Anerkennung der schweizerdeutschen Dialekte als Regionalsprachen

ShortId
10.3599
Id
20103599
Updated
14.11.2025 08:59
Language
de
Title
Anerkennung der schweizerdeutschen Dialekte als Regionalsprachen
AdditionalIndexing
2831;deutsch-sprachige Schweiz;Sprache;Dialekt;sprachliche Gruppe;deutsche Sprache;Gesetz
1
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0106010302, Dialekt
  • L06K010601020101, deutsch-sprachige Schweiz
  • L04K01090204, sprachliche Gruppe
  • L05K0106010301, deutsche Sprache
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der sprachlichen Realität der Schweiz bilden die schweizerdeutschen Dialekte die zahlenmässig gewichtigste Muttersprache der Schweizerinnen und Schweizer. Das Schweizerdeutsche wird - in seinen verschiedenen regionalen Ausprägungen - von der Deutschschweizer Mehrheit sowohl im öffentlichen wie im privaten Sprachgebrauch tagtäglich verwendet. Hingegen geniesst es keine offizielle Anerkennung durch den Bund, obschon dieser - reichlich widersprüchlich - direkt oder indirekt seine Verbreitung finanziert.</p><p>Es ist an der Zeit, dass der Bund die wichtigsten schweizerdeutschen Dialekte offiziell anerkennt, als gesprochene Regionalsprachen und wichtige Faktoren der Identität und der lokalen Kultur. So kämen die Deutschschweizer Regionen in den Genuss einer angemessenen Anerkennung ihrer Eigenheit, wie es heute schon bei den italienisch- und den rätoromanischsprachigen Regionen der Fall ist (ohne dass allerdings das Schweizerdeutsche den Rang einer Nationalsprache bekäme).</p><p>Die Anerkennung als Regionalsprachen würde es erlauben, sie der Liste der Regional- oder Minderheitensprachen der Europäischen Charta von 1992 anzufügen. Die Schweiz hat diese Charta unterzeichnet, hat jedoch lediglich das Italienische, das Rätoromanische und das Jenische als Regional- oder Minderheitensprachen bezeichnet. Überdies bekäme so die gegenwärtige Unterstützung, die der Bund dem Schweizerdeutschen (namentlich über die Erträge aus den Radio- und Fernsehgebühren) zukommen lässt, eine gesetzliche Grundlage.</p>
  • <p>Artikel 4 der Bundesverfassung nennt die vier Landessprachen. Die Bestimmung sagt nicht, was genau mit "Deutsch" gemeint ist. Es herrscht in der Lehre jedoch Übereinstimmung darin, dass der Begriff der Landessprachen in der Bundesverfassung generell und umfassend zu verstehen ist: Gemeint sind alle Formen der vier erwähnten Sprachen, die schriftlichen und die mündlichen, einschliesslich der verschiedenen Idiome und Dialekte (siehe M. Borghi, Langues nationales et langues officielles, in D. Thürer, J.-F. Aubert, J.P. Müllert, Hrsg., Verfassungsrecht der Schweiz, Zürich 2001, S. 594).</p><p>Es besteht kein Zweifel daran, dass die schweizerdeutschen Dialekte Ausprägungen der deutschen Sprache sind. Damit sind alle Deutschschweizer Mundarten verfassungsrechtlich anerkannt und geschützt. Sie sind auch im Sprachengesetz vom 5. Oktober 2007 immer mitgemeint, wo das Deutsche gemeint ist, ausser wenn das Gesetz dies ausdrücklich ausschliesst, wie zum Beispiel in Artikel 5 Absatz 2 ("Die Bundesbehörden verwenden die Amtssprachen in ihrer Standardform.")</p><p>Die Motion möchte überdies, dass die Deutschschweizer Dialekte als Regional- oder Minderheitensprachen in die Sprachenlisten der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5. November 1992 aufgenommen werden. Artikel 1 Buchstabe a der Charta definiert den Begriff der Regional- oder Minderheitensprachen. Demnach ist eine Regional- oder Minderheitensprache eine Sprache, die sich von den Amtssprachen des betreffenden Staates unterscheidet, und es darf sich nicht um einen Dialekt der Amtssprache des Staates handeln. Demnach können die schweizerdeutschen Dialekte nicht als Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta gelten, denn sie sind Ausprägungen der deutschen Sprache und Dialekte des als Landes- und Amtssprache anerkannten Deutschen.</p><p>Die Anerkennung des Jenischen als "nicht territorial gebundene Sprache" ist auf Artikel 1 Buchstabe c der Charta abgestützt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Sprachengesetzes vom 5. Oktober 2007 (SR 441.1) zu unterbreiten, sodass die wichtigsten schweizerdeutschen Dialekte als Regionalsprachen anerkannt werden und diese Dialekte der Liste der Regional- oder Minderheitensprachen der Europäischen Charta von 1992 angefügt werden.</p>
