Grossraubtier-Management. Erleichterte Regulation

ShortId
10.3605
Id
20103605
Updated
25.06.2025 00:07
Language
de
Title
Grossraubtier-Management. Erleichterte Regulation
AdditionalIndexing
52;55;Landwirtschaft in Berggebieten;Tierhaltung;Weidemast;Bär;Verhütung von Gefahren;Luchs;Wolf;biologische Vielfalt;Jagdvorschrift;Güterabwägung
1
  • L05K0603030702, Wolf
  • L05K0603030701, Luchs
  • L05K0601040801, Jagdvorschrift
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L05K1401010212, Weidemast
  • L04K14010102, Tierhaltung
  • L06K080203070101, Güterabwägung
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
  • L05K0603030703, Bär
  • L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund des Fehlens einer langfristigen nationalen Strategie müssen die vorliegenden nationalen Konzepte zu Wolf, Bär und Luchs ständig neuen Gegebenheiten angepasst werden und erzeugen dabei jedes Mal einen beträchtlichen administrativen Aufwand und öffentlichen Aufruhr. Ein langfristig ausgelegtes Grossraubtiermanagement ermöglicht eine klare Zielsetzung, ein Antizipieren der Ausbreitung und eine Planungssicherheit für die flankierenden Massnahmen wie Alpbewirtschaftung und Herdenschutz sowie eine internationale Kohärenz der Massnahmen. Auch könnte so der jährlich auflodernden Polemik bei Abschüssen entgegengewirkt und so ein Beitrag zur Entschärfung dieses Stadt-Land-Konflikts geleistet werden.</p><p>Das künftige Grossraubtiermanagement der Schweiz soll sich eng an das Beispiel Frankreichs anlehnen, das sein energisches Management des Wolfes innerhalb derselben Vorgaben der Berner Konvention erfüllt. Hervorzuheben sind dabei der in Frankreich praktizierte "tir de défense", der den Hirten in offiziell anerkannten Gebieten mit hohem Schadensdruck auf Nutztiere ermöglicht, schadenstiftende Wölfe abzuschiessen oder abschiessen zu lassen. Zusätzlich existiert eine jährliche Abschussquote für den Wolf ("tir de prélèvement"). Diese Abschussquote von 5 bis 15 Prozent erlaubt, dass sich der Grossraubtierbestand regional innerhalb eines verträglichen Rahmens entwickelt.</p><p>Der Vorschlag eines langfristig angelegten, international kohärenten Grossraubtiermanagements ist pragmatisch und machbar. Er bereitet rechtzeitig einen erweiterten Handlungsspielraum für die Regulation insbesondere des Wolfes vor und erfüllt die Ansprüche der Berner Konvention an den Schutz von Grossraubtieren. In Frankreich sorgt seit 2004, zwölf Jahre nach der Erstbesiedlung des Landes mit Wölfen, der "tir de prélèvement" für eine jährliche, pauschale Abschussquote des Wolfes. Später wurde der sogenannte "tir de défense" eingeführt, der den Hirten ermöglicht, bei hohem Schadensdruck mit offiziellem Segen regional Wölfe abzuschiessen oder abschiessen zu lassen.</p>
  • <p>Der Wolf breitet sich seit rund 15 Jahren im Alpenraum wieder aus. Von dieser Situation sind auch unsere Nachbarländer Frankreich, Italien und Österreich betroffen. Um gegenseitig von den Erfahrungen zu profitieren und das Wolfsmanagement auf alpenweitem Niveau zu harmonisieren, existieren verschiedene Arbeitsgruppen, in denen sich auch die Schweiz engagiert.</p><p>Damit ein pragmatisches Vorgehen wie in Frankreich möglich ist, braucht es die nötigen rechtlichen Grundlagen. Eine Anpassung in diesem Sinne ist im Rahmen der laufenden Revision der Jagdverordnung vom 29. Februar 1988 (JSV; SR 922.01) vorgesehen. Nach einer entsprechenden Änderung der JSV ist eine Anpassung der nationalen Konzepte mit Managementinstrumenten wie "tir de prélèvement" und "tir de défense" durchaus denkbar, sofern die Rahmenbedingungen wie flächige Verbreitung des Wolfes, dokumentierte Reproduktion, Monitoring der Bestände sowie umgesetzte Herdenschutzmassnahmen nachweislich erfüllt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein langfristiges und international abgestimmtes Grossraubtiermanagement in die Wege zu leiten und die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, um Schäden von Wolf, Luchs und Bär langfristig zu minimieren und gleichzeitig die internationalen Verpflichtungen einzuhalten, wie dies Frankreich vormacht.</p>
