Feuerbrandbekämpfung. Strategieänderung

ShortId
10.3597
Id
20103597
Updated
27.07.2023 19:46
Language
de
Title
Feuerbrandbekämpfung. Strategieänderung
AdditionalIndexing
55;Obstbau;Pflanzenschutzverfahren;Zerstörung von Pflanzenkulturen;Landschaftsschutz;Pflanzenkrankheit
1
  • L05K1401010112, Pflanzenkrankheit
  • L05K1401010110, Obstbau
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L05K1401020309, Pflanzenschutzverfahren
  • L04K06020215, Zerstörung von Pflanzenkulturen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die gegenwärtige Tilgungs- und Eindämmungsstrategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes schafft zusätzliche Probleme, anstatt den Umgang mit der Krankheit zu regeln. Deshalb muss die Richtlinie Nr. 3. des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) geändert werden. Schutzobjekte inklusive ihre Schutzzonen (Umgebung im Umkreis von 500 Metern um Schutzobjekte) müssen dringend angepasst werden. Die geeigneten Massnahmen müssen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Obstbauern (Niederstamm- und Hochstamm-) eingeleitet werden. Es soll in der Kompetenz eines jeden Bauern liegen, welche Massnahmen er bei Feuerbrandbefall bei seinen Bäumen ergreift. Als Vorbild eines praxistauglichen Vorgehens kann das Modell des Kantons Thurgau dienen.</p><p>Die bestehende Tilgungs- und Eindämmungsstrategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes ist unwirksam, kostet sehr viel Geld und vernichtet die letzten Reste unserer wertvollen Hochstamm-Obstgärten. So hat beispielsweise der Kanton Zug - zwecks Feuerbrandbekämpfung - während über einem Jahrzehnt befallene Hochstamm-Feldobstbäume gesamtschweizerisch am konsequentesten liquidiert und 2007 als Resultat den schweizweit stärksten und teuersten Befall zu verzeichnen. </p><p>Im Feldobstbau ist generell von einer Tilgungsstrategie in Gemeinden mit Einzelherden sowie von einer Schutzobjekt-Strategie abzukommen. Oberstes Ziel soll die Bewahrung der letzten Reste unserer landschaftsprägenden und ökologisch wertvollen Hochstamm-Feldobstbäume sein. Führt man die bisherige Strategie bei der Feuerbrandbekämpfung wie bisher weiter, werden in Kürze sämtliche Hochstamm-Obstgärten und die meisten Hochstamm-Feldobstbäume verschwinden. Soweit darf und muss es nicht kommen. Es gilt, die beschränkten personellen und finanziellen Mittel bei der Feuerbrandbekämpfung sinnvoll einzusetzen und vor allem mit der Krankheit leben zu lernen.</p><p>Sollten weiterhin Feuerbrandkontrolleure eingesetzt werden, haben diese Protokolle zu führen, die über wichtige Praxisbeobachtungen Auskunft geben. Dazu gehört beispielsweise die systematische Erfassung des Alters des Baumes, der Befallssymptome der befallenen Sorten sowie weiterer zur Erforschung der Krankheit relevanter Angaben.</p>
  • <p>Der Feuerbrand ist ein besonders gefährlicher Schadorganismus mit hohem Infektionspotenzial. Die Bekämpfungsmassnahmen bezwecken, gesunde Pflanzen zu schützen und damit die Obstproduktion zu erhalten.</p><p>Die Bekämpfungsstrategie in Form der Richtlinie Nr. 3 des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) wurde mit den zuständigen Kantonsbehörden erarbeitet. Letztere sind für den Vollzug verantwortlich. Ein differenziertes, an die lokale Situation angepasstes Vorgehen, das sich an der Befallssituation in einem Gebiet orientiert, ist möglich und erwünscht. Auch das Vorgehen des Kantons Thurgau entspricht den Grundsätzen der Richtlinie Nr. 3. Abhängig vom Krankheitsbild werden folgende Ziele angestrebt:</p><p>- Befallsfreie Gebiete: Verhinderung der Einschleppung des Erregers mittels</p><p>a) Einfuhrverbot für Wirtspflanzen oder besonderer phytosanitärer Anforderungen, welchen eingeführte Wirtspflanzen zu genügen haben, und </p><p>b) Überwachung des Gebiets (Nachweis der Befallsfreiheit).</p><p>- Gebiete mit einzelnen Befallsherden: Ausrottung des Erregers (Tilgungsstrategie).</p><p>- Befallszone: Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Krankheit (Eindämmungsstrategie). Durch die Reduktion des Infektionspotenzials werden die benachbarten Gebiete vor der Ansteckung durch den Erreger geschützt. Zur Sicherstellung akzeptabler Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Obstproduktion, die Erzeugung von Obstgehölzen oder die nachhaltige Erhaltung wertvoller Obstbestände (alte Sorten, Hochstammobstgärten) können Schutzobjekte definiert werden (kantonale Hoheit).