Häufung der Velodiebstähle. Zentrales Veloregister beim Bund
- ShortId
-
10.3608
- Id
-
20103608
- Updated
-
27.07.2023 19:56
- Language
-
de
- Title
-
Häufung der Velodiebstähle. Zentrales Veloregister beim Bund
- AdditionalIndexing
-
12;48;Eindämmung der Kriminalität;Verzeichnis;Velo;Sachbeschädigung;Diebstahl
- 1
-
- L05K1803010501, Velo
- L06K050102010202, Diebstahl
- L05K0101020702, Sachbeschädigung
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L04K02020702, Verzeichnis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine repräsentative Studie der ETH Zürich und der Universität St. Gallen zeigt, dass einem Drittel der Velofahrer in der Schweiz mindestens einmal ein Fahrrad entwendet wurde - ein weiteres Drittel war von Vandalismus betroffen. Aufgeklärt werden knapp drei Prozent der Fälle, was kaum zu befriedigen vermag. </p><p>Primär zuständig sind zwar die Kantone und ihre Polizeikorps für Sicherheit gegen Diebstähle und Vandalismus sowie auch die Velofahrerinnen und Velofahrer für die ausreichende Sicherung gegen den Fahrraddiebstahl. </p><p>Einige Lösungsansätze, die bereits in anderen Ländern erprobt sind (z. B. zentrales Fahrradregister in Verbindung mit Antidiebstahl-Chip, nationale Antidiebstahlkampagne - in Holland), fallen aber ganz oder teilweise in Bundeskompetenz. Heute gibt es in der Schweiz nebst einigen zum Teil interessanten privaten oder lokalen Lösungsansätzen kein Fahrradregister.</p>
- <p>1. Der Eigentumsschutz von Fahrrädern wie auch aller anderen beweglichen Sachen ist durch das Vermögensstrafrecht und die Sachfahndung genügend abgedeckt. Die Polizei bekämpft gestützt auf Artikel 139 (Diebstahl), Artikel 141 (Sachentziehung) und allenfalls Artikel 144 (Sachbeschädigung) des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) den Fahrraddiebstahl und -vandalismus. Mithilfe der Sachfahndung kann sie über die Rahmennummer des Fahrrades prüfen, ob das Fahrrad zur Fahndung ausgeschrieben worden ist. Herrenlose Fahrräder werden von der Polizei fahndungsmässig überprüft, da eine Diebstahlsvermutung besteht. Ist das Fahrrad nicht im Fahndungsbestand vorhanden, wird es als Fund behandelt.</p><p>2. Eine Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen von 3 Prozent, wie vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht, ist niedrig. Allerdings ist auch die Einschätzung schwierig, wie viele zum Gebrauch entwendete Fahrräder den Weg wieder zurück zum Eigentümer finden. Zu einer Erhöhung der Quote würde schon die Einhaltung einfacher Massnahmen des Selbstschutzes durch die Fahrradeigentümer führen: Die niedrige Quote ist erfahrungsgemäss u. a. darauf zurückzuführen, dass die Fahrradeigentümer die Fahrradidentifikationsmerkmale nicht notieren und es deshalb bei einem gemeldeten Diebstahl für den Polizeibeamten schwierig ist, beim gestohlenen Fahrrad eine Zuweisung zu machen.</p><p>3. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) betreibt das Ripol (Recherches informatisées de police), das automatisierte Fahndungssystem des Bundes, welches Datenbanken für Personenfahndungen, Fahrzeugfahndungen inklusive Fahrrädern, Sachfahndungen und ungeklärte Straftaten umfasst. Damit besteht im Bereich der Repression bereits ein sicheres Mittel zur Fahrraddiebstahlbekämpfung, welches es erlaubt, gestohlene Fahrräder mit der Fahrrad-Rahmennummer zur Sachfahndung aufzunehmen. Im Weiteren ist nach Ansicht des Bundesrates der Mehrwert eines zusätzlichen zentralen Registers nicht ersichtlich, da für Fahrräder im Gegensatz zu Motorfahrzeugen keine Zulassung besteht. Ein weiterer staatlicher Aufwand wird nicht für verhältnismässig erachtet, zumal durch eigenverantwortliches Handeln der Fahrradeigentümer bereits eine nachhaltige Verbesserung herbeigeführt werden könnte.</p><p>4.-6. Es erscheint dem Bundesrat nach Abwägung des Regulierungs- und Vollzugsaufwandes für neue staatliche Massnahmen des Bundes und deren Nutzen zielgerichteter, zuerst die Initiative Privater und/oder die Möglichkeiten kriminalpolizeilicher Massnahmen durch die Kantone zum Tragen zu bringen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Velodiebstähle und Velovandalismus in der Schweiz zurzeit nur unzureichend bekämpft werden?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass eine Aufklärungsquote von drei Prozent bei Fahrradentwendungen nicht zu befriedigen vermag?</p><p>3. Hat er vor, Massnahmen gegen Velodiebstähle, die in Bundeskompetenz liegen, zu erwägen, vorzubereiten und allenfalls umzusetzen - allenfalls auch in Zusammenarbeit mit Kantonen, Versicherern und weiteren Interessierten?</p><p>4. Sieht er eine Möglichkeit, allfällige Bestrebungen Dritter in diesem Sinn zu unterstützen?</p><p>5. Wie schätzt er das Potenzial und den allfälligen Mehrnutzen eines zentralen Fahrradregisters ein, wie es beispielsweise in Holland eingeführt worden ist?</p><p>6. Welche anderen Massnahmen könnten nach seiner Ansicht einen Beitrag zur Lösung der unbefriedigenden Situation leisten?</p>