  • Grossraubtier-Management. Erleichterte Regulation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund des Fehlens einer langfristigen nationalen Strategie müssen die vorliegenden nationalen Konzepte zu Wolf, Bär und Luchs ständig neuen Gegebenheiten angepasst werden und erzeugen dabei jedes Mal einen beträchtlichen administrativen Aufwand und öffentlichen Aufruhr. Ein langfristig ausgelegtes Grossraubtiermanagement ermöglicht eine klare Zielsetzung, ein Antizipieren der Ausbreitung und eine Planungssicherheit für die flankierenden Massnahmen wie Alpbewirtschaftung und Herdenschutz sowie eine internationale Kohärenz der Massnahmen. Auch könnte so der jährlich auflodernden Polemik bei Abschüssen entgegengewirkt und so ein Beitrag zur Entschärfung dieses Stadt-Land-Konflikts geleistet werden.</p><p>Das künftige Grossraubtiermanagement der Schweiz soll sich eng an das Beispiel Frankreichs anlehnen, das sein energisches Management des Wolfes innerhalb derselben Vorgaben der Berner Konvention erfüllt. Hervorzuheben sind dabei der in Frankreich praktizierte "tir de défense", der den Hirten in offiziell anerkannten Gebieten mit hohem Schadensdruck auf Nutztiere ermöglicht, schadenstiftende Wölfe abzuschiessen oder abschiessen zu lassen. Zusätzlich existiert eine jährliche Abschussquote für den Wolf ("tir de prélèvement"). Diese Abschussquote von 5 bis 15 Prozent erlaubt, dass sich der Grossraubtierbestand regional innerhalb eines verträglichen Rahmens entwickelt.</p><p>Der Vorschlag eines langfristig angelegten, international kohärenten Grossraubtiermanagements ist pragmatisch und machbar. Er bereitet rechtzeitig einen erweiterten Handlungsspielraum für die Regulation insbesondere des Wolfes vor und erfüllt die Ansprüche der Berner Konvention an den Schutz von Grossraubtieren. In Frankreich sorgt seit 2004, zwölf Jahre nach der Erstbesiedlung des Landes mit Wölfen, der "tir de prélèvement" für eine jährliche, pauschale Abschussquote des Wolfes. Später wurde der sogenannte "tir de défense" eingeführt, der den Hirten ermöglicht, bei hohem Schadensdruck mit offiziellem Segen regional Wölfe abzuschiessen oder abschiessen zu lassen.</p>
    • <p>Der Wolf breitet sich seit rund 15 Jahren im Alpenraum wieder aus. Von dieser Situation sind auch unsere Nachbarländer Frankreich, Italien und Österreich betroffen. Um gegenseitig von den Erfahrungen zu profitieren und das Wolfsmanagement auf alpenweitem Niveau zu harmonisieren, existieren verschiedene Arbeitsgruppen, in denen sich auch die Schweiz engagiert.</p><p>Damit ein pragmatisches Vorgehen wie in Frankreich möglich ist, braucht es die nötigen rechtlichen Grundlagen. Eine Anpassung in diesem Sinne ist im Rahmen der laufenden Revision der Jagdverordnung vom 29. Februar 1988 (JSV; SR 922.01) vorgesehen. Nach einer entsprechenden Änderung der JSV ist eine Anpassung der nationalen Konzepte mit Managementinstrumenten wie "tir de prélèvement" und "tir de défense" durchaus denkbar, sofern die Rahmenbedingungen wie flächige Verbreitung des Wolfes, dokumentierte Reproduktion, Monitoring der Bestände sowie umgesetzte Herdenschutzmassnahmen nachweislich erfüllt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein langfristiges und international abgestimmtes Grossraubtiermanagement in die Wege zu leiten und die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, um Schäden von Wolf, Luchs und Bär langfristig zu minimieren und gleichzeitig die internationalen Verpflichtungen einzuhalten, wie dies Frankreich vormacht.</p>
    • Grossraubtier-Management. Erleichterte Regulation

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