</p><p>Nach den sehr grossen Feuerbrandschäden im Jahr 2007 haben die Kantone die Lage neu beurteilt und den Vollzug angepasst. Das Ausscheiden von Hochstammobstgärten als Schutzobjekte (besonders wertvolle Bestände aus Sicht des Landschaftsbildes, der Ökologie oder zur Erhaltung alter Sorten) muss gut begründet und lokal abgesprochen sein. Sanierungsmassnahmen in solchen Schutzobjekten erfordern ein massvolles Vorgehen unter Berücksichtigung von Ökonomie, Ökologie und Landschaftsschutz. Dieses nuanciertere Vorgehen hat zum Beispiel im Kanton SG dazu geführt, grössere Gebiete in der Befallszone ohne Ausscheidung von Schutzobjekten zu belassen. In diesem Fall sind nach Richtlinie Nr. 3 keine Bekämpfungsmassnahmen erforderlich, d. h., jeder Bauer bestimmt hier in eigener Kompetenz, welche Massnahmen er bei Feuerbrandbefall ergreift. Die von der Motionärin vorgeschlagene Erfassung diverser Parameter durch die Feuerbrandkontrolleure würde einen grossen personellen und finanziellen Aufwand ohne nachvollziehbaren Zusatznutzen darstellen.</p><p>Zum Verlauf der Feuerbrandkrankheit bei Hochstammobstbäumen laufen länderübergreifende Forschungsarbeiten im Rahmen des EU-Projekts Interreg IV "Gemeinsam gegen Feuerbrand". Die Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW und die Kantone SG, TG und ZH beteiligen sich aktiv am Projekt. Unter anderem werden Bestände untersucht, die im 2007 stark befallen waren, bei denen jedoch keine oder nur minimale Sanierungsmassnahmen wie Rückschnitt durchgeführt wurden. Erste Ergebnisse zeigen, dass Apfel- und Birnbäume auch ohne äusserlich sichtbare Symptome Träger des Feuerbrandbakteriums sein können. Krebsartige Trocken- und Überwinterungsstadien des Feuerbrandbakteriums am Baum sind Infektionsquellen und stellen eine grosse Gefahr für noch gesunde Wirtspflanzen in der Umgebung dar. Hierzu gehören zum Beispiel Obstanlagen, Baumschulen oder neu gepflanzte, gesunde Hochstamm-Kernobstbestände. Das BLW verfolgt die laufenden Forschungsarbeiten gezielt auch hinsichtlich des Schutzes wertvoller Hochstammanlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Feuerbrandstrategie zu ändern. Die Richtlinie Nr. 3 muss wie folgt angepasst werden: Ziel bei der Bekämpfung des Feuerbrandes soll der Schutz von Intensivkulturen und (neu) der Erhalt bestehender Hochstamm-Feldobstbäume sein.</p>
  • Feuerbrandbekämpfung. Strategieänderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die gegenwärtige Tilgungs- und Eindämmungsstrategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes schafft zusätzliche Probleme, anstatt den Umgang mit der Krankheit zu regeln. Deshalb muss die Richtlinie Nr. 3. des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) geändert werden. Schutzobjekte inklusive ihre Schutzzonen (Umgebung im Umkreis von 500 Metern um Schutzobjekte) müssen dringend angepasst werden. Die geeigneten Massnahmen müssen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Obstbauern (Niederstamm- und Hochstamm-) eingeleitet werden. Es soll in der Kompetenz eines jeden Bauern liegen, welche Massnahmen er bei Feuerbrandbefall bei seinen Bäumen ergreift. Als Vorbild eines praxistauglichen Vorgehens kann das Modell des Kantons Thurgau dienen.</p><p>Die bestehende Tilgungs- und Eindämmungsstrategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes ist unwirksam, kostet sehr viel Geld und vernichtet die letzten Reste unserer wertvollen Hochstamm-Obstgärten. So hat beispielsweise der Kanton Zug - zwecks Feuerbrandbekämpfung - während über einem Jahrzehnt befallene Hochstamm-Feldobstbäume gesamtschweizerisch am konsequentesten liquidiert und 2007 als Resultat den schweizweit stärksten und teuersten Befall zu verzeichnen. </p><p>Im Feldobstbau ist generell von einer Tilgungsstrategie in Gemeinden mit Einzelherden sowie von einer Schutzobjekt-Strategie abzukommen. Oberstes Ziel soll die Bewahrung der letzten Reste unserer landschaftsprägenden und ökologisch wertvollen Hochstamm-Feldobstbäume sein. Führt man die bisherige Strategie bei der Feuerbrandbekämpfung wie bisher weiter, werden in Kürze sämtliche Hochstamm-Obstgärten und die meisten Hochstamm-Feldobstbäume verschwinden. Soweit darf und muss es nicht kommen. Es gilt, die beschränkten personellen und finanziellen Mittel bei der Feuerbrandbekämpfung sinnvoll einzusetzen und vor allem mit der Krankheit leben zu lernen.</p><p>Sollten weiterhin Feuerbrandkontrolleure eingesetzt werden, haben diese Protokolle zu führen, die über wichtige Praxisbeobachtungen Auskunft geben. Dazu gehört beispielsweise die systematische Erfassung des Alters des Baumes, der Befallssymptome der befallenen Sorten sowie weiterer zur Erforschung der Krankheit relevanter Angaben.</p>
