SRG. Keine zusätzlichen Gebührengelder

ShortId
10.3611
Id
20103611
Updated
27.07.2023 22:05
Language
de
Title
SRG. Keine zusätzlichen Gebührengelder
AdditionalIndexing
34;Gewerbebetrieb;Preissteigerung;Preisstopp;Radio- und Fernsehgebühren;Privathaushalt;SRG;Finanzierung
1
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
  • L05K1202050108, SRG
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K01070101, Privathaushalt
  • L05K0703060202, Gewerbebetrieb
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L05K1105030901, Preisstopp
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die SRG hat im November 2009 einen Finanzbericht zuhanden des Bundesrates eingereicht, wonach sie einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von jährlich 54 Millionen Franken zwischen 2011-2014 reklamiert. Aus Wettbewerbsgründen unerwünscht sind zusätzliche Einnahmen mit zusätzlicher Unterbrecherwerbung und die Freigabe der Werbung im Online-Angebot. </p><p>Ebenfalls nicht wünschenswert ist ein zusätzlicher Ertrag über Gebühren, weil damit die privaten Verleger im medialen Wettbewerb weiter benachteiligt würden, in einer Zeit, da die Verlage die Kosten um bis zu 30 Prozent senken mussten. </p><p>Statt nach neuen Geldquellen im Gebührenbereich zu suchen, sollte die SRG vielmehr aus folgenden Gründen ihre Kostenstruktur überprüfen: </p><p>1. Weil die Gebührenerträge für die SRG seit fünf Jahren jedes Jahr und kontinuierlich erhöht wurden. Alleine 2009 waren es fast 30 Millionen mehr als 2008, insgesamt 1153 Millionen Gebührengelder. </p><p>2. Mit der Konvergenz von Radio und Fernsehen gibt es im administrativen Bereich erhebliche Kosteneinsparmöglichkeiten. </p><p>3. Die SRG hat in den vergangenen Jahren die zusätzlichen Gebührengelder konsequent zum Ausbau von zusätzlichen Programmen eingesetzt.</p><p>4. Die Radio- und Fernsehgebühren gehören mit 562 Franken jährlich für Privathaushalte weltweit zu den höchsten Gebühren.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am Tag der Einreichung der Motion entschieden, die Empfangsgebühren auf der bisherigen Höhe zu belassen und die Werbebestimmungen für die SRG in den Randzeiten zu lockern. Zudem wurde die SRG aufgefordert, mit den Verlegern im Bereich der Online-Werbung eine Lösung zu finden, die den Interessen beider Parteien Rechnung trägt.</p><p>Diesem Entscheid liegt eine sorgfältige Prüfung des gemäss Artikel 70 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) durch die Empfangsgebühren zu finanzierenden Finanzbedarfs zugrunde. Neben den Kosten für das Inkasso, die Förderung von neuen Technologien, die Nutzungsforschung und den Beiträgen für die lokalen Radio- und Fernsehveranstalter stellt die Finanzierung der SRG-Programme den grössten Posten dar. </p><p>Der Bundesrat liess sich bei der Prüfung des Finanzbedarfs der SRG vom Auftrag des Gesetzgebers leiten, wonach die Leistungen der SRG, welche diese gemäss ihrer Konzession in den drei Sprachregionen erbringen muss, auch ausreichend finanziert werden müssen. Indem über 30 Millionen Franken des von der SRG geltend gemachten Finanzbedarfs nicht anerkannt wurden, die SRG zu Sparmassnahmen von 58 Millionen Franken verpflichtet wurde und vor allem dank dem Wachstum bei den gebührenzahlenden Haushalten und Betrieben sowie dank einer geringfügigen Werbeliberalisierung und Einsparungen beim Inkasso konnte auf eine Erhöhung der Empfangsgebühren verzichtet werden. Damit ist das Anliegen des Motionärs vom Resultat her erfüllt.</p><p>Zu den in der Begründung im Zusammenhang mit der Kostenstruktur gemachten Ausführungen kann abschliessend Folgendes festgehalten werden. </p><p>1. Ergänzend ist hier darauf hinzuweisen, dass die Gebührensätze für die einzelnen Gebührenpflichtigen unter Berücksichtigung der Teuerung in den letzten zehn Jahren real nicht gestiegen sind. (Vergleich Empfangsgebühren nach Erhöhung mit LIK Basis 1993 Januar nach Erhöhung bzw. April, 2007)</p><p>2. Die Konvergenz führt in einem ersten Schritt zu Anpassungen, die Mehrkosten verursachen. Danach werden Einsparungen erwartet, welche ins Programm investiert werden sollen. </p><p>3. Der Bundesrat hat 2007 nur einen Teil der von der SRG gewünschten Programme als zur Auftragserfüllung notwendig erachtet und bewilligt (DRS4, World Radio Switzerland). Dass die bewilligten neuen Programme zu moderaten zusätzlichen Kosten führen, ist eine logische Konsequenz. Gegenwärtig ist kein weiterer Programmausbau geplant.