EU angeglichen, um mögliche Handelshemmnisse zu reduzieren. </p><p>Der Bundesrat lehnt die Forderung einer zwingenden Deklaration von Palmöl im Rahmen der Lebensmittelkennzeichnung ab. Falls die Bestimmung nur für Schweizer Produkte gälte, würden dadurch die schweizerischen Hersteller von Lebensmitteln gegenüber den ausländischen Konkurrenten wirtschaftlich benachteiligt. Würde die zwingende Deklaration von Palmöl dagegen auch bei importierten Lebensmitteln verlangt, wäre dies ein neues technisches Handelshemmnis. Eine solche Regelung würde dem Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse (siehe insbesondere Art. 4 und 16a THG; SR 946.51) widersprechen, da die importierten Lebensmittel für die Schweiz speziell gekennzeichnet werden müssten. Im Übrigen würde die Deklaration "Palmöl" nicht vollständig den erwarteten hohen Zusatznutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten erbringen, da die Art und Weise der Produktion nicht besonders erfasst werden könnte. Die Möglichkeit, Konsumentinnen und Konsumenten über die Nachhaltigkeit einzelner Zutaten und Produkte zu informieren, sollte aus diesen Gründen mit anderen Mitteln (z. B. Labels) verfolgt werden. Es ist zudem den Lebensmittelherstellern unbenommen, freiwillig auf den Einsatz von Palmöl zu verzichten, wo immer es ihnen möglich ist.</p><p>Der Bund setzt sich im Rahmen der laufenden internationalen Verhandlungen, namentlich den Klimaverhandlungen, den internationalen Biodiversitätsprozessen und in der internationalen Waldpolitik, bereits aktiv dafür ein, dass Bedingungen geschaffen werden, welche Schäden verhindern, wie sie etwa durch die intensive Palmölproduktion entstehen können. Diese politische Arbeit wird durch die Unterstützung konkreter Projekte ergänzt, z. B. im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit oder der Handelsförderung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vollzugsgesetzgebung zum Lebensmittelgesetz (im Sinne der Artikel 20ff.) so zu ändern, dass für die Konsumentinnen und Konsumenten aus der Kennzeichnung eines Lebensmittels eindeutig hervorgeht, welche Art von Pflanzenöl enthalten ist.</p>
- Klare Kennzeichnung von Palmöl in Lebensmitteln
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