Statistik zum medizinischen Personal

ShortId
10.3603
Id
20103603
Updated
27.07.2023 19:28
Language
de
Title
Statistik zum medizinischen Personal
AdditionalIndexing
2841;arztähnlicher Beruf;Arbeitskräftebedarf;Statistik;ärztlicher Beruf
1
  • L04K01050401, arztähnlicher Beruf
  • L03K010504, ärztlicher Beruf
  • L03K020218, Statistik
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Mangel von medizinischem Personal im Pflegebereich ist ein bekanntes Problem. Alle beteiligten Akteure sind auf der Suche nach Strategien zur Beseitigung dieses Mangels. Ein zielgerichtetes Eingreifen wird jedoch dadurch erschwert, dass es an vollständigen und einheitlichen statistischen Daten fehlt, anhand derer der Personalbedarf (Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Hilfspersonal, Krankenfachfrauen und -männer, anderes Pflegepersonal) quantifiziert werden kann, die aber auch Informationen liefern über das Dienstalter und das Durchschnittsalter der in diesem Sektor tätigen Personen. Gemäss dem von OdA Santé 2009 veröffentlichten nationalen Bericht zum Personalbedarf in den Gesundheitsberufen zeigt die heutige Datenbasis der Personalstatistiken Lücken und Mängel. Diese sollten schnellstmöglich behoben werden, da eine verfeinerte Personalstatistik eine deutlich effektivere Planung und Steuerung des Sektors ermöglichen würde.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des sich abzeichnenden Mangels an qualifiziertem Personal im Gesundheitswesen bewusst. Verdeutlicht werden diese Tendenzen in den Untersuchungen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums zur Entwicklung des Personalbedarfs bis 2020 und zum Einfluss der demografischen Alterung auf den Bedarf an Gesundheitspersonal bis 2030. Der steigende Bedarf an Gesundheitspersonal ist durch Abgänge infolge Pensionierung, Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte in andere Sektoren und einer höheren Nachfrage nach Gesundheitsleistungen bedingt. Der Bundesrat erachtet es darum als notwendig, statistische Daten zum Gesundheitspersonal zu sammeln, um über verlässliche Entscheidungsgrundlagen für die Sicherstellung eines qualitativ hochstehenden Gesundheitssystems mit genügend ausgebildetem Personal verfügen zu können.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt auf der Basis des statistischen Mehrjahresprogramms Daten zu Leistungserbringern im ambulanten und stationären Bereich. Auch wenn die Gesundheitsstatistiken nur einen Teil der Leistungserbringergruppen umfassen, können relevante Aussagen zum Gesundheitspersonal gemacht werden.</p><p>Im stationären Bereich liefern die Statistik der Krankenhäuser und die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen Angaben zu Anzahl, Qualifikation, Geschlecht, Alter, Lohn, Vollzeitäquivalenz sowie ab 2010 auch zur Nationalität und zum Ausbildungsland. Beide Erhebungen sind obligatorisch. Im ambulanten Bereich liefert die Spitex-Statistik Angaben zu Anzahl, Qualifikation und Vollzeitäquivalenz des angestellten Gesundheitspersonals. In einem nächsten Schritt wird die Erhebung der Spitex-Statistik so ausgebaut, dass ab 2011 zusätzlich die selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen erfasst werden. Zudem befindet sich im BFS eine Statistik zu den Arztpraxen und zum ambulanten Spitalbereich im Aufbau. Daten über die erworbenen Diplome und Weiterbildungstitel der angestellten und selbstständig tätigen Medizinalpersonen, allerdings mit Ausnahme von Personen, die ihre ausländischen Titel nicht von der Medizinalberufekommission anerkennen lassen, liefert das Medizinalberuferegister des Bundesamtes für Gesundheit, solche zu den Lernenden/Studierenden, Abschlüssen (Diplomen) oder zum Lehrpersonal die Bildungsstatistik des BFS bzw. des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren plant als Nachfolgeregister des SRK zurzeit ein nationales Gesundheitsregister, das aktuelle Daten zu den nichtuniversitären Gesundheitsberufen umfassen wird. </p><p>Allerdings fehlen bei all den erwähnten Statistiken Angaben über den Karrierenverlauf der ausgebildeten Fachkräfte, ebenso Daten über die durchschnittliche Berufsverweildauer und die Zuwanderung von im Ausland ausgebildetem Gesundheitspersonal. Die Erhebung solcher aktuellen und vollständigen Informationen wäre für den Bund sehr aufwendig und würde die Befragten übermässig belasten, weil die einzelnen Arbeitgeber oder Fachkräfte laufend befragt werden müssten. Wegen des grossen Aufwands könnten zudem nur ausgewählte Leistungserbringergruppen erfasst werden. </p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass ein wichtiger Teil der geforderten Informationen mit den bestehenden Statistiken bereits abgedeckt werden kann, und hält an den laufenden Anstrengungen für den weiteren Ausbau fest. Der Aufbau einer Statistik mit Verlaufsdaten bedeutet hingegen einen unverhältnismässig grossen Aufwand.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rechtsgrundlage auszuarbeiten für die Schaffung einer detaillierten Statistik über das gesamte Personal, das in Institutionen des Gesundheitswesens (öffentliche und private Spitäler, Kliniken, Heime, tagesstationäre Einrichtungen, Spitex) sowie in Arztpraxen und in privaten Einrichtungen (Laboratorien) tätig ist.</p><p>Die Führung der detaillierten Personalstatistiken soll obligatorisch erklärt werden.</p>