</p><p>4. Die privaten Haushalte in der Schweiz bezahlen für Radio und Fernsehen jährlich 462 Franken. Wegen der im Vergleich zum Ausland kleinen Märkte müssen vergleichsweise wenige Gebührenzahlende mehrsprachige konkurrenzfähige Rundfunkangebote finanzieren. Zudem geht jeder dritte Werbefranken an ausländische Werbefenster. Weiter ist zu berücksichtigen, dass in der Schweiz die Empfangsgebühren auch der Finanzierung lokaler und regionaler privater Veranstalter dienen.</p><p>Ein wesentlicher Teil des Gebührenertrages dient dem sogenannten Finanzausgleich, d. h., dem Ziel, alle Sprachregionen mit gleichwertigen Programmen zu versorgen. So gehen in der deutschsprachigen Schweiz von 100 einbezahlten Gebührenfranken etwa 40 in die Romandie bzw. in die italienischsprachige Schweiz. Der Gebührenanteil, der der Versorgung der Deutschschweiz, d. h. der grössten Sprachregion dient, liegt tiefer als beispielsweise die Gebühren in Deutschland, Österreich oder Grossbritannien. Die Gebührenhöhe in der Schweiz ist also wesentlich Folge der Vielsprachigkeit und des staatspolitischen Ziels, alle Sprachregionen angemessen mit Radio- und Fernsehprogrammen zu versorgen. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle ist im Jahr 2006 zum Schluss gekommen, 40 Prozent der Kosten der SRG seien darauf zurückzuführen, dass in der Schweiz Programme für drei Sprachregionen produziert werden müssen. Angesichts dieser schweizerischen Besonderheiten erscheint die Gebührenhöhe moderat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen für Privathaushaltungen und für Gewerbebetriebe unverändert zu lassen und den zusätzlichen Finanzbedarf der SRG SSR Idée suisse nicht mit neuen Empfangsgebührenerträgen oder anderen Einnahmen zu decken.</p>
  • SRG. Keine zusätzlichen Gebührengelder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SRG hat im November 2009 einen Finanzbericht zuhanden des Bundesrates eingereicht, wonach sie einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von jährlich 54 Millionen Franken zwischen 2011-2014 reklamiert. Aus Wettbewerbsgründen unerwünscht sind zusätzliche Einnahmen mit zusätzlicher Unterbrecherwerbung und die Freigabe der Werbung im Online-Angebot. </p><p>Ebenfalls nicht wünschenswert ist ein zusätzlicher Ertrag über Gebühren, weil damit die privaten Verleger im medialen Wettbewerb weiter benachteiligt würden, in einer Zeit, da die Verlage die Kosten um bis zu 30 Prozent senken mussten. </p><p>Statt nach neuen Geldquellen im Gebührenbereich zu suchen, sollte die SRG vielmehr aus folgenden Gründen ihre Kostenstruktur überprüfen: </p><p>1. Weil die Gebührenerträge für die SRG seit fünf Jahren jedes Jahr und kontinuierlich erhöht wurden. Alleine 2009 waren es fast 30 Millionen mehr als 2008, insgesamt 1153 Millionen Gebührengelder. </p><p>2. Mit der Konvergenz von Radio und Fernsehen gibt es im administrativen Bereich erhebliche Kosteneinsparmöglichkeiten. </p><p>3. Die SRG hat in den vergangenen Jahren die zusätzlichen Gebührengelder konsequent zum Ausbau von zusätzlichen Programmen eingesetzt.</p><p>4. Die Radio- und Fernsehgebühren gehören mit 562 Franken jährlich für Privathaushalte weltweit zu den höchsten Gebühren.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am Tag der Einreichung der Motion entschieden, die Empfangsgebühren auf der bisherigen Höhe zu belassen und die Werbebestimmungen für die SRG in den Randzeiten zu lockern. Zudem wurde die SRG aufgefordert, mit den Verlegern im Bereich der Online-Werbung eine Lösung zu finden, die den Interessen beider Parteien Rechnung trägt.