  • Anerkennung der schweizerdeutschen Dialekte als Regionalsprachen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der sprachlichen Realität der Schweiz bilden die schweizerdeutschen Dialekte die zahlenmässig gewichtigste Muttersprache der Schweizerinnen und Schweizer. Das Schweizerdeutsche wird - in seinen verschiedenen regionalen Ausprägungen - von der Deutschschweizer Mehrheit sowohl im öffentlichen wie im privaten Sprachgebrauch tagtäglich verwendet. Hingegen geniesst es keine offizielle Anerkennung durch den Bund, obschon dieser - reichlich widersprüchlich - direkt oder indirekt seine Verbreitung finanziert.</p><p>Es ist an der Zeit, dass der Bund die wichtigsten schweizerdeutschen Dialekte offiziell anerkennt, als gesprochene Regionalsprachen und wichtige Faktoren der Identität und der lokalen Kultur. So kämen die Deutschschweizer Regionen in den Genuss einer angemessenen Anerkennung ihrer Eigenheit, wie es heute schon bei den italienisch- und den rätoromanischsprachigen Regionen der Fall ist (ohne dass allerdings das Schweizerdeutsche den Rang einer Nationalsprache bekäme).</p><p>Die Anerkennung als Regionalsprachen würde es erlauben, sie der Liste der Regional- oder Minderheitensprachen der Europäischen Charta von 1992 anzufügen. Die Schweiz hat diese Charta unterzeichnet, hat jedoch lediglich das Italienische, das Rätoromanische und das Jenische als Regional- oder Minderheitensprachen bezeichnet. Überdies bekäme so die gegenwärtige Unterstützung, die der Bund dem Schweizerdeutschen (namentlich über die Erträge aus den Radio- und Fernsehgebühren) zukommen lässt, eine gesetzliche Grundlage.</p>
    • <p>Artikel 4 der Bundesverfassung nennt die vier Landessprachen. Die Bestimmung sagt nicht, was genau mit "Deutsch" gemeint ist. Es herrscht in der Lehre jedoch Übereinstimmung darin, dass der Begriff der Landessprachen in der Bundesverfassung generell und umfassend zu verstehen ist: Gemeint sind alle Formen der vier erwähnten Sprachen, die schriftlichen und die mündlichen, einschliesslich der verschiedenen Idiome und Dialekte (siehe M. Borghi, Langues nationales et langues officielles, in D. Thürer, J.-F. Aubert, J.P. Müllert, Hrsg., Verfassungsrecht der Schweiz, Zürich 2001, S. 594).</p><p>Es besteht kein Zweifel daran, dass die schweizerdeutschen Dialekte Ausprägungen der deutschen Sprache sind. Damit sind alle Deutschschweizer Mundarten verfassungsrechtlich anerkannt und geschützt. Sie sind auch im Sprachengesetz vom 5. Oktober 2007 immer mitgemeint, wo das Deutsche gemeint ist, ausser wenn das Gesetz dies ausdrücklich ausschliesst, wie zum Beispiel in Artikel 5 Absatz 2 ("Die Bundesbehörden verwenden die Amtssprachen in ihrer Standardform.")</p><p>Die Motion möchte überdies, dass die Deutschschweizer Dialekte als Regional- oder Minderheitensprachen in die Sprachenlisten der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5. November 1992 aufgenommen werden. Artikel 1 Buchstabe a der Charta definiert den Begriff der Regional- oder Minderheitensprachen. Demnach ist eine Regional- oder Minderheitensprache eine Sprache, die sich von den Amtssprachen des betreffenden Staates unterscheidet, und es darf sich nicht um einen Dialekt der Amtssprache des Staates handeln. Demnach können die schweizerdeutschen Dialekte nicht als Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta gelten, denn sie sind Ausprägungen der deutschen Sprache und Dialekte des als Landes- und Amtssprache anerkannten Deutschen.</p><p>Die Anerkennung des Jenischen als "nicht territorial gebundene Sprache" ist auf Artikel 1 Buchstabe c der Charta abgestützt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Sprachengesetzes vom 5. Oktober 2007 (SR 441.1) zu unterbreiten, sodass die wichtigsten schweizerdeutschen Dialekte als Regionalsprachen anerkannt werden und diese Dialekte der Liste der Regional- oder Minderheitensprachen der Europäischen Charta von 1992 angefügt werden.</p>
    • Anerkennung der schweizerdeutschen Dialekte als Regionalsprachen

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