    • <p>Der Feuerbrand ist ein besonders gefährlicher Schadorganismus mit hohem Infektionspotenzial. Die Bekämpfungsmassnahmen bezwecken, gesunde Pflanzen zu schützen und damit die Obstproduktion zu erhalten.</p><p>Die Bekämpfungsstrategie in Form der Richtlinie Nr. 3 des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) wurde mit den zuständigen Kantonsbehörden erarbeitet. Letztere sind für den Vollzug verantwortlich. Ein differenziertes, an die lokale Situation angepasstes Vorgehen, das sich an der Befallssituation in einem Gebiet orientiert, ist möglich und erwünscht. Auch das Vorgehen des Kantons Thurgau entspricht den Grundsätzen der Richtlinie Nr. 3. Abhängig vom Krankheitsbild werden folgende Ziele angestrebt:</p><p>- Befallsfreie Gebiete: Verhinderung der Einschleppung des Erregers mittels</p><p>a) Einfuhrverbot für Wirtspflanzen oder besonderer phytosanitärer Anforderungen, welchen eingeführte Wirtspflanzen zu genügen haben, und </p><p>b) Überwachung des Gebiets (Nachweis der Befallsfreiheit).</p><p>- Gebiete mit einzelnen Befallsherden: Ausrottung des Erregers (Tilgungsstrategie).</p><p>- Befallszone: Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Krankheit (Eindämmungsstrategie). Durch die Reduktion des Infektionspotenzials werden die benachbarten Gebiete vor der Ansteckung durch den Erreger geschützt. Zur Sicherstellung akzeptabler Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Obstproduktion, die Erzeugung von Obstgehölzen oder die nachhaltige Erhaltung wertvoller Obstbestände (alte Sorten, Hochstammobstgärten) können Schutzobjekte definiert werden (kantonale Hoheit).</p><p>Nach den sehr grossen Feuerbrandschäden im Jahr 2007 haben die Kantone die Lage neu beurteilt und den Vollzug angepasst. Das Ausscheiden von Hochstammobstgärten als Schutzobjekte (besonders wertvolle Bestände aus Sicht des Landschaftsbildes, der Ökologie oder zur Erhaltung alter Sorten) muss gut begründet und lokal abgesprochen sein. Sanierungsmassnahmen in solchen Schutzobjekten erfordern ein massvolles Vorgehen unter Berücksichtigung von Ökonomie, Ökologie und Landschaftsschutz. Dieses nuanciertere Vorgehen hat zum Beispiel im Kanton SG dazu geführt, grössere Gebiete in der Befallszone ohne Ausscheidung von Schutzobjekten zu belassen. In diesem Fall sind nach Richtlinie Nr. 3 keine Bekämpfungsmassnahmen erforderlich, d. h., jeder Bauer bestimmt hier in eigener Kompetenz, welche Massnahmen er bei Feuerbrandbefall ergreift. Die von der Motionärin vorgeschlagene Erfassung diverser Parameter durch die Feuerbrandkontrolleure würde einen grossen personellen und finanziellen Aufwand ohne nachvollziehbaren Zusatznutzen darstellen.</p><p>Zum Verlauf der Feuerbrandkrankheit bei Hochstammobstbäumen laufen länderübergreifende Forschungsarbeiten im Rahmen des EU-Projekts Interreg IV "Gemeinsam gegen Feuerbrand". Die Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW und die Kantone SG, TG und ZH beteiligen sich aktiv am Projekt. Unter anderem werden Bestände untersucht, die im 2007 stark befallen waren, bei denen jedoch keine oder nur minimale Sanierungsmassnahmen wie Rückschnitt durchgeführt wurden. Erste Ergebnisse zeigen, dass Apfel- und Birnbäume auch ohne äusserlich sichtbare Symptome Träger des Feuerbrandbakteriums sein können. Krebsartige Trocken- und Überwinterungsstadien des Feuerbrandbakteriums am Baum sind Infektionsquellen und stellen eine grosse Gefahr für noch gesunde Wirtspflanzen in der Umgebung dar. Hierzu gehören zum Beispiel Obstanlagen, Baumschulen oder neu gepflanzte, gesunde Hochstamm-Kernobstbestände. Das BLW verfolgt die laufenden Forschungsarbeiten gezielt auch hinsichtlich des Schutzes wertvoller Hochstammanlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Feuerbrandstrategie zu ändern. Die Richtlinie Nr. 3 muss wie folgt angepasst werden: Ziel bei der Bekämpfung des Feuerbrandes soll der Schutz von Intensivkulturen und (neu) der Erhalt bestehender Hochstamm-Feldobstbäume sein.</p>
    • Feuerbrandbekämpfung. Strategieänderung

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