  • Statistik zum medizinischen Personal
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Mangel von medizinischem Personal im Pflegebereich ist ein bekanntes Problem. Alle beteiligten Akteure sind auf der Suche nach Strategien zur Beseitigung dieses Mangels. Ein zielgerichtetes Eingreifen wird jedoch dadurch erschwert, dass es an vollständigen und einheitlichen statistischen Daten fehlt, anhand derer der Personalbedarf (Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Hilfspersonal, Krankenfachfrauen und -männer, anderes Pflegepersonal) quantifiziert werden kann, die aber auch Informationen liefern über das Dienstalter und das Durchschnittsalter der in diesem Sektor tätigen Personen. Gemäss dem von OdA Santé 2009 veröffentlichten nationalen Bericht zum Personalbedarf in den Gesundheitsberufen zeigt die heutige Datenbasis der Personalstatistiken Lücken und Mängel. Diese sollten schnellstmöglich behoben werden, da eine verfeinerte Personalstatistik eine deutlich effektivere Planung und Steuerung des Sektors ermöglichen würde.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des sich abzeichnenden Mangels an qualifiziertem Personal im Gesundheitswesen bewusst. Verdeutlicht werden diese Tendenzen in den Untersuchungen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums zur Entwicklung des Personalbedarfs bis 2020 und zum Einfluss der demografischen Alterung auf den Bedarf an Gesundheitspersonal bis 2030. Der steigende Bedarf an Gesundheitspersonal ist durch Abgänge infolge Pensionierung, Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte in andere Sektoren und einer höheren Nachfrage nach Gesundheitsleistungen bedingt. Der Bundesrat erachtet es darum als notwendig, statistische Daten zum Gesundheitspersonal zu sammeln, um über verlässliche Entscheidungsgrundlagen für die Sicherstellung eines qualitativ hochstehenden Gesundheitssystems mit genügend ausgebildetem Personal verfügen zu können.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt auf der Basis des statistischen Mehrjahresprogramms Daten zu Leistungserbringern im ambulanten und stationären Bereich. Auch wenn die Gesundheitsstatistiken nur einen Teil der Leistungserbringergruppen umfassen, können relevante Aussagen zum Gesundheitspersonal gemacht werden.</p><p>Im stationären Bereich liefern die Statistik der Krankenhäuser und die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen Angaben zu Anzahl, Qualifikation, Geschlecht, Alter, Lohn, Vollzeitäquivalenz sowie ab 2010 auch zur Nationalität und zum Ausbildungsland. Beide Erhebungen sind obligatorisch. Im ambulanten Bereich liefert die Spitex-Statistik Angaben zu Anzahl, Qualifikation und Vollzeitäquivalenz des angestellten Gesundheitspersonals. In einem nächsten Schritt wird die Erhebung der Spitex-Statistik so ausgebaut, dass ab 2011 zusätzlich die selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen erfasst werden. Zudem befindet sich im BFS eine Statistik zu den Arztpraxen und zum ambulanten Spitalbereich im Aufbau. Daten über die erworbenen Diplome und Weiterbildungstitel der angestellten und selbstständig tätigen Medizinalpersonen, allerdings mit Ausnahme von Personen, die ihre ausländischen Titel nicht von der Medizinalberufekommission anerkennen lassen, liefert das Medizinalberuferegister des Bundesamtes für Gesundheit, solche zu den Lernenden/Studierenden, Abschlüssen (Diplomen) oder zum Lehrpersonal die Bildungsstatistik des BFS bzw. des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren plant als Nachfolgeregister des SRK zurzeit ein nationales Gesundheitsregister, das aktuelle Daten zu den nichtuniversitären Gesundheitsberufen umfassen wird. </p><p>Allerdings fehlen bei all den erwähnten Statistiken Angaben über den Karrierenverlauf der ausgebildeten Fachkräfte, ebenso Daten über die durchschnittliche Berufsverweildauer und die Zuwanderung von im Ausland ausgebildetem Gesundheitspersonal. Die Erhebung solcher aktuellen und vollständigen Informationen wäre für den Bund sehr aufwendig und würde die Befragten übermässig belasten, weil die einzelnen Arbeitgeber oder Fachkräfte laufend befragt werden müssten. Wegen des grossen Aufwands könnten zudem nur ausgewählte Leistungserbringergruppen erfasst werden. </p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass ein wichtiger Teil der geforderten Informationen mit den bestehenden Statistiken bereits abgedeckt werden kann, und hält an den laufenden Anstrengungen für den weiteren Ausbau fest. Der Aufbau einer Statistik mit Verlaufsdaten bedeutet hingegen einen unverhältnismässig grossen Aufwand.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rechtsgrundlage auszuarbeiten für die Schaffung einer detaillierten Statistik über das gesamte Personal, das in Institutionen des Gesundheitswesens (öffentliche und private Spitäler, Kliniken, Heime, tagesstationäre Einrichtungen, Spitex) sowie in Arztpraxen und in privaten Einrichtungen (Laboratorien) tätig ist.</p><p>Die Führung der detaillierten Personalstatistiken soll obligatorisch erklärt werden.</p>
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