</p><p>Diesem Entscheid liegt eine sorgfältige Prüfung des gemäss Artikel 70 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) durch die Empfangsgebühren zu finanzierenden Finanzbedarfs zugrunde. Neben den Kosten für das Inkasso, die Förderung von neuen Technologien, die Nutzungsforschung und den Beiträgen für die lokalen Radio- und Fernsehveranstalter stellt die Finanzierung der SRG-Programme den grössten Posten dar. </p><p>Der Bundesrat liess sich bei der Prüfung des Finanzbedarfs der SRG vom Auftrag des Gesetzgebers leiten, wonach die Leistungen der SRG, welche diese gemäss ihrer Konzession in den drei Sprachregionen erbringen muss, auch ausreichend finanziert werden müssen. Indem über 30 Millionen Franken des von der SRG geltend gemachten Finanzbedarfs nicht anerkannt wurden, die SRG zu Sparmassnahmen von 58 Millionen Franken verpflichtet wurde und vor allem dank dem Wachstum bei den gebührenzahlenden Haushalten und Betrieben sowie dank einer geringfügigen Werbeliberalisierung und Einsparungen beim Inkasso konnte auf eine Erhöhung der Empfangsgebühren verzichtet werden. Damit ist das Anliegen des Motionärs vom Resultat her erfüllt.</p><p>Zu den in der Begründung im Zusammenhang mit der Kostenstruktur gemachten Ausführungen kann abschliessend Folgendes festgehalten werden. </p><p>1. Ergänzend ist hier darauf hinzuweisen, dass die Gebührensätze für die einzelnen Gebührenpflichtigen unter Berücksichtigung der Teuerung in den letzten zehn Jahren real nicht gestiegen sind. (Vergleich Empfangsgebühren nach Erhöhung mit LIK Basis 1993 Januar nach Erhöhung bzw. April, 2007)</p><p>2. Die Konvergenz führt in einem ersten Schritt zu Anpassungen, die Mehrkosten verursachen. Danach werden Einsparungen erwartet, welche ins Programm investiert werden sollen. </p><p>3. Der Bundesrat hat 2007 nur einen Teil der von der SRG gewünschten Programme als zur Auftragserfüllung notwendig erachtet und bewilligt (DRS4, World Radio Switzerland). Dass die bewilligten neuen Programme zu moderaten zusätzlichen Kosten führen, ist eine logische Konsequenz. Gegenwärtig ist kein weiterer Programmausbau geplant.</p><p>4. Die privaten Haushalte in der Schweiz bezahlen für Radio und Fernsehen jährlich 462 Franken. Wegen der im Vergleich zum Ausland kleinen Märkte müssen vergleichsweise wenige Gebührenzahlende mehrsprachige konkurrenzfähige Rundfunkangebote finanzieren. Zudem geht jeder dritte Werbefranken an ausländische Werbefenster. Weiter ist zu berücksichtigen, dass in der Schweiz die Empfangsgebühren auch der Finanzierung lokaler und regionaler privater Veranstalter dienen.</p><p>Ein wesentlicher Teil des Gebührenertrages dient dem sogenannten Finanzausgleich, d. h., dem Ziel, alle Sprachregionen mit gleichwertigen Programmen zu versorgen. So gehen in der deutschsprachigen Schweiz von 100 einbezahlten Gebührenfranken etwa 40 in die Romandie bzw. in die italienischsprachige Schweiz. Der Gebührenanteil, der der Versorgung der Deutschschweiz, d. h. der grössten Sprachregion dient, liegt tiefer als beispielsweise die Gebühren in Deutschland, Österreich oder Grossbritannien. Die Gebührenhöhe in der Schweiz ist also wesentlich Folge der Vielsprachigkeit und des staatspolitischen Ziels, alle Sprachregionen angemessen mit Radio- und Fernsehprogrammen zu versorgen. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle ist im Jahr 2006 zum Schluss gekommen, 40 Prozent der Kosten der SRG seien darauf zurückzuführen, dass in der Schweiz Programme für drei Sprachregionen produziert werden müssen. Angesichts dieser schweizerischen Besonderheiten erscheint die Gebührenhöhe moderat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen für Privathaushaltungen und für Gewerbebetriebe unverändert zu lassen und den zusätzlichen Finanzbedarf der SRG SSR Idée suisse nicht mit neuen Empfangsgebührenerträgen oder anderen Einnahmen zu decken.</p>
    • SRG. Keine zusätzlichen Gebührengelder

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