- Häufung der Velodiebstähle. Zentrales Veloregister beim Bund
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine repräsentative Studie der ETH Zürich und der Universität St. Gallen zeigt, dass einem Drittel der Velofahrer in der Schweiz mindestens einmal ein Fahrrad entwendet wurde - ein weiteres Drittel war von Vandalismus betroffen. Aufgeklärt werden knapp drei Prozent der Fälle, was kaum zu befriedigen vermag. </p><p>Primär zuständig sind zwar die Kantone und ihre Polizeikorps für Sicherheit gegen Diebstähle und Vandalismus sowie auch die Velofahrerinnen und Velofahrer für die ausreichende Sicherung gegen den Fahrraddiebstahl. </p><p>Einige Lösungsansätze, die bereits in anderen Ländern erprobt sind (z. B. zentrales Fahrradregister in Verbindung mit Antidiebstahl-Chip, nationale Antidiebstahlkampagne - in Holland), fallen aber ganz oder teilweise in Bundeskompetenz. Heute gibt es in der Schweiz nebst einigen zum Teil interessanten privaten oder lokalen Lösungsansätzen kein Fahrradregister.</p>
- <p>1. Der Eigentumsschutz von Fahrrädern wie auch aller anderen beweglichen Sachen ist durch das Vermögensstrafrecht und die Sachfahndung genügend abgedeckt. Die Polizei bekämpft gestützt auf Artikel 139 (Diebstahl), Artikel 141 (Sachentziehung) und allenfalls Artikel 144 (Sachbeschädigung) des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) den Fahrraddiebstahl und -vandalismus. Mithilfe der Sachfahndung kann sie über die Rahmennummer des Fahrrades prüfen, ob das Fahrrad zur Fahndung ausgeschrieben worden ist. Herrenlose Fahrräder werden von der Polizei fahndungsmässig überprüft, da eine Diebstahlsvermutung besteht. Ist das Fahrrad nicht im Fahndungsbestand vorhanden, wird es als Fund behandelt.</p><p>2. Eine Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen von 3 Prozent, wie vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht, ist niedrig. Allerdings ist auch die Einschätzung schwierig, wie viele zum Gebrauch entwendete Fahrräder den Weg wieder zurück zum Eigentümer finden. Zu einer Erhöhung der Quote würde schon die Einhaltung einfacher Massnahmen des Selbstschutzes durch die Fahrradeigentümer führen: Die niedrige Quote ist erfahrungsgemäss u. a. darauf zurückzuführen, dass die Fahrradeigentümer die Fahrradidentifikationsmerkmale nicht notieren und es deshalb bei einem gemeldeten Diebstahl für den Polizeibeamten schwierig ist, beim gestohlenen Fahrrad eine Zuweisung zu machen.</p><p>3. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) betreibt das Ripol (Recherches informatisées de police), das automatisierte Fahndungssystem des Bundes, welches Datenbanken für Personenfahndungen, Fahrzeugfahndungen inklusive Fahrrädern, Sachfahndungen und ungeklärte Straftaten umfasst. Damit besteht im Bereich der Repression bereits ein sicheres Mittel zur Fahrraddiebstahlbekämpfung, welches es erlaubt, gestohlene Fahrräder mit der Fahrrad-Rahmennummer zur Sachfahndung aufzunehmen. Im Weiteren ist nach Ansicht des Bundesrates der Mehrwert eines zusätzlichen zentralen Registers nicht ersichtlich, da für Fahrräder im Gegensatz zu Motorfahrzeugen keine Zulassung besteht. Ein weiterer staatlicher Aufwand wird nicht für verhältnismässig erachtet, zumal durch eigenverantwortliches Handeln der Fahrradeigentümer bereits eine nachhaltige Verbesserung herbeigeführt werden könnte.</p><p>4.-6. Es erscheint dem Bundesrat nach Abwägung des Regulierungs- und Vollzugsaufwandes für neue staatliche Massnahmen des Bundes und deren Nutzen zielgerichteter, zuerst die Initiative Privater und/oder die Möglichkeiten kriminalpolizeilicher Massnahmen durch die Kantone zum Tragen zu bringen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Velodiebstähle und Velovandalismus in der Schweiz zurzeit nur unzureichend bekämpft werden?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass eine Aufklärungsquote von drei Prozent bei Fahrradentwendungen nicht zu befriedigen vermag?</p><p>3. Hat er vor, Massnahmen gegen Velodiebstähle, die in Bundeskompetenz liegen, zu erwägen, vorzubereiten und allenfalls umzusetzen - allenfalls auch in Zusammenarbeit mit Kantonen, Versicherern und weiteren Interessierten?</p><p>4. Sieht er eine Möglichkeit, allfällige Bestrebungen Dritter in diesem Sinn zu unterstützen?</p><p>5. Wie schätzt er das Potenzial und den allfälligen Mehrnutzen eines zentralen Fahrradregisters ein, wie es beispielsweise in Holland eingeführt worden ist?</p><p>6. Welche anderen Massnahmen könnten nach seiner Ansicht einen Beitrag zur Lösung der unbefriedigenden Situation leisten?</p>
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